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   VGH Baden-Württemberg, 11.05.2017 - 2 S 907/17   

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https://dejure.org/2017,16897
VGH Baden-Württemberg, 11.05.2017 - 2 S 907/17 (https://dejure.org/2017,16897)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.05.2017 - 2 S 907/17 (https://dejure.org/2017,16897)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - 2 S 907/17 (https://dejure.org/2017,16897)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit; Erhebung der Rundfunkgebühr im privaten Bereich

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 166 VwGO, § 114 Abs 2 ZPO vom 01.01.2014
    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags wegen Mutwilligkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 166; ZPO § 114
    Prozesskostenhilfe; Mutwilligkeit

  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit; Erhebung der Rundfunkgebühr im privaten Bereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2017, 740 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2017 - 2 S 907/17
    Vielmehr besteht eine hinreichende Erfolgsaussicht schon dann, wenn ein Obsiegen ebenso wahrscheinlich erscheint wie ein Unterliegen, der Prozessausgang also offen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.04.2000 - 1 BvR 81/00 -, NJW 2000, 1938; vom 13.07.2005 - 1 BvR 1041/05 -, NVwZ 2005, 1418 und vom 14.06.2006 - 2 BvR 626/06 -, InfAuslR 2006, 377).
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1041/05

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2017 - 2 S 907/17
    Vielmehr besteht eine hinreichende Erfolgsaussicht schon dann, wenn ein Obsiegen ebenso wahrscheinlich erscheint wie ein Unterliegen, der Prozessausgang also offen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.04.2000 - 1 BvR 81/00 -, NJW 2000, 1938; vom 13.07.2005 - 1 BvR 1041/05 -, NVwZ 2005, 1418 und vom 14.06.2006 - 2 BvR 626/06 -, InfAuslR 2006, 377).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2017 - 2 S 907/17
    Vielmehr besteht eine hinreichende Erfolgsaussicht schon dann, wenn ein Obsiegen ebenso wahrscheinlich erscheint wie ein Unterliegen, der Prozessausgang also offen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.04.2000 - 1 BvR 81/00 -, NJW 2000, 1938; vom 13.07.2005 - 1 BvR 1041/05 -, NVwZ 2005, 1418 und vom 14.06.2006 - 2 BvR 626/06 -, InfAuslR 2006, 377).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2016 - 2 S 146/16

    Rundfunkbeitragspflicht des Wohnungsinhabers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2017 - 2 S 907/17
    Der Kläger hat die gesetzliche Vermutung in seinem Einzelfall auch nicht widerlegt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.11.2016 - 2 S 146/16 -, juris Rn. 30).
  • BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 15.16

    "Pro-Kopf-Beitrag"; Beihilfe im unionsrechtlichen Sinne; Beitragsbefreiung bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2017 - 2 S 907/17
    Der erkennende Senat und das Bundesverwaltungsgericht haben im Übrigen bereits entschieden, dass gegen die Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen für Nebenwohnungen keine Bedenken bestehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.02.2017 - 2 S 1610/15 -, juris; BVerwG, Urteil vom 25.01.2017 - 6 C 15.16 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2017 - 2 S 1610/15

    Erhebung von Rundfunkbeiträgen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.2017 - 2 S 907/17
    Der erkennende Senat und das Bundesverwaltungsgericht haben im Übrigen bereits entschieden, dass gegen die Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen für Nebenwohnungen keine Bedenken bestehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.02.2017 - 2 S 1610/15 -, juris; BVerwG, Urteil vom 25.01.2017 - 6 C 15.16 -, juris).
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