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   VGH Baden-Württemberg, 07.12.2017 - 1 S 2526/16   

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https://dejure.org/2017,50673
VGH Baden-Württemberg, 07.12.2017 - 1 S 2526/16 (https://dejure.org/2017,50673)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.12.2017 - 1 S 2526/16 (https://dejure.org/2017,50673)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - 1 S 2526/16 (https://dejure.org/2017,50673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermächtigungsgrundlage einer Gefährderansprache bei Eingriff in den Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit; Zuständigkeit der Polizeibehörden für die Durchführung einer Gefährderansprache; Zuständigkeit des Polizeivollzugsdienstes bei Eilbedürftigkeit

  • Justiz Baden-Württemberg

    Polizeiliche Gefährderansprache; Ermächtigungsgrundlage; Zuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gefährderansprache; Zuständigkeit; Parallelzuständigkeit; Polizeivollzugsdienst; Polizeibehörde; Analogie; Planwidrige Lücke; Amtshilfe

  • rechtsportal.de

    Ermächtigungsgrundlage einer Gefährderansprache bei Eingriff in den Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit; Zuständigkeit der Polizeibehörden für die Durchführung einer Gefährderansprache; Zuständigkeit des Polizeivollzugsdienstes bei Eilbedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuständigkeit der Polizeibehörden für die Durchführung einer Gefährderansprache in Baden-Württemberg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2018, 316
  • DÖV 2018, 249
  • DÖV 2018, 249 DVP 2019, 41 (red. Leitsatz) Kriminalistik 2019, 87
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Niedersachsen, 22.09.2005 - 11 LC 51/04

    Polizeiliches Anschreiben zur Vermeidung der Teilnahme des Adressaten an einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2017 - 1 S 2526/16
    Ein bestimmtes Verhalten gibt sie diesem aber nicht auf und enthält folglich keine verbindliche Regelung (Rachor, in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl., Kap E, Rn. 756; OVG Lüneburg, Urt. v. 22.09.2005 - 11 LC 51/04 - juris Rn. 24).

    Der mit der Ansprache verbundene Einschüchterungs- und Abschreckungseffekt soll dazu genutzt werden, auf die Entschließungsfreiheit einzuwirken (OVG Lüneburg, Urt. v. 22.09.1995 - 11 LC 51/04 - juris; Hebeler, NVwZ 2011, 1361, 1365; Kießling, DVBl 2012, 1210).

    In der Rechtsprechung wurde die Gefährderansprache in den Folgejahren ebenfalls thematisiert (OVG Lüneburg, Urt. v. 22.09.2005 - 11 LC 51/04; Hess. VGH, Beschl. v. 28.11.2011 - 8 A 199/11 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21.03.2012 - 3 L 341/11 - alle in juris).

  • VGH Hessen, 28.11.2011 - 8 A 199/11

    Gefährderansprache gegen Inkassounternehmen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2017 - 1 S 2526/16
    In der Rechtsprechung wurde die Gefährderansprache in den Folgejahren ebenfalls thematisiert (OVG Lüneburg, Urt. v. 22.09.2005 - 11 LC 51/04; Hess. VGH, Beschl. v. 28.11.2011 - 8 A 199/11 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21.03.2012 - 3 L 341/11 - alle in juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2012 - 3 L 341/11

    Präventive polizeiliche Hinweise - Gefährderansprache

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2017 - 1 S 2526/16
    In der Rechtsprechung wurde die Gefährderansprache in den Folgejahren ebenfalls thematisiert (OVG Lüneburg, Urt. v. 22.09.2005 - 11 LC 51/04; Hess. VGH, Beschl. v. 28.11.2011 - 8 A 199/11 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21.03.2012 - 3 L 341/11 - alle in juris).
  • OVG Berlin, 28.12.1972 - I S 69.72
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2017 - 1 S 2526/16
    Auch der vorbeugende Schutz von Gerichten und Gerichtsverhandlungen obliege zwar primär der Justizverwaltung, könne aber auch von der Polizei aufgrund deren eigener (Hilfs-)Zuständigkeit zur allgemeinen Gefahrenabwehr wahrgenommen werden, wobei es sich um eigenverantwortliches Tun oder um Amtshilfe handele (OVG Berlin, Beschl. v. 28.12.1972 - I S 69/72 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2010 - 1 S 349/10

    Skinheadkonzert als Versammlung; polizeiliches Einschreiten/Auflösung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2017 - 1 S 2526/16
    Ein solches Interesse ist nach einer erledigten polizeilichen Maßnahme dann als berechtigt anzuerkennen, wenn mit der Maßnahme ein Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen verbunden und sie geeignet war, das Ansehen des Betroffenen in der Öffentlichkeit herabzusetzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.10.2006 - 6 B 64/06 - Senat, Urt. v. 12.07.2010 - 1 S 349/10 - beide in juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1997 - 6 S 708/97

    Wiedereinsetzung trotz Versäumung der Frist für Antrag auf Zulassung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2017 - 1 S 2526/16
    In Fällen, in denen ein Rechtsmittel nur unter Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes fristgerecht eingelegt werden kann, steht einem mittellosen Beteiligten in aller Regel ein Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu, wenn er bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist ein Prozesskostenhilfegesuch eingereicht hat, über das vor Fristablauf nicht entschieden wurde (VGH Mannheim, Beschl. v. 05.05.1997 - 6 S 708/97 - juris Rn. 2; BVerwG, Beschl. v. 18.03.1992 - 5 B 29/92 - juris Rn. 1).
  • VG Göttingen, 27.01.2004 - 1 A 1014/02

    Auslandsversammlung; Demonstration; Demonstrationsteilnahme; Diskriminierung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2017 - 1 S 2526/16
    So seien bereits Gefährderanschreiben im Vorfeld zu Demonstrationen in Brüssel als Amtshilfe für die belgische Polizei gewertet worden (VG Göttingen, Urt. v. 27.01.2004 - 1 A 1014/02 -).
  • VG Gelsenkirchen, 20.10.2004 - 17 L 2319/04

    Platzverweis für Hooligans in Essen bestätigt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2017 - 1 S 2526/16
    Das Institut der Gefährderansprache gibt es zumindest seit dem Jahr 2000 (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 20.10.2004 - 17 L 2319/04 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 28.02.2017 - 5 P 3.16

    Ablichtung; Abschrift; Analogie; Anregung; Anstalt des öffentlichen Rechts;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2017 - 1 S 2526/16
    Die analoge Anwendung einer Vorschrift setzt voraus, dass eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes besteht (BVerwG, Urt. v. 28.02.2017 - 5 P 3/16 - juris Rn. 25 m.w.N.), und dass bei den geregelten Sachverhalten sowie dem ungeregelten Sachverhalt vergleichbare Interessenlagen vorliegen.
  • BVerfG, 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde auf effektiven Rechtsschutz in einem Fall der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.12.2017 - 1 S 2526/16
    Art. 19 Abs. 4 GG gebietet gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in einem solchen Fall die Annahme eines Feststellungsinteresses aber nur bei Vorliegen eines tiefgreifenden Grundrechtseingriffes (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15 - juris u. Beschl. v. 05.12.2001 - 2 BvR 527/99 u.a. - juris Rn. 35f).
  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 290/10

    Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Behandlung einer unter Vorbehalt

  • BVerwG, 02.03.1992 - 9 B 256.91

    Beginn der Beschwerdebegründungsfrist bei Versäumung der Beschwerdefrist

  • BVerwG, 17.04.2002 - 3 B 137.01

    Begründungsfrist, Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • VG München, 18.02.2020 - M 7 K 18.5065

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Gefährderansprache (Anforderungen an das

    Somit stellt die polizeiliche Gefährderansprache keinen Verwaltungsakt im Sinne des Art. 35 Satz 1 BayVwVfG dar, sondern ist als schlicht-hoheitliches Handeln zu qualifizieren (vgl. VGH BW, U.v. 7.12.2017 - 1 S 2526/16 - juris Rn. 32 m.w.N.; vgl. auch VG Köln, U.v. 20.11.2014 - 20 K 2466/12 - juris Rn. 39; VG Düsseldorf, U.v. 25.10.2018 - 18 K 2340/18 - juris Rn. 20; vgl. auch Hebeler, NVwZ 2001, 1364/1365).

    Mit der Gefährderansprache ist zwischen dem Kläger und dem Beklagten eine Rechtsbeziehung entstanden, die ein konkretes und streitiges, mithin feststellungsfähiges Rechtsverhältnis bildet (vgl. VGH BW, U.v. 7.12.2017 - 1 S 2526/16 - juris Rn. 33).

    Der mit der Ansprache verbundene Einschüchterungs- und Abschreckungseffekt soll dazu genutzt werden, auf die Entschließungsfreiheit einzuwirken (vgl. VGH BW, U.v. 7.12.2017 - 1 S 2526/16 - juris Rn. 33 m.w.N.).

    So ist die Gefährderansprache hier ausschließlich telefonisch - und damit ohne jeglichen Öffentlichkeitsbezug - erfolgt, so dass sie per se auch nicht geeignet war, das Ansehen des Klägers - in der Gegenwart noch fortbestehend - in der Öffentlichkeit oder in seinem sozialen Umfeld herabzusetzen (vgl. im konkreten Zusammenhang mit einer Gefährderansprache auch Hebeler, NVwZ 2011, 1364/1365: stigmatisierende Wirkung der Ansprache, insbesondere wenn diese einer Mehrzahl von Personen bekannt wird; so auch VGH BW, U.v. 7.12.2017 - 1 S 2526/16 - juris Rn. 33: Durchführung der Gefährderansprache wurde im selben Haus wohnenden Nachbarn bekannt).

  • VG Meiningen, 03.08.2021 - 2 K 863/18

    Qualifikation eines Gefährderanschreibens

    Somit ist das Schreiben vom 15.05.0218, das als Gefährderanschreiben zu werten ist, als schlicht-hoheitliches Handeln zu qualifizieren (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 07.12.2017 - 1 S 2526/16, juris, Rdnr. 32, m. w. N.; OVG Lüneburg, U. v. 22.09.2005 - 11 LC 51/04, juris, Rdnr. 24).

    Handeln rechtlich noch zulässig ist, sondern ob die staatliche Maßnahme auf den Betroffenen in der Weise wirken soll, dass dessen Entscheidungsspielraum faktisch eingeschränkt wird (vgl. hierzu BVerfG, B. v. 26.06.2002 - 1 BvR 670/91, juris Rn. 76ff; VGH Baden-Württemberg, U. v. 07.12.2017 - 1 S 2526/16, juris, Rdnr. 33).

    Der mit der Ansprache verbundene Einschüchterungs- und Abschreckungseffekt soll dazu genutzt werden, auf die Entschließungsfreiheit einzuwirken (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 07.12.2017 - 1 S 2526/16, juris, Rdnr. 33; OVG Lüneburg, U. v. 22.09.2005 - 11 LC 51/04, juris, Rdnr. 27).

    Hierher zählen namentlich Feststellungsbegehren, die polizeiliche Maßnahmen zum Gegenstand haben (vgl. BVerwGE 26, 161 ; 45, 51 unter Bezugnahme auf BVerfGE 10, 302 ; Urteil vom 23. Juni 1981 - BVerwG 1 C 78.77 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 1 = DVBl 1981, 1108 = DÖV 1982, 35 = BayVBl 1982, 55 ; BVerwGE 87, 23 ; vgl. auch BVerwGE 28, 285; 47, 31; andere Ansicht: VGH Baden-Württemberg, U. v. 07.12.2017 - 1 S 2526/16, juris, Rdnr. 34: nur im Falle schwerwiegender Eingriffe)".

  • VG München, 14.04.2021 - M 23 K 19.12

    Gefährderansprache

    Denn die polizeiliche Gefährderansprache enthält im Allgemeinen keine über eine Warnung und Hinweise hinausgehende Wirkung (VGH BW, U.v. 7.12.2017 - 1 S 2526/16 - juris Rn. 32; VG Bayreuth, Gerichtsbescheid v. 12.9.2019 - B 1 K 17.850 - juris Rn. 17).

    Der mit der Ansprache verbundene Einschüchterungs- und Abschreckungseffekt soll dazu genutzt werden, auf die Entschließungsfreiheit einzuwirken (vgl. VGH BW, U.v. 7.12.2017 - 1 S 2526/16 - juris Rn. 33 m.w.N.).

    Dieses kann jedoch Gegenstand einer Feststellungsklage sein, da mit der Gefährderansprache zwischen dem Kläger und dem Beklagten eine Rechtsbeziehung entstanden ist, die ein konkretes und streitiges, mithin feststellungsfähiges Rechtsverhältnis bildet (VGH BW, U.v. 7.12.2017 - 1 S 2526/16 - juris Rn. 33).

  • VG Karlsruhe, 01.02.2021 - 2 K 7474/19

    Freizügigkeitsrecht für drittstaatsangehörigen Anverwandten eines Unionsbürgers;

    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, dürfen die Gerichte diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern oder durch eine eigene Lösung ersetzen (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07.12.2017 - 1 S 2526/16 -, VBlBW 2018, 316 = juris Rn. 44).
  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 10 ZB 20.2656

    Untersagung eines Rockkonzerts durch Allgemeinverfügung

    Die Äußerung der Polizei, dass "seitens der Polizei eine solche Veranstaltung nicht erwünscht sei", impliziert - entgegen der vom Kläger vertretenen Auffassung - nicht bereits ein Veranstaltungsverbot, da eine Gefährderansprache keine über eine Warnung oder Hinweise hinausgehende Regelungswirkung entfaltet (VGH BW, U.v. 7.12.2017 - 1 S 2526/16 - juris Rn. 33) und er sich daher einer Kooperation mit der Verwaltungsbehörde, insbesondere zur Klärung, ob die Veranstaltung öffentlich und damit anzeigepflichtig war, nicht von vornherein entziehen durfte.
  • VG Bayreuth, 12.09.2019 - B 1 K 17.850

    Ausgestaltung der polizeilichen Generalklausel in Bezug auf die

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat hierzu mit Urteil vom 07. Dezember 2017 (1 S 2526/16 - juris Rn. 32) ausgeführt, dass die polizeiliche Gefährderansprache im Allgemeinen keine über eine Warnung und Hinweise hinausgehende Regelungswirkung enthält.
  • VG Mainz, 26.01.2023 - 1 K 46/21

    Klage gegen die Äußerungen von Polizeibeamten zur Verwendung von Fahnen

    Als Ermächtigungsgrundlage kam allein die polizeiliche Generalklausel aus § 9 Abs. 1 POG i.V.m. § 15 Abs. 1 VersG - unter Berücksichtigung der versammlungsrechtlichen Besonderheiten - in Betracht (vgl. zur Ermächtigungsgrundlage für Gefährderansprachen: VGH BW, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 1 S 2526/16 -, juris, Rn. 40; OVG Nds., Urteil vom 22. September 2005 - 11 LC 51/04 -, juris, Rn. 36).
  • VG Karlsruhe, 01.02.2022 - 12 K 1082/21

    Herabsetzung so genannter Freihaltungspauschalen

    In verschiedenen Entscheidungen hat er einen Analogieschluss mangels Vorliegens der Voraussetzungen abgelehnt, die Analogie nicht aber von vornherein wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes abgelehnt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 1 S 2526/16 - juris, Rn. 44, und vom 15. Oktober 2002 - A 9 S 1038/99 - juris, Rn. 20).
  • VG Düsseldorf, 23.05.2018 - 18 K 2983/15

    Verwaltungsakt KURS NRW rückfallgefährdete Sexualstraftäter Einstufung

    Für die Gefährderansprache vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 1 S 2526/16 -, juris, Rn. 31 ff.
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