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   VGH Baden-Württemberg, 01.07.1991 - 1 S 473/90   

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https://dejure.org/1991,3835
VGH Baden-Württemberg, 01.07.1991 - 1 S 473/90 (https://dejure.org/1991,3835)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.07.1991 - 1 S 473/90 (https://dejure.org/1991,3835)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Juli 1991 - 1 S 473/90 (https://dejure.org/1991,3835)
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Taubenverordnung

§ 10 PolG wird als Ermächtigungsgrundlage für ein Taubenfütterungsverbot nicht durch §§ 10 ff, 30 ff BSeuchG verdrängt, da das Verbot auch den Schutz vor nicht übertragbaren Krankheiten bezweckt

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulässigkeit eines Taubenfütterungsverbots durch allgemeine Polizeiverordnung und Verhältnis zur Verordnungsermächtigung nach Bundesseuchengesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 19
  • VBlBW 1991, 352 (Ls.)
  • VBlBW 1992, 26
  • DVBl 1991, 1379
  • DÖV 1992, 79
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.1991 - 1 S 473/90
    Auch der Senat hat keine Zweifel daran, daß die Beschränkung des Nahrungsmittelangebots eines der in Betracht kommenden Mittel ist, um eine zu starke Vermehrung der Tauben zu verhindern (BVerfGE 54, 143, 147).

    Das zur Bekämpfung der von verwilderten Haustauben ausgehenden Gesundheitsgefahren geeignete Fütterungsverbot stellt nur einen sehr begrenzten Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit dar, der durch das überwiegende Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt wird (BVerfGE 54, 143, 147).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1989 - 1 S 3107/88

    Leinenzwang für Hunde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.1991 - 1 S 473/90
    Nach § 10 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 PolG darf eine Polizeiverordnung erlassen werden, wenn in typischen Fällen aus bestimmten Arten von Handlungen oder Zuständen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen können (st. Rspr. d. Senats, vgl. etwa Normenkontrollbeschl. v. 6.7.1989 -- 1 S 3107/88 --, DVBl. 89, 1007, Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl., § 27, 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 1 S 261/05

    Zulässigkeit eines Taubenfütterungsverbots trotz Staatsziel Tierschutz

    Zur Abwehr der von verwilderten Haustauben (Stadttauben) ausgehenden Gefahren insbesondere für das Eigentum und die menschliche Gesundheit kann die Polizeibehörde auch nach Einfügung des Staatsziels des Tierschutzes in Art. 20a GG durch Polizeiverordnung ein Taubenfütterungsverbot erlassen (Fortführung der Rspr. des Senats, Urteil vom 01.07.1991 - 1 S 437/90 -, NVwZ-RR 1992, 19).

    (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 01.07.1991 - 1 S 437/90 -, NVwZ-RR 1992, 19, im Anschluss an OLG Stuttgart, Urteil vom 24.11.1965 - 1 Ss 496/65 -, BWVBl 1966, 46; Nds. OVG, Urteil vom 06.02.1997 - 3 K 809/96 -, NuR 1997, 610).

    Es ist Teil der verfassungsmäßigen Ordnung, die die grundrechtliche Freiheit beschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.05.1980 - 2 BvR 854/79 -, BVerfGE 54, 143 ; Urteil des erkennenden Senats vom 01.07.1991 - 1 S 437/90 -, NVwZ-RR 1992, 19; BayVerfGH, Entscheidung vom 09.11.2004 - Vf. 5-VII-03 -, BayVBl 2005, 172 ).

  • VG Stuttgart, 27.05.2014 - 5 K 433/12

    Taubenfütterungsverbot durch Polizeiverordnung

    Soweit das Taubenfütterungsverbot den Gesundheitsschutz im Auge hat, dient es auch der Verhinderung von Gesundheitsgefahren, die nicht von übertragbaren Krankheiten im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ausgehen (vgl. dazu bereits zu den beiden früheren Polizeiverordnungen der Beklagten zum Taubenfütterungsverbot: OLG Stuttgart, Urt. v. 24.11.1965 - 1 Ss 496/65 -, BWVBl 1966, 46, zur PolVO v. 15.07.1964; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.07.1991 - 1 S 473/90 -, NVwZ-RR 1992, 19, zur PolVO v. 07.02.1977).
  • VerfGH Bayern, 09.11.2004 - 5-VII-03

    Taubenfütterungsverbot mit der Bayerischen Verfassung vereinbar

    Durch das verringerte Nahrungsangebot soll das durch die übertriebene Fütterung ausgelöste übermäßige Brutverhalten der Tauben eingeschränkt und die Taubenüberpopulation beseitigt werden; dies ist nach fachwissenschaftlicher Erkenntnis das wirksamste sowie mildeste Mittel, welches tierschutzkonform ist (vgl. zum Ganzen VerfGH vom 10.10.1979 = VerfGH 32, 121/125 ff.; BVerfG vom 23.5.1980 = BVerfGE 54, 143/145 ff.; BayVGH vom 20.1.1997 = DÖV 1997, 468; VGH Bad-Württ. vom 1.7.1991 = DÖV 1992, 79 f.; Stöckel in Bengl/Berner/Emmerig, LStVG , RdNr. 3 zu Art. 16 ).

    Ein auf bestimmte Gegenden beschränktes Fütterungsverbot kann den gewünschten Erfolg nicht in gleicher Weise erbringen, weil es dazu führen würde, dass die Tauben auf andere Gebiete ausweichen, in denen weiterhin gefüttert wird (vgl. BVerfG vom 23.5.1980 = BVerfGE 54, 143/147; BayVGH vom 20.1.1997 = DÖV 1997, 468; VGH Bad-Württ. vom 1.7.1991 = DÖV 1992, 79/80).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 8 S 2160/93

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnheime

    Wie der erkennende Gerichtshof wiederholt entschieden hat, werden die Gemeinden durch die ihnen gesetzlich auferlegte Aufnahme- und Unterbringungspflicht nicht in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt (u.a. Beschl. v. 26.2.1990 - 12 S 1361/89 - NVwZ 1990, 795; U. v. 25.5.1992 - A 12 S 1167/91 - VBlBW 1992, 26).
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