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VGH Baden-Württemberg, 17.10.1962 - IV 375/62 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht
Vorübergehende Entfernung einer zur Bekanntmachung ausgehängten Satzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.1962 - IV 375/62
Denn dann wäre erst recht offensichtlich, daß die Gemeinde von einem falschen Erfahrungssatz und einem unrichtigen Wahrscheinlichkeitsmaßstab ausgegangen wäre, der den gebührenrechtlichen Grundsatz, daß Leistung und Gegenleistung einander entsprechen müssen (sog. Äquivalenzgrundsatz BVerwGE 12, 162) zur Fussnote 1), und den Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung aller Abgabepflichtigen gröblich verletzte. - BSG, 11.07.1956 - 3 RJ 128/54
Anspruch auf eine Invalidenrente auf Grund Beiträgen in der Weimarer Republik - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.1962 - IV 375/62
Ebensowenig wie die gültige Bekanntmachung in einem Amtsblatt der Gemeinde davon abhängt, daß sie von allen Betroffenen oder gar von jedermann zur Kenntnis genommen werden kann (vgl. BSGE 3, 161), erfordert die rechtswirksame Bekanntmachung durch Anschlag, daß während seiner Dauer jeder Einwohner oder sonstige Interessierte sie lesen konnte. - BVerwG, 20.05.1955 - V C 14.55
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.1962 - IV 375/62
Der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 58 LV) verlangt, daß Eingriffe in die Rechtssphäre des Gebührenpflichtigen voraussehbar, meßbar und berechenbar sind, wobei es die Rechtsprechung genügen läßt, daß der Pflichtige die von ihm geschuldete Leistung wenigstens annähernd oder ungefähr berechnen kann (BVerwGE 2, 114; BayVerfG. Entscheidung vom 21.10.1960 in VerwRspr. Band 13 Nr. 119 mit Nachweisen;… Surén, aaO Erl. 6 a und C zu § 7 KAG).
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.1962 - IV 375/62
Obwohl Satzungen der Gemeinden und insbesondere Gebührensatzungen nicht mit rückwirkender Kraft erlassen werden dürfen (§ 4 Abs. 3 Satz 2 GemO), könnten nach Änderung des § 21 WAbgS auch die schon bisher Gebührenpflichtigen zur Entrichtung einer Anschlußgebühr herangezogen werden, soweit die Gebühr nicht höher ist als sie es nach der bisherigen Regelung gewesen wäre (BVerfGE 7, 89; BVerfG, Urteil vom 19.12.1961 in NJW 1962 S. 291; BVerwGE 5, 99). - BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52
Hamburgisches Hundesteuergesetz
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.1962 - IV 375/62
Obwohl Satzungen der Gemeinden und insbesondere Gebührensatzungen nicht mit rückwirkender Kraft erlassen werden dürfen (§ 4 Abs. 3 Satz 2 GemO), könnten nach Änderung des § 21 WAbgS auch die schon bisher Gebührenpflichtigen zur Entrichtung einer Anschlußgebühr herangezogen werden, soweit die Gebühr nicht höher ist als sie es nach der bisherigen Regelung gewesen wäre (BVerfGE 7, 89; BVerfG, Urteil vom 19.12.1961 in NJW 1962 S. 291; BVerwGE 5, 99). - BVerwG, 29.05.1957 - I C 212.56
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.10.1962 - IV 375/62
Obwohl Satzungen der Gemeinden und insbesondere Gebührensatzungen nicht mit rückwirkender Kraft erlassen werden dürfen (§ 4 Abs. 3 Satz 2 GemO), könnten nach Änderung des § 21 WAbgS auch die schon bisher Gebührenpflichtigen zur Entrichtung einer Anschlußgebühr herangezogen werden, soweit die Gebühr nicht höher ist als sie es nach der bisherigen Regelung gewesen wäre (BVerfGE 7, 89; BVerfG, Urteil vom 19.12.1961 in NJW 1962 S. 291; BVerwGE 5, 99).