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   VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09   

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VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09 (https://dejure.org/2010,2512)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.03.2010 - 2 S 2425/09 (https://dejure.org/2010,2512)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. März 2010 - 2 S 2425/09 (https://dejure.org/2010,2512)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Landesrechtlicher Erschließungsbeitrag; Beteiligung der Gemeinde an den beitragsfähigen Kosten; maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung eines Erschließungsbeitragsbescheides

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der in § 23 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) getroffenen Regelung über die Beteiligung der Gemeinde an den beitragsfähigen Kosten für die Herstellung von Anbaustraßen und Wohnwegen mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen; Heilung eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der in § 23 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) getroffenen Regelung über die Beteiligung der Gemeinde an den beitragsfähigen Kosten für die Herstellung von Anbaustraßen und Wohnwegen mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen; Heilung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfrühte Erschließungsbeitragsbescheide

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 623 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2010, 623 DVBl 2010, 1584 (Ls.)
  • VBlBW 2010, 321
  • DVBl 2010, 1584
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88

    Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09
    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das Inkrafttreten einer neuen Satzung auch ohne eine Rückwirkungsanordnung bewirken, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Erschließungsbeitragsbescheid rechtmäßig wird und deshalb im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht der Aufhebung unterliegt (BVerwG, Urt. v. 27.4.1990 - 8 C 87.88 - NVwZ 1991, 360; Urt. v. 25.11.1981 - 8 C 14.81 - BVerwGE 64, 218).

    Die Interessen des Klägers werden im Fall einer während des Rechtsstreits eintretenden Rechtsänderung dadurch gewahrt, dass - erstens - die Rechtsänderung nicht zu seinen Lasten verwertet werden darf, ohne ihm eine angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, und er - zweitens - die Kostenlast abwenden kann, indem er die Hauptsache für erledigt erklärt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.1990, aaO).

  • VG Stuttgart, 23.09.2009 - 2 K 1438/09

    Kommunales Beitragsrecht: Beteiligung einer Gemeinde an den beitragsfähigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. September 2009 - 2 K 1438/09 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. September 2009 - 2 K 1438/09 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 2 S 120/93

    Erschließungsbeitragsrecht: vorhandene Erschließungsanlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 12.94 - DVBl 1996, 376; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.10.1995 - 2 S 120/93 - Juris und Urt. v. 4.8.1987 - 2 S 72/95 - BWGZ 1987, 903) ist deshalb die tatsächliche Existenz einer Straße, d.h. das Vorhandensein einer zu Verkehrszwecken nutzbaren Fläche, nicht genügend, um diese zu einer vorhandenen Erschließungsanlage im Rechtssinn zu machen.

    Im ehemals württembergischen Landesteil, zu dem das Gebiet der Beklagten gehört, konnte unter der Geltung der am 1.1.1873 in Kraft getretenen Neuen Allgemeinen Bauordnung vom 6.10.1872 (Reg.Bl. S. 305), der Württembergischen Bauordnung vom 28.7.1910 (Reg.Bl. S. 333) sowie des Aufbaugesetzes vom 18.8.1948 (Reg.Bl. S. 127) eine zum Anbau bestimmte oder dem Anbau dienende öffentliche Straße nur auf Grund und nach Maßgabe eines Ortsbauplans oder eines nach § 7 des Aufbaugesetzes erlassenen Bebauungsplans entstehen, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d.h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne, herstellen durften (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.10.1995, aaO, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 24.11.1978 - 4 C 18.76

    Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Überörtlicher und innerörtlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09
    In die Betrachtung ist ferner einzubeziehen, dass Fahrspuren einer Straße, die nur wegen des überörtlichen oder eines ungewöhnlich starken innerörtlichen Durchgangsverkehrs angelegt sind, nicht zur Erschließung der Bauflächen im Sinne des § 33 S. 2 KAG erforderlich sind (BVerwG, Urt. v. 24.11.1978 - 4 C 18.76 - NJW 1979, 2220; Urt. v. 8.8.1975 - IV C 74.73 - DÖV 1976, 347 zu der entsprechenden Regelung in § 129 Abs. 1 S. 1 BauGB).

    Ebenso sind Fälle zu behandeln, in denen eine Erschließungsstraße besonders breit gebaut wird, um einen starken Durchgangsverkehr aufnehmen zu können (BVerwG, Urt. v. 24.11.1978, aaO; Urt. v. 25.4.1975 - IV C 37.73 - BVerwGE 48, 205).

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 12.94

    Erschließungsanlage - Erschließungsbeitragsrechtliche Behandlung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 12.94 - DVBl 1996, 376; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.10.1995 - 2 S 120/93 - Juris und Urt. v. 4.8.1987 - 2 S 72/95 - BWGZ 1987, 903) ist deshalb die tatsächliche Existenz einer Straße, d.h. das Vorhandensein einer zu Verkehrszwecken nutzbaren Fläche, nicht genügend, um diese zu einer vorhandenen Erschließungsanlage im Rechtssinn zu machen.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1985 - 2 S 812/84

    Nachträglich rechtmäßiger Beitragsbescheid aufgrund Beitragssatzung ohne

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09
    Dieser Sichtweise hat sich der Senat angeschlossen (vgl. u.a. Urt. v. 7.2.1985 - 2 S 812/84 - VBlBW 1985, 428).
  • BVerwG, 30.04.1996 - 8 B 31.96

    Festlegung eines Vollgeschossmaßstabs in einer Gemeindesatzung - Verstoß gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09
    Darauf, ob der Gesetzgeber mit der in § 23 Abs. 2 KAG getroffenen Regelung im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, kommt es wie auch sonst bei der Überprüfung beitragsrechtlichen Bestimmungen nicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.1975 - VII C 64.74 - BVerwGE 49, 227; Beschl. v. 27.11.1978 - 7 B 2.78 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 16; Beschl. v. 30.4.1996 - 8 B 31.96 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 37).
  • BVerwG, 25.04.1975 - IV C 37.73

    Erschlossensein von Grundstücken durch eine Grünanlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09
    Ebenso sind Fälle zu behandeln, in denen eine Erschließungsstraße besonders breit gebaut wird, um einen starken Durchgangsverkehr aufnehmen zu können (BVerwG, Urt. v. 24.11.1978, aaO; Urt. v. 25.4.1975 - IV C 37.73 - BVerwGE 48, 205).
  • BVerwG, 10.10.1975 - VII C 64.74

    Bemessung eines Kanalanschlussbeitrags nach der Geschossflächenzahl

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09
    Darauf, ob der Gesetzgeber mit der in § 23 Abs. 2 KAG getroffenen Regelung im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, kommt es wie auch sonst bei der Überprüfung beitragsrechtlichen Bestimmungen nicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.1975 - VII C 64.74 - BVerwGE 49, 227; Beschl. v. 27.11.1978 - 7 B 2.78 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 16; Beschl. v. 30.4.1996 - 8 B 31.96 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 37).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1993 - 1 S 2302/92

    Anweisung der Rechtsaufsichtsbehörde an die Gemeinde, Erschließungsbeiträge zu

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u. a. Urt. v. 11.5.1993 - 1 S 2302/92 - VBlBW 1993, 338; Urt. v. 3.9.1987 - 2 S 6/87 - VBlBW 1988, 305) ist im ehemals württembergischen Landesteil unter einer solchen Straße eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuen Allgemeinen Bauordnung am 1.1.1873 hinsichtlich ihres Ausbaus und Verkehrszustands für den inneren örtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im wesentlichen abgeschlossen war.
  • BVerwG, 27.11.1978 - 7 B 2.78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unrichtiger Auskunft der gerichtlichen

  • BVerwG, 19.10.1984 - 8 C 52.83

    Erstattungsanspruch des Erschließungsunternehmers im Fall vertraglicher

  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1987 - 2 S 6/87

    Einzelabrechnung bei Unwirksamkeit der gebildeten Erschließungseinheit;

  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung;

  • BVerwG, 08.08.1975 - IV C 74.73

    Sammelstraße als Erschließungsanlage; Erforderlichkeit zusätzlicher Fahrspuren

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2017 - 2 S 1946/16

    Erschließungsbeitrag: Abwägungsentscheidung der Gemeinde - im Siedlungsverfahren

    Im ehemals württembergischen Landesteil, zu dem auch die Beklagte gehöre, sei eine sogenannte historische Straße eine Straße, die bereits vor Inkrafttreten der neuen allgemeinen Bauordnung vom 06.10.1872 am 01.01.1873 vorhanden gewesen sei und dem Anbau innerhalb der geschlossenen Ortslage gedient habe (unter Hinweis u.a. auf Senatsurteil vom 11.03.2010 - 2 S 2425/09 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 2 S 2052/09

    Zur Frage des gemeindlichen Eigenanteils an den Kosten für die Herstellung von

    Eine hiervon abweichende Regelung in der von der Gemeinde zu erlassenden Erschließungsbeitragssatzung ist demnach - anders als bei den in § 33 Satz 1 Nr. 3 bis 7 KAG aufgeführten Erschließungsanlagen - nicht zulässig (Urteil des Senats vom 11.3.2010 - 2 S 2425/09 - Juris).

    Die Regelung berücksichtigt zum anderen, dass Erschließungsanlagen nicht nur den von ihnen erschlossenen Grundstücken zugute kommen, sondern auch allgemeinen Interessen dienen, und dass demgemäß durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Anlagen in aller Regel auch der Allgemeinheit ein Vorteil entsteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1984 - 8 C 52.83 - BVerwGE 70, 204 zu § 129 Abs. 1 BauGB sowie das zu § 23 Abs. 2 KAG 2009 ergangene Urteil des Senats vom 11.3.2010, aaO).

    Nach dem Urteil des Senats vom 11.3.2010 (aaO) hat der Gesetzgeber mit der in § 23 Abs. 2 KAG 2009 getroffenen Regelung, die - wie bereits ausgeführt - den gemeindlichen Eigenanteil an den beitragsfähigen Kosten für die Herstellung der in § 33 Satz 1 Nr. 1 und 2 KAG aufgeführten Anbaustraßen und Wohnwege einheitlich und für die Gemeinde zwingend auf 5 % festlegt, diesen Spielraum nicht überschritten.

  • VG Stuttgart, 17.03.2020 - 2 K 2005/18

    Heranziehung zu Teilbeiträgen für den öffentlichen Abwasserkanal; fehlerhafte

    a) Es ist anerkannt, dass bei der Überprüfung der Rechtsgrundlage eines Beitragsbescheids nicht auf den Zeitpunkt seines Erlasses und nicht auf jenen der letzten Behördenentscheidung, sondern auf denjenigen der gerichtlichen Entscheidung abzustellen ist und dementsprechend ein "verfrüht" ergangener rechtswidriger Beitragsbescheid im Laufe des gerichtlichen Verfahrens durch rechtliche oder tatsächliche Veränderungen "geheilt" werden kann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.03.2010 - 2 S 2425/09 - juris Rn. 48).

    Denn das Inkrafttreten einer neuen Satzung kann auch ohne eine ausdrückliche Rückwirkungsanordnung bewirken, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wird und deshalb im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht der Aufhebung unterliegt (BVerwG, Urt. v. 27.04.1990 - 8 C 87.88 - NVwZ 1991, 360; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.03.2010 - 2 S 2425/09 - juris Rn. 47).

    c) Die Interessen des Klägers im Fall einer während des Rechtsstreits eintretenden Rechtsänderung wurden dadurch gewahrt, dass - erstens - die Rechtsänderung nicht zu seinen Lasten verwertet werden durfte, ohne ihm eine angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, und er - zweitens - die Kostenlast noch hätte abwenden können, indem er die Hauptsache auf diese Anhörung hin für erledigt erklärt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.1990 - 8 C 87.88 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.03.2010 - 2 S 2425/09 - juris Rn. 49) oder seinen Rechtsbehelf zurückgenommen hätte.

  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1071/13

    Der Kläger begehrt Einsicht in die Unterlagen der Bundesanstalt für

    Zu den von der Beklagten angeführten eher allgemeinen Ausschlussgründen § 3 Nr. 1 Buchst. a [Gefährdung internationaler Beziehungen], Buchst. b [Schutz von Entscheidungsvorgängen in der Behörde] und Buchst. d [Bekanntwerden der Informationen hätte nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtstätigkeit der Behörde] IFG hat sich der Senat bereits mehrfach dezidiert geäußert (vgl. Beschlüsse vom 2. März 2010 - 6 A 1684/08 -, ESVGH 60, 255, und vom 24. März 2010 - 6 A 1832/09 -, ESVGH 61, 62; Urteile vom 29. November 2013 - 6 A 1426/13 und 6 A 1293/13 -, ESVGH 64, 137), so dass auf diese Entscheidungen verwiesen werden kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2021 - 2 S 656/19

    Beginn der Ausschlussfrist des § 20 Abs 5 S 1 KAG BW 2005 mit Eintritt der

    Diese erst nach dem Ergehen des verwaltungsgerichtlichen Urteils in Kraft getretene Neuregelung ist im Zulassungsverfahren zu berücksichtigen, da ein Beitragsbescheid bzw. ein Vorauszahlungsbescheid im Erschließungsbeitragsrecht nicht der gerichtlichen Aufhebung unterliegt, wenn er im Zeitpunkt der abschließenden mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz rechtmäßig ist (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 23.04.1997 - 8 B 18.97 - juris Rn. 8; Urteil vom 27.09.1982 - 8 C 145.81 - juris Rn. 13; Urteil vom 25.11.1981 - 8 C 14.81 - BVerwGE 64, 218, juris Rn. 16 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.03.2010 - 2 S 2425/09 - juris Rn. 47 f.).".

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats zum Erschließungsbeitragsrecht kann das Inkrafttreten einer neuen Rechtsgrundlage/Satzung auch ohne eine Rückwirkungsanordnung bewirken, dass ein vorher erlassener, zunächst rechtswidriger Erschließungsbeitragsbescheid rechtmäßig wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.1990 - 8 C 87.88 - NVwZ 1991, 360; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.03.2010 - 2 S 2425/09 - juris Rn. 47).

  • VGH Hessen, 15.12.2011 - 6 B 1926/11

    Rechtswegzuständigkeit bei Informationsbegehren

    27 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 02.03.2010 - 6 A 1684/08 -, NVwZ 2010, 1036 -, vom 24.03.2010 - 6 A 1832/09 -, ESVGH 61, 62, vom 28.04.2010 - 6 A 1767/08 -, NVwZ 2010, 983, vom 30.04.2010 - 6 A 1341/09 -, NVwZ 2010, 1112) ist der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG des Weiteren nicht davon abhängig, ob der Anspruchsteller sich einen persönlichen wirtschaftlichen oder ideellen Vorteil von der erbetenen Auskunft erhofft.
  • VG Sigmaringen, 17.07.2012 - 3 K 2839/10

    Erschließungsbeitragsrechtliche Behandlung einer Fläche, die unselbständiger Teil

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 12.94 - DVBl. 1996, 376; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.1995 - 2 S 120/93 -, juris; Urteil vom 04.08.1987 - 2 S 72/95 -, BWGZ 1987, 903 - Urteil vom 11.03.2010 - 2 S 2425/09 -, VBlBW 2010, 321 ff.) ist die tatsächliche Existenz einer Straße, d.h. das Vorhandensein einer zu Verkehrszwecken nutzbaren Fläche, aber nicht ausreichend, um diese zu einer vorhandenen Erschließungsanlage im Rechtssinne zu machen.

    35 Im ehemaligen württembergischen Landesteil von Baden-Württemberg ist unter einer historischen Anbaustraße eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Württembergischen Neuen Allgemeinen Bauordnung am 01.01.1873 hinsichtlich ihres Ausbaus und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. etwa Urteil vom 11.03.2010, a.a.O., m.w.N.).

    Für diese Beurteilung maßgeblich ist, dass im ehemals württembergischen Landesteil unter Geltung der bereits erwähnten Württembergischen Neuen Allgemeinen Bauordnung, der Württembergischen Bauordnung vom 28.07.1910 sowie des Aufbaugesetzes vom 18.08.1948 eine zum Anbau bestimmte oder dem Anbau dienende öffentliche Straße nur aufgrund und nach Maßgabe eines Ortsbauplans oder eines nach § 7 des Aufbaugesetzes erlassenen Bebauungsplans entstehen konnte, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d.h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne, herstellen durften (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.03.2010, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20

    Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag; Umsetzung des Gebots der

    Diese erst nach dem Ergehen des verwaltungsgerichtlichen Urteils in Kraft getretene Neuregelung ist im Zulassungsverfahren zu berücksichtigen, da ein Beitragsbescheid bzw. ein Vorauszahlungsbescheid im Erschließungsbeitragsrecht nicht der gerichtlichen Aufhebung unterliegt, wenn er im Zeitpunkt der abschließenden mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz rechtmäßig ist (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 23.04.1997 - 8 B 18.97 - juris Rn. 8; Urteil vom 27.09.1982 - 8 C 145.81 - juris Rn. 13; Urteil vom 25.11.1981 - 8 C 14.81 - BVerwGE 64, 218, juris Rn. 16 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.03.2010 - 2 S 2425/09 - juris Rn. 47 f.).
  • VG Neustadt, 14.06.2010 - 4 K 311/10

    Wohnungseigentümer haftet für Abfallentsorgungsgebühren

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn die Rechtswidrigkeit auf einem Fehler beruht, für den eine Heilungsmöglichkeit besteht und die Heilung noch während des Gerichtsverfahrens vorgenommen wurde (wie z.B. das nachträgliche In-Kraft-Treten einer Satzung, s. z.B. BVerwG, NVwZ 1991, 360; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. März 2010 - 2 S 2425/09 -, juris).
  • VGH Hessen, 21.03.2012 - 6 A 1150/10

    Kein Anspruch auf Informationszugang bei nachteiligen Auswirkungen auf ein

    Im Beschluss vom 24. März 2010 (6 A 1832/09, ESVGH 61, 62) führt der Senat aus:.
  • VGH Bayern, 31.05.2010 - 12 B 09.2484

    Wohnungsbauförderungs- und Wohnungsbindungsrecht einschließlich Mietpreisbindung,

  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1598/13

    Besondere Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflicht

  • VG Karlsruhe, 13.09.2017 - 2 K 1878/16

    Erledigung des Vorausleistungsbescheids durch endgültigen Beitragsbescheid

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2013 - 2 S 421/13

    Anspruch auf Prozesszinsen für den Abgabenpflichtigen

  • VGH Hessen, 26.07.2012 - 6 E 1533/12

    Streitwert bei Anspruch auf Informationszugang

  • VG Stuttgart, 09.06.2021 - 15 K 11466/17

    Vorauszahlungsbescheid; Planerfordernis; Belastungsvorhersehbarkeit und

  • VGH Hessen, 15.04.2013 - 6 E 549/13

    Streitwert bei Informationsanspruch nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz

  • VG Schleswig, 04.03.2022 - 9 A 113/20

    Straßbaubeitrag Schleswig-Holstein; Zeitablaufs von etwa 18 Jahren zwischen

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