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   VGH Baden-Württemberg, 13.12.1989 - 3 S 2489/89   

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https://dejure.org/1989,3795
VGH Baden-Württemberg, 13.12.1989 - 3 S 2489/89 (https://dejure.org/1989,3795)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.12.1989 - 3 S 2489/89 (https://dejure.org/1989,3795)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Dezember 1989 - 3 S 2489/89 (https://dejure.org/1989,3795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bauherrenwechsel - Eintritt einer Bauherrengemeinschaft anstelle des ursprünglichen Bauherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 60
  • VBlBW 1990, 304
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.1980 - 3 S 2005/80

    Verantwortlicher Bauherr iSd BauO BW § 77, BauO BW § 78

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1989 - 3 S 2489/89
    Als Bauherr muß sich auch derjenige behandeln lassen, der sich gegenüber der Baurechtsbehörde durch Einreichen eines Bauantrages als solcher ausgibt (vgl. Urteil des erk. Senats vom 26.11.1980 -- 3 S 2005/80 -- VBlBW 1981, 187 = BauR 1981, 185).

    Wie sich aus § 78 Abs. 7 LBO 1972/§ 44 Abs. 7 LBO 1983 ergibt, setzt die Landesbauordnung vielmehr deren Übertragbarkeit voraus (vgl. hierzu auch § 59 Abs. 2 LBO sowie Urteil des erk. Senats vom 26.11.1980, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1982 - 3 S 1168/82

    Heraufholen von Prozeßresten bei verdecktem Teilurteil; Unzumutbarkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.1989 - 3 S 2489/89
    Für diese von der Beklagten gewählte Möglichkeit ist es unerheblich, ob die Auflage Nr. 44 -- bzw. die gesamte Baugenehmigung vom 16.6.1980 (vgl. zur Unteilbarkeit der Baugenehmigung Urteil des erk. Senats vom 3.11.1982 -- 3 S 1168/82 -- VBlBW 1983, 266) -- infolge des bisher unbeschieden gebliebenen Widerspruchs des Klägers vom 16.7.1980 noch nicht bestandskräftig ist oder inzwischen die Unanfechtbarkeit eingetreten ist, weil der Kläger sein Recht auf Erhebung einer Untätigkeitsklage verwirkt hatte (vgl. hierzu z.B. Kopp, VwGO, 8. Aufl., § 76 Rd.Nr. 1 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 10.07.1998 - 9 K 258/90

    Vertretungsbefugnis bei einer in Liquidation befindlichen Schein-KG; Keine

    (in deren Auftrag und für deren Rechnung die Baumaßnahme durchgeführt werden sollte) ergibt sich aus den Angaben in dem bei der Baubehörde eingereichten Bauantrag (vgl. Sauter/Krohn/Kiess/Imig, LBO für Baden-Württemberg, Stand Juli 1980, § 78 Anm. 2; VGH -Urteil vom 13. Dezember 1989 3 S 2489/89, VBlBW 1990, 304).

    Der Wechsel in der Bauherrenfunktion beurteilt sich vielmehr ausschließlich nach den bürgerlich-rechtlichen Kompetenzen, da Bauherr eben derjenige ist, der Herr des Baugeschehens ist ( VGH -Urteil in VBlBW 1990, 304).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.1992 - 8 S 2794/92

    Bauherrengemeinschaft als beteiligungsfähige Vereinigung nach VwGO § 61 Nr 2;

    Sind dies die Miteigentümer eines Grundstücks und hat diese Bauherrengemeinschaft (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., VBlBW 1990, 304) einen Vertreter bestellt, so ist sie Träger eines Rechts, nämlich der Erlaubnis das Grundstück zu bebauen.
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