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   VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18   

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VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18 (https://dejure.org/2018,23424)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.08.2018 - 5 S 272/18 (https://dejure.org/2018,23424)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. August 2018 - 5 S 272/18 (https://dejure.org/2018,23424)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Stützmauer und Aufschüttung auf dem Grundstück hinsichtlich Nachbarschutzes; Nachweis der Standsicherheit für ein Bauvorhaben durch den Bauherrn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stützmauer kann zugleich Einfriedung sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 218
  • VBlBW 2019, 36
  • BauR 2018, 1997
  • ZfBR 2018, 801
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (41)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2015 - 3 S 901/15

    Nachbarschützende Wirkung einer hinteren Baugrenze

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18
    Auch eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wurde nicht erteilt (vgl. zum Ganzen auch: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.6.2015 - 3 S 901/15 - NVwZ-RR 2015, 807, juris Rn. 9).

    Denn das Unterlassen einer erforderlichen Ausnahme- oder Befreiungsentscheidung kann Rechte des Baunachbarn nur dann verletzen, wenn die Festsetzung, von der abgewichen wird, dem Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.6.2015 - 3 S 901/15 - NVwZ-RR 2015, 807, juris Rn. 9).

    Die nachbarschützende Wirkung hängt hier vielmehr davon ab, welchen Zweck der Plangeber mit der jeweiligen Festsetzung im Einzelfall verfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.10.1995 - 4 B 215.95 - NVwZ 1996, 888, juris Rn. 3; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.6.2015 - 3 S 901/15 - NVwZ-RR 2015, 807, juris Rn. 10).

    Regelmäßig wird sich bereits dem Lageplan zum Bebauungsplan entnehmen lassen, dass durch die Festsetzung seitlicher und hinterer Baugrenzen ein wechselseitiges Austauschverhältnis zwischen gegenüberliegenden Grundstücken geschaffen wird mit der Folge, dass solchen Baugrenzen nachbarschützende Wirkung zugunsten des jeweils gegenüberliegenden Wohngrundstücks zukommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.11.2013 - 8 S 1813/13 - ESVGH 64, 127, juris Rn. 43; Beschluss vom 30.6.2015 - 3 S 901/15 - NVwZ-RR 2015, 807, juris Rn. 11).

    In diesem Umfang besteht dann ein für ein wechselseitiges Austauschverhältnis typisches "Dürfen und Dulden" der jeweiligen Wohnnutzung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.6.2015 - 3 S 901/15 - NVwZ-RR 2015, 807, juris Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 10 S 1901/15

    Gefahrenabwehr im bodenschutzrechtlichen Verfahren - Rückbau einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18
    Die Standsicherheit gehört zu den grundlegenden Anforderungen des Baurechts zur Abwehr von Gefahren insbesondere für Leben und Gesundheit (vgl. auch § 3 Abs. 1 LBO; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.3.2016 - 10 S 1901/15 - VBlBW 2016, 434, juris Rn. 12).

    Der Nachweis der Standsicherheit für ein Bauvorhaben obliegt nach § 41 LBO dem Bauherrn, der den für sein Bauvorhaben erforderlichen Standsicherheitsnachweis vorzulegen hat (vgl. § 53 Abs. 1 Satz 1 LBO, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 LBOVVO; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.3.2016 - 10 S 1901/15 - VBlBW 2016, 434, juris Rn. 12).

  • OVG Saarland, 22.10.1996 - 2 W 34/96

    Vorläufiger Rechtsschutz; Bauarbeiten; Nachbar; Verfahrensvorschriften

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18
    § 13 Abs. 1 Satz 3 LBO ist ebenfalls nachbarschützend (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7.8.1987 - 8 S 588/87 - zu dem bis 1995 geltenden § 15 Abs. 3 LBO; OVG Saarland, Beschluss vom 22.10.1996 - 2 W 34/96 - juris Leitsatz 2; dies anerkennend auch: Busch in Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, LBO, 7. Aufl., § 13 Rn. 42).

    Bloße Mutmaßungen über die Gefährdung des Nachbargrundstückes genügen insoweit nicht (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 22.10.1996 - 2 W 34/96 - juris Leitsatz 3).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2012 - 5 S 3239/11

    Bordell im Gewerbegebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18
    Dabei ist hier im Eilverfahren davon auszugehen, dass sich diese tatsächlich vorhandene Bebauung im Rahmen der durch die Festsetzungen des Bebauungsplans zum Ausdruck gebrachten städtebaulichen Ordnungsvorstellungen hält (vgl. zu diesem Erfordernis Senatsbeschluss vom 5.3.2012 - 5 S 3239/11 - VBlBW 2012, 345, juris Rn. 14).

    Dies ist erst der Fall, wenn eine Abwägung, bei der die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn zu berücksichtigen sind, ergibt, dass die fragliche Nutzung billigerweise unzumutbar erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 5.3.2012 - 5 S 3239/11 - VBlBW 2012, 345, juris Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 8 S 1813/13

    Erweiterung und Modernisierung einer Kindertagesstätte in einem allgemeinen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18
    Regelmäßig wird sich bereits dem Lageplan zum Bebauungsplan entnehmen lassen, dass durch die Festsetzung seitlicher und hinterer Baugrenzen ein wechselseitiges Austauschverhältnis zwischen gegenüberliegenden Grundstücken geschaffen wird mit der Folge, dass solchen Baugrenzen nachbarschützende Wirkung zugunsten des jeweils gegenüberliegenden Wohngrundstücks zukommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.11.2013 - 8 S 1813/13 - ESVGH 64, 127, juris Rn. 43; Beschluss vom 30.6.2015 - 3 S 901/15 - NVwZ-RR 2015, 807, juris Rn. 11).

    Baugrenzen entfalten in aller Regel nur hinsichtlich der ihnen rechtwinklig vorgelagerten Fläche nachbarschützende Wirkung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.11.2013 - 8 S 1813/13 - ESVGH 64, 127, juris Rn. 43).

  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18
    Dagegen bezieht sich § 15 BauNVO 1977 nicht auf die Vorschriften nach §§ 16 BauNVO 1977 über das Maß der baulichen Nutzung oder die überbaubare Grundstücksfläche (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.3.1995 - 4 C 3.94 - NVwZ 1995, 899, juris Rn. 15 ff.; Roeser in König/Röser/Stock, BauNVO, 3. Aufl., § 15 Rn. 8).

    Gleichwohl kann ein Vorhaben wegen seines Umfangs der Eigenart des Baugebiets widersprechen, so dass im Einzelfall Quantität in Qualität umschlagen kann, mit der Folge, dass es der Eigenart des Baugebiets widerspricht und damit nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO unzulässig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.3.1995 - 4 C 3.94 - NVwZ 1995, 899, juris Rn. 17).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.01.2007 - 10 S 9.06

    Örtliche Gestaltungsvorschriften über Dachgestaltungen - Nachbarschutz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18
    41 Örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO sowie § 73 LBO 1983 dienen grundsätzlich nur dem öffentlichen Interesse - insbesondere der Durchsetzung gestalterischer Ziele der Gemeinde - und räumen dem Nachbarn grundsätzlich keine subjektiv-öffentlichen Abwehrrechte ein (vgl. Schlotterbeck in ders./Hager/Buch/Gammerl, LBO, 7. Auf., § 74 Rn. 118; OVG B.-Bbg., Beschluss vom 8.1.2007 - OVG 10 S 9.06 - juris Rn. 3; Nds. OVG, Beschluss vom 18.12.1998 - 1 M 5489/98 - juris Rn. 3; allg. zum Zweck von § 74 Abs. 1 LBO: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.2.2018 - 3 S 920/17 - juris Rn. 27).

    Nachbarschutz vermag eine örtliche Bauvorschrift nur zu vermitteln, wenn die Gemeinde der Festsetzung erkennbar eine entsprechende Wirkung geben wollte (vgl. Schlotterbeck in ders./Hager/Buch/Gammerl, LBO, 7. Auf., § 74 Rn. 118; OVG B.-Bbg., Beschluss vom 8.1.2007 - OVG 10 S 9.06 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18
    (4) Darüber hinaus verletzt die Nichtbeachtung von Nummer 3 der auf § 73 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 6 LBO 1983 beruhenden bauordnungsrechtlichen Festsetzungen nicht das nachbarschützende Rücksichtnahmegebot, das bei einer unter Verstoß gegen nicht nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans erteilten Baugenehmigung in entsprechender Anwendung von § 15 Abs. 1 BauNVO unter Berücksichtigung der Interessenbewertung des § 31 Abs. 2 BauGB zu beachten ist, wonach eine Befreiung nur ausnahmsweise zulässig ist und damit die nachbarlichen Interessen an der Geltung der betreffenden Festsetzung grundsätzlich einen gewissen Vorrang haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.10.1989 - 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343, juris Rn. 11 ff.).

    Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, dass die Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen unter Berücksichtigung der Interessenbewertung aus § 23 Abs. 5 BauNVO und § 31 Abs. 2 BauGB das entsprechend § 15 Abs. 1 BauNVO abzuleitende Rücksichtnahmegebot verletzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.10.1989 - 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343, juris Rn. 11 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2017 - 11 S 266/13

    Abbruchsanordnung betreffend eine Natursteinmauer und eine Geländeaufschüttung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18
    Stützbauwerke sind solche Tragwerke, die einen Untergrund abstützen, der Boden, Fels oder Hinterfüllung und Wasser enthält (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.3.2017 - 11 S 266/13 - VBlBW 2017, 466, juris Rn. 47).

    Die Abänderungsverfügung darf sich nach dieser Ermächtigungsgrundlage nicht gegen die errichtete bauliche Anlage selbst wenden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.3.2017 - 11 S 266/13 - VBlBW 2017, 466, juris Rn. 66).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 5 S 2130/17

    Bestehen eines dringenden Wohnbedarfs; Erteilung einer Befreiung nach BauO BW

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18
    Im Hinblick auf eine möglicherweise erdrückende Wirkung liegt eine Verletzung des nachbarschützenden Rücksichtnahmegebots vor, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" entsteht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls - und gegebenenfalls trotz Wahrung der erforderlichen Abstandflächen - derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.6.2015 - 8 S 1914/14 - juris Rn. 64; Senatsbeschluss vom 9.2.2018 - 5 S 2130/17 - BauR 2018, 961, juris Rn. 38; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.12.2011 - 2 M 162/11 - juris Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2018 - 3 S 920/17

    Satzung der Gemeinde zur Änderung örtlicher Bauvorschriften

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2017 - 5 S 1389/16

    Zur Frage der prägenden Wirkung einer beseitigten baulichen Anlage für die

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2016 - 3 S 2660/15

    Streitwert in vorläufigen Rechtsschutzverfahren; hier: baurechtliche

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 3 S 2303/15

    Auswirkungen einer Nachtragsbaugenehmigung auf die sofortige Vollziehbarkeit der

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2013 - 8 S 574/11

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - fehlerhafte Abwägung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2011 - 2 M 162/11

    Anfechtung einer Baugenehmigung; Nachbarschutz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2011 - 2 A 1097/11

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung bzgl. eines Vorhabens "Einfamilienhaus mit

  • VGH Hessen, 18.01.2006 - 5 TG 1493/05
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2015 - 8 S 1914/14

    Sicherung einer planungsrechtlich zulässigen Grenzbebauung

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1987 - 8 S 588/87

    Beschwerde gegen Nachbarwiderspruch bei ungewissem Ausgang des Hauptverfahrens

  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2008 - 3 S 2016/07

    Präklusion im Baurecht

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1987 - 8 S 2582/86

    Gefährdung der Tragfähigkeit des Baugrundes

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1995 - 3 S 2295/94

    Abgrenzung von Änderungsbaugenehmigung zu Nachtragsgenehmigung

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.1997 - 5 S 2626/96

    Ausnahmen und Befreiungen von als Bebauungsplanfestsetzung aufgenommenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2005 - 10 A 773/03

    Mauer: Zulässige Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO?

  • BVerwG, 03.08.2005 - 4 B 47.05

    Bestehen eines nachbarlichen Abwehrrechts in Gestalt eines

  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03

    Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage

  • OVG Niedersachsen, 18.12.1998 - 1 M 5489/98

    Kein Nachbarschutz wegen Überschreitung der; Bauvorschrift, örtliche; Geschoßzahl

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2011 - 8 A 10888/11

    Verantwortung von Bauherr und Grundstücksnachbar; Abriss und Neuerrichtung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2018 - 5 S 548/18

    Beschwerdeentscheidung bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit der

  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1999 - 8 S 963/99

    Bauordnungsrechtliche Maßnahme wegen fehlender Standsicherheit einer nicht akut

  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

  • OLG Stuttgart, 28.07.2016 - 1 U 80/16

    Nachbarrecht: Anspruch auf Unterlassung der Errichtung einer Mauer zur Abgrenzung

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 25.91

    Beiladung - Baugenehmigung - Änderungsbebauungsplan - Rechtsmittelbefugnis -

  • OLG Karlsruhe, 13.02.2008 - 6 U 79/07

    Baden-Württembergisches Nachbarrecht: Grenzabstand für Mauern bei Bodenerhöhungen

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1997 - 8 S 29/97

    Beantragung der Abänderung eines verwaltungsgerichtlichen Aussetzungsbeschlusses

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1995 - 3 S 1298/94

    Zum Begriff der Einfriedigung

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 8 S 2720/04

    Kein baurechtlicher Nachbarschutz im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren bei

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2006 - 3 S 337/06

    Baurechtliche Zulässigkeit einer Grenzmauer - örtliche Bauvorschriften als

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2013 - 3 S 2259/12

    Abstandsflächenberechnung bei Gitternetzturm einer Mobilfunkanlage

  • StGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 1 VB 75/15

    Wegen unzureichender Substantiierung teilweise unzulässige, im Übrigen

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 8 S 702/19

    Garagen in Abstandsflächen; Berechnung der Wandhöhe in Hanglagen

    (2) Das Bauvorhaben verstößt aus planungsrechtlicher Sicht - über die bauordnungsrechtlich über das Abstandsflächenrecht geschützten Belange der Belichtung, Besonnung und Belüftung hinaus (vgl. insoweit u.a. Senatsurteil vom 04.06.2013 - 8 S 574/11 -, VBlBW 2014, 16 = juris Rn. 39; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2018 - 5 S 272/18 -, BauR 2018, 1997 = juris Rn. 77) - nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme (§ 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO).
  • VG Karlsruhe, 26.03.2024 - 2 K 4388/23
    Damit dient die Norm nicht nur dem Schutz der Allgemeinheit, sondern auch dem der möglicherweise gefährdeten Nachbarn (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 03.04.2023 - 8 S 3878/21 -, VBlBW 2023, 517 = juris Rn. 57; Beschl. v. 01.08.2018 - 5 S 272/18 -, VBlBW 2019, 35 = juris Rn. 51 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2019 - 5 S 2487/18

    Örtliche Bauvorschriften und Nachbarschutz bei der Bestimmung von Grenzabständen;

    Im Allgemeinen dienen örtliche Bauvorschriften grundsätzlich nur dem öffentlichen Interesse - insbesondere der Durchsetzung gestalterischer Ziele der Gemeinde - und räumen dem Nachbarn grundsätzlich keine subjektiv-öffentlichen Abwehrrechte ein, sondern nur, wenn die Gemeinde der Festsetzung erkennbar eine entsprechende Wirkung geben wollte (vgl. Senatsbeschluss vom 1.8.2018 - 5 S 272/18 - VBlBW 2019, 36, juris Rn. 41).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2018 - 8 S 2440/18

    Sicherstellung von Standsicherheit der baulichen Anlage sowie der Tragfähigkeit

    § 13 Abs. 1 Satz 3 LBO ist ebenfalls nachbarschützend (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2018 - 5 S 272/18 -, BauR 2018, 1997 = juris Rn. 51; Busch, a.a.O.; Sauter, a.a.O., § 13 Rn. 16; zu dem bis 1995 geltenden § 15 Abs. 3 LBO: Senatsbeschluss vom 07.08.1987 - 8 S 588/87 - Schlez, LBO, 3. Aufl. 1985, § 15 Rn. 14; Schlotterbeck/von Arnim, LBO, 3. Aufl. 1988, § 15 Rn. 10; zum entsprechenden § 34 Abs. 2 LBO 1964: Senatsurteil vom 09.11.1971 - VIII 794/69 -, UA S. 10; siehe ferner zu vergleichbaren Vorschriften anderer Länder OVG Saarland, Beschluss vom 22.10.1996 - 2 W 34/96 -, juris Leitsatz 2; OVG NRW, Beschluss vom 09.07.2003 - 7 B 949/03 -, BauR 2003, 1712 = juris Rn. 4; Nolte, in: Simon/Busse, BayBO, Stand: Oktober 2018, Art. 10 Rn. 21 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2019 - 5 S 2102/18

    Rechtsschutzbedürfnis des Nachbarn im Eilverfahren, wenn der Begünstigte von der

    Wendet sich ein Nachbar gegen die einem Dritten erteilte Baugenehmigung und hat der Begünstigte von der Baugenehmigung bereits durch Errichtung der baulichen Anlage Gebrauch gemacht, kann eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich der Beeinträchtigungen, die vom Baukörper selbst ausgehen, dem Eilrechtsschutz suchenden Nachbarn in aller Regel keinen Vorteil mehr bringen (vgl. für Fälle, in denen er sich allein gegen den Baukörper wendet: Senatsbeschlüsse vom 15.5.2018 - 5 S 2391/17 - n. v. und vom 1.8.2018 - 5 S 272/18 - VBlBW 2019, 36, juris Rn. 28; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 27.8.2014 - 3 S 1400/14 - juris Rn. 5, vom 15.1.2013 - 3 S 2259/12 - juris Rn. 1 und vom 12.1.2005 - 8 S 2720/04 - BauR 2005, 1762, juris Rn. 2).
  • VG Sigmaringen, 01.10.2018 - 5 K 4947/18

    Ist Standsicherheit der Nachbargebäude im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen?

    Zum 2010 (wieder) eingefügten § 13 Abs. 1 Satz 3 LBO führt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Beschluss vom 01.08.2018 (- 5 S 272/18) überzeugend aus, dass die Vorschrift nachbarschützend sei.

    Auch die bereits zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 01.08.2018 (- 5 S 272/18) macht bezüglich des Nachbarschutzes von § 13 Abs. 1 (insbesondere auch: Satz 3) LBO keine Einschränkungen, sondern führt hierzu aus:.

    Sofern Vorschriften der LBOVVO eine Prüfung der Standsicherheit erst im Rahmen der Entscheidung über die Baufreigabe zulassen sollten (was der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in der bereits zitierten Entscheidung vom 01.08.2018 - 5 S 272/18, mangels Entscheidungserheblichkeit offengelassen hat), widerspräche dies jedenfalls bei der (umfassenden) Baugenehmigung nach § 58 LBO dem Wortlaut der Landesbauordnung, die als höherrangige Norm den Vorschriften der LBOVVO vorgeht.

    Eine Halbierung nach Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit erfolgt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Beschluss vom 01.08.2018 - 5 S 272/18), dem die Kammer folgt, nicht, weil durch die Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Entscheidung in der Hauptsache faktisch vorweggenommen wird.

  • VG Sigmaringen, 05.10.2020 - 3 K 1501/19

    Nachbarschutz durch Bauvorschriften über die Tiefe der Abstandsflächen

    § 13 Abs. 1 Satz3 LBO ist somit nachbarschützend (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.August2018 - 5 S 272/18-, juris Rn. 51; Beschluss vom 10. Dezember 2018 - 8 S 2440/18 -, juris).
  • VG Mainz, 20.03.2019 - 3 K 615/18

    Wohngrundstück kann nicht ohne weiteres mit Mauer eingefriedet werden

    Eine Stützmauer etwa kann danach zugleich die Funktion einer Einfriedung haben, die sich dann auch an deren Anforderungen messen lassen muss (vgl. VGH BW, Beschluss vom 1. August 2018 - 5 S 272/18 -, juris, Rn. 35 m.w.N.).

    (vgl. VGH BW, Beschluss vom 1. August 2018 - 5 S 272/18 -, juris, Rn. 35).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2019 - 5 S 2373/19

    Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts zur Urheberschaft eines Antrags bei

    Im Hinblick auf eine möglicherweise erdrückende Wirkung liegt eine Verletzung des nachbarschützenden Rücksichtnahmegebots vor, wenn eine bauliche Anlage wegen ihrer Ausmaße, ihrer Baumasse oder ihrer massiven Gestaltung ein benachbartes Grundstück unangemessen benachteiligt, indem es diesem förmlich "die Luft nimmt", wenn für den Nachbarn das Gefühl des "Eingemauertseins" entsteht oder wenn die Größe des "erdrückenden" Gebäudes auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls - und gegebenenfalls trotz Wahrung der erforderlichen Abstandflächen - derartig übermächtig ist, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch oder überwiegend wie eine von einem "herrschenden" Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1.8.2018 - 5 S 272/18 - VBlBW 2019, 36, juris Rn. 76, und vom 9.2.2018 - 5 S 2130/17 - BauR 2018, 961, juris Rn. 38; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.6.2015 - 8 S 1914/14 - juris Rn. 64; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12.12.2011 - 2 M 162/11 - juris Rn. 11).
  • VG Freiburg, 09.01.2019 - 5 K 6358/18

    Nachbarschützende Wirkung von örtlichen Bauvorschriften; subjektiv-öffentliches

    Ein Nachbarwiderspruch bzw. eine Baunachbarklage hat anerkanntermaßen nur Erfolg, wenn das Bauvorhaben sowohl objektiv-rechtlich rechtswidrig ist als auch gegen Vorschriften verstößt, die (auch) dem Schutz der Nachbarn und nicht allein öffentlichen Interessen dienen ( ständige Rechtsprechung; vgl. VG Freiburg, Beschl. v. 26.11.2014 - 4 K 2303/14 -, m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.08.2018, BauR 2018, 1997 ).

    Nur ausnahmsweise vermag eine Örtliche Bauvorschrift Nachbarschutz zu vermitteln, wenn ihr die Gemeinde erkennbar eine entsprechende Wirkung geben wollte ( so zuletzt ausdrücklich VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.08.2018, BauR 2018, 1997, m.w.N. ).

  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 15 CS 21.544

    Erfolgloses Nachbareilverfahren wegen Baugenehmigung und Befreiungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - 2 A 1226/19

    Zulässigkeit einer Baugenehmigung mit drei Nachtragsbaugenehmigungen zur

  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 15 CS 21.545

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für die Errichtung einer Garage mit

  • VG Freiburg, 06.02.2020 - 6 K 4494/19

    Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft - Unzuständigkeit

  • VG Stuttgart, 07.04.2021 - 15 K 5895/20

    Möglichkeit einer Befreiung von älteren örtlichen Bauvorschriften

  • OVG Bremen, 19.07.2022 - 1 B 105/22

    Nachbarschutz gegen ein Wohnungsbauvorhaben - Abstandsflächenvorschriften;

  • VG Ansbach, 02.12.2021 - AN 3 K 20.01152

    Erfolglose Nachbarklage gegen erteilte Befreiung für Sichtschutzzaun

  • VG Sigmaringen, 07.07.2020 - 6 K 3883/18

    Ausnahme; Nachbarschutz; Hintere Baugrenze; Nebenanlagen

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2023 - 5 KS 26/21

    Erfolglose Nachbarklage gegen die Errichtung von drei Windkraftanlagen

  • VG Ansbach, 06.07.2022 - AN 3 K 20.02694

    Erfolglose Nachbarklage gegen isolierte Befreiung für grenzständigen

  • VG Stuttgart, 16.02.2021 - 6 K 4165/20
  • VG München, 04.10.2023 - M 9 K 22.3433

    § 31 Abs. 2 BauGB

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