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   VGH Baden-Württemberg, 16.04.2010 - 9 S 1500/09   

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https://dejure.org/2010,5774
VGH Baden-Württemberg, 16.04.2010 - 9 S 1500/09 (https://dejure.org/2010,5774)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.04.2010 - 9 S 1500/09 (https://dejure.org/2010,5774)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. April 2010 - 9 S 1500/09 (https://dejure.org/2010,5774)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Entscheidungserfordernis des Satzungsgebers bei grundsätzlich und generell wirkenden Änderungen bei Schülerbeförderungskostenerstattung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedarf einer Entscheidung des zuständigen Satzungsgebers hinsichtlich grundsätzlich und generell wirkender Änderungen in der Erstattung notwendiger Schülerbeförderungskosten; Kompetenz für die Festlegung allgemeiner Vergaberichtlinien; Annahme einer Doppelförderung im ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedarf einer Entscheidung des zuständigen Satzungsgebers hinsichtlich grundsätzlich und generell wirkender Änderungen in der Erstattung notwendiger Schülerbeförderungskosten; Kompetenz für die Festlegung allgemeiner Vergaberichtlinien; Annahme einer Doppelförderung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2010, 443
  • DÖV 2010, 660 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2010 - 9 S 1500/09
    Ausweislich der Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - lag der Regelsatzberechnung vielmehr die Vorstellung zugrunde, der notwendige Schulbedarf gehöre nicht zu den durch Leistungen nach dem SGB II sicherzustellenden Existenzminimum eines Kindes (vgl. Rn. 203 des Urteils).

    Die Möglichkeit einer "Doppelförderung" ergibt sich auch nicht aus der Anordnung in Nr. 3 des Tenors des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 u.a. -, nach der ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber unmittelbar geltend gemacht werden kann.

  • BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95

    Regelsätze, Leistungen nach - nicht für Schulbedarf;; Sozialhilfe, laufende oder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2010 - 9 S 1500/09
    Vielmehr konnte auch der unzweifelhaft von § 6 Satz 2 der Schülerbeförderungskosten-Satzung erfasste Personenkreis, der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhielt, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Sonderbedarf zur Bestreitung von Schülerbeförderungskosten geltend machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.1997 - 5 C 34/95 -, BVerwGE 105, 281 [287]).
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R

    Arbeitslosengeld II - Schülermonatskarte - kein unabweisbarer Bedarf - Darlehen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2010 - 9 S 1500/09
    Denn nach der Rechtsprechung der nunmehr zuständigen Sozialgerichte (vgl. BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R -) kann ergänzende Sozialhilfe für Schülerbeförderungskosten nicht mehr geltend gemacht werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 9 S 239/01

    Schülerfahrtkosten: verneinte Zuschussberechtigung von Fachschülern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2010 - 9 S 1500/09
    a) Nach § 18 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.01.2000 (GBl. S. 14 - FAG -) haben die Stadt- und Landkreise die ihnen als Schulträger entstehenden Beförderungskosten als weisungsfreie Pflichtaufgabe selbst zu tragen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 20.11.2001 - 9 S 239/01 -, NVwZ-RR 2002, 436 m.w.N. zur stRspr; vgl. zum Zusammenhang der Schülerbeförderungskosten mit dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag auch Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 07.07.2009 - Vf. 15 VII-08 - Rn. 40 f. sowie zum Recht der freien Wahl der Ausbildungsstätte Sächsisches OVG, Beschluss vom 16.04.2009 - 2 B 305/08 -, SächsVBl 2009, 171, Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2009 - 6 S 99/09

    Ausschlussentscheidung einer Gemeinde bei der Vergabe eines Stellplatzes für ein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2010 - 9 S 1500/09
    Vielmehr fällt es nach § 24 Abs. 1 Satz 2 GemO in die Kompetenz des Gemeinderats, die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde festzulegen (vgl. zuletzt VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.10.2009 - 6 S 99/09 - m.w.N. zur stRspr).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1991 - 9 S 2111/90

    Erstattung von Schülerfahrtkosten - Eigenanteil für Gymnasiasten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2010 - 9 S 1500/09
    Das in § 6 der Schülerbeförderungskosten-Satzung der Beklagten gewählte Modell einer vollen Kostenübernahme in Fällen "unbilliger Härte" ist daher im Grundsatz nicht zu beanstanden (vgl. hierzu bereits Senatsbeschluss vom 10.06.1991 - 9 S 2111/90 -).
  • OVG Sachsen, 16.04.2009 - 2 B 305/08

    Schülderbeförderung; notwendige Kosten; Gymnasium; zumutbarer Schulweg; Sorben

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.04.2010 - 9 S 1500/09
    a) Nach § 18 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.01.2000 (GBl. S. 14 - FAG -) haben die Stadt- und Landkreise die ihnen als Schulträger entstehenden Beförderungskosten als weisungsfreie Pflichtaufgabe selbst zu tragen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 20.11.2001 - 9 S 239/01 -, NVwZ-RR 2002, 436 m.w.N. zur stRspr; vgl. zum Zusammenhang der Schülerbeförderungskosten mit dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag auch Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 07.07.2009 - Vf. 15 VII-08 - Rn. 40 f. sowie zum Recht der freien Wahl der Ausbildungsstätte Sächsisches OVG, Beschluss vom 16.04.2009 - 2 B 305/08 -, SächsVBl 2009, 171, Rn. 27).
  • VG Sigmaringen, 21.12.2020 - 7 K 3840/20

    Gemeinderatsbeschluss über Bauplatzvergabe nach Richtlinien; Anforderungen der

    Zu den erwähnten Grundsätzen der Verwaltung gehört insbesondere die Entscheidung über allgemeine Vergaberichtlinien mit rechtlich und wirtschaftlich erheblicher Bedeutung (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 01. Oktober 2009 - 6 S 99/09 -, juris, Rn. 20; Urteil vom 16. April 2010 - 9 S 1500/09 -, juris, Rn. 25).
  • VG Sigmaringen, 17.10.2022 - 7 K 98/21

    Vergabe gemeindlicher Baugrundstücke; Bauplatzvergaberichtlinie;

    Zu den erwähnten Grundsätzen der Verwaltung gehört insbesondere die Entscheidung über allgemeine Vergaberichtlinien mit rechtlich und wirtschaftlich erheblicher Bedeutung (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 01. Oktober 2009 - 6 S 99/09 -, juris, Rn. 20; Urteil vom 16. April 2010 - 9 S 1500/09 -, juris, Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.2019 - 9 S 2679/18

    Normenkontrollverfahren; Anspruch auf Freistellung von den Kosten der

    Weder die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG noch das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Recht der Eltern (Erziehungsberechtigten), den Bildungsweg ihrer Kinder zu bestimmen, begründen einen Anspruch darauf, dass die öffentliche Hand die Kosten der notwendigen Schülerbeförderung (vollständig) übernimmt; entsprechendes gilt für das Grundrecht des Schülers aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. hierzu nur den Senatsbeschluss vom 10.06.1991 - 9 S 2111/90 -, juris, Rn. 41 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 12.04.1985 - 7 B 201.84 -, DVBl. 1985, 1084 bestätigt im Senatsurteil vom 16.04.2010 - 9 S 1500/09 -, VBlBW 2010, 443 im Kontext einer Härtefallklausel; vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 04.02.1982 - 7 B 143.81 -, NVwZ 1982, 441 und vom 22.10.1990 - 7 B 128.90 -, juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 20.12.1995 - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656 m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2014 - 2 A 10506/14 -, DVBl 2015, 383, 386 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 18.11.2019 - 12 K 4765/18

    Genehmigung eines Schülerbeförderungsvertrags; Vorlage von Nachweisen alternativ

    Die Festlegung allgemeiner Vergaberichtlinien ist grundsätzlich kein Geschäft der laufenden Verwaltung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.11.2001 - 9 S 2714/00 -, juris Rn. 74; Urt. v. 16.04.2010 - 9 S 1500/09 -, juris Rn. 23 f.).
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