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   VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16   

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https://dejure.org/2017,14143
VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16 (https://dejure.org/2017,14143)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.04.2017 - 11 S 1967/16 (https://dejure.org/2017,14143)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. April 2017 - 11 S 1967/16 (https://dejure.org/2017,14143)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Erteilung eines Aufenthaltstitels auf Grundlage eines generalpräventiv begründeten Ausweisungsinteresse; Gefährdung durch den Aufenthalt des auszuweisenden Ausländers; Einheitlichliche gefahrenabwehrrechtliche Interpretation des Begriffs des ...

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2, AufenthG § 53 Abs. 1, AufenthG § 54 Abs. 2 Nr. 8a
    Ausweisung, Ausweisungsinteresse, Generalprävention, Spezialprävention, Gefahrenabwehrrecht, Gefährdung der öffentlichen Ordnung, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Aufenthaltstitel, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004 vom 01.01.2016, § 28 Abs 1 S 1 Nr 3 AufenthG 2004 vom 01.01.2016, § 53 Abs 1 AufenthG 2004 vom 01.01.2016, § 54 Abs 2 Nr 8a AufenthG 2004 vom 01.01.2016
    Ausweisungsinteresse im Sinne des AufenthG 2004, Fassung: 2016-01-01, § 5 Abs 1 Nr 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisungsinteresse; Generalprävention; Aufenthaltstitel; Allgemeine Erteilungsvoraussetzung

  • rechtsportal.de

    Versagung der Erteilung eines Aufenthaltstitels auf Grundlage eines generalpräventiv begründeten Ausweisungsinteresse; Gefährdung durch den Aufenthalt des auszuweisenden Ausländers; Einheitlichliche gefahrenabwehrrechtliche Interpretation des Begriffs des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2017, 519
  • DÖV 2017, 687 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (61)

  • BVerfG, 04.07.1967 - 2 BvL 10/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der gebührenpflichtigen Verwarnung im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16
    "Dem Schuldgrundsatz unterliegen auch Sanktionen, die wie eine Strafe wirken (vgl. BVerfGE 22, 125 ; 27, 36 ; 35, 311 ; 74, 358 ).

    Bei der Beurteilung des pönalen Charakters einer Rechtsfolge sind vielmehr weitere, wertende, Kriterien heranzuziehen, insbesondere der Rechtsgrund der Anordnung und der vom Gesetzgeber mit ihr verfolgte Zweck (vgl. BVerfGE 9, 137 ; 21, 378 ; 21, 391 ; 22, 125 ; 23, 113 ; 27, 36 ; 80, 109 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - ; siehe auch Volk, ZStW 1971, S. 405 ff.).

    Diese auch als positiver Aspekt strafrechtlicher Generalprävention anerkannte Zielsetzung (vgl. BVerfGE 45, 187 ) ist - wie die Ausführungen zum Gefahrenabwehrrecht gezeigt haben - kein Spezifikum strafrechtlicher Vorschriften (vgl. BVerfGE 22, 125 ).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16
    "im Grundsatz nicht anders als bei der Würdigung der von dem Ausländer künftig ausgehenden Gefahren im Rahmen spezialpräventiv motivierter Ausweisungen insbesondere nicht [genügt], das Gewicht des für eine Ausweisung sprechenden öffentlichen Interesses allein anhand der Typisierung der den Ausweisungsanlass bildenden Straftaten in den Ausweisungsvorschriften des Aufenthaltsgesetzes zu bestimmen (vgl. BVerfG, NVwZ 2007, 946 = ZAR 2007, 243)".

    Diesem Argument kommt freilich nach neuer Rechtslage und im Rahmen der Frage der Zulässigkeit einer richterlichen Rechtsfortbildung keine wesentliche Bedeutung zu, so dass auch nicht mehr entscheidend ist, dass diese Argumentation aufgrund der ihr zugrunde gelegten Prämisse, die Generalprävention sei im bisherigen Recht stets angelegt gewesen, ihrerseits angreifbar war, nachdem sie sich letztlich auch nur auf richterliche (Rechts-)Schöpfung stützte, deren gesetzliche Verankerung sich nur vor dem Hintergrund eines Normverständnisses erklären ließ, das zwingende Ausweisungen lange Zeit für rechtsstaatlich unbedenklich hielt, was sich letztlich aber als unzutreffend erwiesen hat (BVerfG, Beschlüsse vom 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 -, NVwZ 2007, 946 und vom 10.08.2007 - 2 BvR 535/06 -, NVwZ 2007, 1300; dem folgend BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 -, BVerwGE 367; Mayer, VerwArch 2010 482 , m.w.N.).

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16
    Den Vorschriften zur zwingenden Ausweisung und zur Ausweisung im Regelfall fehlte, schon in Vorfassungen des AuslG, ein textlicher Bezug zur Frage einer Gefahr oder Beeinträchtigung, woraus die Rechtsprechung die Zulässigkeit generalpräventiv begründeter Ausweisungen unter Berufung auf die damalige Gesetzesbegründung und den zwingenden Charakter der Normen abgeleitet hatte (vgl. nur: BVerwG, Urteile vom 11.06.1996 - 1 C 24.94 -, BVerwGE 101, 247-265 und vom 31.08.2004 - 1 C 25.03 -, BVerwGE 121, 356-365, juris Rn. 16).

    "...auch bei generalpräventiv motivierten Ausweisungen, die ihren Anlass im Bereich der Drogenkriminalität finden, gilt, dass die Umstände der begangenen Straftat, wie sie sich aus dem Strafurteil und dem vorangegangenen Strafverfahren ergeben, individuell zu würdigen sind (vgl. BVerwGE 101, 247 [255] = NVwZ 1997, 297)",.

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16
    Schon der Ansatz der Gesetzesbegründung der Bundesregierung, eine Ausweisungsentscheidung könne " grundsätzlich auch" auf generalpräventive Erwägungen gestützt werden, gerät in Konflikt mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für generalpräventive Ausweisungen, wie sie das Bundesverfassungsgericht formuliert hat (Beschluss vom 10.08.2007 - 2 BvR 535/06 -, NVwZ 2007, 1300), nach denen.

    Diesem Argument kommt freilich nach neuer Rechtslage und im Rahmen der Frage der Zulässigkeit einer richterlichen Rechtsfortbildung keine wesentliche Bedeutung zu, so dass auch nicht mehr entscheidend ist, dass diese Argumentation aufgrund der ihr zugrunde gelegten Prämisse, die Generalprävention sei im bisherigen Recht stets angelegt gewesen, ihrerseits angreifbar war, nachdem sie sich letztlich auch nur auf richterliche (Rechts-)Schöpfung stützte, deren gesetzliche Verankerung sich nur vor dem Hintergrund eines Normverständnisses erklären ließ, das zwingende Ausweisungen lange Zeit für rechtsstaatlich unbedenklich hielt, was sich letztlich aber als unzutreffend erwiesen hat (BVerfG, Beschlüsse vom 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 -, NVwZ 2007, 946 und vom 10.08.2007 - 2 BvR 535/06 -, NVwZ 2007, 1300; dem folgend BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 -, BVerwGE 367; Mayer, VerwArch 2010 482 , m.w.N.).

  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16
    "Dem Schuldgrundsatz unterliegen auch Sanktionen, die wie eine Strafe wirken (vgl. BVerfGE 22, 125 ; 27, 36 ; 35, 311 ; 74, 358 ).

    Bei der Beurteilung des pönalen Charakters einer Rechtsfolge sind vielmehr weitere, wertende, Kriterien heranzuziehen, insbesondere der Rechtsgrund der Anordnung und der vom Gesetzgeber mit ihr verfolgte Zweck (vgl. BVerfGE 9, 137 ; 21, 378 ; 21, 391 ; 22, 125 ; 23, 113 ; 27, 36 ; 80, 109 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - ; siehe auch Volk, ZStW 1971, S. 405 ff.).

  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16
    Die Norm muss handlungsbegrenzende Tatbestandselemente enthalten, die einen Standard an Vorhersehbarkeit und Kontrollierbarkeit vergleichbar dem schaffen, der für die überkommenen Aufgaben der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung rechtsstaatlich geboten ist (BVerfG, a.a.O. Rn. 124 unter Verweis auf den Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvF 3/92 -, BVerfGE 110, 33 ), wobei gegen die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe keine Bedenken bestehen, wenn sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden, insbesondere durch Heranziehung anderer Vorschriften desselben Gesetzes, durch Berücksichtigung des Normzusammenhangs oder aufgrund einer gefestigten Rechtsprechung eine zuverlässige Grundlage für eine Auslegung und Anwendung der Norm gewinnen lässt (BVerfG, Beschluss vom 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11 -, Rn. 112, juris).

    In Fällen präventiver Freiheitsentziehungen folgert das Bundesverfassungsgericht aufgrund der Stärke des Eingriffs in die Freiheit der Person, die einer Freiheitsstrafe gleichkomme, aus Art. 104 Abs. 1 GG ein im Ergebnis ähnliches Bestimmtheitsgebot, wie es sich aus Art. 103 Abs. 2 GG ergibt (Beschluss vom 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11 -, juris Rn. 111, m.w.N.).

  • BVerfG, 09.01.2014 - 1 BvR 299/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ordnungsgeld wegen fehlenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16
    Dies folgt auch aus dem strafähnlichen Charakter generalpräventiv fundierter Ausweisungen (so: Beichel-Benedetti, in: Huber, AufenthG, 2. Aufl. 2016, § 53 AufenthG Rn. 89), der auf eine Bindung derselben an den Schuldgrundsatz und an das Analogieverbot nach Art. 103 Abs. 2 GG führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.01.2014 - 1 BvR 299/13 -, juris Rn. 13 zum Ordnungsgeld nach § 335 HGB).

    Bei der Beurteilung des pönalen Charakters einer Rechtsfolge sind danach insbesondere der Rechtsgrund der Anordnung und die vom Gesetzgeber mit ihnen verfolgten Zwecke in wertender Betrachtung zu berücksichtigen, wobei einer Maßnahme auch Doppelcharakter zukommen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.01.2014 - 1 BvR 299/13 -, juris Rn. 13 zum Ordnungsgeld nach § 335 HGB).

  • VGH Bayern, 29.08.2016 - 10 AS 16.1602
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16
    Die Anforderungen an die erforderliche Gefahr ist dabei - unbeschadet der teilweise divergierenden Anforderungen, wie sie in Rechtsprechung und Literatur zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG a.F. entwickelt wurden - grundsätzlich anhand des Gewichts des jeweils betroffenen Ausweisungsinteresses zu bestimmen (VGH Bayern, Beschluss vom 29.08.2016 - 10 AS 16.1602 -, juris; Zeitler, a.a.O. Rn. 30; Hailbronner, AuslR, 72. Aktualisierung Juni 2011, § 5 AufenthG Rn. 17, m.w.N.).

    Die Gefahrenprognose ist schon mit der Feststellung des Tatbestands zu treffen und nicht erst bei der Frage, ob ein atypischer Fall vorliegt (VGH Bayern, Beschlüsse vom 29.08.2016 - 10 AS 16.1602 -, juris und vom 01.09.2016 - 10 AS 16.1602 -, BeckRS 2016, 51505; Zeitler, a.a.O. Rn. 31 ff., m.w.N.; Funke-Kaiser, a.a.O. Rn. 74; Maor, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, Stand: 01.02.2017, § 5 AufenthG Rn. 11; Nr. 5.1.2.2 AufenthG-VwV; a.A.: OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 16.08.2016 - 18 B 754/16 -, juris; Hailbronner, a.a.O. Rn. 31a; Samel, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 5 AufenthG Rn. 50).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2015 - 11 S 1500/15

    Versagung eines Aufenthaltstitels - entgegenstehendes Ausweisungsinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16
    Eine materielle Änderung sollte durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27. Juli 2015 (BGBl. I S. 1386), mit dem in § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG einzig die Wörter "Ausweisungsgrund vorliegt" durch die Wörter "Ausweisungsinteresse besteht" ersetzt wurden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.08.2015 - 11 S 1500/15 -, juris), insoweit nicht erfolgen.

    Davon ausgehend setzt die Bejahung eines Ausweisungsinteresses zwar nicht voraus, dass im konkreten Fall eine Ausweisung rechtmäßig verfügt werden könnte, es kommt also nach der insoweit fortgeschriebenen Systematik nicht darauf an, ob Bleibeinteressen vorliegen und welches konkrete Gewicht solchen im Rahmen einer Ausweisungsentscheidung zukäme (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.01.1997 - 1 C 23.94 -, juris, vom 27.08.1996 - 1 C 8.94 -, juris und vom 31.05.1994 - 1 C 5.93 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.08.2015 - 11 S 1500/15 -, juris; Urteil vom 15.09.2007 - 11 S 837/06 -, juris; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Oktober 2015, § 5 AufenthG Rn. 56 ff., m.w.N.).

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16
    "Dem Schuldgrundsatz unterliegen auch Sanktionen, die wie eine Strafe wirken (vgl. BVerfGE 22, 125 ; 27, 36 ; 35, 311 ; 74, 358 ).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • BVerfG, 22.02.1968 - 2 BvO 2/65

    Blankettstrafrecht

  • BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters

  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03

    Ausweisung eines Asylberechtigten; Ist-Ausweisung; Regelausweisung; besonderer

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

  • BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvR 391/64

    Wehrdisziplin

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

  • BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Aufrechnung mit Verfahrenskosten gegen den

  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1443/87

    Verfassungsrechtliche Anfroderungen an die Beweisanforderungen bei Feststellung

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1993 - 13 S 2080/93

    Zur Ausweisung türkischer Staatsangehöriger ohne Einschränkungen durch

  • OVG Bremen, 06.11.2007 - 1 A 82/07

    Ausweisung wegen eines Betäubungsmitteldelikts - Ausweisung; Generalprävention;

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

  • BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvL 1/66

    Verfassungsmäßigkeit von Arreststrafen nach der Wehrdisziplinarordnung neben

  • BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71

    Anhalten eines beleidigenden Briefs eines Untersuchungsgefangenen

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 575/80

    Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen in der Zwangsvollstreckung nicht ohne

  • BVerfG, 19.01.1989 - 2 BvR 554/88

    Einziehung von Elfeenbeinerzeugnissen nach dem BNatschG

  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 691/94

    Erweiterter Verfall - Vermögenseinbuße - Strafmilderungsgrund

  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2011 - 11 S 2/11

    Ausweisung von in Deutschland "verwurzelten" Ausländern aus generalpräventiven

  • OVG Bremen, 10.05.2011 - 1 A 306/10

    Ausweisung eines als Minderjähriger in das Bundesgebiet eingereisten Ausländers

  • BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 4.10

    Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erwerbseinkommen;

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 11 S 2450/13

    Nachweis der Identität durch irakischen Proxy-Pass

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2016 - 18 B 754/16

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels;

  • VGH Bayern, 01.09.2016 - 10 AS 16.1602

    Keine Ausweisung eines faktischen Inländers bei offenen Erfolgsaussichten im

  • BVerwG, 10.08.2016 - 1 B 82.16

    Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2016 - 11 S 1413/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen sofort vollziehbar erklärte Ausweisungsverfügung

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2007 - 11 S 837/06

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 23.94

    Ausländerrecht - Tatbestandsmerkmal des Regelfalles i.S.v. § 7 Abs. 2 AuslG

  • VGH Bayern, 02.11.2010 - 19 B 10.1941

    Versagung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels; Anforderungen an die

  • VGH Bayern, 16.07.2008 - 19 CS 08.1436

    Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis wegen eines Ausweisungsgrundes

  • OVG Hamburg, 10.04.2014 - 4 Bf 19/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Zusammenlebens mit deutscher

  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des

  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat sich unter Aufgabe einer ursprünglich gegenteiligen Rechtsauffassung (vgl. Urteil vom 11.04.2017 - 11 S 1967/16 -, juris Rn. 34 ff.), wonach Ausweisungen nach der seit 01.01.2016 geltenden Fassung des Aufenthaltsgesetzes nicht mehr auf generalpräventive Erwägungen gestützt werden könnten, dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen (vgl. etwa VGH Baden.-Württemberg, Beschlüsse vom 19.07.2019 - 11 S 1631/19 -, juris Rn. 26, vom 07.10.2019 - 11 S 1835/19 -, juris Rn. 9, und vom 17.11.2021 - 11 S 716/20 -, juris Rn. 22).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529/17

    Ausweisung eines Palästinensers wegen Terrorismuspropaganda

    Der Senat folgt insoweit nicht der Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, der - gestützt auf die Annahme eines eindeutig entgegenstehenden Wortlauts in § 53 Abs. 1 Halbs. 1 AufenthG - eine generalpräventiv begründete Ausweisung seit der Änderung des Ausweisungsrechts zum 1. Januar 2016 nicht mehr als möglich erachtet (vgl. VGH BW, Urteil vom 19. April 2017 - 11 S 1967/16 -, juris, Rn. 33 ff.).

    Dabei ist es auch unerheblich, dass § 53 Abs. 3 AufenthG einen unionsrechtlichen Hintergrund hat (dazu VGH BW, Urteil vom 19. April 2017 - 11 S 1967/16 -, juris, Rn. 38), weil dies bereits die Frage der (systematischen) Auslegung betrifft und nicht die vorgelagerte Frage, inwieweit der Wortlaut einer Auslegung zugänglich ist.

    Mithin ist es jedenfalls nicht zwingend, die in § 53 Abs. 1 AufenthG nunmehr auch textlich vorausgesetzte Gefahr auf eine "aktuelle" Gefahr (vgl. VGH BW, Urteil vom 19. April 2017 - 11 S 1967/16 -, juris, Rn. 35) bzw. konkrete Gefahr zu reduzieren.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2018 - 2 M 96/18

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Das gefahrenabwehrrechtlich und damit zukunftsbezogen zu interpretierende Ausweisungsinteresse muss noch "aktuell" vorliegen in dem Sinne, dass eine gegenwärtige bzw. in absehbarer Zukunft fortwirkende Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder sonstiger erheblicher Interessen der Bundesrepublik Deutschland ernsthaft droht; die Anforderungen an die erforderliche Gefahr sind dabei grundsätzlich anhand des Gewichts des jeweils betroffenen Ausweisungsinteresses zu bestimmen (VGH BW, Urt. v. 19.04.2017 - 11 S 1967/16 -, juris, RdNr. 25, m.w.N.).

    Da eine Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen voraussetzt, dass bei dem Ausländer eine konkrete Wiederholungsgefahr besteht (vgl. Beschl. d. Senats v. 06.02.2017 - 2 L 119/15 -, juris, RdNr. 17, m.w.N.), ist ein Ausweisungsinteresse nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels auch nicht mehr erheblich, wenn eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen werden kann (vgl. VGH BW, Urt. v. 19.04.2017, a.a.O., RdNr. 32; BayVGH, Beschl. v. 27.12.2016 - 10 CS 16.2289 -, juris, RdNr. 6 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2017 - 11 S 1555/16

    Verbrauch des Ausweisungsinteresse; Serienstraftaten; Wiederholungsprognose bei

    Generalpräventive Überlegungen können in die Abwägung allein schon aufgrund des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts des Klägers nicht einbezogen werden (vgl. § 53 Abs. 3 AufenthG; EuGH, Urteil vom 08.12 2011 - C-371/08, Ziebell -, juris 83); im Übrigen sind solche im neuen Ausweisungsrecht nach der Rechtsprechung des Senats ohnehin nicht mehr zulässig (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.04.2017 - 11 S 1967/16 -, juris insb. Rn. 33 ff.).

    Der Senat hält auch in Ansehung der Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - und vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - daran fest, dass der Streitwert für eine Ausweisung nicht nach § 52 Abs. 2 GKG zu bestimmen ist, sondern nach § 52 Abs. 1 GKG das Interesse des Klägers ausgehend von seiner aufenthaltsrechtlichen Position, die durch eine Ausweisung erlischt, hierfür maßgebend ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 24.04.2017 - 11 S 1967/16 -, juris und vom 09.08.2016 - 11 S 1296/16 -, juris).

  • OVG Sachsen, 03.11.2020 - 3 B 262/20

    Familienzusammenführungsrichtlinie; Ausweisungsinteresse; Prognoseentscheidung;

    Es spielt demnach keine Rolle, ob ein Bleibeinteresse nach § 55 AufenthG besteht (BayVGH, a. a. O. Rn. 22; VGH BW, Urt. v. 19. April 2017 - 11 S 1967/16 -, juris Rn. 23 f. m. w. N.).
  • VG Augsburg, 22.08.2017 - Au 1 K 16.1866

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

    In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass das vom Bevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung zitierte aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (U.v. 19.4.2017 - 11 S 1967/16) sich ausschließlich mit dieser Thematik beschäftigt.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2020 - 12 S 3065/20

    Bestehen eines Ausweisungsinteresses bei aktueller Strafverurteilung des

    Den gegenteiligen Überlegungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Urteil vom 19.04.2017 (11 S 1967/16 -, juris Rn. 25 f.), die sich etwa auch in der Literatur finden (vgl. Axer in: Decker/Bader/Kothe, BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, § 5 AufenthG, Rn. 6 ; Samel in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 5 Rn. 52; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 5 Rn. 58 ff. ; Bender/Leuschner in: Hofmann, AuslR, 2. Aufl. 2016, § 5 Rn. 18), ist das Bundesverwaltungsgericht in seinem diese Entscheidung aufhebenden Urteil vom 12.07.2018 (1 C 16.17 -, juris) nicht gefolgt.
  • VG Potsdam, 31.05.2017 - 8 K 2926/14

    Aufenthaltserlaubnis

    Die Aktualität eines vom Ausländer - hier nach § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG - verwirklichten Ausweisungstatbestandes ist im Rahmen der Anspruchsprüfung nach § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG regelmäßig nicht zu prüfen, weil sich hieraus lediglich eine für die Anspruchsprüfung unerhebliche Atypik hinsichtlich der Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ergeben kann, entgegen VGH Mannheim, Urteil vom 19. April 2017 - 11 S 1967/16 -, juris.

    (bb) Ohne Erfolg beruft sich der Kläger darauf, dass auch im Hinblick auf § 53 Abs. 1 AufenthG der im Zusammenhang mit der Regelerteilungsvoraussetzung herangezogene Ausweisungstatbestand noch aktuell sein, also eine gegenwärtige und fortwirkende Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder sonstiger erheblicher Interessen der Bundesrepublik Deutschland darstellen müsse (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 19. April 2017 - 11 S 1967/16 -, juris, Rzn. 25 ff.), woran es in seinem Fall indes fehle.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2018 - 7 A 11529.17

    Ausweisung eines Ausländers bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und

    Der Senat folgt insoweit nicht der Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, der - gestützt auf die Annahme eines eindeutig entgegenstehenden Wortlauts in § 53 Abs. 1 Halbs. 1 AufenthG - eine generalpräventiv begründete Ausweisung seit der Änderung des Ausweisungsrechts zum 1. Januar 2016 nicht mehr als möglich erachtet (vgl. VGH BW, Urteil vom 19. April 2017 - 11 S 1967/16 -, juris, Rn. 33 ff.).

    Dabei ist es auch unerheblich, dass § 53 Abs. 3 AufenthG einen unionsrechtlichen Hintergrund hat (dazu VGH BW, Urteil vom 19. April 2017 - 11 S 1967/16 -, juris, Rn. 38), weil dies bereits die Frage der (systematischen) Auslegung betrifft und nicht die vorgelagerte Frage, inwieweit der Wortlaut einer Auslegung zugänglich ist.

    Mithin ist es jedenfalls nicht zwingend, die in § 53 Abs. 1 AufenthG nunmehr auch textlich vorausgesetzte Gefahr auf eine "aktuelle" Gefahr (vgl. VGH BW, Urteil vom 19. April 2017 - 11 S 1967/16 -, juris, Rn. 35) bzw. konkrete Gefahr zu reduzieren.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 2 M 148/18

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Ablehnung

    Das gefahrenabwehrrechtlich und damit zukunftsbezogen zu interpretierende Ausweisungsinteresse muss noch "aktuell" vorliegen in dem Sinne, dass eine gegenwärtige bzw. in absehbarer Zukunft fortwirkende Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder sonstiger erheblicher Interessen der Bundesrepublik Deutschland ernsthaft droht (vgl. VGH BW, Urt. v. 19.04.2017 - 11 S 1967/16 -, juris, RdNr. 25; Samel, in: Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 5 AufenthG RdNr. 50).
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2017 - 8 ME 94/17

    Aufenthaltserlaubnis; Ausnahmefall; Ausweisungsinteresse; Duldungsgründe;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 7 A 11445/16

    Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers allein aufgrund generalpräventiver

  • OVG Sachsen, 16.11.2023 - 6 B 61/23
  • VG Freiburg, 27.02.2019 - 4 K 1861/18

    Entrichtung des Mindestkostenbeitrags durch kindergeldanspruchsberechtigte Kinder

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 11 S 341/17

    Herstellung der Entscheidungsreife in Fällen der Rücknahme von Aufenthaltstiteln;

  • VG Cottbus, 28.09.2018 - 3 K 1823/16

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Einreise ohne Visum

  • VG München, 26.10.2017 - M 24 K 17.2899

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Familiennachzug eines Asylsuchenden zu

  • OVG Sachsen, 16.11.2023 - 3 B 114/23

    Verlängerung Aufenthaltserlaubnis; Begleitung anlässlich medizinischer

  • BVerwG, 28.08.2017 - 1 B 124.17

    Ausweisung eines Asylsuchenden aus generalpräventiven Gründen wegen Annahme der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2019 - 2 M 121/18

    Erforderlichkeit einer Wiederholungsgefahr für ein Ausweisungsinteresse;

  • OVG Bremen, 02.03.2021 - 2 B 328/20
  • VG Stuttgart, 28.05.2019 - 11 K 1812/16

    Ausweisungsentscheidung; maßgeblicher Zeitpunkt der Entscheidung; Straftaten;

  • VG Stuttgart, 20.03.2023 - 11 K 5328/21
  • OVG Sachsen, 02.12.2020 - 3 B 347/20

    Ausweisung eines zu einer 3-jährigen Freiheitsstrafe verurteilten Ausländers;

  • OVG Thüringen, 06.11.2017 - 3 EO 563/17

    Aufenthaltserlaubnis bei Verwirklichung mehrerer Straftaten unter Anwendung von

  • OVG Sachsen, 17.08.2023 - 3 D 16/23

    Prozesskostenhilfe; Ausweisungsinteresse; Ratenzahlung; Wiederholungsgefahr

  • VG Bremen, 11.09.2020 - 4 V 1829/20

    Ausweisung - Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen;

  • VG Berlin, 16.10.2017 - 21 K 540.17

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Annahme eines Ausweisungsinteresses

  • VG Schleswig, 29.10.2020 - 11 A 274/19
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