Rechtsprechung
VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 31.08.2000 - VGH 8/00 |
Volltextveröffentlichung
- kirchenrecht-ekvw.de
VwGG § 18
Bevollmächtigte, Prozessbevollmächtigtse, Kirchenaustritt
Wird zitiert von ...
- VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 01.08.2006 - VGH 9/06 Darauf hat die Verwaltungskammer unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senates zutreffend hingewiesen (vgl. z. B. Verwaltungsgerichtshof der EKU, Beschluss vom 4.12.1998 VGH 19/98 ; Beschluss vom 31.8. 2000 VGH 8/00 ).
In seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Senat als möglichen Ausnahmegrund den Vertrauensschutz des Kl. wegen einer längeren rechtlichen Betreuung durch den Anwalt in der Streitsache vor der Klageerhebung angesehen, vor allem dann, wenn sie in Unkenntnis der Regelung des § 18 VwGG erfolgt war; denn je nach Lage des Einzelfalls kann das Vertrauen des Kl., dass er auch im kirchlichen Verwaltungsprozess weiterhin von seinem bisherigen Berater vertreten wird, höher zu bewerten sein als das allgemeine kirchliche Interesse, dass an innerkirchlichen Rechtsstreitigkeiten nur Mitglieder der Kirche beteiligt sein sollen (vgl. insbesondere den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs der EKU vom 31.8. 2000 VGH 8/00 ).