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   VGH Baden-Württemberg, 04.06.1973 - VI 518/71   

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VGH Baden-Württemberg, 04.06.1973 - VI 518/71 (https://dejure.org/1973,3530)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.06.1973 - VI 518/71 (https://dejure.org/1973,3530)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Juni 1973 - VI 518/71 (https://dejure.org/1973,3530)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1975, 261
  • afp 1975, 768
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.04.1978 - 3 StR 368/77

    Rechtsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen einer

    Diese Auswirkungen verleihen der Vorschrift aber keinen spezifischen Bezug auf das Pressewesen, der es rechtfertigen könnte, sie der Gesetzgebungsmaterie Presserecht zuzuordnen (vgl. eingehend VGH Baden-Württemberg, DVBl 1975, 261).
  • BGH, 11.11.1975 - 5 StR 172/75

    Revision wegen fehlerhaften Freispruchs vom Vorwurf der Abonnementenwerbung ohne

    Allerdings hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in den Gründen eines Urteils vom 4. Juni 1973 (VI 518/71) den entgegengesetzten Standpunkt vertreten; diese Urteilsgründe sind aber vor der Tat des Angeklagten nur in einem kurzen Auszug (Archiv für Presserecht, Übersicht über die Rechtsprechung in Pressesachen, 1973 - XVIII - S. 127) und erst danach ausführlicher veröffentlicht worden (DVBl 1975, 261).
  • OLG Oldenburg, 04.03.1975 - 1 Ss 334/74

    Notwendigkeit einer Reisegewerbekarte i.R.d. Werbens von Abonennten zur

    Denn die institutionelle Sicherung der Presse durch das Grundgesetz erstreckt sich auf das gesamte Presswesen, auch auf Vertriebsgeschäfte (Hamann-Lenz, Grundgesetz, 3, Aufl., 1970, Anm. 6 zu Art. 5 GG ; übereinstimmender Meinung auch das BayObLG in BayObLGSt 1971, 131 = NJW 1971, 1761 und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Juni 1973 - VI 518/71 - teilweise abgedruckt im Archiv für Presserecht XIII 1973 S. 127, sonst offenbar nicht veröffentlicht; S. 17 der vorliegenden Fotokopie der Urteilsausfertigung).
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