Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 02.08.1994 - 2 S 1449/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4779
VGH Baden-Württemberg, 02.08.1994 - 2 S 1449/94 (https://dejure.org/1994,4779)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.08.1994 - 2 S 1449/94 (https://dejure.org/1994,4779)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. August 1994 - 2 S 1449/94 (https://dejure.org/1994,4779)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4779) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abfallgebühr: keine Verpflichtung der Behörde zur Begründung des ausgeübten Ermessens bei der Auswahl unter mehreren Gesamtschuldnern; Abfallmenge als Gebührenmaßstab nicht verpflichtend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 427
  • VBlBW 1995, 147
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.05.1994 - 8 NB 1.94

    Abfallrecht - Gebührengestaltung - Selbstverwaltung - Abfallgebühren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.1994 - 2 S 1449/94
    Das in § 1 a Abs. 1 AbfG formulierte Abfallvermeidungsgebot ist zwar eine hervorgehobene bundesrechtliche Zielsetzung des Abfallgesetzes, die nach dessen Sinn und Zusammenhang den Maßnahmen der Abfallverwertung erkennbar vorangestellt ist und insofern als vorrangig bezeichnet werden kann (BVerwG, Beschluß vom 3.5.1994 - 8 NB 1.94 -, DVBl. 1994, 820).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1987 - 2 S 3278/85

    Ausgestaltung einer Abfallbeseitigungs-Satzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.1994 - 2 S 1449/94
    In der Rechtsprechung des Senats ist seit langem geklärt, daß der von dem Beklagten für die Entsorgung von Haushalten verwendete personengebundene Haushaltstarif (§ 24 AWS) einen zulässigen Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Bemessung der Abfallgebühren abgibt, sofern er degressiv ausgestaltet ist (vgl. Scholz, Die kommunale Benutzungsgebühr, BWGZ 1989, 239, 252 mit umfangreichen Nachweisen; ferner die schon vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidungen des Senats: Beschluß vom 1.7.1987 - 2 S 3278/85 -, VBlBW 1988, 142; Urteil vom 5.9.1990 - 2 S 964/90 - ebenso Beschluß des 10. Senats vom 19.2.1990 - 10 S 3608/88 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.1990 - 10 S 3608/88

    MÜllabfuhr - Größe der Müllbehälter, Müllgebühren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.1994 - 2 S 1449/94
    In der Rechtsprechung des Senats ist seit langem geklärt, daß der von dem Beklagten für die Entsorgung von Haushalten verwendete personengebundene Haushaltstarif (§ 24 AWS) einen zulässigen Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Bemessung der Abfallgebühren abgibt, sofern er degressiv ausgestaltet ist (vgl. Scholz, Die kommunale Benutzungsgebühr, BWGZ 1989, 239, 252 mit umfangreichen Nachweisen; ferner die schon vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidungen des Senats: Beschluß vom 1.7.1987 - 2 S 3278/85 -, VBlBW 1988, 142; Urteil vom 5.9.1990 - 2 S 964/90 - ebenso Beschluß des 10. Senats vom 19.2.1990 - 10 S 3608/88 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.1990 - 2 S 964/90

    Bemessung der Abfallbeseitigungsgebühr - Gebührenkalkulation

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.1994 - 2 S 1449/94
    In der Rechtsprechung des Senats ist seit langem geklärt, daß der von dem Beklagten für die Entsorgung von Haushalten verwendete personengebundene Haushaltstarif (§ 24 AWS) einen zulässigen Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Bemessung der Abfallgebühren abgibt, sofern er degressiv ausgestaltet ist (vgl. Scholz, Die kommunale Benutzungsgebühr, BWGZ 1989, 239, 252 mit umfangreichen Nachweisen; ferner die schon vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidungen des Senats: Beschluß vom 1.7.1987 - 2 S 3278/85 -, VBlBW 1988, 142; Urteil vom 5.9.1990 - 2 S 964/90 - ebenso Beschluß des 10. Senats vom 19.2.1990 - 10 S 3608/88 -).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.1994 - 2 S 1449/94
    Und das Bundesverwaltungsgericht hat für das Recht der Fehlbelegungsabgabe in der schon vom Verwaltungsgericht herangezogenen Entscheidung dieselbe Rechtsauffassung vertreten (BVerwG, Urteil vom 22.1.1993 - 8 C 57.91 -, KStZ 1993, 93).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1991 - 2 S 1988/89

    Erschließungsbeitrag - Auswahl unter Gesamtschuldnern; zur Nichtigkeit bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.1994 - 2 S 1449/94
    So ist in der bisherigen Rechtsprechung des Senats anerkannt, daß im Erschließungsbeitragsrecht die Auswahlentscheidung der Gemeinde, gegen welchen von mehreren Gesamtschuldnern sie einen Beitragsbescheid erlassen will, keiner besonderen Begründung bedarf (so zuletzt Urteil vom 7.2.1991 - 2 S 1988/89 -, abgedruckt in Seeger/Füsslein/Vogel, EKBW, Bd. 2, 14. Lieferung, Stand 1993, GemO § 61 E 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.08.1994 - 2 S 1449/94
    Die weiterhin geltend gemachte Abweichung von dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 1.8.1978 (BVerfGE 49, 24, 66) ist nicht gegeben.
  • VG Saarlouis, 14.01.2014 - 3 K 956/13

    Auswahlermessen bei der Heranziehung von Gesamtschuldnern von Bestattungskosten

    Soweit im Einzelfall besondere Gründe offenbar sind oder vorgebracht werden, die ein Absehen von der Heranziehung des ausgewählten Gesamtschuldners gebieten könnten, wird - wie z.B der VGH Baden-Württemberg ausführt - "freilich eine Begründung geboten sein"(vgl. Beschluss vom 02.08.1994 -2 S 1449/94-, juris; vgl. in diesem Zusammenhang auch: OVG NRW, Beschluss vom 20.05.2010 -19 A 4250/06-, juris und VG Chemnitz,, Beschluss vom 04.02.2013 -1 L 349/12- m.w.N., juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94

    Mitteilung von Tagesordnungspunkten; Entwicklungs- und Verwaltungskosten in

    Nicht zu beanstanden ist - auch mit Blick auf die abfallrechtlichen Vorgaben in § 8 Abs. 2 Buchst. d LAbfG (dazu Beschluß des Senats vom 2.8.1994 - 2 S 1449/94 -) -, daß sich der Antragsgegner für einen Wahrscheinlichkeitsmaßstab entschieden hat, hier für einen Personenmaßstab, der allgemein als zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab in der Rechtsprechung anerkannt ist und auch hinsichtlich der Degression bei steigender Personenzahl nicht als unzulässig angesehen werden kann (vgl. nur VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.3.1986, VBlBW 1987, 146 und Urteil vom 8.12.1989, BWGZ 1991, 181).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2018 - 5 S 2311/16

    Gebühr für die Fortführung des Liegenschaftskatasters

    Die Behörde ist auch nicht verpflichtet, die für die Betätigung des Auswahlermessens maßgebenden Gründe in dem Gebührenbescheid darzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.1.1993, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 2.8.1994 - 2 S 1449/94 - VBlBW 1995, 147, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2020 - 1 S 2999/19

    Heranziehung zu einer Gebühr für eine eichrechtliche Verwendungsüberwachung von

    Sinngemäß ist damit § 421 Satz 1 BGB anzuwenden, wonach der Gläubiger einer Gesamtschuld die Leistung nach seinem Belieben - im öffentlichen Gebührenrecht: nach seinem Ermessen - von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern kann, der Gläubiger sich seinen Schuldner mithin aussuchen darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.09.2015 - 4 C 3.14 - juris, v. 21.10.1994 - 8 C 11.93 - juris, und v. 22.01.1993 - 8 C 57.91 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.09.2018 - 2 S 731/18 - VBlBW 2019, 56, und v. 02.08.1994 - 2 S 1449/94 -, VBlBW 1995, 147 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 01.12.2015 - 1 A 393/14

    Grenzen des Auswahlermessens bei Gesamtschuldnerschaft von Bestattungspflichtigen

    Schutzwürdige Belange des herangezogenen Gesamtschuldners, schon aus dem Bescheid entnehmen zu können, warum gerade er in Anspruch genommen wird, seien für den Regelfall nicht zu erkennen.(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2.8.1994 - 2 S 1449/94 -, juris Rdnr. 3) Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich zur Problematik der Heranziehung von Gesamtschuldnern bekräftigt, dass eine Auswahl aus finanziellen oder aus verwaltungspraktischen Gründen erlaubt sei.
  • VG Neustadt, 14.06.2010 - 4 K 311/10

    Wohnungseigentümer haftet für Abfallentsorgungsgebühren

    So gesehen bezweckt die Regelung ersichtlich Verwaltungsvereinfachung und Effizienz des Gesetzesvollzugs, nicht hingegen Schuldnerschutz (s. VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1995, 147).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2005 - 2 S 995/05

    Abwassergebühr; Wohnungseigentum; Teileigentum; gesamt schuldnerische Haftung

    Er ist an den Kläger als richtigen Adressaten gerichtet (zur Zustellung an den Verwalter s. § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG) und musste mit Blick auf seine inhaltliche Bestimmtheit weder die Darlegung der für die alleinige Heranziehung des Klägers maßgeblichen Ermessensgründe noch den Hinweis umfassen, dass die Festsetzung der Gebühr dem Kläger als Gesamtschuldner gegenüber erfolgt (vgl. dazu auch den Beschluss des Senats vom 2.8.1994 - 2 S 1449/94 -, VBlBW 1995, 147 m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 27.02.2009 - 7 A 5297/06

    Auswahlermessen; Inverkehrbringen; Kosten(Lebensmitteluntersuchung);

    Da Sinn des § 5 Abs. 1 Satz 2 NVwKostG nicht Schuldnerschutz, sondern die Vereinfachung der Verwaltungskostenfestsetzung ist, muss im Interesse einer effizienten und schnellen Erledigung dieses "Massengeschäftes" die Auswahlentscheidung nicht im Kostenfestsetzungsbescheid begründet werden; die für diese Entscheidung maßgeblichen Ermessenserwägungen müssen nicht wiedergegeben werden (vgl. Loeser/ Barthel, aaO., § 5 Erl. 5.2; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. August 1994 - 2 S 1449/94 -, juris; für kommunalabgabenrechtliche Beitragsbescheide auch Driehaus, aaO., § 24 Rn. 10; BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 57.91 - NJW 1993, 1667; BayVGH, Beschluss vom 28. Juni 1985 - 23 CS 84 A.1051 - DVBl. 1986, 77).
  • VG München, 17.12.2010 - M 10 K 10.4473

    Haftungsbescheid für Kurbeitrag

    Ermessenserwägungen sind nur insoweit veranlasst, als ein Ausnahmefall geltend gemacht wird (VG München v. 22.7.2004 Az. M 10 K 04.1674; zum Abgabenerhebungsverfahren allgemein BVerwG v. 22.1.1993 Az. 8 C 57/91 RdNr. 22; BayVGH v. 28.6.1985 BayVBl. 1985, 724; VGH Baden-Württemberg v. 2.8.1994 Az. 2 S 1449/94 RdNr. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.1999 - 22 A 1604/98

    Erhebung einer Jagdsteuer für einen gepachteten Jagdbezirk; Berücksichtigung

    vgl. BVerwG vom 22.1.1993 - 8 C 57/91 -, NJW 1993, 1667; OVG NRW vom 21.11.1994 - 16 A 2859/94 -, NWVBL 1995, 233; vom 9.4.1990 - 22 A 2718/89 - NWVBL 1990, 375; VGH Mannheim vom 2.8.1994 - 2 S 1449/94 -, VBlBW 1995, 147; BayVGH vom 28.6.1985 - 23 CS 84 A.1051 -, DÖV 1986, 383.
  • VG Sigmaringen, 05.07.2017 - 5 K 5625/16

    Rundfunkbeitragsbefreiung; Rundfunkbeitragsermäßigung; Erstreckung auf Dritten,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2013 - 14 A 2495/11

    Veranlagung der Zweitwohnungsteuer gegen ein Ehepaar als Mieter und

  • VG München, 19.02.2009 - M 10 K 08.4425

    Nutzung einer Zweitwohnung durch Angehörige; Gesamtschuldnerauswahl;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht