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   VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17   

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https://dejure.org/2017,40693
VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17 (https://dejure.org/2017,40693)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.10.2017 - 1 S 1470/17 (https://dejure.org/2017,40693)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 (https://dejure.org/2017,40693)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 Abs 1 Nr 2 WaffG 2002, § 5 Abs 1 Nr 2a WaffG 2002, § 45 Abs 2 WaffG 2002, § 46 Abs 4 WaffG 2002
    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers

  • rechtsportal.de

    Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit; Waffenrechtliche Zuverlässigkeit von sog. Reichsbürgern und Selbstverwaltern; Beschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2018, 150
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (20)

  • VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Reichsbürgers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17
    Jedenfalls dann, wenn eine Person über reine Sympathiebekundungen hinaus ausdrücklich oder konkludent ihre Bindung an in der Bundesrepublik geltende Rechtsvorschriften in Abrede oder unter einen Vorbehalt stellt, begründet dies Zweifel an ihrer Rechtstreue und wird infolgedessen das Vertrauen, dass die Person mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß - d.h. vor allem im Einklang mit der Rechtsordnung - umgeht, in aller Regel zerstört (ebenso oder mit ähnlicher Tendenz NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2017 - 11 ME 181/17 - NdsRpfl 2017, 291; VG München, Beschl. v. 25.07.2017, a.a.O., Beschl. v. 08.06.2017, a.a.O., und Beschl. v. 23.05.2017 - M 7 S 17.408 - juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 07.04.2017 - 5 K 2101/17 - juris; VG Minden, Urt. v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16 - juris; VG Freiburg, Beschl. v. 10.11.2016 - 4 K 3983/16 - juris; VG Cottbus, Urt. v. 20.09.2016 - 3 K 305/16 - juris).

    Das gilt insbesondere und umso mehr dann, wenn die Person eine ausdrückliche oder sinngemäße Erklärung, sich außerhalb des geltenden Rechts bewegen zu können, auch in die Tat umsetzt, wenn sie also aus Bekundungen zur vermeintlich fehlenden Verbindlichkeit der in der Bundesrepublik geltenden Rechtsvorschriften praktische Konsequenzen zieht (vgl. etwa VG München, Beschl. v. 25.07.2017, a.a.O., zur "Rücksendung" von Personalausweisen; NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2017, a.a.O. und VG München, Beschl. v. 23.05.2017, a.a.O., jeweils zur Verweigerung einer Bußgeldzahlung unter Ablehnung einer Bindung an das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten; VG Cottbus, Urt. v. 20.09.2016, a.a.O., zum Fahren ohne Fahrerlaubnis; VG Freiburg, Beschl. v. 10.11.2016, a.a.O., zur - auch nur bedingten - Ankündigung von "aktivem Widerstand durch Gewalt" gegenüber staatlichen Stellen).

    In einem solchen Fall ist es in Anbetracht des Gefahren vorbeugenden Charakters der Regelung über die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, auch nicht erforderlich, dass es bereits zu einer Verletzung von Vorschriften gerade des Waffenrechts gekommen ist (vgl. insoweit VG München, Beschl. v. 23.05.2017, a.a.O.; VG Cottbus, Urt. v.20.09.2016, a.a.O.; Papsthart, a.a.O., § 5 Rn. 9 m.w.N.).

    Der Antragsteller musste danach kein Restrisiko hinnehmen und konnte angesichts der von den Antragsgegnern bekundeten und umgesetzten Relativierung bzw. Ablehnung ihrer Bindung an die Rechtsordnung davon ausgehen, dass auch eine Verwendung von Waffen oder Munition ohne Beachtung dieser Rechtsordnung so hinreichend wahrscheinlich war, dass eine sofortige Sicherstellung gerechtfertigt war (vgl. auch VG Cottbus, Urt. v. 20.09.2016, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 10.11.2016 - 4 K 3983/16

    Waffenrechtliche Durchsuchung bei "Reichsbürger"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17
    Jedenfalls dann, wenn eine Person über reine Sympathiebekundungen hinaus ausdrücklich oder konkludent ihre Bindung an in der Bundesrepublik geltende Rechtsvorschriften in Abrede oder unter einen Vorbehalt stellt, begründet dies Zweifel an ihrer Rechtstreue und wird infolgedessen das Vertrauen, dass die Person mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß - d.h. vor allem im Einklang mit der Rechtsordnung - umgeht, in aller Regel zerstört (ebenso oder mit ähnlicher Tendenz NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2017 - 11 ME 181/17 - NdsRpfl 2017, 291; VG München, Beschl. v. 25.07.2017, a.a.O., Beschl. v. 08.06.2017, a.a.O., und Beschl. v. 23.05.2017 - M 7 S 17.408 - juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 07.04.2017 - 5 K 2101/17 - juris; VG Minden, Urt. v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16 - juris; VG Freiburg, Beschl. v. 10.11.2016 - 4 K 3983/16 - juris; VG Cottbus, Urt. v. 20.09.2016 - 3 K 305/16 - juris).

    Das gilt insbesondere und umso mehr dann, wenn die Person eine ausdrückliche oder sinngemäße Erklärung, sich außerhalb des geltenden Rechts bewegen zu können, auch in die Tat umsetzt, wenn sie also aus Bekundungen zur vermeintlich fehlenden Verbindlichkeit der in der Bundesrepublik geltenden Rechtsvorschriften praktische Konsequenzen zieht (vgl. etwa VG München, Beschl. v. 25.07.2017, a.a.O., zur "Rücksendung" von Personalausweisen; NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2017, a.a.O. und VG München, Beschl. v. 23.05.2017, a.a.O., jeweils zur Verweigerung einer Bußgeldzahlung unter Ablehnung einer Bindung an das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten; VG Cottbus, Urt. v. 20.09.2016, a.a.O., zum Fahren ohne Fahrerlaubnis; VG Freiburg, Beschl. v. 10.11.2016, a.a.O., zur - auch nur bedingten - Ankündigung von "aktivem Widerstand durch Gewalt" gegenüber staatlichen Stellen).

    In Bezug auf den Antragsgegner zu 1 gilt dies umso mehr, denn dieser hatte in seiner Eingabe vom 25.08.2016 im Zusammenhang mit einem vergleichsweise nichtigen Anlass - einer Frage zu Eintragungen im Melderegister - angedeutet, ein "Widerstandsrecht" gegen den Antragsteller für sich in Anspruch nehmen zu können (vgl. VG Freiburg, Beschl. v. 10.11.2016, a.a.O.).

  • VG München, 23.05.2017 - M 7 S 17.408

    Nähe zur Reichsbürgerbewegung als Grund waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17
    Jedenfalls dann, wenn eine Person über reine Sympathiebekundungen hinaus ausdrücklich oder konkludent ihre Bindung an in der Bundesrepublik geltende Rechtsvorschriften in Abrede oder unter einen Vorbehalt stellt, begründet dies Zweifel an ihrer Rechtstreue und wird infolgedessen das Vertrauen, dass die Person mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß - d.h. vor allem im Einklang mit der Rechtsordnung - umgeht, in aller Regel zerstört (ebenso oder mit ähnlicher Tendenz NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2017 - 11 ME 181/17 - NdsRpfl 2017, 291; VG München, Beschl. v. 25.07.2017, a.a.O., Beschl. v. 08.06.2017, a.a.O., und Beschl. v. 23.05.2017 - M 7 S 17.408 - juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 07.04.2017 - 5 K 2101/17 - juris; VG Minden, Urt. v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16 - juris; VG Freiburg, Beschl. v. 10.11.2016 - 4 K 3983/16 - juris; VG Cottbus, Urt. v. 20.09.2016 - 3 K 305/16 - juris).

    Das gilt insbesondere und umso mehr dann, wenn die Person eine ausdrückliche oder sinngemäße Erklärung, sich außerhalb des geltenden Rechts bewegen zu können, auch in die Tat umsetzt, wenn sie also aus Bekundungen zur vermeintlich fehlenden Verbindlichkeit der in der Bundesrepublik geltenden Rechtsvorschriften praktische Konsequenzen zieht (vgl. etwa VG München, Beschl. v. 25.07.2017, a.a.O., zur "Rücksendung" von Personalausweisen; NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2017, a.a.O. und VG München, Beschl. v. 23.05.2017, a.a.O., jeweils zur Verweigerung einer Bußgeldzahlung unter Ablehnung einer Bindung an das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten; VG Cottbus, Urt. v. 20.09.2016, a.a.O., zum Fahren ohne Fahrerlaubnis; VG Freiburg, Beschl. v. 10.11.2016, a.a.O., zur - auch nur bedingten - Ankündigung von "aktivem Widerstand durch Gewalt" gegenüber staatlichen Stellen).

    In einem solchen Fall ist es in Anbetracht des Gefahren vorbeugenden Charakters der Regelung über die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, auch nicht erforderlich, dass es bereits zu einer Verletzung von Vorschriften gerade des Waffenrechts gekommen ist (vgl. insoweit VG München, Beschl. v. 23.05.2017, a.a.O.; VG Cottbus, Urt. v.20.09.2016, a.a.O.; Papsthart, a.a.O., § 5 Rn. 9 m.w.N.).

  • VG München, 25.07.2017 - M 7 S 17.1813

    Widerruf der Waffenbesitzkarte und Einziehung des Jagdscheins eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17
    28 Von den Umständen des Einzelfalls hängt es daher auch ab, welche Bedeutung "Sympathiebekundungen in Bezug auf die Reichsbürgerbewegung" (VG Gera, Urt. v. 16.09.2015, a.a.O.) im Rahmen einer Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit beizumessen ist (skeptisch zur Bedeutung allein solcher Bekundungen VG München, Beschl. v. 25.07.2017 - M 7 S 17.1813 - juris und Beschl. v. 08.06.2017 - M 7 S 17.1201 - juris; VG Gera, Urt. v. 16.09.2015, a.a.O.).

    Jedenfalls dann, wenn eine Person über reine Sympathiebekundungen hinaus ausdrücklich oder konkludent ihre Bindung an in der Bundesrepublik geltende Rechtsvorschriften in Abrede oder unter einen Vorbehalt stellt, begründet dies Zweifel an ihrer Rechtstreue und wird infolgedessen das Vertrauen, dass die Person mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß - d.h. vor allem im Einklang mit der Rechtsordnung - umgeht, in aller Regel zerstört (ebenso oder mit ähnlicher Tendenz NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2017 - 11 ME 181/17 - NdsRpfl 2017, 291; VG München, Beschl. v. 25.07.2017, a.a.O., Beschl. v. 08.06.2017, a.a.O., und Beschl. v. 23.05.2017 - M 7 S 17.408 - juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 07.04.2017 - 5 K 2101/17 - juris; VG Minden, Urt. v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16 - juris; VG Freiburg, Beschl. v. 10.11.2016 - 4 K 3983/16 - juris; VG Cottbus, Urt. v. 20.09.2016 - 3 K 305/16 - juris).

    Das gilt insbesondere und umso mehr dann, wenn die Person eine ausdrückliche oder sinngemäße Erklärung, sich außerhalb des geltenden Rechts bewegen zu können, auch in die Tat umsetzt, wenn sie also aus Bekundungen zur vermeintlich fehlenden Verbindlichkeit der in der Bundesrepublik geltenden Rechtsvorschriften praktische Konsequenzen zieht (vgl. etwa VG München, Beschl. v. 25.07.2017, a.a.O., zur "Rücksendung" von Personalausweisen; NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2017, a.a.O. und VG München, Beschl. v. 23.05.2017, a.a.O., jeweils zur Verweigerung einer Bußgeldzahlung unter Ablehnung einer Bindung an das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten; VG Cottbus, Urt. v. 20.09.2016, a.a.O., zum Fahren ohne Fahrerlaubnis; VG Freiburg, Beschl. v. 10.11.2016, a.a.O., zur - auch nur bedingten - Ankündigung von "aktivem Widerstand durch Gewalt" gegenüber staatlichen Stellen).

  • VG Gera, 16.09.2015 - 2 K 525/14

    Waffenbesitzkarte trotz Sympathiebekundung für Reichsbürgerbewegung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17
    Wie das Verwaltungsgericht Gera (Urt. v. 16.09.2015 - 2 K 525/14 - ThürVBl 2016, 73) zu Recht entschieden habe, rechtfertige allein das Äußern abstruser politischer Auffassungen bzw. Sympathiebekundungen für solche Äußerungen nicht den Schluss, dass der Betroffene die Vorschriften des Waffengesetzes ignorieren oder eigenwillig auslegen könnte und deshalb unzuverlässig sei.

    28 Von den Umständen des Einzelfalls hängt es daher auch ab, welche Bedeutung "Sympathiebekundungen in Bezug auf die Reichsbürgerbewegung" (VG Gera, Urt. v. 16.09.2015, a.a.O.) im Rahmen einer Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit beizumessen ist (skeptisch zur Bedeutung allein solcher Bekundungen VG München, Beschl. v. 25.07.2017 - M 7 S 17.1813 - juris und Beschl. v. 08.06.2017 - M 7 S 17.1201 - juris; VG Gera, Urt. v. 16.09.2015, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17

    Beschwerdeantrag; Darlegungsgebot; Rechtsschutzbedürfnis; Reichsbürger;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17
    Jedenfalls dann, wenn eine Person über reine Sympathiebekundungen hinaus ausdrücklich oder konkludent ihre Bindung an in der Bundesrepublik geltende Rechtsvorschriften in Abrede oder unter einen Vorbehalt stellt, begründet dies Zweifel an ihrer Rechtstreue und wird infolgedessen das Vertrauen, dass die Person mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß - d.h. vor allem im Einklang mit der Rechtsordnung - umgeht, in aller Regel zerstört (ebenso oder mit ähnlicher Tendenz NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2017 - 11 ME 181/17 - NdsRpfl 2017, 291; VG München, Beschl. v. 25.07.2017, a.a.O., Beschl. v. 08.06.2017, a.a.O., und Beschl. v. 23.05.2017 - M 7 S 17.408 - juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 07.04.2017 - 5 K 2101/17 - juris; VG Minden, Urt. v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16 - juris; VG Freiburg, Beschl. v. 10.11.2016 - 4 K 3983/16 - juris; VG Cottbus, Urt. v. 20.09.2016 - 3 K 305/16 - juris).

    Das gilt insbesondere und umso mehr dann, wenn die Person eine ausdrückliche oder sinngemäße Erklärung, sich außerhalb des geltenden Rechts bewegen zu können, auch in die Tat umsetzt, wenn sie also aus Bekundungen zur vermeintlich fehlenden Verbindlichkeit der in der Bundesrepublik geltenden Rechtsvorschriften praktische Konsequenzen zieht (vgl. etwa VG München, Beschl. v. 25.07.2017, a.a.O., zur "Rücksendung" von Personalausweisen; NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2017, a.a.O. und VG München, Beschl. v. 23.05.2017, a.a.O., jeweils zur Verweigerung einer Bußgeldzahlung unter Ablehnung einer Bindung an das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten; VG Cottbus, Urt. v. 20.09.2016, a.a.O., zum Fahren ohne Fahrerlaubnis; VG Freiburg, Beschl. v. 10.11.2016, a.a.O., zur - auch nur bedingten - Ankündigung von "aktivem Widerstand durch Gewalt" gegenüber staatlichen Stellen).

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17
    Vielmehr müssen bestimmte Strukturmerkmale der Gruppe die Annahme rechtfertigen, dass gerade auch die Person, die in Rede steht, sie künftig verwirklichen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.01.2015 - 6 C 1.14 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 105).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17
    Ist der Vollstreckungserfolg gefährdet, wird das Absehen von der Anhörung des Vollstreckungsschuldners vor Erlass der Durchsuchungsanordnung den Besonderheiten dieser Durchsuchungsart auch unter dem Gesichtspunkt des Art. 103 Abs. 1 GG gerecht (BVerfG, Beschl. v. 16.06.1981 - 1 BvR 1095/80 - BVerfGE 57, 346).
  • VG Stuttgart, 07.04.2017 - 5 K 2101/17

    Zu den Voraussetzungen für den Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17
    Jedenfalls dann, wenn eine Person über reine Sympathiebekundungen hinaus ausdrücklich oder konkludent ihre Bindung an in der Bundesrepublik geltende Rechtsvorschriften in Abrede oder unter einen Vorbehalt stellt, begründet dies Zweifel an ihrer Rechtstreue und wird infolgedessen das Vertrauen, dass die Person mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß - d.h. vor allem im Einklang mit der Rechtsordnung - umgeht, in aller Regel zerstört (ebenso oder mit ähnlicher Tendenz NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2017 - 11 ME 181/17 - NdsRpfl 2017, 291; VG München, Beschl. v. 25.07.2017, a.a.O., Beschl. v. 08.06.2017, a.a.O., und Beschl. v. 23.05.2017 - M 7 S 17.408 - juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 07.04.2017 - 5 K 2101/17 - juris; VG Minden, Urt. v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16 - juris; VG Freiburg, Beschl. v. 10.11.2016 - 4 K 3983/16 - juris; VG Cottbus, Urt. v. 20.09.2016 - 3 K 305/16 - juris).
  • VG Minden, 29.11.2016 - 8 K 1965/16

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs von zehn Waffenbesitzkarten aufgrund einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17
    Jedenfalls dann, wenn eine Person über reine Sympathiebekundungen hinaus ausdrücklich oder konkludent ihre Bindung an in der Bundesrepublik geltende Rechtsvorschriften in Abrede oder unter einen Vorbehalt stellt, begründet dies Zweifel an ihrer Rechtstreue und wird infolgedessen das Vertrauen, dass die Person mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß - d.h. vor allem im Einklang mit der Rechtsordnung - umgeht, in aller Regel zerstört (ebenso oder mit ähnlicher Tendenz NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2017 - 11 ME 181/17 - NdsRpfl 2017, 291; VG München, Beschl. v. 25.07.2017, a.a.O., Beschl. v. 08.06.2017, a.a.O., und Beschl. v. 23.05.2017 - M 7 S 17.408 - juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 07.04.2017 - 5 K 2101/17 - juris; VG Minden, Urt. v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16 - juris; VG Freiburg, Beschl. v. 10.11.2016 - 4 K 3983/16 - juris; VG Cottbus, Urt. v. 20.09.2016 - 3 K 305/16 - juris).
  • VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 15.648

    Widerruf erteilter waffenrechtlicher Erlaubnisse und Entzug des Jagdscheins -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - 16 A 2255/12

    Schwarzschlachtung eines Bullen durch einen Gewehrschuss eines Jagdscheininhabers

  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13

    Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss;

  • BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 625/15

    Im Zweifel verdient diejenige Interpretation eines Gesetzes den Vorzug, die

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1993 - 1 S 995/93

    Zur mißbräuchlichen Verwendung einer Waffe

  • OVG Saarland, 15.09.1993 - 3 R 3/93

    Waffenrechtliche Erlaubnis; Handel mit Waffen; Zuverlässigkeit; Prognose

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 S 1864/11

    Bestimmtheit einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung; Sicherstellung von

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 4 S 861/99

    Wohnungsdurchsuchung im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 1 S 10/02

    Rechtsmittel im vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren - Durchsuchungsanordnung

  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 21 B 12.964

    Funktionsträger von "Outlaw Motorcycle Gangs" waffenrechtlich unzuverlässig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18

    "Reichsbürger" müssen Waffen abgeben

    Mit beiden Begriffen wird eine Vielzahl von Personen schlagwortartig zusammengefasst, die sich zwar teils gleicher oder ähnlicher Argumentationsmuster bedienen, die aber dessen ungeachtet in den jeweils vertretenen Ansichten und in den nach außen gezeigten Verhaltensweisen teils unterschiedlich auftreten und die verschiedene Grade der "Zugehörigkeit" zu Gruppen der genannten Art aufweisen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 27; in diesem Sinne auch: BayVGH, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris, Rn. 18; OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, juris, Rn. 30).

    22 Jedenfalls dann, wenn eine Person über reine Sympathiebekundungen in Bezug auf die "Reichsbürgerbewegung" hinaus ausdrücklich oder konkludent ihre Bindung an in der Bundesrepublik Deutschland geltende Rechtsvorschriften in Abrede oder unter einen Vorbehalt stellt, begründet dies Zweifel an der Rechtstreue und wird infolgedessen das Vertrauen, dass die Person mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß - d.h. vor allem im Einklang mit der Rechtsordnung - umgeht, in aller Regel zerstört (VGH BW, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 28).

  • VG Gießen, 18.06.2018 - 9 L 9756/17

    Waffenrecht (Reichsbürger)

    Vielmehr ist eine auf der Lebenserfahrung beruhende Einschätzung ausreichend, bei der kein Restrisiko hingenommen werden muss (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 25; m. w. N.; BayVGH, Beschluss vom 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 -, juris; VG München, Beschluss vom 2. März 2018 - M 7 S 17.3913 -, juris, Rn. 24 unter Hinweis auf BT-Drs. 14/7758, S. 54).

    Das Gericht erachtet Personen, die der so genannten "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig (so auch Bay. VGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris, Rn. 15, vom 19. Dezember 2017 - 21 CS 17.2029 -, vom 12. Dezember 2017 - 21 CS 17.1332 - und vom 5. Oktober 2017 - 21 CS 17.1300 - , alle in juris; enger VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris, Rn. 26 f., wonach allein die behördlich getroffene Zuordnung einer Person zum Kreis der Reichsbürger keine abschließende Prognose erlaube, weil es im Fall von Gruppenzugehörigkeit nicht ausreiche, dass die in § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG genannten Verhaltensweisen innerhalb der Gruppe regelmäßig vorkämen, sondern bestimmte Strukturmerkmale der Gruppe erforderlich seien, die die Annahme rechtfertigten, dass gerade auch die in Rede stehende Person solche Verhaltensweisen künftig verwirklichen werde).

    Diese Zweifel führen wiederum dazu, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit auszuschließen (so auch Bay. VGH, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 21 CS 17.1964 -, juris Rn. 17 zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt; enger und keine abschließende Prognose zur Unzuverlässigkeit wagend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, Rn. 27, unter Hinweis darauf, dass mit den Begriffen "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" keine hinreichend strukturierte und klar organisierte Personengruppe umschrieben werde und es auf die Umstände des Einzelfalls ankomme).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 6 S 221/24
    Insoweit sind an den zugrunde zu legenden Grad der Wahrscheinlichkeit, ob ein befürchteter Schaden eintreten wird, keine hohen Anforderungen zu stellen, weil der von einer missbräuchlichen Schusswaffenverwendung drohende Schaden erfahrungsgemäß sehr groß und folgenschwer sein kann (Bestätigung von VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2017 - 1 S 1470/17 -, VBlBW 2018, 150 ).

    Die auf § 46 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 Alt. 1 WaffG gestützte Sicherstellungsverfügung der Antragstellerin ist auch nicht offenkundig rechtswidrig (vgl. zu diesem Maßstab VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2017 - 1 S 1470/17 -, VBlBW 2018, 150 ).

    Ein Restrisiko muss insoweit nicht hingenommen werden (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2017 - 1 S 1470/17 -, VBlBW 2018, 150 m.w.N.).

    Ein Restrisiko muss dabei nicht hingenommen werden (st. Rspr., vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2017 - 1 S 1470/17 -, VBlBW 2018, 150 ).Im Rahmen der Prognose ist das Verhalten einer Person in der Vergangenheit zu berücksichtigen; daneben ist aber auch jeder andere Umstand, der beurteilungsrelevant sein kann, mit einzubeziehen (vgl. HessVGH, Urteil vom 30.11.2022 - 4 A 2186/20 -, DVBl 2023, 542 ).

    Bloße Vermutungen reichen daher nicht aus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2017 - 1 S 1470/17 -, VBlBW 2018, 150 ; Gade, Waffengesetz, 3. Auflage 2022, § 5 Rn. 18).

    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 -, NJW 2015, 3594 ; Beschluss vom 31.01.2008 - 6 B 4.08 -, juris Rn. 5), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2017 - 1 S 1470/17 -, VBlBW 2018, 150 ; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 21.03.2019 - OVG 11 S 16.19 -, juris; ThürOVG, Beschluss vom 28.01.2021 - 3 EO 316/20 -, ThürVBl 2022, 212 ; BayVGH, Urteil vom 30.07.2020 - 24 BV 18.2500 -, BayVBl 2021, 202 ; SächsOVG, Beschluss vom 03.12.2018 - 3 B 379/18 -, NVwZ-RR 2019, 415 ; OVG NRW, Beschluss vom 05.07.2018 - 20 B 1624/17 -, juris Rn. 17 ff.; NdsOVG, Beschluss vom 18.07.2017 - 11 ME 181/17 -, NJW 2017, 3256 ).

    Das gilt insbesondere und umso mehr dann, wenn die Person eine ausdrückliche oder sinngemäße Erklärung, sich außerhalb des geltenden Rechts bewegen zu können, auch in die Tat umsetzt, wenn sie also aus Bekundungen zur vermeintlich fehlenden Verbindlichkeit der in der Bundesrepublik geltenden Rechtsvorschriften praktische Konsequenzen zieht (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2017 - 1 S 1470/17 -, a.a.O. ).

    Das gegenüber § 46 Abs. 3 WaffG abgekürzte Sicherstellungsverfahren des § 46 Abs. 4 WaffG zielt auch genau auf Konstellationen wie die vorliegende ab, in denen der Adressat aufgrund der bestehenden Missbrauchsgefahr eben gerade nicht vorab von der Sicherstellungsmaßnahme Kenntnis erlangen soll (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2017 - 1 S 1470/17 -, VBlBW 2018, 150 ; Gerlemann, in: Steindorf, Waffenrecht, 11. Auflage 2022, § 46 WaffG Rn. 14).

    In diesem Fall ist eine Verweisung des Betroffenen auf eine nachträgliche Anhörung mit dem Grundsatz des Art. 103 Abs. 1 GG vereinbar (BVerfG, Beschluss vom 16.06.1981, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2017 - 1 S 1470/17 -, juris Rn. 40).

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