Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 04.06.1973 - VI 518/71 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 1975, 261
- afp 1975, 768
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 19.04.1978 - 3 StR 368/77
Rechtsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen einer …
Diese Auswirkungen verleihen der Vorschrift aber keinen spezifischen Bezug auf das Pressewesen, der es rechtfertigen könnte, sie der Gesetzgebungsmaterie Presserecht zuzuordnen (vgl. eingehend VGH Baden-Württemberg, DVBl 1975, 261). - BGH, 11.11.1975 - 5 StR 172/75
Revision wegen fehlerhaften Freispruchs vom Vorwurf der Abonnementenwerbung ohne …
Allerdings hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in den Gründen eines Urteils vom 4. Juni 1973 (VI 518/71) den entgegengesetzten Standpunkt vertreten; diese Urteilsgründe sind aber vor der Tat des Angeklagten nur in einem kurzen Auszug (Archiv für Presserecht, Übersicht über die Rechtsprechung in Pressesachen, 1973 - XVIII - S. 127) und erst danach ausführlicher veröffentlicht worden (DVBl 1975, 261). - OLG Oldenburg, 04.03.1975 - 1 Ss 334/74
Notwendigkeit einer Reisegewerbekarte i.R.d. Werbens von Abonennten zur …
Denn die institutionelle Sicherung der Presse durch das Grundgesetz erstreckt sich auf das gesamte Presswesen, auch auf Vertriebsgeschäfte (Hamann-Lenz, Grundgesetz, 3, Aufl., 1970, Anm. 6 zu Art. 5 GG ; übereinstimmender Meinung auch das BayObLG in BayObLGSt 1971, 131 = NJW 1971, 1761 und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Juni 1973 - VI 518/71 - teilweise abgedruckt im Archiv für Presserecht XIII 1973 S. 127, sonst offenbar nicht veröffentlicht; S. 17 der vorliegenden Fotokopie der Urteilsausfertigung).