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   VGH Baden-Württemberg, 06.10.1997 - 1 S 2143/97   

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https://dejure.org/1997,6100
VGH Baden-Württemberg, 06.10.1997 - 1 S 2143/97 (https://dejure.org/1997,6100)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.10.1997 - 1 S 2143/97 (https://dejure.org/1997,6100)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Oktober 1997 - 1 S 2143/97 (https://dejure.org/1997,6100)
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Betretungsverbot für Asylbewerber

§§ 1, 3 PolG, Rückgriff auf die polizeiliche Generalklausel wird nicht durch § 59 Abs. 1 AsylVfG, § 36 AuslG ausgeschlossen;

§ 35 VwVfG, Verfügung, die eine schon aufgrund Gesetzes bestehende und durchsetzbare Pflicht konkretisiert, hat Regelungscharakter

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verstoß gegen die Beschränkung der Aufenthaltsgestattung nach dem AsylVfG 1992 - Einschreiten aufgrund der polizeilichen Generalklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 56
  • NVwZ-RR 1998, 680
  • VBlBW 1997, 368 (Ls.)
  • VBlBW 1998, 112
  • DÖV 1998, 252
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 1 S 2856/95

    Ein angedrohtes Zwangsgeld, das eine befristete Unterlassung erzwingen soll, kann

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.10.1997 - 1 S 2143/97
    Dies wird durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung noch unterstrichen; sie dient zugleich als Grundlage für die Zwangsgeldandrohung, die durch ihre Beugefunktion (vgl. Senatsbeschl. v. 12.3.1996 - 1 S 2856/95 -, VBlBW 1996, 418) dem Betretensverbot weiteren Nachdruck verleihen soll.

    Die Anordnung eines Zwangsgeldes als Mittel der Verwaltungsvollstreckung stellt kein Handeln aufgrund der allgemeinen Strafgesetze dar, sondern ist ein Beugemittel (Senatsbeschl. v. 12.3.1996, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1989 - 14 S 2193/87

    Polizeianordnung wegen Verstosses gegen das Gewerberecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.10.1997 - 1 S 2143/97
    Die polizeiliche Generalermächtigung ist danach nicht anwendbar, wenn und soweit im konkreten Einzelfall das Spezialgesetz entweder eine spezielle Ermächtigung enthält, eine abschließende Regelung mit abschließender Eingriffsermächtigung trifft oder eine abschließende Regelung unter Verzicht auf eine spezielle Eingriffsermächtigung darstellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.9.1989 - 14 S 2193/87 -, GewArch 1990, 403 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1997 - 1 S 1409/97

    Stadtgebietsbezogener Platzverweis gegenüber einem drogenhandelbetreibenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.10.1997 - 1 S 2143/97
    Da der Antragsteller als Asylbewerber, dessen Aufenthalt kraft Gesetzes auf das Stadtgebiet Bayreuth beschränkt ist (§ 56 Abs. 1 AsylVfG), sich ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung nicht erlaubt im Stuttgarter Stadtgebiet aufhalten darf, erscheint ein - bis zum Zeitpunkt seiner Anerkennung als Asylberechtigter befristetes - Betretensverbot, das sich auf das gesamte Stadtgebiet Stuttgart erstreckt, jedenfalls dann nicht als unverhältnismäßig, wenn sichergestellt ist, daß er in den im Asylverfahrensgesetz ausdrücklich genannten Fällen den zugewiesenen Aufenthaltsbereich verlassen und Termine etwa bei Behörden, Gerichten und Prozeßbevollmächtigten im Stadtgebiet von Stuttgart wahrnehmen kann (vgl. Senatsbeschl. v. 8.7.1997 - 1 S 1409/97 -).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 49/92
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.10.1997 - 1 S 2143/97
    Abschließend sind die Bestimmungen des Asylverfahrensgesetzes über die räumliche Beschränkung der Aufenthaltsgestattung und die Durchsetzung der Verlassenspflicht nur insoweit, als diese die jederzeitige Erreichbarkeit des Asylbewerbers sicherstellen und die ordnungsgemäße Durchführung und Beschleunigung des Asylverfahrens gewährleisten sollen (vgl. zum Gesetzeszweck der räumlichen Beschränkung der Aufenthaltsgestattung: BVerfG, Beschl. v. 10.4.1997 - 2 BvL 49.92 -, DVBl. 1997, 895).
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