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   VGH Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 3 S 2425/00   

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https://dejure.org/2001,6741
VGH Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 3 S 2425/00 (https://dejure.org/2001,6741)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.12.2001 - 3 S 2425/00 (https://dejure.org/2001,6741)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Dezember 2001 - 3 S 2425/00 (https://dejure.org/2001,6741)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Festsetzung eines Gehwegs und einer Fläche für Gemeinschaftsanlage; Bestimmtheit einer Baulast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufforderung zur Beseitigung einer Zaunanlage; Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit; Zwei Festsetzungen in einem Bebauungsplan bezüglich einer Fläche; Hinreichende Bestimmbarkeit einer Baulast; Aufforderung zur Wiederherstellung eines abgesperrten Grundstücksteils als ...

  • Judicialis

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 21; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 22; ; LBO § 71

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung; Bauordnungsrecht: Baulast; Bebauungsplan; Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit; Gemeinschaftsanlage

  • rechtsportal.de

    Bauleitplanung; Bauordnungsrecht: Baulast; Bebauungsplan; Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit; Gemeinschaftsanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Doppelbelegung einer Fläche möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 3 S 2425/00
    Vielmehr durfte die Genehmigung auch unter solchen Maßgaben oder Einschränkungen erteilt werden, die sich auf den Inhalt des Bebauungsplans bezogen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.12.1986 - 4 C 31/85 -, BVerwGE 75, 262).

    Denn ein Bebauungsplan, der der Genehmigung bedarf, kann nicht wirksam werden, wenn er mit seinem von der Gemeinde beschlossenen Inhalt nicht genehmigt wird oder wenn der mit Maßgaben genehmigte Plan von der Gemeinde vor der Bekanntmachung der Genehmigung und der Auslegung so nicht beschlossen worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.12.1986 - a.a.O. -).

  • OVG Niedersachsen, 21.04.1998 - 1 K 1087/96

    Bebauungsplan; Änderung eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Bebauungsplans;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 3 S 2425/00
    Dies gilt selbstverständlich auch für jede nachträgliche Änderung des ausgefertigten Bebauungsplans (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 21.4.1998 - 1 K 1087/96 -, BRS 60, Nr. 40).
  • BVerwG, 02.11.1998 - 4 BN 49.98

    Bebauungsplan; Festsetzung einer Fläche für Gehrechte; Begründung eines Gehrechts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 3 S 2425/00
    Zwar bedarf es zur Realisierung dieses Gehrechts entweder einer Einigung mit dem Grundstückseigentümer oder einer Enteignung, und begründet die Festsetzung allein mithin noch kein Recht der Allgemeinheit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.11.1998 - 4 BN 49.98 -, BauR 1999, 151).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1992 - 11 A 890/91

    Baulasterklärungen; Bestimmtheitsgebot; Unterlassenspflicht; Verwaltungsakt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 3 S 2425/00
    Dabei ist erforderlich, aber auch genügend, wenn die durch Baulast gesicherte Verpflichtung bei einer entsprechend § 130 BGB am objektiven Empfängerhorizont orientierten Auslegung sich so klar und unzweideutig ergibt, dass sie mit Hilfe einer bauaufsichtlichen Verfügung durchgesetzt werden kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.5.1992 - 11 A 890/91 -, BRS 54, Nr. 99; OVG Berlin, Urteil vom 8.9.1995 - 2 B 4.94 -, BRS 57, Nr. 203).
  • BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 7.95

    Bebauungsplan - Genehmigung mit Maßgaben - Beitrittsbeschluß - Vorgezogener

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 3 S 2425/00
    Der vom zuständigen Organ beschlossene und der mit Maßgaben beschränkt genehmigte Bebauungsplan müssen inhaltlich übereinstimmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.7.1995 - 4 NB 7.95 -, Buchholz 406.11, § 11 BauGB, Nr. 7).
  • BVerwG, 14.08.1989 - 4 NB 24.88

    Rein klarstellende Auflagen bei Genehmigung eines Bebauungsplans,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 3 S 2425/00
    Beziehen sich die Maßgaben - wie vorliegend - auf den materiellen Inhalt des Planes, so muss sich die Gemeinde, bevor sie den Bebauungsplan in Kraft setzt, den neuen Planinhalt durch einen erneuten Satzungsbeschluss zu eigen machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.8.1998 - 4 NB 24.88 -, Buchholz 406.11, § 11 BauGB, Nr. 7).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.1997 - 1 L 82/96

    Formerfordernis; Baulast; Zuwegung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 3 S 2425/00
    Da die Baulast öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des jeweiligen Eigentümers des belasteten Grundstückes gegenüber der Bauaufsichtsbehörde schafft, die ggf. durch eine bauaufsichtliche Verfügung durchzusetzen sind, müssen Umfang und Inhalt der Baulast aus der Erklärung heraus hinreichend bestimmbar sein (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.3.1997 - 1 L 82/96 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.1979 - III 353/79
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 3 S 2425/00
    Diese Baulasten binden auch die Klägerin als Rechtsnachfolgerin für das aus dem Grundstück Flst.-Nr. 26007/2 später hervorgegangene Grundstück Flst.-Nr. 26664. Die spätere Eintragung der Baulast in das Baulastenverzeichnis hat lediglich deklaratorische Bedeutung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.9.1979 - III 353/79 -, BRS 35, Nr. 164).
  • OVG Berlin, 08.09.1995 - 2 B 4.94

    Wirksamkeit einer Baulast

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 3 S 2425/00
    Dabei ist erforderlich, aber auch genügend, wenn die durch Baulast gesicherte Verpflichtung bei einer entsprechend § 130 BGB am objektiven Empfängerhorizont orientierten Auslegung sich so klar und unzweideutig ergibt, dass sie mit Hilfe einer bauaufsichtlichen Verfügung durchgesetzt werden kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.5.1992 - 11 A 890/91 -, BRS 54, Nr. 99; OVG Berlin, Urteil vom 8.9.1995 - 2 B 4.94 -, BRS 57, Nr. 203).
  • BVerwG, 27.10.1998 - 4 BN 46.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 3 S 2425/00
    Dementsprechend ist bundesrechtlich von der Ausfertigung eines Bebauungsplans zu fordern, dass vor der ortsüblichen Bekanntmachung die Übereinstimmung des vom Satzungsgeber beschlossenen mit dem bekannt gemachten Satzungsinhalt bestätigt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.10.1998 - 4 BN 46.98 -, BRS 60, Nr. 41).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 4 NB 3.97

    "Immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel"; flächenbezogener

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2016 - 5 S 1140/14

    Bestimmtheit einer Zufahrtsbaulast

    Da die Baulast öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des jeweiligen Grundstückseigentümers des belasteten Grundstücks gegenüber der Bauaufsichtsbehörde schafft, die ggf. durch eine bauaufsichtliche Verfügung durchzusetzen sind, müssen Inhalt und Umfang der übernommenen Verpflichtung aus der Erklärung heraus - entsprechend dem Bestimmtheitsgebot für Verwaltungsakte (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 27.07.1982 - 7 B 122.81 -, Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 1) - hinreichend bestimmbar sein (vgl. § 37 LVwVfG; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.12.2001 - 3 S 2425/00 - OVG NW, Beschl. v. 30.10.2013 - 2 A 2554/12 -, BauR 2014, 541; Urt. v. 15.05.1992, a.a.O.; Nds. OVG, Urt. v. 27.09.2001 - 1 LB 1137/01 -, BRS 64 Nr. 130).

    Für die Auslegung des erklärten Willens ist maßgeblich, wie derjenige, für den die Erklärung bestimmt ist, nämlich der Adressat der Baulast, also die Baurechtsbehörde (vgl. § 70 Abs. 1 Satz 1 LBO a.F.), diese nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstehen durfte (sog. "objektiver Empfängerhorizont", vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.07.2007, a.a.O.; Urt. v. 13.06.1984 - 3 S 696/84 -, VBlBW 1984, 381 u. v. 07.12.2001 - 3 S 2425/00 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2007 - 3 S 1251/06

    Zulässiger Inhalt einer Baulast - hier: Vermietung an Einzelhandelsunternehmen

    Da die Baulast öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des jeweiligen Grundstückseigentümers des belasteten Grundstücks gegenüber der Bauaufsichtsbehörde schafft, die ggf. durch eine bauaufsichtliche Verfügung durchzusetzen sind, müssen Umfang und Inhalt der übernommenen Verpflichtung aus der Erklärung heraus hinreichend bestimmbar sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.12.2001 - 3 S 2425/00 -).

    Für die Auslegung des erklärten Willens ist maßgeblich, wie derjenige, für den die Erklärung bestimmt ist, nämlich der Adressat der Baulast, also die Baurechtsbehörde, diese nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstehen durfte (sog. "objektiver Empfängerhorizont", vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 13.06.1984 - 3 S 696/84 -, VBlBW 1984, 381, und vom 07.12.2001 - 3 S 2425/00 -).

  • VG Sigmaringen, 12.07.2016 - 4 K 2074/16

    Wirksamkeitsanforderungen an eine Baulast; Beweiskraft einer verfälschten Urkunde

    Da die Baulast öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des jeweiligen Grundstückseigentümers des belasteten Grundstücks gegenüber der Bauaufsichtsbehörde schafft, die ggf. durch eine bauaufsichtliche Verfügung durchzusetzen sind, müssen Inhalt und Umfang der übernommenen Verpflichtung aus der Erklärung heraus - entsprechend dem Bestimmtheitsgebot für Verwaltungsakte (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 27.7.1982 - 7 B 122.81 -, Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 1) - hinreichend bestimmbar sein (vgl. § 37 LVwVfG; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.12.2001 - 3 S 2425/00 - OVG NW, Beschluss vom 30.10.2013 - 2 A 2554/12 -, BauR 2014, 541; OVG Münster, Urteil vom 15.5.1992 - 11 A 890/91 -, Juris; Nds. OVG, Urteil vom 27.9.2001 - 1 LB 1137/01 -, BRS 64 Nr. 130).

    Für die Auslegung des erklärten Willens ist maßgeblich, wie derjenige, für den die Erklärung bestimmt ist, nämlich der Adressat der Baulast, also die Baurechtsbehörde (vgl. § 70 Abs. 1 Satz 1 LBO a.F.), diese nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstehen durfte (sog. "objektiver Empfängerhorizont", vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.2.2016, a.a.O.; Urteil vom 10.7.2007, a.a.O.; Urteil vom 13.6.1984 - 3 S 696/84 -, VBlBW 1984, 381 und vom 7.12.2001 - 3 S 2425/00 -, Juris).

  • VG Karlsruhe, 25.04.2019 - 12 K 2596/18

    Bestimmtheit einer Stellplatzbaulast

    Da die Baulast öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des jeweiligen Grundstückseigentümers des belasteten Grundstücks gegenüber der Bauaufsichtsbehörde schafft, die ggf. durch eine bauaufsichtliche Verfügung durchzusetzen sind, müssen Inhalt und Umfang der übernommenen Verpflichtung aus der Erklärung heraus - entsprechend dem Bestimmtheitsgebot für Verwaltungsakte - hinreichend bestimmbar sein (vgl. § 37 LVwVfG; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.12.2001 - 3 S 2425/00 -, juris Rn. 45; OVG NRW, Beschluss vom 30.10.2013 - 2 A 2554/12 -, juris Rn. 15 f.; Niedersächs. OVG, Urteil vom 27.09.2001 - 1 LB 1137/01 -, juris Rn. 22 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2005 - 7 D 108/04

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit

    vgl.: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Dezember 2001 - 3 S 2425/00 - JURIS- Dokumentation; ähnlich: BayVGH, Beschluss vom 16. September 1998 - 4 ZB 98.1988 -, BayVBl 1999, 568.
  • LG Karlsruhe, 30.09.2015 - 16 O 7/14

    Baulandsache: Zuteilung von Miteigentum an neu zu bildenden Grundstücken im

    Mit Urteil vom 07.12.2001 (- 3 S 2425/00 -, juris) hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass zwar der am 18.06.1971 in Kraft getretene Bebauungsplan "E" formell und materiell rechtmäßig ist (a.a.O., Tz. 28 ff.), die im Vertrag vom 21.02.1975/23.01.1975 bewilligten Baulasten jedoch materiell keine Verpflichtung begründen können, der Allgemeinheit Grundstücksteile als Gehweg zur Verfügung zu stellen (a.a.O., Tz. 45 ff.), denn insbesondere scheitere die Wirksamkeit der eingetragenen Baulasten an deren mangelnder Bestimmtheit.
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