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   VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2959/18   

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VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2959/18 (https://dejure.org/2020,33920)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.10.2020 - 8 S 2959/18 (https://dejure.org/2020,33920)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Oktober 2020 - 8 S 2959/18 (https://dejure.org/2020,33920)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rewis.io
  • Justiz Baden-Württemberg

    Überprüfung Technische Baubestimmungen im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens; Technische Baubestimmungen nur bei abstrakter Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung; Verstoß gegen das Marktbehinderungsverbot durch Anforderungen an VOC-Emissionen aus ...

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    K. GmbH u.a. gegen Land Baden-Württemberg wegen Gültigkeit der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV-TB) hinsichtlich der darin bestimmten Grenzwerte für VOC-Emissionen

Papierfundstellen

  • VBlBW 2021, 169 (Ls.)
  • ZfBR 2021, 77 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2959/18
    Denn eine solche Einschätzungsprärogative ist dem in Generalklauseln nach Art des § 3 Abs. 1 Satz 1 LBO gefassten allgemeinen Recht der Gefahrenabwehr fremd (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.2002 - 6 CN 8.01 -, BVerwGE 116, 347; i. E. wohl anders BeckOK, a.a.O., BWLBO § 3 Überblick u. Rn. 19 ff.; NdsOVG, Urt. v. 04.12.2015, a.a.O.).

    Schadensmöglichkeiten, die sich lediglich nicht ausschließen lassen, weil nach dem derzeitigen Wissensstand bestimmte Ursachenzusammenhänge weder bejaht noch verneint werden können, begründen noch keine Gefahr, sondern lediglich einen Gefahrenverdacht oder ein "Besorgnispotential" (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.2002, a.a.O.; Urt. v. 19.12.1985 - 7 C 65.82 -, BVerwGE 72, 300, 315).

    Maßgebliches Kriterium zur Feststellung einer Gefahr ist damit die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.2002, a.a.O.; Urt. v. 26.02.1974 - 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51, 57).

    Diese unterscheidet sich von der konkreten Gefahr nicht durch den Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, sondern durch den Bezugspunkt der Gefahrenprognose bzw. die Betrachtungsweise: Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn in dem zu beurteilenden konkreten Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden kann; eine abstrakte Gefahr ist gegeben, wenn eine generell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt und daher Anlass besteht, diese Gefahr mit generell-abstrakten Mitteln, also einem Rechtssatz zu bekämpfen; das hat (lediglich) zur Folge, dass auf den Nachweis der Gefahr eines Schadenseintritts im Einzelfall verzichtet werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.2002, a.a.O.; Beschl. v. 24.10.1997 - 3 BN 1.97 -, Buchholz 418.9 TierSchG Nr. 10).

    Das setzt eine Risikobewertung voraus (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 23.09.2003 - C-192/01 -, juris Rn. 49 ff.), die - im Gegensatz zur Feststellung einer Gefahr - über einen Rechtsanwendungsvorgang weit hinausgeht und mehr oder weniger zwangsläufig neben der Beurteilung der Intensität der bestehenden Verdachtsmomente eine Abschätzung der Hinnehmbarkeit der Risiken sowie der Akzeptanz oder Nichtakzeptanz der in Betracht kommenden Freiheitseinschränkungen in der Öffentlichkeit einschließt, mithin - in diesem Sinne - "politisch" geprägt oder mitgeprägt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.2002, a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01 -, DVBl 2002, 614).

    Das geschieht üblicherweise durch eine Absenkung der Gefahrenschwelle in dem ermächtigenden Gesetz von der "Gefahrenabwehr" zur "Vorsorge" gegen drohende Schäden (vgl. etwa § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG, § 6 Abs. 2 GenTG, § 7 BBodSchG; zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 03.07.2002, a.a.O.), wovon in § 3 Abs. 1 Satz 1 LBO gerade kein Gebrauch gemacht worden ist.

    Auch darin zeigt sich positivrechtlich, dass dem Gefahrenbegriff eben nicht aus sich heraus bereits eine Erstreckung auf die Aufgabe der Risiko- oder Gefahrenvorsorge innewohnt (zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 03.07.2002, a.a.O.; auch Schlotterbeck, a.a.O., § 3 Rn. 22, 25; Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 3. A. 2001, Rn. 35; VGH BW, Urt. v. 28.07.2009 - 1 S 2200/08 -, VBlBW 2010, 29; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.10.2001 - 1 S 2346/00 -.

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2015 - 1 LC 178/14

    Ausführungsgenehmigung; DIN 4112; DIN EN 13814; Fahrgeschäft; Fliegende Bauten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2959/18
    Alle aufgrund der Landesbauordnung erlassenen Rechtsverordnungen, örtlichen Bauvorschriften, Verwaltungsvorschriften und Einzelanordnungen müssen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, in diesem Rahmen halten (vgl. Sauter, LBO 3. A. § 3 Rn. 2, § 73 Rn. 16; auch Nds. OVG, Urt. v. 04.12.2015 - 1 LC 178/14 -, BauR 2016, 985).

    Denn eine solche Einschätzungsprärogative ist dem in Generalklauseln nach Art des § 3 Abs. 1 Satz 1 LBO gefassten allgemeinen Recht der Gefahrenabwehr fremd (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.2002 - 6 CN 8.01 -, BVerwGE 116, 347; i. E. wohl anders BeckOK, a.a.O., BWLBO § 3 Überblick u. Rn. 19 ff.; NdsOVG, Urt. v. 04.12.2015, a.a.O.).

    Das trifft nicht nur für die "konkrete" Gefahr zu, die zu Abwehrmaßnahmen im Einzelfall berechtigt, sondern grundsätzlich auch für die für Rechtsverordnungen nach § 73 Abs. 1 LBO - und auch für die auf § 73a Abs. 1 LBO gestützten Verwaltungsvorschriften - erforderliche "abstrakte" Gefahr (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.12.1975 - III 905/73 - anders im Ergebnis Nds. OVG, Beschl. v. 04.12.2015, a.a.O.).

    VBlBW 2002, 292; di Fabio, JURA 1996, 566 ; anders wohl BeckOK, a.a.O., BWLBO § 3 Rn. 19 ff.; Nds. OVG, Urt. v. 04.12.2015, a.a.O.; BayVGH, Urt. v. 18.05.2017 - 2 B 17.543 -, NVwZ-RR 2017, 811; Sächs.OVG, Beschl. v. 11.02.2019 - 1 B 454.18 -, juris Rn. 17: "vorbeugender Gesundheitsschutz").

  • EuG, 10.04.2019 - T-229/17

    Deutschland/ Kommission - Rechtsangleichung - Verordnung (EU) Nr. 305/2011 -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2959/18
    Ergänzend verweisen die Antragstellerinnen auf ein Urteil des Europäischen Gerichts - T-229/17 - vom 19.04.2019.

    Im Hinblick auf das Ziel, durch harmonisierte technische Spezifikationen zur Angabe der Leistung von Bauprodukten das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu erreichen (vgl. Erwägungsgrund (58) zur BauPVO v. 09.03.2011), ist im Zweifel von einer "Vollharmonisierung" auszugehen (vgl. EuGH, Urt. v. 16.10.2014, a.a.O. zur BPR; EuG, Urt. v. 10.04.2019 - T-229/17 -, Rn. 101 zur BPR), bei der alle wesentlichen Merkmale von Bauprodukten in den harmonisierten Spezifikationen in Bezug auf die Grundanforderungen an Bauwerke festgelegt sind (vgl. auch Art. 3 und Art. 17 Abs. 3 BauPVO).

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerinnen sind die vorstehenden Fragen mit dem inzwischen ergangenen Urteil des Europäischen Gerichts vom 19.04.2019 - T-229/17 - keineswegs in ihrem - gegenteiligen - Sinne geklärt.

  • EuGH, 23.09.2003 - C-192/01

    Kommission / Dänemark

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2959/18
    Das setzt eine Risikobewertung voraus (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 23.09.2003 - C-192/01 -, juris Rn. 49 ff.), die - im Gegensatz zur Feststellung einer Gefahr - über einen Rechtsanwendungsvorgang weit hinausgeht und mehr oder weniger zwangsläufig neben der Beurteilung der Intensität der bestehenden Verdachtsmomente eine Abschätzung der Hinnehmbarkeit der Risiken sowie der Akzeptanz oder Nichtakzeptanz der in Betracht kommenden Freiheitseinschränkungen in der Öffentlichkeit einschließt, mithin - in diesem Sinne - "politisch" geprägt oder mitgeprägt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.2002, a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01 -, DVBl 2002, 614).

    (3) Ausgehend davon vermag der Senat jedoch nicht festzustellen (vgl. demgegenüber Senatsbeschl. v. 15.05.1991 - 8 S 1068/91 -, UPR 1992, 32 zur konkreten Gefahr bei Spritzasbestbeschichtung), dass der zum maßgeblichen Zeitpunkt (vgl. EuGH, Urt. v. 23.09.2003, a.a.O., juris Rn. 48) des Erlasses der Verwaltungsvorschrift - dem 20.12.2017 - vorhandene (gesicherte) Erkenntnisstand die Annahme einer abstrakten Gefahr für die menschliche Gesundheit gerechtfertigt hätte, sollten die angegriffenen Summengrenzwerte TVOC spez und TSVOC, der vorgegebene (Summen-)R-Wert oder die festgelegte Mengenbegrenzung (2.2.1.1 ABG) überschritten werden.

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2959/18
    Schadensmöglichkeiten, die sich lediglich nicht ausschließen lassen, weil nach dem derzeitigen Wissensstand bestimmte Ursachenzusammenhänge weder bejaht noch verneint werden können, begründen noch keine Gefahr, sondern lediglich einen Gefahrenverdacht oder ein "Besorgnispotential" (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.2002, a.a.O.; Urt. v. 19.12.1985 - 7 C 65.82 -, BVerwGE 72, 300, 315).

    Vielmehr ist es Sache des zuständigen Gesetzgebers, sachgebietsbezogen darüber zu entscheiden, ob, mit welchem Schutzniveau (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.1985, a.a.O., S. 316) und auf welche Weise Schadensmöglichkeiten vorsorgend entgegengewirkt werden soll, die nicht durch ausreichende Kenntnisse belegt, aber auch nicht auszuschließen sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2001 - 1 S 2346/00

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2959/18
    Auch darin zeigt sich positivrechtlich, dass dem Gefahrenbegriff eben nicht aus sich heraus bereits eine Erstreckung auf die Aufgabe der Risiko- oder Gefahrenvorsorge innewohnt (zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 03.07.2002, a.a.O.; auch Schlotterbeck, a.a.O., § 3 Rn. 22, 25; Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 3. A. 2001, Rn. 35; VGH BW, Urt. v. 28.07.2009 - 1 S 2200/08 -, VBlBW 2010, 29; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.10.2001 - 1 S 2346/00 -.

    VBlBW 2002, 292; di Fabio, JURA 1996, 566 ; anders wohl BeckOK, a.a.O., BWLBO § 3 Rn. 19 ff.; Nds. OVG, Urt. v. 04.12.2015, a.a.O.; BayVGH, Urt. v. 18.05.2017 - 2 B 17.543 -, NVwZ-RR 2017, 811; Sächs.OVG, Beschl. v. 11.02.2019 - 1 B 454.18 -, juris Rn. 17: "vorbeugender Gesundheitsschutz").

  • EuGH, 16.10.2014 - C-100/13

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2959/18
    Auch im Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16.10.2014 - C-100/13 - finde sich kein Hinweis, dass stets von der Vollständigkeit harmonisierter Normen auszugehen sei.

    Im Hinblick auf das Ziel, durch harmonisierte technische Spezifikationen zur Angabe der Leistung von Bauprodukten das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu erreichen (vgl. Erwägungsgrund (58) zur BauPVO v. 09.03.2011), ist im Zweifel von einer "Vollharmonisierung" auszugehen (vgl. EuGH, Urt. v. 16.10.2014, a.a.O. zur BPR; EuG, Urt. v. 10.04.2019 - T-229/17 -, Rn. 101 zur BPR), bei der alle wesentlichen Merkmale von Bauprodukten in den harmonisierten Spezifikationen in Bezug auf die Grundanforderungen an Bauwerke festgelegt sind (vgl. auch Art. 3 und Art. 17 Abs. 3 BauPVO).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2019 - 8 S 3008/18

    Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen darf Anforderungen an

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2959/18
    Auf den Antrag der Antragstellerin zu 2 hatte der Senat mit Beschluss vom 10.07.2019 - 8 S 3008/18 - die Verwaltungsvorschrift in dem von ihr angegriffenen Umfang bis zur Entscheidung in diesem Verfahren außer Vollzug gesetzt.

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, die vom Antragsgegner vorgelegten Verwaltungsakten sowie die im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - 8 S 3008/18 - sowie in den Parallelverfahren - 8 S 2962/18 und 8 S 2944/18 - angefallenen Senatsakten verwiesen.

  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 16.96

    Abwasserabgabe; Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung); Einhaltung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2959/18
    Ob die Technischen Baubestimmungen, soweit sie hier angegriffen sind, eine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift in dem Sinne darstellen sollen, dass ihnen gegebenenfalls auch eine die Gerichte bindende Wirkung zukäme (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.1998 - 8 C 16.96 -, BVerwGE 107, 338), wovon der Antragsgegner im Hinblick auf § 73a Abs. 5 Satz 1 LBO auszugehen scheint, mag hier dahinstehen.

    Darauf, ob sie den für normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften aufgestellten (weiteren) Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts entsprächen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.1998, a.a.O.), kommt es nicht an.

  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2959/18
    Das setzt eine Risikobewertung voraus (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 23.09.2003 - C-192/01 -, juris Rn. 49 ff.), die - im Gegensatz zur Feststellung einer Gefahr - über einen Rechtsanwendungsvorgang weit hinausgeht und mehr oder weniger zwangsläufig neben der Beurteilung der Intensität der bestehenden Verdachtsmomente eine Abschätzung der Hinnehmbarkeit der Risiken sowie der Akzeptanz oder Nichtakzeptanz der in Betracht kommenden Freiheitseinschränkungen in der Öffentlichkeit einschließt, mithin - in diesem Sinne - "politisch" geprägt oder mitgeprägt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.2002, a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01 -, DVBl 2002, 614).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 9 S 2343/20

    Gesundheitsschädliche Wirkung eines Lebensmittels durch Grenzwertüberschreitung

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 8 S 1068/91

    Austausch der Rechtsgrundlage für Ermessensentscheidung

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

  • BVerwG, 16.02.1998 - 11 B 5.98

    Divergenzrüge; Bindungswirkung des zurückverweisenden Revisionsurteils;

  • BVerwG, 29.09.2011 - 7 C 21.09

    Umweltschutzvereinigung; Umweltverbandsklage; Einwendungen; Substantiierung;

  • BVerwG, 24.10.1997 - 3 BN 1.97

    Verfassungsrecht - Religionsfreiheit und Tierschutz

  • VGH Bayern, 18.05.2017 - 2 B 17.543

    Technische Bauvorschrift für fliegende Bauten

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

  • EuGH, 14.12.2017 - C-630/16

    Anstar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierte Bedingungen für die

  • EuGH, 27.10.2016 - C-613/14

    James Elliott Construction - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV -

  • BVerwG, 18.06.2012 - 7 B 62.11

    Tanklager; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Nebenbestimmung; Emissionen;

  • EuGH, 09.09.2003 - C-236/01

    Monsanto Agricoltura Italia u.a.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 1 S 2200/08

    Anforderungen an abstrakte Gefahr bei Polizeiverordnung gegen Alkoholkonsum

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2019 - 8 S 2962/18

    Die Feststellung, dass eine technische Baubestimmung des Umwelt- und

  • BVerfG, 04.11.2015 - 2 BvR 282/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Preisregulierung bei

  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 N 1.92

    Normenkontrolle - Runderlaß - Sozialhilfe - Laufende Leistungen zum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2010 - 2 A 61/08

    Eintragung eines Prüfverfahrens in die Bauregelliste als Allgemeinverfügung;

  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 CN 1.03

    Verwaltungsvorschriften mit Außenwirkung gegenüber Dritten; Bekanntgabe von

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2944/18

    Kein Verbot von OSB-Platten auf Verdacht!

  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2023 - 8 S 3878/21

    Nachbarrechtsschutz; bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine gewerbliche Halle;

    Schadensmöglichkeiten, die sich lediglich nicht ausschließen lassen, weil nach dem derzeitigen Wissensstand bestimmte Ursachenzusammenhänge weder bejaht noch verneint werden können, begründen noch keine Gefahr, sondern lediglich einen Gefahrenverdacht oder ein "Besorgnispotential" (vgl. Senatsurteil vom 07.10.2020 - 8 S 2959/18 -, juris Rn. 51 m.w.N.).

    Maßgebliches Kriterium zur Feststellung einer Gefahr ist damit die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (vgl. Senatsurteil vom 07.10.2020, a.a.O., juris Rn. 52).

  • VG Düsseldorf, 06.04.2022 - 4 L 2626/21

    Erfolgloser Eilantrag auf Widerruf eines ministeriellen Runderlasses; Prüfung von

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7. Oktober 2020 - 8 S 2959/18 -, juris Rn. 35; vgl. zur Warenverkehrsfreiheit als subjektives Recht etwa Leible/T. Streinz, in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, AEUV, 74. EL September 2021, Art. 34 Rn. 20.

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7. Oktober 2020 - 8 S 2959/18 -, juris Rn. 103; LT-Drs.

  • VGH Bayern, 21.12.2023 - 2 N 21.2595

    Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags gegen technische Baubestimmungen,

    Soweit der VGH Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 7. Oktober 2020 (Az. 8 S 2959/18 - juris) eine Antragsbefugnis von Herstellern von Spanplatten gegen technische Baubestimmungen, die deren Verwendung verbieten bzw. beschränken, bejaht, vermag dies nicht zu überzeugen, nachdem er hierfür ohne Berücksichtigung der oben angeführten Gesichtspunkte ausschließlich die Berufung auf eine mittelbare Beeinträchtigung von Art. 12 Abs. 1 GG ausreichen lässt.

    Entgegen dem VGH Baden-Württemberg (U.v. 7.10.2020 - 8 S 2959/18 - juris; offen gelassen von BayVGH, U.v. 24.11.2021 - 2 N 19.1938 und 2 N 21.2173 - jeweils juris) entfalten Art. 8 Abs. 4 und 6 BauPVO damit keinen drittschützenden Charakter, der eine Antragsbefugnis der Antragstellerinnen begründen würde.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.2021 - 1 S 2698/21

    Testnachweispflichten für nicht-immunisierte Personen - Ausnahme für Geimpfte und

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt dies im Zusammenhang mit der SARS-CoV2-Pandemie umso mehr, als ein "gewisses Infektionsrisiko mit dem neuartigen Corona-Virus derzeit für die Gesamtbevölkerung zum allgemeinen Lebensrisiko gehört" (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.05.2020 - 2 BvR 483/20 - juris Rn. 8; Senat, Beschl. v. 01.06.2021 - 1 S 1596/21 - juris, zur verordnungsrechtlichen - keine Schutzpflichtverletzung begründenden - Zulassung von Eigenbescheinigungen der Erziehungsberechtigten als Testnachweis für die Teilnahme am schulischen Präsenzunterricht; Senat, Beschl. v. 18.09.2020 - 1 S 2831/20 - VBlBW 2021, 169 [Ls.] = juris, dort ablehnend zu einem Anspruch auf Verschärfung von Hygienevorgaben im Schulbereich bereits bezogen auf den damaligen Stand der Corona-Pandemie).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2021 - 1 S 1596/21

    Negative Coronatestung durch Eigenbescheinigung der Erziehungsberechtigten

    Der Antragsgegner hat mit dieser Ausgestaltung seines Verordnungsrechts insbesondere nicht gegen die staatliche Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verstoßen (vgl. zu einem Anspruch auf Verschärfung von Hygienevorgaben im Schulbereich bereits Senat, Beschl. v. 18.09.2020 - 1 S 2831/20 - VBlBW 2021, 169 [Ls.] = juris, ablehnend bezogen auf den damaligen Stand der Corona-Pandemie).
  • VGH Bayern, 24.11.2021 - 2 N 19.1938

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Technische Baubestimmungen zu

    Insbesondere wird der Vorsorgegrundsatz im Sinne der Risikobegegnung unterhalb der Gefahrenschwelle von der baurechtlichen Generalklausel nicht umfasst (vgl. Dirnberger in Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, Stand September 2021, Art. 3 Rn. 127; so auch VGH BW, U.v. 7.10.2020 - 8 S 2959/18 - juris für die landesrechtliche Bestimmung § 3 LBO; a.A. wohl SächsOVG, B.v. 11.2.2019 - 1 B 454/18 - juris; NdsOVG, U.v 4.12.2015 - 1 LC 178/14 - DVBl 2016, 586).

    Vielmehr sind sie dem Bereich zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken zuzuordnen (so auch VGH BW, U.v. 7.10.2020 - 8 S 2959/18 - juris).

  • VGH Bayern, 24.11.2021 - 2 N 21.2173

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Technische Baubestimmungen zu

    Insbesondere wird der Vorsorgegrundsatz im Sinne der Risikobegegnung unterhalb der Gefahrenschwelle von der baurechtlichen Generalklausel nicht umfasst (vgl. Dirnberger in Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, Stand September 2021, Art. 3 Rn. 127; so auch VGH BW, U.v. 7.10.2020 - 8 S 2959/18 - juris für die landesrechtliche Bestimmung § 3 LBO; a.A. wohl SächsOVG, B.v. 11.2.2019 - 1 B 454/18 - juris; NdsOVG, U.v 4.12.2015 - 1 LC 178/14 - DVBl 2016, 586).

    Vielmehr sind sie dem Bereich zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken zuzuordnen (so auch VGH BW, U.v. 7.10.2020 - 8 S 2959/18 - juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2021 - 4 R 63/21

    Einstweilige Außer-Vollzug-Setzung eines auf eine Woche befristeten Runderlasses,

    Vorliegend ist es ausreichend, dass eine gesetzliche Regelung - hier § 11 Abs. 2 Satz 5 der 10. SARS-CoV-2-EindV - zur Konkretisierung gesetzlicher Anforderungen auf eine Verwaltungsvorschrift verweist, die kraft Gesetzes (vgl. § 12 Abs. 3 Satz 2 der 10. SARS-CoV-2-EindV) eine Beachtenspflicht auslösen soll und damit eine verordnungsgleiche Außenrechtswirkung hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Oktober 2020 - 8 S 2959/18 -, juris, Rdnr. 32; vgl. auch OVG Saarland, Beschluss v. 6. August 2020 - 2 B 255/20 -, juris, Rdnr 7 zu einer Richtlinie nach einer Covid-VO).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2944/18
    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, die vom Antragsgegner vorgelegten Verwaltungsakten sowie die im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - 8 S 2962/18 - sowie in den Parallelverfahren - 8 S 3008/18 und 8 S 2959/18 - angefallenen Senatsakten verwiesen.
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