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   VGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - 1 S 872/21   

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VGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - 1 S 872/21 (https://dejure.org/2021,6463)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.03.2021 - 1 S 872/21 (https://dejure.org/2021,6463)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. März 2021 - 1 S 872/21 (https://dejure.org/2021,6463)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Corona-Verordnung: Eilanträge zum Teil erfolgreich;

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einreise-Quarantäne teilweise vorläufig außer Vollzug gesetzt - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (33)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2020 - 1 S 1792/20

    Vorläufiger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; Einstufung der Türkei als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - 1 S 872/21
    Weiterhin offen ist die Frage, ob die Einstufung von Ländern als Risikogebiete auf einer tragfähigen Grundlage beruht (ausführlich zu dieser Diskussion: Senat, Beschl. v. 16.07.2020 - 1 S 1792/20 - juris Rn.26 ff.; BayVGH, Beschl. v. 28.09.2020 - 20 NE 20.2142 - juris Rn. 23; OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 30.10.2020 - 3 MR 51/20 - juris Rn. 14).

    Es drängt sich derzeit nicht auf, dass die bislang durch die zuständigen Stellen vorgenommenen Einstufungen von Gebieten als Risikogebiete im Sinne des § 1 Abs. 4 CoronaVO jeder Grundlage entbehren und ein Normenkontrollantrag in der Hauptsache daher voraussichtlich begründet wäre (vgl. Senat, Beschl. v. 16.07.2020, a.a.O, Rn. 33).

    Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, die Pflicht zur Absonderung an die Einreise aus einem ausländischen Risikogebiet anzuknüpfen, denn die Einreise aus anderen Ländern mit einem erheblichen Infektionsgeschehen stellt eine bedeutende Gefahrenquelle für die Weiterverbreitung des Coronavirus in Deutschland dar, der Aufenthalt und das Reisen in einem Risikogebiet birgt insoweit relevante Infektionsquellen (Senat, Beschl. v. 16.07.2020 - 1 S 1792/20 - juris Rn. 31, so auch Thür. OVG, Beschl. v. 15.06.2020 - 3 EN 375/20 - juris Rn. 73).

  • VGH Bayern, 24.11.2020 - 20 NE 20.2605

    Corona - BayVGH setzt Pflicht zur wöchentlichen Testung für Grenzgänger außer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - 1 S 872/21
    Eine solche Empfehlung ist zwar für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich (Art. 288 Abs. 5 AEUV), die innerstaatlichen Gerichte sind aber verpflichtet, bei der Auslegung innerstaatlicher Rechtsvorschriften, die verbindliche gemeinschaftliche Vorschriften ergänzen sollen, Empfehlungen des Europäischen Rates heranzuziehen (vgl. EuGH, Urt. v. 13.12.1989 - Rs C - 322/88 - BeckRS 9998, 80943; BayVGH, Beschl. v. 24.11.2020 - 20 NE 20.2605 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.03.2021 - 1 S 872/21
    Der Gleichheitssatz bindet jeden Träger öffentlicher Gewalt allein in dessen Zuständigkeitsbereich (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 -, BVerfGE 76, 1, 73 - juris Rn. 151 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2023 - 14 KN 24/22

    Absonderung; Ausland; Corona; Einreise; Quarantäne; Reiserückkehrer; Risikogebiet

    Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen für bestimmte Staaten vorliegen." (vgl. z.B. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/Archiv_Risikogebiete/Risikogebiete_2021-03-12.pdf?--blob=publicationFile; vgl. zudem die Zitate bei NdsOVG, Beschl. v. 9.4.2021 - 13 MN 170/21 -, juris Rn. 33, VGH BW, Beschl. v. 18.3.2021 - 1 S 872/21 -, juris Rn. 28; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.7.2020 - 13 B 968/20.NE -, juris Rn. 75).".

    Die Einreise aus anderen Ländern mit einem solcherart bestimmten erheblichen Infektionsgeschehen stellte eine bedeutende Gefahrenquelle für die Weiterverbreitung des Coronavirus in Deutschland dar, der Aufenthalt und das Reisen in einem Risikogebiet birgt insoweit relevante Infektionsquellen (vgl. VGH BW, Beschl. v. 18.3.2021 - 1 S 872/21 -, juris Rn. 29 m.w.N.).

    Sie nimmt seitdem ab auf derzeit 468 Fälle in KW 48. Der Anteil an allen Fällen mit einer Angabe einer Exposition im Ausland ist deutlich gesunken, auf 0, 4% in KW 48. In KW 45-48 gaben 3.899 Personen einen möglichen Infektionsort im Ausland an." (vgl. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Dez_2020/2020-12-01-de.pdf?--blob=publicationFile; vgl. zudem das Zitat bei VGH BW, Beschl. v. 18.3.2021 - 1 S 872/21 -, juris Rn. 30).".

    Auch die Einstufung als Risikogebiet gem. § 2 Nr. 17 IfSG a.F. berücksichtigte die in der Empfehlung vorgegebenen Kennzahlen insoweit, als sie regelmäßig erst ab einer 7-Tages-Inzidenz von 50/100.000 Einwohnern vorgenommen wurden (vgl. VGH BW, Beschl. v. 18.3.2021 - 1 S 872/21 -, juris Rn. 73 ff.).

  • OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21

    Corona-Pandemie: Quarantäneanordnung in § 1 Abs. 1 Satz 1 der Sechsten Thüringer

    Eine solche Empfehlung ist zwar für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich (Art. 288 Abs. 5 AEUV), die innerstaatlichen Gerichte sind aber verpflichtet, bei der Auslegung innerstaatlicher Rechtsvorschriften, die verbindliche gemeinschaftliche Vorschriften ergänzen sollen, Empfehlungen des Europäischen Rates heranzuziehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. März 2021 - 1 S 872/21 - juris Rn. 74 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2021 - 1 S 1108/21

    Corona-Krise; Quarantänepflicht für Geimpfte; Baden-Württemberg

    aa) Der Senat hat mit Beschluss vom 03.12.2020 - 1 S 3849/20 - zu einem Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO gegen die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne vom 06.11.2020 in der Fassung der Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne vom 17.11.2020, die am 18.11.2020 in Kraft trat, Folgendes ausgeführt und an daran zuletzt mit Beschluss vom - 18.03.2021 - 1 S 872/21 - auch in Bezug auf § 1 Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne - CoronaVO EQ) in der Fassung vom 24.02.2021 ausgehend von dem epidemiologischen Erkenntnisstand vom 18.03.2021 festgehalten:.
  • VG Düsseldorf, 16.06.2021 - 29 L 1267/21

    Geimpfte Reiserückkehrer aus Brasilien müssen 14 Tage in Quarantäne

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. April 2021 - 13 B 531/21.NE -, juris, Rn. 69; a.A. hinsichtlich der längeren Absonderungsdauer: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. März 2021 - 1 S 872/21 -, juris, Rn. 108 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - 13 B 531/21

    Eilantrag gegen Coronaeinreiseverordnung erfolglos

    vgl. näher dazu VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 18. März 2021- 1 S 872/21 -, juris, Rn. 58; hält einen solchen bei Berufspendlern aus Tschechien für möglich: Sächs. OVG, Beschluss vom 3. März 2021 - 3 B 15/21 -, juris, Rn. 17.

    Württ., Beschluss vom 18. März 2021 - 1 S 872/21 -, juris, Rn. 108 ff.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2021 - 11 S 61.21

    Freiheitsentziehung, Freiheitsbeschränkung, Quarantäne, Absonderung, Rückkehrer,

    Auch ist weder durch die Antragstellerin dargelegt worden noch sonst ohne weiteres ersichtlich, dass die angegriffene Vorschrift des § 1 SARS-CoV-2-QuarV aus dem Ausland rückreisende Deutsche faktisch seltener betreffen würde, als Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten (dazu, dass die angegriffene Absonderungspflicht voraussichtlich auch nicht gegen Art. 21 EUV verstößt, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. März 2021 - 1 S 872/21 -, Rn. 73, juris, unter Verweis auf "Empfehlung des Rates für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie" (https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11689-2020-REV-1/de/pdf), die der unionsweiten Koordinierung der Maßnahmen der Pandemiebekämpfung dient, und insbes.
  • OVG Thüringen, 05.05.2021 - 3 EN 251/21

    Anordnung der häuslichen Quarantäne nach Einreise aus einem Corona-Risikogebiet

    Auch ist weder durch die Antragstellerin dargelegt worden noch sonst ohne weiteres ersichtlich, dass die angegriffene Vorschrift des § 1 SARS-CoV-2-QuarV aus dem Ausland rückreisende Deutsche faktisch seltener betreffen würde, als Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten (dazu, dass die angegriffene Absonderungspflicht voraussichtlich auch nicht gegen Art. 21 EUV verstößt, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. März 2021 - 1 S 872/21 -, Rn. 73, juris, unter Verweis auf "Empfehlung des Rates für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie" (https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11689-2020-REV-1/de/pdf), die der unionsweiten Koordinierung der Maßnahmen der Pandemiebekämpfung dient, und insbes.
  • VGH Hessen, 20.08.2021 - 8 B 1727/21

    Verhältnismäßigkeit der Absonderungspflicht eines Reisenden bei Rückkehr von

    Mit dieser Vorschrift wird die Einreise gerade nicht unmöglich gemacht, sondern nur unter den Vorbehalt der Absonderung gestellt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.03.2021, Az.: 1 S 872/21, juris-Abfrage Rn. 74 ff. zur vergleichbaren Regelung des § 1 der Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 ; wiederholend: Beschluss vom 9. April 2021, Az. 1 S 1108/21, juris-Abfrage Rn. 82).
  • LG Berlin, 15.03.2022 - 26 O 257/21

    Kein Staatshaftungsanspruch wegen Erlasses von § 4 CoronaEinreiseV

    Mit dieser Vorschrift wird die Einreise gerade nicht unmöglich gemacht, sondern nur unter den Vorbehalt der Absonderung gestellt; auch sonst ist die Regelung in § 4 CoronaEinreiseV nicht unverhältnismäßig oder sonst unionsrechtswidrig (VGH Kassel, Beschluss vom 20. August 2021 - 8 B 1727/21 - juris Rn. 16 m.w.N.; LG Frankfurt, Urteil vom 12. Dezember 2021 - 2-04 O 165/21 - juris Rn. 59 f.; s. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 18. März 2021 - 1 S 872/21 - juris Rn. 73 ff. unter Bezugnahme auf VGH Mannheim, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 1 S 3489/20 - n.v. zu einer entsprechenden landesrechtlichen Quarantäne-Anordnung).
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