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   VGH Hessen, 31.08.2022 - 5 E 781/22   

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https://dejure.org/2022,26659
VGH Hessen, 31.08.2022 - 5 E 781/22 (https://dejure.org/2022,26659)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31.08.2022 - 5 E 781/22 (https://dejure.org/2022,26659)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31. August 2022 - 5 E 781/22 (https://dejure.org/2022,26659)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 1014
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 21.07.2021 - 13 OA 217/21

    Anhaltspunkt; Auffangstreitwert; beantragter Betrag; Defizit; dem Grunde nach;

    Auszug aus VGH Hessen, 31.08.2022 - 5 E 781/22
    Dementsprechend ist der Streitwert nach § 63 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 GKG nach pflichtgemäßem Ermessen anhand der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden, aber objektiv zu beurteilenden Bedeutung der Sache zu bestimmen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 13 OA 217/21 -, Juris Rn. 4; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Juni 2009 - 3 K 8/09 -, Juris Rn. 7; BeckOK Kostenrecht/Toussaint GKG § 52 Rn. 8-10a; Dörndorfer, in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, 5. Aufl. 2021, zit. nach Beck-Online, § 52 Rn. 2 ff. jeweils m.w.N.).

    Das Verwaltungsgericht hat im Anschluss und unter Bezugnahme auf die Erwägungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Beschluss vom 21. Juli 2022 - 13 OA 217/21 - die Bedeutung des Interesse der Klägerinnen an der Anfechtung des Bescheides vom 7. Juli 2020 über die auf Antrag des Beigeladenen getroffene Feststellung der Erfüllung der Vorgaben für die Vereinbarung eines Sicherstellungszuschlags nach § 5 Abs. 2 S. 1, 2, 4 und 5 Abs. 2 S. 1 KHEntgG, § 17b Abs. 1a Nr. 6 KHG und § 2 KHSichZV im Jahr 2019 mit der Hälfte des von dem Beigeladenen bezifferten Betrags für die Vorhaltung von Krankenhausleistungen zur Versorgung von Notfällen der Grund- und Regelversorgung bewertet.

    Der Ansatz der Hälfte dieses Betrags (Mittelwert der Verhandlungssumme von 0,- EUR bis zur beanspruchten Höhe von 544.905,23 EUR) durch das Verwaltungsgericht entspricht einer fehlerfreien Ausübung des Ermessens zur Bestimmung der Bedeutung des Interesses nach § 52 Abs. 1 GKG und erscheint auch nach Überzeugung des Beschwerdegerichts sachgerecht; es folgt insoweit der Begründung des Beschlusses des Niedersächsischen OVG vom 21. Juli 2021 - 13 OA 217/21 -, Juris Rn. 5 ff.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2009 - 3 K 8/09

    Berücksichtigung der Folgen der Streitwertfestsetzung für den Vergütungsanspruch

    Auszug aus VGH Hessen, 31.08.2022 - 5 E 781/22
    Dementsprechend ist der Streitwert nach § 63 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 GKG nach pflichtgemäßem Ermessen anhand der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden, aber objektiv zu beurteilenden Bedeutung der Sache zu bestimmen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 13 OA 217/21 -, Juris Rn. 4; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Juni 2009 - 3 K 8/09 -, Juris Rn. 7; BeckOK Kostenrecht/Toussaint GKG § 52 Rn. 8-10a; Dörndorfer, in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, 5. Aufl. 2021, zit. nach Beck-Online, § 52 Rn. 2 ff. jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 8 LA 2/06

    Anspruch auf Befreiung von der Mitgliedschaft in einem berufsständischen

    Auszug aus VGH Hessen, 31.08.2022 - 5 E 781/22
    Maßgeblich sind insoweit die Verhältnisse im Zeitpunkt der den Rechtszug einleitenden Antragstellung (vgl. Niedersächsisches OVG, a.a.O. und Beschluss vom 8. März 2006 - 8 LA 2/06 -, Juris Rn. 16).
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