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   VGH Baden-Württemberg, 16.09.2009 - 2 S 1466/07   

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VGH Baden-Württemberg, 16.09.2009 - 2 S 1466/07 (https://dejure.org/2009,6054)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.09.2009 - 2 S 1466/07 (https://dejure.org/2009,6054)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. September 2009 - 2 S 1466/07 (https://dejure.org/2009,6054)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Herstellung einer Immissionsschutzanlage für ein Baugebiet im Einwirkungsbereich einer bereits vorhandenen Straße als Erschließungsaufgabe der Gemeinde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstmalige Herstellung von Immissionsschutzanlagen als Erschließungsaufgabe einer Gemeinde auch i.R.v. sogenannten klassifizierten Straßen; Erschließung eines Baugebiets im Einwirkungsbereich einer bereits vorhandenden Straße oder Ausdehnung des Baugebiets in eine solche ...

  • Judicialis

    KAG § 33 Satz 1 Nr. 7; ; KAG § 33 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstmalige Herstellung von Immissionsschutzanlagen als Erschließungsaufgabe einer Gemeinde auch i.R.v. sogenannten klassifizierten Straßen; Erschließung eines Baugebiets im Einwirkungsbereich einer bereits vorhandenden Straße oder Ausdehnung des Baugebiets in eine solche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 205 (Ls.)
  • DVBl 2010, 192
  • DÖV 2010, 46
  • DÖV 2010, 46 NVwZ-RR 2010, 205 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 51.87

    Erschlossensein eines Grundstücks durch Errichtung eines Lärmschutzwalls;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2009 - 2 S 1466/07
    Nach den allgemeinen Erkenntnissen der Akustik muss eine Schallpegelminderung mindestens 3 dB(A) betragen, um als in diesem Sinne merkbar angesehen werden zu können, da eine geringere Schallpegeldifferenz nach diesen Erkenntnissen kaum wahrgenommen werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BVerwG, Urt. v. 19.8.1988 - 8 C 51.87 - BVerwGE 80, 99 und Urt. v. 23.6.1995 - 8 C 20.93 - BVerwGE 99, 18).

    Die in § 39 Abs. 2 S. 4 KAG getroffene Anordnung ist vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu sehen, nach der es für die Beantwortung der Frage, ob eine Lärmschutzanlage einem Grundstück einen zu dessen Erschlossensein führenden Sondervorteil in Form einer merkbaren Schallpegelminderung vermittelt, auf die Situation im Zeitpunkt ihrer endgültigen Herstellung ankommt (Urt. v. 19.8.1988 - 8 C 51.87 - BVerwGE 80, 99).

    Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts ist diese Regelung zu verallgemeinern, da das Abgabenrecht darauf angewiesen sei, die Prüfung der Voraussetzungen der Abgabenpflicht auf einen bestimmten - generell möglichst geeigneten - Zeitpunkt zu fixieren (BVerwG, Urt. v. 19.8.1988 - 8 C 51.87 - BVerwGE 80, 99; Urt. v. 14.12.1979 - 4 C 23.78 - NJW 1980, 2208).

  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 24.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch eine Anbaustraße bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2009 - 2 S 1466/07
    Bezogen auf diese Interessenlage lautet die hinter dem Merkmal "erschlossen" stehende Frage, ob es gemessen an den durch die Herstellung einer Anlage ausgelösten Vorteilen gerechtfertigt ist, bestimmte Grundstücke bei einem Vergleich mit den anderen in Betracht kommenden Grundstücken von jeder Belastung mit der Folge freizustellen, dass der Ausfall diesen anderen Grundstücken zuzuschreiben ist (BVerwG, Urt. v. 17.6.1994 - 8 C 24.92 - BVerwGE 96, 116 unter Hinweis auf Weyreuther in: Festschrift für Werner Ernst, S. 519, 531).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 18.94

    Lärmschutzanlage - Erschlossensein - Verteilung des umlagefähigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2009 - 2 S 1466/07
    Soll ein Baugebiet im Einwirkungsbereich einer bereits vorhandenen Straße erschlossen werden oder dehnt sich ein Baugebiet in diese Richtung aus, ist die erstmalige Herstellung der erforderlich werdenden Immissionsschutzanlagen dagegen von der Erschließungsaufgabe der Gemeinde umfasst und fallen diese Anlagen unter § 33 S. 1 Nr. 7 KAG (Driehaus, Erschließungsbeitragsrecht in Baden-Württemberg, § 5 Rn. 37 ff.; BVerwG, Urt. v. 13.8.1993 - 8 C 36.91 - NVwZ 1994, 905; Urt. v. 23.6.1995 - 8 C 18.94 - NVwZ 1996, 903 zu § 127 Abs. 2 Nr. 5 BauGB).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1994 - 8 S 1948/94

    Zuständigkeit des Bürgermeisters zur Ausfertigung von Bebauungsplänen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2009 - 2 S 1466/07
    Zu den Befugnissen eines Beigeordneten gehört danach auch die Ausfertigung von Satzungen, sofern sich der Oberbürgermeister diese nicht generell oder im Einzelfall vorbehalten hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.12.2000 - 8 S 399/00 - Juris; Urt. v. 15.12.1994 - 8 S 1948/94 - VBlBW 1995, 207).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 20.93

    Schutz vor Straßenlärm

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2009 - 2 S 1466/07
    Nach den allgemeinen Erkenntnissen der Akustik muss eine Schallpegelminderung mindestens 3 dB(A) betragen, um als in diesem Sinne merkbar angesehen werden zu können, da eine geringere Schallpegeldifferenz nach diesen Erkenntnissen kaum wahrgenommen werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BVerwG, Urt. v. 19.8.1988 - 8 C 51.87 - BVerwGE 80, 99 und Urt. v. 23.6.1995 - 8 C 20.93 - BVerwGE 99, 18).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 23.78
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2009 - 2 S 1466/07
    Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts ist diese Regelung zu verallgemeinern, da das Abgabenrecht darauf angewiesen sei, die Prüfung der Voraussetzungen der Abgabenpflicht auf einen bestimmten - generell möglichst geeigneten - Zeitpunkt zu fixieren (BVerwG, Urt. v. 19.8.1988 - 8 C 51.87 - BVerwGE 80, 99; Urt. v. 14.12.1979 - 4 C 23.78 - NJW 1980, 2208).
  • BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68

    Fahrbahndecke

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2009 - 2 S 1466/07
    Für den Bau dieser Straßen sollen daher im Grundsatz auch dann keine Erschließungsbeiträge erhoben werden können, wenn hierdurch als Nebenfolge eine bessere Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke bewirkt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.11.1972 - 1 BvL 15/68 und 26/69 - BVerfGE 34, 139; Ernst in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 128 Rn. 51a).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 8 S 399/00

    Teilgenehmigung eines Bebauungsplans; ortsübliche Bekanntmachung; Abwägung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2009 - 2 S 1466/07
    Zu den Befugnissen eines Beigeordneten gehört danach auch die Ausfertigung von Satzungen, sofern sich der Oberbürgermeister diese nicht generell oder im Einzelfall vorbehalten hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.12.2000 - 8 S 399/00 - Juris; Urt. v. 15.12.1994 - 8 S 1948/94 - VBlBW 1995, 207).
  • BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 36.91

    Rückzahlung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag für die Kosten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2009 - 2 S 1466/07
    Soll ein Baugebiet im Einwirkungsbereich einer bereits vorhandenen Straße erschlossen werden oder dehnt sich ein Baugebiet in diese Richtung aus, ist die erstmalige Herstellung der erforderlich werdenden Immissionsschutzanlagen dagegen von der Erschließungsaufgabe der Gemeinde umfasst und fallen diese Anlagen unter § 33 S. 1 Nr. 7 KAG (Driehaus, Erschließungsbeitragsrecht in Baden-Württemberg, § 5 Rn. 37 ff.; BVerwG, Urt. v. 13.8.1993 - 8 C 36.91 - NVwZ 1994, 905; Urt. v. 23.6.1995 - 8 C 18.94 - NVwZ 1996, 903 zu § 127 Abs. 2 Nr. 5 BauGB).
  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08

    Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.09.2009 - 2 S 1466/07
    Ob ein solcher auf einzelne Teile einer Satzung beschränkter Fehler zur Gesamtnichtigkeit der Satzung oder nur zur ihrer Teilnichtigkeit führt, hängt nach den dafür in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen davon ab, ob - erstens - die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-) Regelung des Lebenssachverhalts belässt und ob - zweitens - hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.2008 - 9 B 40.08 - Juris mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2022 - 2 S 3814/20

    Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer - Schnellrestaurant; örtliche

    Voraussetzung für die Teilbarkeit einer Satzung - hier der Verpackungssteuersatzung - ist, dass die ohne den unwirksamen Teil bestehende Restregelung sinnvoll bleibt (§ 139 BGB analog) und darüber hinaus mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne den zur Unwirksamkeit führenden Teil erlassen worden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.07.2012 - 9 CN 1.11 - juris Rn. 30; Urteil vom 07.07.1994 - 4 C 21.93 - juris Rn. 26; Beschluss vom 30.10.2019 - 4 B 37.18 - juris Rn. 6; Beschluss vom 28.08.2008 - 9 B 40.08 - juris Rn. 13; Beschluss vom 18.07.1989 - 4 N 3.97 - juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.07.2020 - 2 S 2777/19 - juris Rn. 121; Urteil vom 16.09.2009 - 2 S 1466/07 - juris Rn. 60).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2024 - 2 S 518/23

    P. gegen Stadt Breisach wegen Gültigkeit der 3. Änderung der Satzung über die

    Einzelne Rechtsfehler haben nicht die Gesamtnichtigkeit einer Satzung zur Folge, wenn die ohne den nichtigen Teil bestehende Restregelung sinnvoll bleibt (§ 139 BGB analog) und darüber hinaus mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne den zur Unwirksamkeit führenden Teil erlassen worden wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.10.2019 - 4 B 37.18 - juris Rn. 6; Urteil vom 11.07.2012 - 9 CN 1.11 - juris Rn. 30; Beschluss vom 28.08.2008 - 9 B 40.08 - juris Rn. 13; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.09.2009 - 2 S 1466/07 - juris Rn. 60).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2021 - 2 S 2801/19

    Kurtaxenpflicht für Bootsliegeplätze in einer Hafenanlage am Bodensee

    Einzelne Rechtsfehler einer Satzung haben nicht die Gesamtnichtigkeit zur Folge, wenn die ohne den nichtigen Teil bestehende Restregelung sinnvoll bleibt (§ 139 BGB analog) und darüber hinaus mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne den zur Unwirksamkeit führenden Teil erlassen worden wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.10.2019 - 4 B 37.18 - juris Rn. 6, Urteil vom 11.07.2012 - 9 CN 1.11 - juris Rn. 30; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.07.2020 - 2 S 2777/19 - juris Rn. 121, Urteil vom 16.09.2009 - 2 S 1466/07 - juris Rn. 60).
  • VG Gießen, 12.05.2010 - 8 K 4071/08

    Marburger Solarsatzung und Solarthermiepflicht

    Denn die zahlreichen oben dargestellten unwirksamen Satzungsregelungen lassen in entsprechender Anwendung des § 139 BGB nur die Gesamtnichtigkeit der Satzung zu, weil die übrigen Bestimmungen ohne die nichtigen nicht mehr sinnvoll anzuwenden sind und anzunehmen ist, dass der Satzungsgeber die Restbestimmungen ohne den nichtigen Teil nicht erlassen hätte (vgl. Bayer.VGH, U.v. 11.03.2010 - 20 B 09.1890 -, juris, Rdnr. 42; VGH Bad.-Württ., U.v. 16.09.2009 - 2 S 1466/07 -, DVBl. 2010, 192, 196 Rdnr. 60 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenb., U.v. 13.11.2008 - 11 A 5.07 -, juris, Rdnr. 27 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2020 - 2 S 2777/19

    Kurtaxepflicht ortsfremder Personen - Montagearbeiter

    Einzelne Rechtsfehler haben nicht die Gesamtnichtigkeit einer Satzung zur Folge, wenn die ohne den nichtigen Teil bestehende Restregelung sinnvoll bleibt (§ 139 BGB analog) und darüber hinaus mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne den zur Unwirksamkeit führenden Teil erlassen worden wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.10.2019 - 4 B 37.18 - juris Rn. 6; Urteil vom 11.07.2012 - 9 CN 1.11 - juris Rn. 30; Beschluss vom 28.08.2008 - 9 B 40.08 - juris Rn. 13; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.09.2009 - 2 S 1466/07 - juris Rn. 60).
  • VGH Bayern, 11.03.2015 - 6 BV 14.280

    Durch eine erschließungsbeitragsfähige Lärmschutzwand (§ 127 Abs. 2 Nr. 5 BauGB),

    Soll hingegen ein Baugebiet im Einwirkungsbereich einer bereits vorhandenen Straße erschlossen werden oder dehnt es sich in diese Richtung aus, ist die erstmalige Herstellung der erforderlich werdenden Immissionsschutzanlagen von der Erschließungsaufgabe der Gemeinde umfasst und folglich § 127 Abs. 2 Nr. 5 BauGB anwendbar (vgl. BVerwG, U.v. 13.8.1993 - 8 C 36.91 - KStZ 1994, 136/137; so auch VGH BW, U.v. 16.9.2009 - 2 S 1466.07 - DVBl 2010, 192).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1448/20

    Unterschiedliche Vergnügungssteuererhebung in derselben Satzung

    Die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung führt nur dann nicht zu ihrer Gesamtnichtigkeit, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt - Grundsatz der Teilbarkeit - und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre - Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.07.2012 - 9 CN 1.11 - juris Rn. 30; Beschluss vom 30.10.2019 - 4 B 37.18 - juris Rn. 6; Beschluss vom 28.08.2008 - 9 B 40.08 - juris Rn. 13; Beschluss vom 29.03.1993 - 4 NB 10.91 - juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.07.2020 - 2 S 2777/19 - juris Rn. 121; Urteil vom 16.09.2009 - 2 S 1466/07 - juris Rn. 60; Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 2 Rn. 11; Panzer in Schoch/Schneider, VwGO, § 47 Rn. 110).
  • VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 N 14.1743

    Anforderungen an Satzung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen

    Soll hingegen ein Baugebiet im Einwirkungsbereich einer bereits vorhandenen Straße erschlossen werden oder dehnt es sich in diese Richtung aus, ist die erstmalige Herstellung der erforderlich werdenden Immissionsschutzanlagen von der Erschließungsaufgabe der Gemeinde umfasst und folglich § 127 Abs. 2 Nr. 5 BauGB anwendbar (vgl. BVerwG, U. v. 13.8.1993 - 8 C 36.91 - KStZ 1994, 136/137; BayVGH, U. v. 11.3.2015 - 6 BV 14.280 - BayVBl 2015, 525 Rn. 16; VGH BW, U. v. 16.9.2009 - 2 S 1466.07 - DVBl 2010, 192).
  • VG Regensburg, 10.12.2013 - RN 4 K 12.1943
    Soll ein Baugebiet im Einwirkungsbereich einer bereits vorhandenen Straße erschlossen werden oder dehnt sich ein Baugebiet in diese Richtung aus, ist die erstmalige Herstellung der erforderlich werdenden Immissionsschutzanlagen dagegen von der Erschließungsaufgabe der Gemeinde umfasst (VGH Baden- Württemberg, Urt. v. 16.9.2009- 2 S 1466/07- juris unter Bezugnahme auf Rspr. des BVerwG und Literatur).
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