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   VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18   

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https://dejure.org/2020,16334
VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18 (https://dejure.org/2020,16334)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.05.2020 - 5 S 437/18 (https://dejure.org/2020,16334)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 5 S 437/18 (https://dejure.org/2020,16334)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beeinträchtigung nachbarlicher Belange durch Neuerrichtung eines Vorhabens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abstandsflächenwidriger Ersatzbau beeinträchtigt nachbarliche Belange! (IBR 2020, 483)

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    K. gegen Stadt Bad Wildbad wegen versagter Baugenehmigung und Baueinstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 70, 219
  • NVwZ-RR 2020, 868 (Ls.)
  • VBlBW 2020, 516
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 8 S 1813/13

    Erweiterung und Modernisierung einer Kindertagesstätte in einem allgemeinen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18
    Gegenstand der baurechtlichen Überprüfung ist dabei das Gesamtvorhaben seiner geänderten Form (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.6.1993 - 4 C 17.91 - juris Rn. 16; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.11.2013 - 8 S 1813/13 - juris Rn. 12, jeweils m. w. N.).

    Nachbarliche Belange sind allerdings in einem solchen Fall zum einen dann nicht erheblich beeinträchtigt, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch bauordnungsrechtlich relevante Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandstiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.11.2013 - 8 S 1813/13 -juris Rn. 16 m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12

    Rückbauverpflichtung wegen eines Verstoßes gegen Abstandsflächen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18
    Eine rechtliche Besonderheit kann zum anderen auch darin bestehen, dass ein Nachbar das Vorhaben in seiner grenznahen Lage schon seit Jahren in einer für den Bauherrn Vertrauen begründenden Weise hingenommen und sein materielles Abwehrrecht verwirkt hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.12.2007 - 3 S 2107/07 - juris Rn. 18; Beschluss vom 24.3.2014 - 8 S 1938/12 - juris Rn. 42).

    Bei der baulichen Änderung eines bestehenden grenznahen Gebäudes kann es dabei aber auf einen konkreten Vergleich zwischen vorhandenen und künftigen Beeinträchtigungen ankommen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.3.2014 - 8 S 1938/12 - juris Rn. 42).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2015 - 8 S 2470/14

    Unbeabsichtigte Härte bei Einschränkungen der baulichen Nutzung durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18
    Solche Besonderheiten können sich aus den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Nachbargrundstück oder aus seiner rechtlichen Beziehung zum Baugrundstück ergeben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.3.2015 - 8 S 2470/14 - juris Rn. 12 unter Bezugnahme auf Urteil vom 14.1.2010 - 8 S 1977/09 - juris Rn. 9; Senatsbeschluss vom 25.1.2000 - 5 S 2996/99 - juris Rn. 3, jeweils m. w. N.).

    Kann ein Grundstück bei Einhaltung der Abstandsflächenvorschriften zwar sinnvoll bebaut, wegen seines Zuschnitts oder wegen seiner geringen Größe aber nicht vergleichbar intensiv wie andere Grundstücke in der Umgebung baulich genutzt werden, liegt darin eine vom Gesetzgeber in Kauf genommene Härte (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.3.2015 - 8 S 2470/14 - juris Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg - 5 S 438/18 (anhängig)

    K. gegen Stadt Bad Wildbad wegen Abbruchanordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18
    Dieser Bescheid war Gegenstand des vor dem erkennenden Senat ebenfalls anhängigen Verfahrens mit dem Aktenzeichen 5 S 438/18.

    Nr. ... wahrt (vgl. Bl. 79 der Gerichtsakte im Verfahren 5 S 438/18).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2003 - 3 S 938/03

    Grenznahe Bebauung - Aussenbereichsgrenze

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18
    Besondere Umstände in diesem Sinn sind damit anzunehmen, wenn das Grundstück nach seinem Zuschnitt schlechthin weder bebaut noch sonst gärtnerisch oder zu Freizeitzwecken sinnvoll genutzt werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.6.2002 - 3 S 938/03 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 10.10.2005 - 4 B 60.05

    Begriff der Änderung i.S. von § 29 BauGB; Für längere Zeit durch den Eigentümer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18
    Ein Identitätsverlust durch einen Eingriff in die vorhandene Bausubstanz tritt nicht nur dann ein, wenn der Eingriff so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Gebäudes berührt und eine statische Neuberechnung erforderlich macht, sondern erst recht, wenn die Bausubstanz ausgetauscht wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (vgl. Schlotterbeck in ders./Hager/Busch/Gammerl, LBO, 7- Auflage 2016, § 2 Rn. 134; zu § 29 BauGB: BVerwG, Beschluss vom 10.10.2005 - 4 B 60/05 - juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 3 S 1371/10

    Öffentlich-rechtliche Sicherung der Grundstückszufahrt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18
    Offenbar nicht beabsichtigt ist eine solche Härte, wenn das Grundstück bei Einhaltung der baurechtlichen Vorschrift nicht oder nur schwer bebaut werden kann und diese Beschränkung nicht durch die Zielsetzungen oder die Schutzzwecke der Vorschrift gefordert wird, wenn also ihre schematische Anwendung zu Ungerechtigkeiten führte, namentlich ein ganz unbilliges Ergebnis zur Folge hätte (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4.4.2013 - 8 S 304/13 - juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3.8.2011 - 3 S 1371/10 - juris Rn. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1998 - 8 S 1678/98

    Erlöschen des Bestandsschutzes für eine Einfriedigung bei weitgehender Ersetzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18
    Kommen die Baumaßnahmen einer Neuerrichtung gleich, so kann sich der Bauherr nicht auf Bestandsschutz berufen, da der Bestandsschutz voraussetzt, dass die bauliche Anlage in ihrer wesentlichen Substanz erhalten bleibt und lediglich einzelne, baufällig gewordene Teile erneuert werden (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 1.7.1989 - 8 S 1678/98 - juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 445/00

    Isolierte Genehmigung der Errichtung eines Bauwerks

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18
    Denn unabhängig von der insoweit nicht weiter aufklärungsbedürftigen Frage, ob seitens des Nachbarn oder dessen Rechtsvorgänger - durch bloßes Schweigen - überhaupt ein im Rahmen von § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBO zu berücksichtigender und das Nachbargrundstück vorbelastender (vgl. insoweit VGH Bad. Württ., Urteil vom 27.10.2000 - 8 S 445/00 - juris Rn. 24) Vertrauenstatbestand für den Kläger dahingehend geschaffen wurde, den Schuppen unmittelbar an der Grundstücksgrenze zu dulden, kann sich dieses Vertrauen und damit auch die Minderung des Interesses des Nachbarn an einer Einhaltung der Abstandflächen nur auf den Erhalt des bisher vorhandenen Schuppens in seiner ursprünglichen Gestalt und damit den Bestand bezogen haben.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07

    Nachbarklage - zur Verwirkung des materiellen Abwehrrechts - zur Frage der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2020 - 5 S 437/18
    Eine rechtliche Besonderheit kann zum anderen auch darin bestehen, dass ein Nachbar das Vorhaben in seiner grenznahen Lage schon seit Jahren in einer für den Bauherrn Vertrauen begründenden Weise hingenommen und sein materielles Abwehrrecht verwirkt hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.12.2007 - 3 S 2107/07 - juris Rn. 18; Beschluss vom 24.3.2014 - 8 S 1938/12 - juris Rn. 42).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2000 - 5 S 2996/99

    Abstandsflächen - Grenzgarage

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2013 - 8 S 304/13

    Keine Härte in der erschwerten Bebaubarkeit eines Baugrundstücks durch Baulast

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2010 - 8 S 1977/09

    Keine Beeinträchtigung nachbarlicher Belange bei Unterschreitung des

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 8 S 93/11

    Abgrenzung eines genehmigungspflichtigen Umbaus eines Gebäudes von

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1987 - 8 S 3427/86

    Teilweiser Wiederaufbau eines beschädigten Gebäudes mit nachfolgender

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18

    Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung wiederholt entschieden, dass sich unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG keine Anspruchspositionen ableiten lassen, dass es mithin einen Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens aus eigentumsrechtlichem Bestandsschutz außerhalb der gesetzlichen Regelungen nicht gibt (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 12.3.1998 - 4 C 10/97 -, BVerwGE 106, 228 m.w.N.; dazu VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 - juris; Hessischer VGH, Beschl. v. 15.05.2018 - 3 A 395/15 - juris; Bayerischer VGH, Beschl. v. 28.12.2016 - 5 CS 6.1774 -, juris Rn. 51 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2023 - 8 S 3878/21

    Nachbarrechtsschutz; bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine gewerbliche Halle;

    Hierzu zählen vor allem An- und Umbauten sowie Änderungen im äußeren Erscheinungsbild (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.2020 - 5 S 437/18 -, VBlBW 2020, 516, juris Rn. 33 m.w.N.).

    Ein Identitätsverlust durch einen Eingriff in die vorhandene Bausubstanz tritt nicht nur dann ein, wenn der Eingriff so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Gebäudes berührt und eine statische Neuberechnung erforderlich macht, sondern erst recht, wenn die Bausubstanz ausgetauscht wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.2020, a.a.O., juris Rn. 36 m.w.N.).

    Eine Änderung ist in diesem Sinne unwesentlich, wenn sie nicht die Genehmigungsfrage neu aufwirft, mithin keine baurechtlich bedeutsamen öffentlichen Belange tangiert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.2020, a.a.O., juris Rn. 38 m.w.N.).

    Eine Anwendung von Nr. 2 Buchst. a und Buchst. b des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO käme hier nicht in Betracht, weil nicht lediglich Bauteile innerhalb der Gebäude, mithin Innenausbaumaßnahmen, vorgenommen wurden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.2020, a.a.O., juris Rn. 39 m.w.N.).

  • VG Karlsruhe, 18.10.2023 - 4 K 1112/23

    Wahrung der Abstandsfläche bei Eigentümeridentität; Einfügen eines Bauwerks;

    Hieran fehlt es dann, wenn der mit der Instandsetzung verbundene Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Gebäudes berührt und eine statische Nachberechnung des gesamten Gebäudes erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.03.2001 - 4 B 18.01 - juris Rn. 11 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 10.10.2005 - 4 B 60.05 - juris Rn. 4; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 - juris Rn. 36).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 266/23

    Zur rechtlichen Sondersituation einer Doppelhausbebauung; Errichtung einer

    Solche Besonderheiten können sich aus den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Nachbargrundstück oder aus seiner rechtlichen Beziehung zum Baugrundstück ergeben (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2013 - 8 S 1813/13 - juris Rn. 16; Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 - juris Rn. 50; Urt. v. 21.07.2020 - 8 S 702/19 - juris Rn. 46).
  • VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2358/23

    Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben

    Die gesamte Tiefgaragenzufahrt liegt, ausweislich der Vorhabenpläne aus den Bauvorlagen unterhalb der natürlichen Geländeoberfläche, sodass es sich hierbei schon überhaupt nicht um oberirdische bauliche Anlagen (vgl. zu dieser Anforderung VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 -, VBlBW 2020, 516) handelt.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 192/22

    Abstandsfläche; Ausnahme; Grenzbau; Doppelhaus; Balkonanlage; Gebot der

    Solche Besonderheiten können sich aus den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Nachbargrundstück oder aus seiner rechtlichen Beziehung zum Baugrundstück ergeben (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.11.2013 - 8 S 1813/13 - juris Rn. 16; Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 - juris Rn. 50; Urt. v. 21.07.2020 - 8 S 702/19 - juris Rn. 46).
  • VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2359/23

    Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

    Die gesamte Tiefgaragenzufahrt liegt, ausweislich der Vorhabenpläne aus den Bauvorlagen unterhalb der natürlichen Geländeoberfläche, sodass es sich hierbei schon überhaupt nicht um oberirdische bauliche Anlagen (vgl. zu dieser Anforderung VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.05.2020 - 5 S 437/18 -, VBlBW 2020, 516) handelt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2022 - 2 A 515/21

    Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung bei vorliegender formeller Illegalität;

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 12. März 1998 - 4 C 10.97 -, BVerwGE 106, 228 m. w. N.; dazu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19. Mai 2020 - 5 S 437/18 - juris; Hess. VGH, Beschluss vom 15. Mai 2018 - 3 A 395/15 - juris; Beck-OK BauO NRW 2018, 9.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2022 - 2 M 89/22

    Zwangsgeld wegen Verstoß gegen eine Baueinstellungsverfügung; Dachabdichtung

    Hierzu zählen An- und Umbauten sowie Änderungen im äußeren Erscheinungsbild (VGH BW, Urteil vom 19. Mai 2020 - 5 S 437/18 - juris Rn. 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2022 - 2 A 1760/21

    Berufen eines Gewerbetreibenden auf einen genehmigungsunabhängigen Bestandsschutz

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 12. März 1998 - 4 C 10.97 -, BVerwGE 106, 228 m. w. N.; dazu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19. Mai 2020 - 5 S 437/18 - juris; Hess. VGH, Beschluss vom 15. Mai 2018 - 3 A 395/15 - juris; Beck-OK BauO NRW 2018, 9.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.09.2023 - 2 L 99/22

    Bestandschutz aufgrund einer wasserrechtlichen Zustimmung nach DDR-Recht für

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