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   VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 823/19   

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VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 823/19 (https://dejure.org/2019,46166)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 (https://dejure.org/2019,46166)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - 10 S 823/19 (https://dejure.org/2019,46166)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 13 BImSchG, § 10 BImSchG, § 3 Abs 5 BImSchG
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Windparks; Konzentrationswirkung umfasst Waldumwandlungsgenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG ; Windkraftanlagen; Waldumwandlung; Förmliches Genehmigungsverfahren; UVP-Pflichtigkeit

  • rechtsportal.de

    Rechtschutz gegen die Genehmigung einer Waldumwandlung für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen; Konzentrationswirkung einer Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 Abs. 1 S. 1 WaldG BW

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine separate Genehmigung zur Waldrodung für Windpark!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Baustopp für Windparks Länge und Blumberg sowie vorläufiges Rodungsverbot für Windpark Blumberg bestätigt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 868
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2007 - 1 S 1041/05

    Legehennenhaltung; Vereinbarkeit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 823/19
    Die immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage in diesem Sinne "betreffend" sind alle behördlichen Entscheidungen (mit Ausnahme der insoweit in § 13 BImSchG ausdrücklich ausgeschlossenen), die Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb der Anlage sind und deren positive Entscheidung deswegen eine Freigabewirkung für die Anlage entfalten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2007 - 1 S 1041/05 - VBlBW 2008, 19 = juris Rn. 56).

    Es werden nicht nur parallele sachliche Zuständigkeiten, sondern auch die Zulassungsverfahren und Entscheidungen zusammengefasst (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2007 a. a. O. Rn. 56 m. w. N.), das heißt, die Immissionsschutzbehörde erteilt nicht wie bei einer bloßen Zuständigkeitskonzentration die einzelnen spezialgesetzlichen Genehmigungen auf Grundlage der entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen lediglich an Stelle der sonst zuständigen Behörden.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2019 - 10 S 2025/18

    Ingangsetzung des regulären Laufs der Widerspruchsfrist durch öffentliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 823/19
    Ohne dass es darauf ankommt, ob dies in dieser Pauschalität angesichts der der Behörde eingeräumten Möglichkeit, durch eine öffentliche Bekanntmachung der Genehmigungsentscheidung selbst Rechtssicherheit zu schaffen (vgl. hierzu etwa Senatsbeschlüsse vom 07.03.2019 - 10 S 1817/18 und 10 S 2025/18 - jeweils juris) und der in § 2 Abs. 3 Satz 2 UmwRG geregelten Ausschlussfrist zutrifft, spricht gleichwohl nichts dafür, dass die bloße nicht weiter verdichtete Möglichkeit einer Kenntniserlangung für ein "Kennen können" im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 UmwRG ausreichend ist.

    Angesichts des Umstands, dass nach der Rechtsprechung des Senats der Streitwert für das Antragsverfahren eines drittbetroffenen Privaten gegen die sofortige Vollziehung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer oder mehrerer Windkraftanlagen regelmäßig mit 7.500,-- EUR angemessen erfasst wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 08.01.2019 - 10 S 2037/17 - NVwZ-RR 2019, 664 sowie vom 07.03.2019 - 10 S 2025/18 - VBlBW 2019, 382), sieht der Senat keinen Anlass, für den Eilantrag eines Naturschutzvereins einen höheren Streitwert festzusetzen (ebenso BayVGH, Beschluss vom 05.04.2019 - 22 CS 19.281 u.a. - juris Rn. 53), wobei im hier vorliegenden Fall der sich danach ergebende Streitwert von 7.500,-- EUR wegen des gegen zwei immissionsschutzrechtliche Genehmigungen gestellten Eilantrags zu verdoppeln war.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 566/19

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Windparks: Konzentrationswirkung für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 823/19
    Wenn auf dem Anlagenstandort einer zu errichtenden immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage eine Waldnutzung besteht und deswegen zur Errichtung der Anlage die Nutzungsart Wald in eine andere Nutzungsart (in Gestalt der Nutzung "Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage") umgewandelt werden muss, handelt es sich bei der insoweit erforderlichen Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG um eine die Anlage im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung im Sinne von § 13 BImSchG; sie wird deshalb von dessen Konzentrationswirkung umfasst (wie Senatsbeschluss vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 -).

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom heutigen Tag in der Rechtssache - 10 S 566/19 - ausgeführt hat, handelt es sich in einem Fall, in dem zur Errichtung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage eine waldrechtliche Genehmigung zur Umwandlung von auf dem Anlagenstandort stockenden Walds erteilt werden muss, bei der Waldumwandlungsgenehmigung (§ 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG) um eine die Anlage im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung im Sinne von § 13 BImSchG.

  • VG Freiburg, 12.03.2019 - 1 K 3798/18
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 823/19
    Die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 12. März 2019 - 1 K 3798/18 - werden zurückgewiesen.

    Auf den Eilantrag des Antragstellers hat das Verwaltungsgericht Freiburg mit dem hier angefochtenen Beschluss vom 12.03.2019 - 1 K 3798/18 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 06.04.2018 gegen die der Beigeladenen zu 1 erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 21.12.2016 (in der Fassung vom 15.02.2018) und des Widerspruchs des Antragstellers vom 30.05.2018 gegen die der Beigeladenen zu 2 erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 29.12.2016 (in der Fassung vom 27.06.2018) im Wesentlichen mit der Begründung wiederhergestellt, die Genehmigungen verstießen gegen die in § 13 BImSchG vorgeschriebene Verfahrenskonzentration.

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2013 - 4 ME 76/13

    Zulässigkeit der Errichtung einer Anlage nach BImSchG in materieller Hinsicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 823/19
    Jedenfalls wenn auf dem Anlagenstandort einer zu errichtenden immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage eine Waldnutzung besteht und deswegen zur Errichtung der Anlage die Nutzungsart Wald in eine andere Nutzungsart (in Gestalt der Nutzung "Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage") umgewandelt werden muss, liegt es aus Sicht des Senats auf der Hand, dass es sich bei der insoweit erforderlichen Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG um eine die Anlage im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung im Sinne von § 13 BImSchG handelt (so auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.08.2013 - 4 ME 76/13 - NuR 2013, 745 = juris Rn. 21; VG Freiburg, Beschluss vom 23.09.2016 - 6 K 2683/16 - juris Rn. 32; Seibert in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, BImSchG § 13 Rn. 74 ff.; Giesberts in BeckOK Umweltrecht BImSchG § 13 Rn. 8.1 sowie in Giesberts/Reinhardt, Umweltrecht, 2. Aufl., BImSchG § 13 Rn. 17; Jarass, BImSchG, 12. Aufl., § 13 Rn. 9; Guckelberger in Kotulla, BImSchG, § 13 Rn. 53; Wasielewski in Führ, GK-BImSchG, 2. Aufl., § 13 Rn. 36; ebenso auch die Genehmigungspraxis anderer Länder: vgl. Windenergie-Erlass Bayern vom 19.07.2016, Nr. 9; Verfahrenshandbuch zum Vollzug des BImSchG Hessen, Durchführung von Genehmigungsverfahren bei Windenergieanlagen, S. 13 f.; Windenergie-Erlass Nordrhein-Westfalen vom 08.05.2018, Nr. 5.1.1; Rundschreiben Windenergie Rheinland-Pfalz vom 28.05.2013, Nr. 4.8.2).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 823/19
    Der Erfolg einer Verbandsklage hängt hiernach allerdings lediglich davon ab, dass die vom Rechtsverstoß betroffene, d. h. rechtswidrige, Entscheidung vom satzungsmäßigen Aufgabenbereich des Verbands (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UmwRG) erfasst wird; ein spezifischer und unmittelbarer Bezug des jeweiligen Rechtsverstoßes zu Umweltbelangen ist damit nicht gefordert (vgl. BVerwG, Beschluss v. 12.07.2018 - 7 B 15.17 - AbfallR 2019, 55 = juris Rn. 19; ebenso OVG Niedersachsen, Urteil vom 11.12.2018 - 1 KN 185/16 - UPR 2019, 264).
  • VG Freiburg, 23.09.2016 - 6 K 2683/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 19

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 823/19
    Jedenfalls wenn auf dem Anlagenstandort einer zu errichtenden immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage eine Waldnutzung besteht und deswegen zur Errichtung der Anlage die Nutzungsart Wald in eine andere Nutzungsart (in Gestalt der Nutzung "Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage") umgewandelt werden muss, liegt es aus Sicht des Senats auf der Hand, dass es sich bei der insoweit erforderlichen Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG um eine die Anlage im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung im Sinne von § 13 BImSchG handelt (so auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.08.2013 - 4 ME 76/13 - NuR 2013, 745 = juris Rn. 21; VG Freiburg, Beschluss vom 23.09.2016 - 6 K 2683/16 - juris Rn. 32; Seibert in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, BImSchG § 13 Rn. 74 ff.; Giesberts in BeckOK Umweltrecht BImSchG § 13 Rn. 8.1 sowie in Giesberts/Reinhardt, Umweltrecht, 2. Aufl., BImSchG § 13 Rn. 17; Jarass, BImSchG, 12. Aufl., § 13 Rn. 9; Guckelberger in Kotulla, BImSchG, § 13 Rn. 53; Wasielewski in Führ, GK-BImSchG, 2. Aufl., § 13 Rn. 36; ebenso auch die Genehmigungspraxis anderer Länder: vgl. Windenergie-Erlass Bayern vom 19.07.2016, Nr. 9; Verfahrenshandbuch zum Vollzug des BImSchG Hessen, Durchführung von Genehmigungsverfahren bei Windenergieanlagen, S. 13 f.; Windenergie-Erlass Nordrhein-Westfalen vom 08.05.2018, Nr. 5.1.1; Rundschreiben Windenergie Rheinland-Pfalz vom 28.05.2013, Nr. 4.8.2).
  • BVerwG, 24.05.2018 - 4 C 4.17

    Aufhebungsanspruch; Einschätzungsprärogative; Enteignungsrechtliche Vorwirkung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 823/19
    Dabei kann offen bleiben, ob dem Verwaltungsgericht darin zuzustimmen ist, dass hier angesichts der Gesamtrodungsfläche von mehr als 10 ha eine einheitliche, die Waldumwandlung und die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlagen umfassende UVP-Pflicht bestanden hat, oder nicht vielmehr angesichts der streng an die einzelnen in der Anlage 1 des UVPG aufgeführten Vorhaben anknüpfende UVP-Pflicht eine getrennte Betrachtung der Rodung von Wald (Nr. 17.2 der Anlage 1) einerseits und der Errichtung und des Betriebs einer Windfarm (Nr. 1.6 der Anlage 1) andererseits vorzugswürdig erscheint (vgl. HessVGH, Beschuss vom 03.11.2015 - 9 B 1051/15 - NuR 2017, 49 = juris Rn. 41), mit der Folge, dass unter Umständen mit der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung durch das Regierungspräsidium Freiburg der UVP-Pflichtigkeit auch hinsichtlich des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zumindest dem Grunde nach bereits Rechnung getragen worden sein könnte (vgl. insoweit aber auch § 9 Abs. 1 Satz 3 LWaldG; vgl. zur Möglichkeit der Nachholung einer UVP etwa BVerwG, Urteil vom 24.05.2018 - 4 C 4.17 - BVerwGE 162, 114).
  • VGH Bayern, 05.04.2019 - 22 CS 19.281

    Typwechsel bei einer Windenergieanlage - Umweltverbandsklage - einstweiliger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 823/19
    Angesichts des Umstands, dass nach der Rechtsprechung des Senats der Streitwert für das Antragsverfahren eines drittbetroffenen Privaten gegen die sofortige Vollziehung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer oder mehrerer Windkraftanlagen regelmäßig mit 7.500,-- EUR angemessen erfasst wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 08.01.2019 - 10 S 2037/17 - NVwZ-RR 2019, 664 sowie vom 07.03.2019 - 10 S 2025/18 - VBlBW 2019, 382), sieht der Senat keinen Anlass, für den Eilantrag eines Naturschutzvereins einen höheren Streitwert festzusetzen (ebenso BayVGH, Beschluss vom 05.04.2019 - 22 CS 19.281 u.a. - juris Rn. 53), wobei im hier vorliegenden Fall der sich danach ergebende Streitwert von 7.500,-- EUR wegen des gegen zwei immissionsschutzrechtliche Genehmigungen gestellten Eilantrags zu verdoppeln war.
  • BVerwG, 17.12.2002 - 7 B 119.02

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Konzentrationswirkung; Teilgenehmigung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 823/19
    Dementsprechend ist allgemein anerkannt, dass von der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG auch Erlaubnisse und sonstige Entscheidungen des Naturschutzrechts erfasst werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.12.2002 - 7 B 119.02 - NVwZ 2003, 750).
  • VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15

    Wann sind Windenergieanlagen UVP-pflichtig?

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2019 - 10 S 2037/17

    Anpassungsgebot; Ausfertigung; Auslegungsbekanntmachung; vorhabenbezogener

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2018 - 1 KN 185/16

    Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergieanlagen;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2019 - 10 S 1817/18

    Öffentliche Bekanntgabe eines immissionschutzrechtlichen Genehmigungsbescheids im

  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 8 S 534/15

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlage - Lärm und Schattenwurf

  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.2016 - 5 S 819/16

    Streitwert für Klage einer Gemeinde gegen die einem Dritten erteilte Genehmigung

  • VG Freiburg, 15.02.2019 - 10 K 536/19

    Bekanntgabe der Entscheidung über die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen

  • VGH Hessen, 30.04.2019 - 9 A 936/17
  • VG Karlsruhe, 12.04.2021 - 9 K 3203/19

    Zuständigkeit bei rechtshängigen Klagen gegen Windenergieanlagen nach

    Ist nach der hergebrachten baden-württembergischen Verwaltungspraxis (vgl. Nr. 5.1 des Windenergieerlasses Baden-Württemberg vom 09.05.2012 - Az. 64-4583/404) neben einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Wald entgegen der jüngeren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur hier eingreifenden Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG (vgl. die Beschlüsse vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 10 ff. und - 10 S 566/19 -, juris, Rn. 8 ff. sowie vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 12) eine für dieses Vorhaben erforderliche Waldumwandlungsgenehmigung in einem gesonderten Verwaltungsverfahren ergangen, führt dies nicht auf einen für einen Individualkläger rügbaren Verfahrensfehler i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 oder § 4 Abs. 1a UmwRG, wenn eine in beiden Verfahren gebotene Umweltverträglichkeitsprüfung im immissionsschutzrechtlichen Verfahren verfahrensrechtlich konzentriert (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 3 und 4 LWaldG) durchgeführt wurde (Abgrenzung zu VG Freiburg, Beschluss vom 12.03.2019 - 1 K 3798/18 -, juris Rn. 52 f. und nachgehend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 10 ff.).

    Wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Rahmen seiner Entscheidung vom 17.12.2019 (- 10 S 823/19 -) ausgeführt habe, komme es auf den Willen, ob die Behörde über die erforderliche Waldumwandlungsgenehmigung entscheiden wolle, jedoch ersichtlich nicht an, da sich die Behörde nicht über die gemäß § 13 BImSchG angeordnete Konzentrationswirkung hinwegsetzen könne.

    Dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 17.12.2019 (- 10 S 823/19 -, juris, Rn. 23) ist keine abweichende Einordnung zu entnehmen.

    Denn hierbei handelt es sich nach der jüngeren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nicht um eine Maßnahme, die die Errichtung einer nach § 4 BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlage lediglich vorbereitet, sondern um eine die Anlage im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 10 ff. und - 10 S 566/19 -, juris, Rn. 8 ff. sowie vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 12 - vgl. auch VG Freiburg, Beschlüsse vom 15.02.2019 - 10 K 536/19 -, juris, Rn. 17 ff. und vom 12.03.2019 - 1 K 3798/18 -, juris, Rn. 29 ff. und - zu einem naturschutzrechtlichen Befreiungsverfahren - Urteil vom 12.05.2020 - 2 K 9611/17 -, juris, Rn. 34 ff. und 69 ff.; a.A. noch etwa Dipper, Waldgesetz für Baden-Württemberg.

    Er betrifft allein die Ausgestaltung und Durchführung des Verfahrens der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Genehmigungserteilung im Hinblick auf die gemäß § 13 BImSchG zugleich nolens volens mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erteilte Waldumwandlungsgenehmigung im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.12.2019 - 10 S 566/19 -, juris, Rn. 8 ff. und - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 10 ff.).

    Mit den Beschlüssen vom 19.12.2019 (- 10 S 566/19 - und - 10 S 823/19 -, juris) hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nicht etwa eine zuvor gefestigte entgegengesetzte Rechtsprechung geändert, sondern sich erstmals eingehend mit der Frage der Reichweite der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG in Bezug auf Waldumwandlungsgenehmigungen befasst.

    Diesem baden-württembergischen Regelungsansatz zur Konzentration der UVP-Verfahren entspricht im Hinblick auf die sachliche Entscheidungsbefugnis die bundesrechtliche Vorgabe des § 13 BImSchG zur Verfahrenskonzentration (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 16 und - 10 S 566/19 -, juris, Rn. 14; Landmann/Rohmer UmweltR/Seibert, 93. EL August 2020, BImSchG § 13 Rn. 30 ff.; Jarass BImSchG, 13. Aufl. 2020, BImSchG § 13 Rn. 1) bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde, hier dem Landratsamt.

    Ist nach der hergebrachten baden-württembergischen Verwaltungspraxis (vgl. Nr. 5.1 des Windenergieerlasses Baden-Württemberg vom 09.05.2012 - Az. 64-4583/404) neben einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Wald entgegen der jüngeren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur hier eingreifenden Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG (vgl. die Beschlüsse vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 10 ff. und - 10 S 566/19 -, juris, Rn. 8 ff. sowie vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 -, juris, Rn. 12) eine für dieses Vorhaben erforderliche Waldumwandlungsgenehmigung - wie hier - in einem gesonderten Verwaltungsverfahren ergangen, führt dies nicht auf einen für einen Individualkläger rügbaren Verfahrensfehler i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 oder § 4 Abs. 1a UmwRG, wenn eine in beiden Verfahren gebotene Umweltverträglichkeitsprüfung im immissionsschutzrechtlichen Verfahren verfahrensrechtlich konzentriert (vgl. nochmals § 9 Abs. 1 Satz 3 und 4 LWaldG) durchgeführt wurde.

    Die Genehmigungsentscheidung als solche vermag der Kläger als natürliche Person nicht ohne Geltendmachung einer Verletzung in einem subjektiv-öffentlichen Recht zu rügen; diese Möglichkeit ist allein anerkannten Vereinigungen eröffnet (§§ 3 i.V.m. 2 Abs. 1, 4 UmwRG, vgl. für eine solche Konstellation etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -, juris, Rn. 18 ff. und 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2023 - 10 S 1584/22

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Ob sich die Vorprüfungspflicht in Fällen, in denen sie das UVP-Gesetz nur für eine von mehreren Einzelvorhaben (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG) einer Gesamtmaßnahme vorsieht, auf alle anderen Einzelvorhaben dieser Maßnahme erstreckt, d. h. in solchen Fällen eine umfassende Vorprüfung der Gesamtmaßnahme durchzuführen ist, hat der Senat bislang offengelassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21.01.2022 - 10 S 1861/21 - VBlBW 2023, 194 = juris Rn. 9 und vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 - NuR 2020, 132 = juris Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2021 - 10 S 1956/20

    Windenergieanlage; Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG; Erfordernis des

    Bedürfen immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Windenergieanlagen der Befreiung von einem landschaftsschutzrechtlichen Bauverbot (§ 67 Abs. 1 BNatSchG), so handelt es sich bei der Befreiung um eine im Sinne von § 13 BImSchG andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidung (Fortführung der Senatsrechtsprechung Beschlüsse vom 19.12.2019 - 10 S 566/19 -, - 10 S 823/19 -, jeweils juris).

    Dass eine spätere immissionsschutzrechtliche Genehmigung die (erneute) naturschutzrechtliche Befreiung zwingend ("nolens volens", vgl. Senatsbeschluss vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 - NuR 2020, 132 = juris Rn. 18) einschließt und insoweit die für das Vorhaben letztlich maßgebliche Befreiung bewirken wird, ändert daran nichts.

  • VG Freiburg, 12.05.2020 - 2 K 9611/17

    Befreiung von den Ge- und Verboten des Naturschutzrechts für Windenergieanlagen;

    Die §§ 4, 6, 13 BImSchG sehen vielmehr nur die Erteilung einer einheitlichen (immissionsschutzrechtlichen) Genehmigung vor, die alle anderen (die Anlage betreffenden) erforderlichen behördlichen Zulassungen einschließt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 - a.a.O.).

    Denn der gesetzlich in § 13 BImSchG angeordnete Inhalt einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung steht (selbstverständlich) nicht zur Disposition der Genehmigungsbehörde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 14 S 2056/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von elf Windenergieanlagen; kein Vorliegen

    Der Kläger könne die Aufhebung auch nicht aufgrund der Verfahrensgestaltung in Bezug auf die Erteilung der Waldumwandlungsgenehmigung in einem gesonderten Verfahren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 - juris Rn. 10 ff., vom selben Tage - 10 S 566/19 - juris Rn. 8 ff., sowie vom 06.08.2020 - 10 S 2941/10 - juris Rn. 12) verlangen.

    Soweit der Kläger (erstinstanzlich) geltend gemacht hat, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung leide deshalb unter (Verfahrens-)Fehlern, weil nicht erkannt worden sei, dass sie - entgegen einer langjährigen Praxis in Baden-Württemberg - die Waldumwandlungsgenehmigung als andere die Anlage betreffende behördliche Entscheidung gemäß § 13 BImSchG einschließe (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 - NuR 2020, 132, juris), steht der Prüfung dieses Einwands durch den Senat gemäß § 6 Satz 2 UmwRG dessen verspätete Geltendmachung entgegen.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2020 - 10 S 2941/19

    Missachtung der Konzentrationswirkung von § 13 BImSchG -

    Zur Korrektur einer Verletzung von § 13 BImSchG (im Anschluss an die Beschlüsse des Senats vom 19.12.2019 - 10 S 566/19 und 10 S 823/19).

    Am 09.01.2020 hat er die Beschwerdebegründung unter Bezugnahme auf die Senatsbeschlüsse vom 19.12.2019 - 10 S 566/19 und 10 S 823/19 - ergänzt und gerügt, die Konzentrationswirkung gemäß § 13 BImSchG sei missachtet worden.

    Mit seinen Beschlüssen vom 19.12.2019 (- 10 S 566/19 und 10 S 823/19 - juris) hat der Senat nicht etwa eine zuvor gefestigte entgegengesetzte Rechtsprechung geändert, sondern sich erstmals eingehend mit der Frage der Reichweite der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG in Bezug auf Waldumwandlungsgenehmigungen befasst.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 10 S 1327/20

    Klage eines Umweltverbandes gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    In erweiternder Auslegung des Wortlautes reicht es aus, dass der Antragsteller geltend macht, die Vorprüfung des Einzelfalls habe zu dem Ergebnis führen müssen, dass für das Vorhaben der Beigeladenen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei, bei deren Durchführung er zu beteiligen sei (BVerwG, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5.18 - juris Rn. 24; Senatsbeschluss vom 06.08.2020 - 10 S 2941/19 - juris Rn. 19; Senatsbeschluss vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.01.2020 - 11 S 20.18 - juris Rn. 20 f.).

    Dies gilt jedenfalls, wenn sich, wie hier, die AV-Pflichtigkeit der "Anlage" nur aus Nr. 7.5.1 der Anlage 1 zum UVPG und nicht zusätzlich oder abweichend davon auch aus den Nrn. 13 der Anlage 1 betreffend wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers ergibt (dieses Problem offenlassend auch Senatsbeschluss vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 - juris Rn. 22; vorgehend VG Freiburg, Beschluss vom 12.03.2019 - 1 K 3798/18 - juris Rn. 45 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2019 - 10 S 566/19

    Streitwert bei der Geltendmachung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Dritte bei

    Wenn auf dem Anlagenstandort einer zu errichtenden immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage eine Waldnutzung besteht und deswegen zur Errichtung der Anlage die Nutzungsart Wald in eine andere Nutzungsart (in Gestalt der Nutzung "Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage") umgewandelt werden muss, handelt es sich bei der insoweit erforderlichen Waldumwandlungsgenehmigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 LWaldG um eine die Anlage im Sinne von § 3 Abs. 5 BImSchG betreffende behördliche Entscheidung im Sinne von § 13 BImSchG; sie wird deshalb von dessen Konzentrationswirkung umfasst (wie Senatsbeschluss vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 -).

    Die Waldumwandlung dient der mit Bescheid des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis vom 29.12.2016 in der Fassung vom 27.06.2018 immissionsschutzrechtlich genehmigten Errichtung und dem Betrieb von insgesamt vier Windkraftanlagen auf der Gemarkung Blumberg-Riedöschingen (sog. Windpark Blumberg; vgl. hierzu den Beschluss vom heutigen Tag in der Rechtssache 10 S 823/19) inklusive des Ausbaus der Zuwegungen.

    Die vier Windkraftanlagen beabsichtigt eine mit der Beigeladenen verbundene Gesellschaft unter teilweise gemeinsamer Nutzung der Infrastruktur von sieben geplanten Windkraftanlagen eines weiteren (im Verfahren 10 S 823/19 beigeladenen) Unternehmens (sog. Windpark Länge) zu betreiben.

    Hinzu kommt, dass die Waldumwandlungsgenehmigung wiederum mit der immissionsrechtlichen Genehmigung des Windparks Blumberg vom 29.12.2016 in der Fassung vom 27.06.2018 zusammen zu sehen ist; hinsichtlich dieser Genehmigung hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag - 10 S 823/19 - ebenfalls die Beschwerde gegen die erstinstanzlich angeordnete Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zurückgewiesen.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2022 - 10 S 1861/21

    Vollzugsinteresse bei der Genehmigung von Windenergieanlagen; Normsetzungs- und

    Ob sich die Vorprüfungspflicht in Fällen, in denen sie das UVP-Gesetz nur für eine von mehreren Einzelvorhaben (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG) einer Gesamtmaßnahme vorsieht, auf alle anderen Einzelvorhaben dieser Maßnahme erstreckt, d. h. in solchen Fällen eine umfassende Vorprüfung der Gesamtmaßnahme durchzuführen ist, hat der Senat bislang offengelassen (vgl. Senatsbeschluss vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 - NuR 2020, 132 = juris Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2023 - 10 S 2610/22

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Drittwiderspruchs; Änderungen

    Denn es spricht Überwiegendes dafür, dass die Zulassung nach Art. 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 in Anbetracht ihres Anlagenbezugs an der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG teilhat (vgl. in Bezug auf Waldumwandlungsgenehmigungen Senatsbeschluss vom 17.12.2019 - 10 S 823/19 - NVwZ-RR 2020, 868).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2022 - 10 S 2903/21

    Pflichten der Immissionsschutzbehörde im Hinblick auf - für eine Beteiligung in

  • VGH Bayern, 31.08.2022 - 1 CE 22.1576

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Zuwegung zu genehmigter Windkraftanlage

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2023 - 11 S 2610/22

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Drittwiderspruchs; Änderungen

  • VG Koblenz, 10.06.2020 - 4 K 702/17

    Ortsgemeinde Wilzenberg-Hußweiler kann Bau von Windenergieanlagen nicht

  • VG Frankfurt/Oder, 16.12.2020 - 5 K 652/19
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