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   VGH Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 9 S 2538/05   

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VGH Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 9 S 2538/05 (https://dejure.org/2006,3575)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 (https://dejure.org/2006,3575)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Mai 2006 - 9 S 2538/05 (https://dejure.org/2006,3575)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Löschung eines freien Architekten aus der Architektenliste wegen Vermögenverfalls - zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Letzte Behördenentscheidung als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Löschung aus der Architektenliste; Löschung der Eintragung bei Vermögensverfall eines Architekten

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; ArchG § 4 Abs. 1; ; ArchG § 6 Abs. 2 Nr. 1; ; ArchG § 7 Abs. 2; ; LBO § 43 Abs. 3 Nr. 1; ; LBO § 43 Abs. 3 Nr. 3; ; LBO § 43 Abs. 4; ; LBO § 43 Abs. 6 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsrecht Architekt - Architekt, Architektenliste, Löschung, Vermögensverfall, Verhältnismäßigkeit, Bauvorlagenberechtigung, Planverfasser

  • rechtsportal.de

    Berufsrecht Architekt - Architekt, Architektenliste, Löschung, Vermögensverfall, Verhältnismäßigkeit, Bauvorlagenberechtigung, Planverfasser

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streichung aus Architektenliste wg. Vermögensverfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zerrüttete Vermögensverhältnisse: Löschung aus Architektenliste! (IBR 2006, 623)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2006, 437
  • DÖV 2006, 748
  • BauR 2006, 1798 (Ls.)
  • BauR 2006, 1798 IBR 2006, 623 (red. Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05

    Streichung aus der Architektenliste

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 9 S 2538/05
    Der Kläger ist wegen Abgabe der eidesstattlichen Versicherungen in den Jahren 2002 und 2004 in das Schuldnerverzeichnis (§ 915 ZPO) eingetragen worden, so dass der gesetzlich vermutete Vermögensverfall eingetreten ist und auch bis zur Löschungsentscheidung des Eintragungsausschusses des Beklagten am 12.11.2004, dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 -, GewArch 2006, 77; Beschlüsse des Senats vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 - NVwZ-RR 1993, 183, vom 17.12.2003 - 9 S 1831/03 - und vom 23.03.2006 - 9 S 2455/05 -), angedauert hat (vgl. auch § 915a ZPO).

    Wer als Architekt tätig sein will, kann sich bei der Berufswahl auf das sachlich gerechtfertigte Erfordernis geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse einstellen, zumal dieses bereits im Zusammenhang mit der Eintragung in die Architektenliste von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005, a.a.O.).

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang den maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage in Frage stellt, hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner im vorliegenden Zusammenhang jüngst ergangenen Entscheidung vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 - (a.a.O.) zu einer vergleichbaren Rechtslage in Sachsen (vgl. dazu die Vorentscheidung des OVG Bautzen vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 -, a.a.O.) unter Zusammenfassung seiner bisherigen Rechtssprechung nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nach seiner bisherigen Rechtsprechung im Falle eines Widerrufs einer Berufs- oder Betriebserlaubnis regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt.

    Ob von dieser Beurteilung auch dann auszugehen wäre, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zweifelsfrei wegen Wegfalls des zur Löschung führenden Versagungsgrundes die Voraussetzungen für eine erneute Eintragung in die Architektenliste vorgelegen hätten und der Kläger auf Antrag sogleich wieder hätte eingetragen werden müssen (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79 -, BGHZ 75, 356, zum Widerruf der Anwaltszulassung; BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005, a.a.O.), kann hier dahinstehen.

    Zudem hat der Gesetzgeber mit der Ausgestaltung des § 7 Abs. 2 ArchG als Ermessensentscheidung im Sinne einer Milderung der Rechtsfolge die Möglichkeit geschaffen, die Ermessensausübung in verfassungskonformer Weise an der aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Architekten besorgten Gefährdung der Interessen der Auftraggeber oder Dritter konkret auszurichten und besonderen Umständen des Einzelfalles durch ein Unterlassen der Löschung Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 21.12.1992, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1992 - 9 S 1870/92

    Löschung in der Architektenliste wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 9 S 2538/05
    Der Kläger ist wegen Abgabe der eidesstattlichen Versicherungen in den Jahren 2002 und 2004 in das Schuldnerverzeichnis (§ 915 ZPO) eingetragen worden, so dass der gesetzlich vermutete Vermögensverfall eingetreten ist und auch bis zur Löschungsentscheidung des Eintragungsausschusses des Beklagten am 12.11.2004, dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 -, GewArch 2006, 77; Beschlüsse des Senats vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 - NVwZ-RR 1993, 183, vom 17.12.2003 - 9 S 1831/03 - und vom 23.03.2006 - 9 S 2455/05 -), angedauert hat (vgl. auch § 915a ZPO).

    Ihm fehlt die wirtschaftliche Grundlage für die erforderliche berufliche Unabhängigkeit und rechtfertigt in seiner Person die Besorgnis, dass die ungeordneten Vermögensverhältnisse sich u.a. zu Lasten der Einhaltung der der öffentlichen Sicherheit dienenden Regeln der Baukunst und der sonstigen baupolizeilichen Vorschriften auswirken können (vgl. Senat, Beschluss vom 23.03.2006 - 9 S 2455/06 - Beschluss vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 -, a.a.O. und Urteil vom 08.03.1989 - 9 S 2005/87 -, NVwZ-RR 1990, 304; vgl. auch OVG Bautzen, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 -, SächsVBl 2006, 42; HessVGH, Beschluss vom 15.06.2004 - 11 TP 1440/04 -, NJW 2005, 919).

    Dies entspricht für Fälle der vorliegenden Art auch der ständigen Rechtssprechung des Senats (vgl. etwa Beschlüsse vom 21.12.1992, a.a.O., vom 17.12.2003 - 9 S 1831/03 - und vom 23.03.2006 - 9 S 2455/05 - vgl. auch OVG Bautzen Urteil vom 24.05.2005, a.a.O.).

    Zudem hat der Gesetzgeber mit der Ausgestaltung des § 7 Abs. 2 ArchG als Ermessensentscheidung im Sinne einer Milderung der Rechtsfolge die Möglichkeit geschaffen, die Ermessensausübung in verfassungskonformer Weise an der aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Architekten besorgten Gefährdung der Interessen der Auftraggeber oder Dritter konkret auszurichten und besonderen Umständen des Einzelfalles durch ein Unterlassen der Löschung Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 21.12.1992, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 24.05.2005 - 4 B 987/04

    Architektenliste, eidesstattliche Versicherung, Insolvenz, Restschuldbefreiung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 9 S 2538/05
    Ihm fehlt die wirtschaftliche Grundlage für die erforderliche berufliche Unabhängigkeit und rechtfertigt in seiner Person die Besorgnis, dass die ungeordneten Vermögensverhältnisse sich u.a. zu Lasten der Einhaltung der der öffentlichen Sicherheit dienenden Regeln der Baukunst und der sonstigen baupolizeilichen Vorschriften auswirken können (vgl. Senat, Beschluss vom 23.03.2006 - 9 S 2455/06 - Beschluss vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 -, a.a.O. und Urteil vom 08.03.1989 - 9 S 2005/87 -, NVwZ-RR 1990, 304; vgl. auch OVG Bautzen, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 -, SächsVBl 2006, 42; HessVGH, Beschluss vom 15.06.2004 - 11 TP 1440/04 -, NJW 2005, 919).

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang den maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage in Frage stellt, hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner im vorliegenden Zusammenhang jüngst ergangenen Entscheidung vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 - (a.a.O.) zu einer vergleichbaren Rechtslage in Sachsen (vgl. dazu die Vorentscheidung des OVG Bautzen vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 -, a.a.O.) unter Zusammenfassung seiner bisherigen Rechtssprechung nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nach seiner bisherigen Rechtsprechung im Falle eines Widerrufs einer Berufs- oder Betriebserlaubnis regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt.

    Dies entspricht für Fälle der vorliegenden Art auch der ständigen Rechtssprechung des Senats (vgl. etwa Beschlüsse vom 21.12.1992, a.a.O., vom 17.12.2003 - 9 S 1831/03 - und vom 23.03.2006 - 9 S 2455/05 - vgl. auch OVG Bautzen Urteil vom 24.05.2005, a.a.O.).

  • BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 912/04

    Verletzung des Grundrechts auf Berufsfreiheit (GG Art 12 Abs 1) durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 9 S 2538/05
    Auch das Bundesverfassungsgerichts hat in seiner vom Kläger angeführten Entscheidung vom 31.08.2005 - 1 BvR 912/04 - (NJW 2005, 3057) die Vorschrift des § 50 Abs. 1 Nr. 6 BNotO zur - sogar ohne Ermessensspielraum auszusprechenden - Amtsenthebung eines Notars, weil er in Vermögensverfall geraten ist, im Grundsatz ausdrücklich mit Art. 12 Abs. 1 GG als vereinbar angesehen und lediglich deren Auslegung und Anwendung in den angegriffenen Entscheidungen beanstandet.

    Anders als im Falle eines Notars, der nur die Möglichkeit hat, bei Vorliegen eines Bedürfnisses (§ 4 BNotO), nach Ausschreibung der Notarstelle (§ 6 b BNotO) und bei Bestehen der Konkurrenz mit anderen Bewerbern (§ 6 BNotO) erneut bestellt zu werden (vgl. dazu die vom Kläger angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31.08.2005 - 1 BvR 912/04 -, NJW 2005, 3057), kann dem Grundrecht der Berufsfreiheit im Falle eines Architekten durch erneute Eintragung, auf die nach § 4 Abs. 1 ArchG bei Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht, Rechnung getragen werden, wenn Versagungsgründe im Sinne des § 6 Abs. 2 ArchG - also hier ein Vermögensverfall - nicht mehr vorliegen.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 9 S 2455/05

    Löschung aus der Architektenliste wegen Vermögensverfalls; Beurteilungszeitpunkt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 9 S 2538/05
    Der Kläger ist wegen Abgabe der eidesstattlichen Versicherungen in den Jahren 2002 und 2004 in das Schuldnerverzeichnis (§ 915 ZPO) eingetragen worden, so dass der gesetzlich vermutete Vermögensverfall eingetreten ist und auch bis zur Löschungsentscheidung des Eintragungsausschusses des Beklagten am 12.11.2004, dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 -, GewArch 2006, 77; Beschlüsse des Senats vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 - NVwZ-RR 1993, 183, vom 17.12.2003 - 9 S 1831/03 - und vom 23.03.2006 - 9 S 2455/05 -), angedauert hat (vgl. auch § 915a ZPO).

    Dies entspricht für Fälle der vorliegenden Art auch der ständigen Rechtssprechung des Senats (vgl. etwa Beschlüsse vom 21.12.1992, a.a.O., vom 17.12.2003 - 9 S 1831/03 - und vom 23.03.2006 - 9 S 2455/05 - vgl. auch OVG Bautzen Urteil vom 24.05.2005, a.a.O.).

  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 9 S 2538/05
    Ob von dieser Beurteilung auch dann auszugehen wäre, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zweifelsfrei wegen Wegfalls des zur Löschung führenden Versagungsgrundes die Voraussetzungen für eine erneute Eintragung in die Architektenliste vorgelegen hätten und der Kläger auf Antrag sogleich wieder hätte eingetragen werden müssen (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79 -, BGHZ 75, 356, zum Widerruf der Anwaltszulassung; BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005, a.a.O.), kann hier dahinstehen.
  • VGH Hessen, 15.06.2004 - 11 TP 1440/04

    Löschung aus der Architektenliste - Unzuverlässigkeit mangels Vermögens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 9 S 2538/05
    Ihm fehlt die wirtschaftliche Grundlage für die erforderliche berufliche Unabhängigkeit und rechtfertigt in seiner Person die Besorgnis, dass die ungeordneten Vermögensverhältnisse sich u.a. zu Lasten der Einhaltung der der öffentlichen Sicherheit dienenden Regeln der Baukunst und der sonstigen baupolizeilichen Vorschriften auswirken können (vgl. Senat, Beschluss vom 23.03.2006 - 9 S 2455/06 - Beschluss vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 -, a.a.O. und Urteil vom 08.03.1989 - 9 S 2005/87 -, NVwZ-RR 1990, 304; vgl. auch OVG Bautzen, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 -, SächsVBl 2006, 42; HessVGH, Beschluss vom 15.06.2004 - 11 TP 1440/04 -, NJW 2005, 919).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 9 S 2538/05
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt vom Kläger, dass er unter Durchdringung des Streitstoffes eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufwirft, die für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund gibt, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. BVerwGE 13, 90; BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997, NJW 1997, 3328).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2004 - 9 S 1343/03

    Zur Zulässigkeit einer unangemeldeten Kontrolle in einer Apotheke im Rahmen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 9 S 2538/05
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392; Beschlüsse des Senats vom 27.01.2004 - 9 S 1343/03 -, NVwZ-RR 2004, 416 und vom 17.03.2004 - 9 S 2492/03 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1989 - 9 S 2005/87

    Berufsrecht der Architekten; Eintragung in Architektenliste bei Konkurseröffnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 9 S 2538/05
    Ihm fehlt die wirtschaftliche Grundlage für die erforderliche berufliche Unabhängigkeit und rechtfertigt in seiner Person die Besorgnis, dass die ungeordneten Vermögensverhältnisse sich u.a. zu Lasten der Einhaltung der der öffentlichen Sicherheit dienenden Regeln der Baukunst und der sonstigen baupolizeilichen Vorschriften auswirken können (vgl. Senat, Beschluss vom 23.03.2006 - 9 S 2455/06 - Beschluss vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 -, a.a.O. und Urteil vom 08.03.1989 - 9 S 2005/87 -, NVwZ-RR 1990, 304; vgl. auch OVG Bautzen, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 -, SächsVBl 2006, 42; HessVGH, Beschluss vom 15.06.2004 - 11 TP 1440/04 -, NJW 2005, 919).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • VG Düsseldorf, 26.09.2008 - 20 L 1279/08

    Rechtliche Grundlagen einer Löschung der Eintragung eines überschuldeten oder

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Löschungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 - GewArch 2006, 77; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.11.2007 - 1 A 177/07 - Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.11.2006 8 ME 146/06 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 - und vom 23.03.2006 - 9 S 2455/05 - jeweils in Juris; Sächs. OVG, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 - Juris.

    Ihm fehlt die wirtschaftliche Grundlage für die erforderliche berufliche Unabhängigkeit, er rechtfertigt in seiner Person die Besorgnis, dass die ungeordneten Vermögensverhältnisse sich unter anderem zu Lasten der Einhaltung der der öffentlichen Sicherheit dienenden Regeln der Baukunst und der sonstigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften auswirken können, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 - a.a.O., m.w.N.

    Dies relativiert von vornherein die Schwere des Eingriffs in die Berufsfreiheit, so zum jeweiligen Landesrecht auch Hessischer VGH, Urteil vom 10. Mai 1994 - 11 UE 627/93 - JURIS.; Sächsisches OVG, Urteil vom 24. Mai 2005 - 4 B 987/04 - a.a.O. und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Mai 2005 - 9 S 2538/05 - a.a.O., zumal die erneute Eintragung in die Liste auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgen kann, sofern der Antragsteller dann die erforderliche Zuverlässigkeit (wieder) besitzt.

  • VG Köln, 25.01.2017 - 1 K 6325/16

    Schulden wegen eines Imbisswagens: Architekt wird aus Architektenliste gelöscht!

    "Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Löschungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51.05 -, GewArch 2006, 77; OVG NRW, Beschluss vom 18.12.2009 - 4 B 995/09 -, juris ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 -, juris; Sächs. OVG, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 - juris.

    Es besteht daher ein gewichtiges öffentliches Interesse, dass der Architekt seine Fähigkeit an sachlichen Gesichtspunkten und an den auf wirtschaftliche und sichere Bauweise gerichteten Interessen seiner Auftraggeber ausrichtet und diese Belange nicht aufgrund einer finanziellen Notlage zur Verbesserung der eigenen Situation vernachlässigt oder gar völlig zurückstellt, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 -, juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 -, juris.

    Ihm fehlt die wirtschaftliche Grundlage für die erforderliche berufliche Unabhängigkeit, er rechtfertigt in seiner Person die Besorgnis, dass die ungeordneten Vermögensverhältnisse sich unter anderem zu Lasten der Einhaltung der der öffentlichen Sicherheit dienenden Regeln der Baukunst und der sonstigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften auswirken können, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 -, juris; VG Köln, Urteil vom 26.02.2010 - 1 K 4559/08 -, juris.

  • VG Köln, 17.08.2016 - 1 L 1707/16

    Rechtmäßigkeit einer Löschung der Eintragung in die Architektenliste

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Löschungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51.05 -, GewArch 2006, 77; OVG NRW, Beschluss vom 18.12.2009 - 4 B 995/09 -, juris ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 -, juris; Sächs. OVG, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 -, juris.

    Es besteht daher ein gewichtiges öffentliches Interesse, dass der Architekt seine Fähigkeit an sachlichen Gesichtspunkten und an den auf wirtschaftliche und sichere Bauweise gerichteten Interessen seiner Auftraggeber ausrichtet und diese Belange nicht aufgrund einer finanziellen Notlage zur Verbesserung der eigenen Situation vernachlässigt oder gar völlig zurückstellt, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 -, juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 -, juris.

    Ihm fehlt die wirtschaftliche Grundlage für die erforderliche berufliche Unabhängigkeit, er rechtfertigt in seiner Person die Besorgnis, dass die ungeordneten Vermögensverhältnisse sich unter anderem zu Lasten der Einhaltung der der öffentlichen Sicherheit dienenden Regeln der Baukunst und der sonstigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften auswirken können, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 -, juris; VG Köln, Urteil vom 26.02.2010 - 1 K 4559/08 -, juris.

  • VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 K 17.00607

    Widerruf der Eintragung in die Architektenliste

    Damit rechtfertigt er in seiner Person die Besorgnis, dass sich seine ungeordneten Vermögensverhältnisse u.a. zu Lasten der Einhaltung der Regeln der Baukunst und der sonstigen baupolizeilichen Vorschriften auswirken können und dass er sich bei seinen Handlungen von eigenen finanziellen Interessen und übertriebener Gewinnorientierung leiten lässt (vgl. OVG Saarl, U.v. 20.11.2015 - 1 A 405/14 - juris Rn. 50; SächsOVG, U.v. 18.9.2012 - 4 A 855/11 - juris Rn. 39; NdsOVG, B.v. 29.07.2011 - 8 ME 36/11 - juris Rn. 27; OVG NW, B.v. 4.5.2011 - 4 A 697/10 - juris Rn. 10; OVG LSA, B.v. 18.3.2011 - 1 L 17/11 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 16.6.2010 - 22 ZB 10.1207 - juris Rn. 2; VGH BW, B.v. 17.5.2006 - 9 S 2538/05 - juris Rn. 6; HessVGH, B.v. 15.6.2004 - 11 TP 1440/04 - juris Rn. 2).

    Wer als Architekt tätig sein will, kann sich bei der Berufswahl auf das sachlich gerechtfertigte Erfordernis geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse einstellen, zumal dieses bereits im Zusammenhang mit der Eintragung in die Architektenliste von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, B.v. 30.9.2005 - 6 B 51/05 - juris Rn. 12; VGH BW, B.v. 17.5.2006 - 9 S 2538/05 - juris Rn. 6).

  • VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 K 17.607

    Vermögensverfall indiziert Unzuverlässigkeit: Löschung aus der Architektenliste!

    Damit rechtfertigt er in seiner Person die Besorgnis, dass sich seine ungeordneten Vermögensverhältnisse u.a. zu Lasten der Einhaltung der Regeln der Baukunst und der sonstigen baupolizeilichen Vorschriften auswirken können und dass er sich bei seinen Handlungen von eigenen finanziellen Interessen und übertriebener Gewinnorientierung leiten lässt (vgl. OVG Saarl, Urteil vom 20.11.2015 - 1 A 405/14 - SächsOVG, Urteil vom 18.9.2012 - 4 A 855/11 - NdsOVG, Beschluss vom 29.07.2011 - 8 ME 36/11 - OVG NW, Beschluss vom 4.5.2011 - 4 A 697/10 - OVG LSA, Beschluss vom 18.3.2011 - 1 L 17/11 - BayVGH, Beschluss vom 16.6.2010 - 22 ZB 10.1207 - VGH BW, Beschluss vom 17.5.2006 - 9 S 2538/05 - HessVGH, Beschluss vom 15.6.2004 - 11 TP 1440/04 -).

    Wer als Architekt tätig sein will, kann sich bei der Berufswahl auf das sachlich gerechtfertigte Erfordernis geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse einstellen, zumal dieses bereits im Zusammenhang mit der Eintragung in die Architektenliste von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.9.2005 - 6 B 51/05 - VGH BW, Beschluss vom 17.5.2006 - 9 S 2538/05 -).

  • VG Düsseldorf, 25.08.2008 - 20 L 1283/08

    Streichung aus Architektenliste wegen Bestechung?

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Löschungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 - GewArch 2006, 77; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.11.2007 - 1 A 177/07 - Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.11.2006 8 ME 146/06 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 - und vom 23.03.2006 - 9 S 2455/05 - jeweils in Juris; Sächs. OVG, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 - Juris.

    Ihm fehlt die wirtschaftliche Grundlage für die erforderliche berufliche Unabhängigkeit, er rechtfertigt in seiner Person die Besorgnis, dass die ungeordneten Vermögensverhältnisse sich unter anderem zu Lasten der Einhaltung der der öffentlichen Sicherheit dienenden Regeln der Baukunst und der sonstigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften auswirken können, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 - a.a.O., m.w.N.

  • VG Saarlouis, 22.03.2007 - 1 K 36/06

    Rechtmäßigkeit der Löschung einer Eintragung in der Architektenliste; Abgabe

    Weder aus den Gründen des § 12 GewO, der vorsieht, dass während eines laufenden Insolvenzverfahrens und ggf. während der Überwachung der Erfüllung eines in diesem Verfahren aufgestellten Insolvenzplans solche Vorschriften keine Anwendung finden, die den Widerruf einer Zulassung wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden ermöglichen, welche auf ungeordnete Vermögensverhältnisse zurückzuführen ist, noch sonst liegen die Voraussetzungen des Aussetzens oder Ruhens des Verfahrens vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 -, GewArch 2006, 77, zu OVG Sachsen, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 -, [...]; BFH, Beschlüsse vom 28.12.2006 - VII B 229/05-, 04.03.2004 - VII R 21/02 -, beide [...]; OVG Niedersachen, Beschluss vom 23.11.2006 - 8 ME 146/06 -, [...], mit Anmerkung Tetzlaff, jurisPR-InsR3/2007 Anm.6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2005 - 9 S 2538/05 -, DÖV 2006, 748).

    Wer als Architekt tätig sein will, kann sich bei der Berufswahl auf das sachlich gerechtfertigte Erfordernis geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse einstellen, zumal dieses bereits im Zusammenhang mit der Eintragung in die Architektenliste von Bedeutung ist (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2005 - 9 S 2538/05 -, DÖV 2006, 748).

  • VG Düsseldorf, 16.08.2007 - 20 L 1186/07

    Architekt Architektenliste Löschung Zuverlässigkeit eidesstattliche Versicherung

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Löschungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.05 - 6 B 51/05 - GewArch 2006, 77; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.06 - 9 S 2538/05 - JURIS; Sächs. OVG, Urteil vom 24.05.05 - 4 B 987/04 - JURIS.

    Ihm fehlt die wirtschaftliche Grundlage für die erforderliche berufliche Unabhängigkeit, er rechtfertigt in seiner Person die Besorgnis, dass die ungeordneten Vermögensverhältnisse sich unter anderem zu Lasten der Einhaltung der der öffentlichen Sicherheit dienenden Regeln der Baukunst und der sonstigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften auswirken können, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.06 - 9 S 2538/05 - JURIS, m.w.N.

  • VGH Hessen, 11.01.2010 - 7 A 568/09

    Löschung aus der Architektenliste

    Die Beachtung der materiell-rechtlichen Trennung von Löschungs- und (Wieder)Eintragungsverfahren im Gesetz durch den Rechtsanwender kann auch nicht als Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben qualifiziert werden (vgl. zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung als dem für die gerichtliche Überprüfung der Löschung aus der Architektenliste maßgeblichen Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage: BVerwG, Beschluss vom 30. September 2005 - BVerwG 6 B 51.05 - GewArch 2006, 77; Hess. VGH, Beschluss vom 3. März 2008 - 9 UZ 1257/07 - Sächsisches OVG, Urteil vom 24. Mai 2005 - 4 B 987/04 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Mai 2006 - 9 S 2538/05 - DÖV 2006, 748; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28. November 2007 - 1 A 177/07 - ZInsO 2009, 146).
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11

    Einstweiliger Rechtschutz gegen das Streichen eines Architekten aus der

    Ein solcher die Unzuverlässigkeit indizierender Vermögensverfall zeigt sich etwa in der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO und der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nach § 915 ZPO (vgl. Senatsbeschl. v. 23.11.2006, a.a.O.), der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Architekten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.5.2011 - 4 A 697/10 -, juris Rn. 8 f.; Beschl. v. 26.4.2007 - 4 B 497/06 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.5.2006 - 9 S 2538/05 -, juris Rn. 4 f.) oder der Abweisung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Architekten nach § 26 InsO (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 15.6.2004 - 11 TP 1440/04 -, NJW 2005, 919 f.).
  • VG Düsseldorf, 03.09.2008 - 20 K 976/07

    Löschung Architekt Architektenliste Insolvenz Insolvenzverfahren

  • OVG Saarland, 20.11.2015 - 1 A 405/14

    Löschung aus der Architektenliste; maßgeblicher Zeitpunkt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2007 - 4 B 497/06

    Verwaltungsrechtliche Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Architekten nach

  • VG Köln, 06.09.2013 - 1 K 2081/13

    Widerruf der öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständigen für das

  • OVG Sachsen, 29.08.2012 - 4 A 158/12

    Architektenliste, Löschung, Beurteilungszeitpunkt

  • OVG Sachsen, 18.09.2012 - 4 A 855/11

    Architekt, Wiedereintragung, Insolvenz, Einkommen, Berufsbezeichnung, Ausbildung,

  • VG Osnabrück, 24.11.2011 - 6 B 61/11

    Lebensmittelrecht - Entzug einer Schlachtzulassung

  • VG Düsseldorf, 14.12.2006 - 20 L 2042/06

    Rechtmäßigkeit der Löschungsverfügung der Eintragung in die Architektenliste;

  • VG Saarlouis, 04.09.2013 - 1 K 13/12

    Neueintragung in die Architektenliste; Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung

  • VG Köln, 26.02.2010 - 1 K 4559/08

    Der durch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und/oder die Eröffnung des

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