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   VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 65/10   

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https://dejure.org/2010,12686
VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 65/10 (https://dejure.org/2010,12686)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.03.2010 - 2 S 65/10 (https://dejure.org/2010,12686)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. März 2010 - 2 S 65/10 (https://dejure.org/2010,12686)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur bebauten Fläche im Sinne des § 31 Abs 1 S 2 KAG BW

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung aller Flächen mit darauf befindlichen baulichen Analgen bei der Berechnung des Abwasserbeitrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBO § 2 Abs. 1; KAG § 31 Abs. 1 S. 2
    Einbeziehung aller Flächen mit darauf befindlichen baulichen Analgen bei der Berechnung des Abwasserbeitrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2006 - 2 S 705/04

    Zur Frage eines Mindervorteils bei der Heranziehung zu einem Abwasserbeitrag für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 65/10
    Dieser Vorteil besteht in der Anschlussmöglichkeit bewirkten Erhöhung des Gebrauchs- und Nutzungswerts eines Grundstücks, mit der in der Regel auch eine Erhöhung des Verkehrswerts einhergeht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.5.2007 - 2 S 1842/06 - Juris; Urt. v. 19.10.2006 - 2 S 705/04 - VBlBW 2007, 311).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2007 - 2 S 1842/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Abwasserbeitragsbescheid.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 65/10
    Dieser Vorteil besteht in der Anschlussmöglichkeit bewirkten Erhöhung des Gebrauchs- und Nutzungswerts eines Grundstücks, mit der in der Regel auch eine Erhöhung des Verkehrswerts einhergeht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.5.2007 - 2 S 1842/06 - Juris; Urt. v. 19.10.2006 - 2 S 705/04 - VBlBW 2007, 311).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 33.90

    Kann ein Gewerbebetrieb in den Außenbereich hinein erweitert werden?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 65/10
    Auch ein nur mit Splitt oder Schotter befestigter Lager- und Ausstellungsplatz ist deshalb eine bauliche Anlage (BVerwG, Urt. v. 14.1.1993 - 4 C 33.90 - NVwZ 1994, 293).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2012 - 2 S 2231/11

    Veranlagung zum Abwasserbeitrag; Außenbereich; Teilflächenabgrenzung

    Diese Aufzählung ist alternativ und nicht kumulativ zu verstehen, es reicht daher aus, wenn einer der genannten Fälle gegeben ist (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2010 - 2 S 65/10 - BWGZ 2010, 367).

    Diese Aufzählung ist alternativ und nicht kumulativ zu verstehen, es reicht daher aus, wenn einer der genannten Fälle gegeben ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.03.2010 - 2 S 65/10 - BWGZ 2010, 367).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2023 - 2 S 873/23

    Abwasseranschlussbeitrag für eine herausparzellierte Fläche im Außenbereich;

    Zu den bebauten Flächen im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 2 KAG a.F. bzw. § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG zählen nach der Rechtsprechung des Senats insbesondere solche Flächen, auf denen sich bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 LBO befinden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2010 - 2 S 65/10 - juris Rn. 6; Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 31 Anm. 3.2; Schöneweiß, Abwasserbeitrag und Wasserversorgungsbeitrag nach dem KAG Baden-Württemberg, Abschnitt 5.3.2.1).

    Dabei verweist die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu bebauten Flächen im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 2 KAG a.F. bzw. § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG entgegen den Ausführungen der Beklagten in der Antragserwiderung nicht nur auf § 2 Abs. 1 Satz 1 LBO, sondern auf den gesamten § 2 Abs. 1 LBO unter Einschluss der Regelung in Satz 3. So hat der Senat als bebaute Flächen im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 2 KAG a.F. bzw. § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG etwa befestigte Zufahrten und die ein Gebäude umgebenden befestigten Hof- und Lagerflächen anerkannt und betont, dass die Annahme einer baulichen Anlage insbesondere keinen besonderen konstruktiven Aufwand voraussetzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2010 - 2 S 65/10 - juris Rn. 6; Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 31 Rn. 11; Gössl in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 31 Anm. 3.2).

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