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   VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.03.2005 - VGH 29/01   

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https://dejure.org/2005,86276
VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.03.2005 - VGH 29/01 (https://dejure.org/2005,86276)
VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 29.03.2005 - VGH 29/01 (https://dejure.org/2005,86276)
VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, Entscheidung vom 29. März 2005 - VGH 29/01 (https://dejure.org/2005,86276)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekvw.de

    GG Art 14, 33 Abs. 5
    Sonderzahlung, Weihnachtsgeld, Versorgung, Gleichheitsgrundsatz, Maßnahmengesetz

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 11.01.2002 - VGH 2/01
    Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.03.2005 - VGH 29/01
    Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits in seinem dem Prozessbevollmächtigten des Klägers bekannten Urteil vom 11. Januar 2002 - VGH 2/01 - hervorgehoben hat, war für die Beklagte entscheidend also die Erwägung, dass sich die in Art. 2 § 5 Abs. 1 VMaßnG genannten Beschäftigten anders als die übrigen Kirchenbeamten (außerhalb des Schuldienstes) durchweg im höheren Dienst befinden und deshalb weitergehende Kürzungen leichter und eher tragen können als die nicht ordinierten Kirchenbeamten (außerhalb des Schuldienstes) mit meistens geringeren Bezügen.
  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

    Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.03.2005 - VGH 29/01
    Für die Differenzierung bleibt dem Gesetzgeber aber namentlich im Besoldungs- und Versorgungsrecht eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 93, 386 [397]; 103, 310 [319 f.]).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.03.2005 - VGH 29/01
    Wie Versicherungsrenten und Rentenanwartschaften aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, die unter dem Schutz der Eigentumsgarantie des Artikels 14 GG stehen, so genießen zwar auch die Besoldungs- und Versorgungsansprüche der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die sich aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ergeben, im staatlichen Bereich praktisch in gleicher Weise Schutz auf Grund der Sonderregelung des Artikels 33 Abs. 5 GG, die bei solchen Ansprüchen Artikel 14 GG verdrängt (vgl. BVerfGE 76, 256 [294]).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.03.2005 - VGH 29/01
    Vielmehr gehört dieses früher so genannte Weihnachtsgeld oder 13. Monatsgehalt im kirchlichen wie im staatlichen Recht zu den freiwilligen Leistungen des Dienstherrn, die jederzeit geändert werden können (vgl. BVerfGE 44, 249 [263]).
  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.03.2005 - VGH 29/01
    Bei der Behandlung von Personengruppen verletzt der Gesetzgeber den Gleichheitssatz, wenn er eine Gruppe anders behandelt als eine andere, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 109, 96 [123]).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.03.2005 - VGH 29/01
    Für die Differenzierung bleibt dem Gesetzgeber aber namentlich im Besoldungs- und Versorgungsrecht eine verhältnismäßig weite Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 93, 386 [397]; 103, 310 [319 f.]).
  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85

    Zur Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher Beteiligung des Personalrats bei der

    Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.03.2005 - VGH 29/01
    Dieser Grundsatz soll im staatlichen wie im kirchlichen Recht in erster Linie eine ungerechtfertigte Verschiedenbehandlung von Personen verhindern (BVerfGE 90, 46 [56]).
  • VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 27.11.1992 - VGH 3/91
    Auszug aus VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.03.2005 - VGH 29/01
    Das Gleichheitsgebot gilt kraft kirchlichen Rechts auch für die kirchliche Rechtsetzung (Verwaltungsgerichtshof der EKU, Urteil vom 27. November 1992 - VGH 3/91 - ZevKR 38 [1993], S. 469 [472] = RsprB ABl.EKD 1994, 16 [18]).
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