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   VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3071/94   

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VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3071/94 (https://dejure.org/1995,3644)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.07.1995 - 5 S 3071/94 (https://dejure.org/1995,3644)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Juli 1995 - 5 S 3071/94 (https://dejure.org/1995,3644)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wasserfläche des Bodensees als Gemeindegebiet; zu den baurechtlichen und wasserrechtlichen Fragen der stationären Nutzung eines Fahrgastschiffes als Tanzlokal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 76 (Ls.)
  • VBlBW 1995, 358 (Ls.)
  • VBlBW 1996, 66
  • ZfBR 1996, 287
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3071/94
    Unter den Begriff der baulichen Anlage in diesem Sinne fallen alle Anlagen, die in einer auf Dauer gedachten Weise künstlich mit dem Erdboden verbunden werden und infolgedessen die in § 1 Abs. 4 und 5 BauGB genannten Belange in einer Weise berühren können, die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer ihre Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.08.1973 - IV C 33.71 -, BRS 23 Nr. 122).

    In Betracht kommt ferner § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB mit der Möglichkeit, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen festzusetzen, wozu auch Wasserflächen gehören (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.08.1973, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1993 - 5 S 1409/93

    Zur Zulässigkeit der Berufung gegen ein Bescheidungsurteil - Beschwer;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3071/94
    Auch insoweit hat die Klägerin keine Berufung eingelegt mit dem - zulässigen - Ziel, eine weitergehende Bindung der Genehmigungsbehörde durch die in den Entscheidungsgründen darzulegende Rechtsauffassung des Gerichts zu erreichen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 09.12.1993 - 5 S 1409/93 -).
  • BVerwG, 11.12.1992 - 4 B 209.92

    Bauplanungsrecht: Feststellung der planerischen Absichten einer Gemeinde i.S. von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3071/94
    Dessen Anwendung über § 34 Abs. 2 VwGO scheidet aus, da zur Steuerung der Entwicklung eines derartigen Gebiets der Erlaß eines Bebauungsplans unerläßlich ist und planerische Absichten der Gemeinde i. S. des § 4 a Abs. 1 BauNVO einer Beurteilung, wie sie § 34 BauGB erfordert, regelmäßig nicht zugänglich sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.12.1992 - 4 B 209/92 -, NVwZ 1993, 1100).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3071/94
    Hierzu gehört die Entscheidung, welche Anlagen allgemein zulässig, unzulässig oder ausnahmsweise zulassungsfähig sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.1989 - 4 C 52.87 -, DVBl. 1989, 1050).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 5 S 733/94

    Beeinträchtigung sonstiger öffentlicher Belange durch ein nicht privilegiertes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3071/94
    Denn ein im Außenbereich gelegenes, nicht privilegiertes Vorhaben - von einem solchen wäre unzweifelhaft auszugehen - kann einen sonstigen öffentlichen Belang i. S. des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB auch dadurch beeinträchtigen, daß es - wie hier - im Widerspruch zur Art der baulichen Nutzung des unmittelbar angrenzenden Bebauungszusammenhangs steht (vgl. Senatsurt. v. 17.02.1995 - 5 S 733/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.1993 - 8 S 2020/92

    Zur Beachtlichkeit der Aussagen des Bodenseeuferplans im Rahmen eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3071/94
    Zwar sind für die Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit" als Versagungsgrund i. S. des § 76 Abs. 3 WG auch die Aussagen des Bodenseeuferplans 1984 - als eines vom Regionalverband Hochrhein-Bodensee erlassenen Teilregionalplans - heranzuziehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.05.1993 - 8 S 2020/92 -).
  • VGH Hessen, 14.04.1986 - 4 TH 449/86

    Bauaufsichtsrecht: Fahrgastschiff als bauliche Anlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3071/94
    Denn das Schiff soll als ortsfestes, wie an Land gelegenes Tanzlokal betrieben werden (vgl. für ein als ortsfeste Gaststätte genutztes Fahrgastschiff Hess. VGH, Beschl. v. 14.04.1986 - 4 TH 449/86 -, BRS 46 Nr. 130).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1990 - 5 S 1242/89

    Schriftliche Duldungserklärung begründet einen der Genehmigung angenäherten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3071/94
    Obwohl danach nicht mehr entscheidungserheblich, merkt der Senat an, daß das Vorhaben auch wegen seiner städtebaulichen Auswirkungen das Wohl der Allgemeinheit i. S. des § 76 Abs. 3 WG beeinträchtigen dürfte; dieser Begriff ist anerkanntermaßen im weitesten Sinne zu verstehen und erfaßt auch nicht spezifisch wasserwirtschaftliche Belange (vgl. Senatsurt. v. 05.04.1990 - 5 S 1242/89 -, VBlBW 1990, 389).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2021 - 2 S 2801/19

    Kurtaxenpflicht für Bootsliegeplätze in einer Hafenanlage am Bodensee

    Dabei kommt es nicht darauf an, wo die Staatsgrenzen der drei Anrainerstaaten Deutschland, Österreich und Schweiz verlaufen: Nach der Theorie von der Realteilung haben diese Anrainerstaaten je ihren genau bestimmten Anteil am Bodensee samt dem Luftraum darüber und dem Seegrund darunter, demgegenüber ist der Bodensee (Obersee) nach der eingeschränkten Kondominiumstheorie ungeteiltes gemeinsames Eigentum der drei Anrainerstaaten, wobei jedoch nicht das ganze Gewässerbett Kondominium ist, sondern der Uferstreifen ausgeschieden und der ausschließlichen Hoheit des Anliegerstaats unterworfen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.07.1995 - 5 S 3071/94 - juris Rn. 38; Senatsurteil vom 15.01.1997, aaO juris Rn. 25).

    Auch wenn in beiden Fällen der hier betroffene Teil des Bodensees (Obersee) zum Gebiet des Landes Baden- Württemberg gehört, folgt daraus nicht die Zugehörigkeit zum Gebiet einer Gemeinde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.07.1995, aaO; Senatsurteil vom 15.01.1997, aaO).

    Es ist jedoch in Literatur und Rechtsprechung anerkannt, dass die Gemeindegebiete an der jeweiligen Uferlinie (§ 7 Abs. 1 WG) enden (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.07.1995, aaO; Senatsurteil vom 15.01.1997, aaO juris Rn. 25 mwN).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 1253/08

    Wasserrechtliche Erlaubnis für die Errichtung von Bootsanbindepfählen (Dalben) in

    Die besondere Bedeutung und Schutzbedürftigkeit der Flachwasserzone hat im Bodenseeuferplan von 1984 - einem vom Regionalverband Hochrhein-Bodensee erlassenen Teilregionalplan - ihren Niederschlag gefunden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.07.1995 - 5 S 3071/94 -, VBlBW 1996, 66; Urteil vom 08.11.2005 - 3 S 538/05 -, NuR 2006, 376).

    Ebenso wenig bedarf es einer Vertiefung, ob das Wohl der Allgemeinheit neben wasserwirtschaftlichen Belangen im engeren Sinne auch andere nicht spezifisch wasserrechtliche Gesichtspunkte einschließt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 17.03.1998 - 4 C 30.88 -, ZfW 1990, 276 = NVwZ 1989, 106; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.06.1977 - VII 2475/76 - ZfW 1978, 298; Urteil vom 05.04.1990 - 5 S 1242/89 -, VBlBW 1990, 389; Urteil vom 07.07.1995 - 5 S 3071/94 -, VBlBW 1996, 66).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 3 S 538/05

    Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren für einen Bootssteg

    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob das Wohl der Allgemeinheit in einem weiten Sinne zu verstehen ist und auch alle nicht spezifisch wasserrechtlichen Belange erfasst (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.7.1995 - 5 S 3071/94 -, VBlBW 1996, 66).

    Dem dient der im Bodenseeuferplan nach Abschnitt Nr. 1.1 im Vordergrund stehende Schutz der Flachwasserzone (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.7.1995 - 5 S 3071/94 -, VBlBW 1996, 66).

    Diese Vorgaben sind ein Teilaspekt des von den Richtlinien angestrebten Gewässerschutzes am Bodensee, der wegen der ineinander greifenden Wirkungszusammenhänge eine ganzheitliche Betrachtungsweise - unter Einbeziehung auch vorsorgender Maßnahmen - bedingt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.7.1995 - 5 S 3071/94 -, VBlBW 1996, 66).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.1997 - 2 S 999/94

    Zweitwohnungsteuer für Boot auf dem Bodensee?

    Dabei kommt es nicht darauf an, wo die Staatsgrenzen der drei Anrainerstaaten Deutschland, Österreich und Schweiz verlaufen: Nach der Theorie von der Realteilung haben diese Anrainerstaaten je ihren genau bestimmten Anteil am Bodensee samt dem Luftraum darüber und dem Seegrund darunter, demgegenüber ist der Bodensee (Obersee) nach der eingeschränkten Kondominiumstheorie ungeteiltes gemeinsames Eigentum der drei Anrainerstaaten, wobei jedoch nicht das ganze Gewässerbett Kondominium ist, sondern der Uferstreifen ausgeschieden und der ausschließlichen Hoheit des Anliegerstaats unterworfen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.7.1995 - 5 S 3071/94 -, VBlBW 1996, S. 66ff.).

    Auch wenn in beiden Fällen der hier betroffene Teil des Bodensees (Obersee) zum Gebiet des Landes Baden- Württemberg gehört, folgt daraus nicht die Zugehörigkeit zum Gebiet einer Gemeinde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.7.1995, a.a.O.).

    Es ist jedoch in Literatur und Rechtsprechung anerkannt, daß die Gemeindegebiete an der jeweiligen Uferlinie (§ 7 Abs. 1 WG) enden (vgl. VGH Bebenhausen, Urteil vom 22.11.1956 Nr. 183/56, BaWüVBl. 1957, S. 57; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.7.1995, a.a.O.; Müller, Landes- und Gemeindegrenzen am Bodensee, BaWüVBl. 1957, S. 181; Gronemeyer, Die gemeindefreien Gebiete 1971, S. 77f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2021 - 8 S 48/19

    Begriff der anderen Maßnahmen der Innenentwicklung; Anpassungspflicht an

    Zum Gemeindegebiet der Anrainergemeinden des Bodensees gehört aber nicht der Bodensee, auch nicht mit seinen ufernahen Wasserflächen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.07.1995 - 5 S 3071/94 -, VBlBW 1996, 66, juris Rn. 38 ff., und vom 15.01.1997 - 2 S 999/94 -, VBlBW 1997, 228, juris Rn. 23 ff.; Kibele, ZfW 2013, 195, 206).
  • VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12

    Wasserrechtliche Erlaubnis für die Nutzung von Quellen zur Trinkwasserversorgung

    In wenigen Entscheidungen dagegen sind Gemeinwohlbelange angesprochen, die den Bereich der vom Wasserhaushaltsgesetz umfassten Belange klar verlassen (so etwa - nicht entscheidungstragend und im Konjunktiv gehalten - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.07.1995 - 5 S 3071/94 -, juris, für städtebauliche Belange; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.06.1995, a.a.O., für Belange der Fischerei; Melsheimer, a.a.O., für landschaftästhetische Gesichtspunkte, Aspekte des Denkmalschutzes und Interessen der Fischerei; Bayer. VGH, Urteil vom 02.02.2010 - 8 BV 08.1113 -, juris, für Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, der Energieerzeugung und der Fischerei; offen gelassen bezüglich Bauplanungs- und Immissionsschutzrecht von BVerwG, Urteil vom 17.03.1989, a.a.O.).
  • VG Karlsruhe, 19.01.2012 - 6 K 2687/10

    Wasserrechtliche Genehmigung - Wohl der Allgemeinheit - Gemeindliches

    Angesichts dessen ist es zumindest im vorliegenden Fall zwingend geboten, den Begriff des Wohls der Allgemeinheit i.S.d. § 76 Abs. 3 WG nicht nur spezifisch wasserwirtschaftlich zu verstehen, sondern unter diesem Begriff auch die Belange des Bauplanungsrechts zu erfassen (vgl. hierzu auch: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.07.1995 in - 5 S 3071/94 - ).
  • VG Freiburg, 13.12.2010 - 6 K 731/09

    Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für einen Bootssteg und Badesteg

    Die besondere Bedeutung und Schutzbedürftigkeit der Flachwasserzone hat im Bodenseeuferplan von 1984 - einem vom Regionalverband Hochrhein-Bodensee erlassenen Teilregionalplan - ihren Niederschlag gefunden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.07.1995 - 5 S 3071/94 -, VBlBW 1996, 66; Urteil vom 08.11.2005 - 3 S 538/05 -, NuR 2006, 376).
  • VG Freiburg, 30.01.2003 - 4 K 1398/01

    Keine nachträgliche Befristung einer unbefristet erteilten Genehmigung für

    Der Begriff bezieht sich nicht nur auf die Beeinträchtigung der wasserwirtschaftlichen Ordnung, sondern erfasst auch öffentliche Belange und Interessen auf anderen Rechtsgebieten (VGH Bad.-Württ., Urt.v. 16.04.1980 - VII 907/79 -, VBlBW 1980, 68; Urt. v. 05.04.1990 - 5 S 1242/89 -, VBlBW 1990, 390; v. 07.07.1995 - 5 S 3170/94 -, VBlBW 1996, 66, 68; tendenziell enger zu § 6 WHG BVerwG, Urt. v. 17.03.1989, BVerwGE 81, 347, 349).
  • VG Freiburg, 13.12.2010 - 6 K 696/09

    Bootsstege am Bodensee

    Die besondere Bedeutung und Schutzbedürftigkeit der Flachwasserzone hat im Bodenseeuferplan von 1984 - einem vom Regionalverband Hochrhein-Bodensee erlassenen Teilregionalplan - ihren Niederschlag gefunden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.07.1995-5 S 3071/94-, VBlBW 1996, 66; Urteil vom 08.11.2005 - 3 S 538/05 -, NuR 2006, 376).
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