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   VGH Baden-Württemberg, 08.04.1992 - 3 S 2585/91   

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https://dejure.org/1992,6953
VGH Baden-Württemberg, 08.04.1992 - 3 S 2585/91 (https://dejure.org/1992,6953)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.04.1992 - 3 S 2585/91 (https://dejure.org/1992,6953)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. April 1992 - 3 S 2585/91 (https://dejure.org/1992,6953)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Befreiung wegen dringenden Wohnbedarfs; Anspruch des privaten Bauherrn auf fehlerfreie Ermessensentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans (IBR 1992, 380)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1992, 489
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.11.1989 - 4 B 163.89

    Voraussetzungen für eine Befreiung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.04.1992 - 3 S 2585/91
    Vielmehr setzt die Befreiung auch hier einen atypischen Sachverhalt oder zumindest einen "Einzelfall" voraus, an dem es aber fehlt (vgl. dazu Beschl. des BVerwG v. 8.5.1989 ZfBR 1989, 225 und vom 20.11.1989 ZfBR 1990, 148).
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.04.1992 - 3 S 2585/91
    Die beiden Grundstücke weisen in bodenrechtlicher Hinsicht keine Besonderheiten auf, die der Plangeber nicht bedacht hat und aufgrund derer die Eigentümer beim Festhalten am Bebauungsplan in einer Weise in der baulichen Nutzung beschränkt würden, die vom Ziel geordneter städtebaulicher Entwicklung und von denen im Bebauungsplan getroffenen Interessenausgleich her nicht geboten wäre (vgl. zur Vorläuferregelung des § 31 Abs. 2 BBauG Urteile des BVerwG v. 14.7.1972 BVerwGE 40, 268; vom 20.6.1975 DVBl. 1975, 895 u.v. 27.11.1978 ZfBR 1978, 37).
  • BVerwG, 20.06.1975 - IV C 5.74

    Zulässigkeit eines Garagenbaus im beplanten Gebiet; Wesen der Baugrenze;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.04.1992 - 3 S 2585/91
    Die beiden Grundstücke weisen in bodenrechtlicher Hinsicht keine Besonderheiten auf, die der Plangeber nicht bedacht hat und aufgrund derer die Eigentümer beim Festhalten am Bebauungsplan in einer Weise in der baulichen Nutzung beschränkt würden, die vom Ziel geordneter städtebaulicher Entwicklung und von denen im Bebauungsplan getroffenen Interessenausgleich her nicht geboten wäre (vgl. zur Vorläuferregelung des § 31 Abs. 2 BBauG Urteile des BVerwG v. 14.7.1972 BVerwGE 40, 268; vom 20.6.1975 DVBl. 1975, 895 u.v. 27.11.1978 ZfBR 1978, 37).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1981 - 3 S 1419/80

    Untersagung eines ungenehmigten Diskothekenbetriebs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.04.1992 - 3 S 2585/91
    Denn eine solche Änderung würde wegen ihrer Bedeutung die Genehmigungsfrage neu aufwerfen (vgl. dazu Urteil des erk. Senats vom 25.11.1981 - 3 S 1419/80 -), da die Gauben vom Bebauungsplan abweichen.
  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.04.1992 - 3 S 2585/91
    Doch ist die Vorschrift hier deshalb nicht anwendbar, weil der dringende Wohnbedarf nicht auch die je zwei Gauben in den Kehlbalkengeschossen als "vernünftigerweise geboten" erscheinen läßt (zu dieser Auslegung des Begriffs "erfordern" vgl. schon Urteil des BVerwG v. 9.6.1978 BVerwGE 56, 71).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.1989 - 3 S 1986/88

    Bauvorbescheid; Befreiung und Ermessensausübung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.04.1992 - 3 S 2585/91
    Soweit der Senat diese Auffassung mit Urteil vom 19.4.1989 (BRS 49 Nr. 174) im Anschluß an Dürr in Brügelmann, BauGB § 31 RdNr. 23 a.E., vertreten hat, wird er jedenfalls für den Bereich des § 94 Abs. 1 BauGB-MaßnG nicht aufrechterhalten.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 5 S 2130/17

    Bestehen eines dringenden Wohnbedarfs; Erteilung einer Befreiung nach BauO BW

    Die bloße Verbesserung des Wohnkomforts einer vorhandenen Wohnung genügt nicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.4.1992 - 3 S 2585/91 - juris Rn. 28; Beschluss vom 1.2.1994 - 3 S 1455/93 - juris Rn. 5; Schlotterbeck in ders./Hager/Busch/Gammerl, LBO, 7. Aufl., § 56 Rn. 57; Söfker in Ernst/Zinkhahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 31 Rn. 71).
  • OVG Bremen, 10.02.1996 - 1 BA 53/95

    Hintere Baugrenze; nachbarschützende Wirkung - Reihenhauszeile; hintere

    Sie kann deshalb kaum Baumaßnahmen erfassen, die in erster Linie auf eine Qualitätsverbesserung der vorhandenen individuellen Wohnsituation zielen (vgl. VGH Mannheim, U. v. 08.04.1992 - 3 S 2585.91 - BauR 92, 489).
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