Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.07.2010 - 8 S 77/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2601
VGH Baden-Württemberg, 19.07.2010 - 8 S 77/09 (https://dejure.org/2010,2601)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.07.2010 - 8 S 77/09 (https://dejure.org/2010,2601)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juli 2010 - 8 S 77/09 (https://dejure.org/2010,2601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Genehmigungsfähigkeit eines Mobilfunkmasten im Landschaftsschutzgebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegierte Sendeanlage und Empfangsanlage für Mobilfunk in einem Landschaftsschutzgebiet ist zu genehmigen; Genehmigungsfähigkeit einer nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegierten Sendeanlage und Empfangsanlage für Mobilfunk in einem ...

  • Wolters Kluwer

    Streitwert für das Berufungsverfahren wird nach §§ 63 Abs. 2 S. 1, 47 Abs. 1, 52 Abs. 1 GKG auf 20.000 EUR festgesetzt; Festsetzung des Streitwerts für das Berufungsverfahren nach §§ 63 Abs. 2 S. 1, 47 Abs. 1, 52 Abs. 1 GKG auf 20.000 EUR

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Mobilfunkmast; Ortsgebundenheit; Richtfunk; Landschaftsschutzgebiet "Bodenseeufer"; Eingriffsregelung; Landschaftsbild; Bauantrag; Sachbescheidungsinteresse

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Stadt Überlingen muss über Bauantrag für O2-Funkmast in Nussdorf neu entscheiden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Mobilfunkmast; Ortsgebundenheit; Richtfunk; Landschaftsschutzgebiet "Bodenseeufer"; Eingriffsregelung; Landschaftsbild; Bauantrag; Sachbescheidungsinteresse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (47)

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.2010 - 8 S 77/09
    Dies erfordert nur, dass die Anlage - auch - der Versorgung der Allgemeinheit und nicht lediglich eines Einzelnen für dessen Eigenbedarf zu dienen bestimmt ist (vgl. BVerwG Urteil vom 18.02.1983 - 4 C 19.81 - BVerwGE 67, 33 und vom 16.06.1994 - 4 C 20.93 - BVerwGE 96, 95 m.w.N.).

    Die Privilegierung erfasst daher auch Mobilfunk-Sendeanlagen, die eine Privatgesellschaft wie die Klägerin im privatwirtschaftlichen Interesse betreibt (BVerwG, Urteil vom 16.06.1994, a.a.O.).

    70 aaa) Eine Anlage der öffentlichen Versorgung i.S. des § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB muss ebenso wie ein ortsgebundener Betrieb i.S. dieser Vorschrift, allenfalls "graduell abgeschwächt", ortsgebunden sein (BVerwG, Urteile vom 05.07.1974 - 4 C 76.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 112, vom 07.05.1976 - 4 C 43.74 - BVerwGE 50, 346 und vom 16.06.1994, a.a.O.).

    Es genügt aber nicht, dass sich der Standort aus Gründen der Rentabilität anbietet oder aufdrängt oder dass er im Vergleich mit anderen Stellen Lagevorteile bietet (BVerwG, Urt. v. 16.06.1994, a.a.O. m.w.N.).

    Die gegen diese Rechtsprechung erhobene Kritik, § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB setze Ortsgebundenheit nur für gewerbliche Betriebe voraus, hat dem Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16.06.1994 (a.a.O.) keine Veranlassung gegeben, von seiner Rechtsprechung abzurücken.

    Von einer individualisierenden Lokalisierung könne aber keine Rede mehr sein, wenn der gesamte Außenbereich einer Gemeinde oder einer Vielzahl von Gemeinden als potentiell geeigneter Standort in Betracht kämen (Urteil vom 16.06.1994, a.a.O.).

    Zwar mag sich auch bei Vorhaben, die die Merkmale öffentlicher Versorgung im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB aufweisen, die Notwendigkeit, Missbrauchsversuchen entgegenzuwirken, nicht von vornherein von der Hand weisen lassen, doch dürfte hierzu allenfalls in seltenen Ausnahmefällen Anlass bestehen (BVerwG, Urteil vom 16.06.1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.03.1997 - 4 C 10.96

    Autobahn A 94 bei Neuötting darf weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.2010 - 8 S 77/09
    Dieser Versagungsgrund ist dem fachgesetzlichen Zulassungstatbestand (hier Baugenehmigung) als Teil der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung "aufgesattelt" (§ 17 Abs. 1 BNatSchG; BVerwG, Urteil vom 07.03.1997 - 4 C 10.96 - BVerwGE 104, 144).

    aa) Das - gerichtlich voll überprüfbare (BVerwG, Urteil vom 07.03.1997 - 4 C 10.96 - BVerwGE 104, 144) - Vermeidungsgebot nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG verpflichtet den Verursacher eines Eingriffs in Natur und Landschaft i. S. des § 14 Abs. 1 BNatSchG, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen.

    Die durch die Inanspruchnahme von Natur und Landschaft am Ort des Eingriffs selbst zwangsläufig hervorgerufenen Beeinträchtigungen nimmt das Naturschutzrecht als unvermeidbar hin (BVerwG, Urteil vom 07.03.1997, a. a. O.).

  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.07.2010 - 8 S 77/09
    66 cc) Die naturschutzrechtliche Abwägung nach § 15 Abs. 5 Halbsatz 2 BNatSchG unterliegt, wenn sie - wie hier - mit einer gesetzlich gebundenen Zulassungsentscheidung für ein Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB verknüpft ist (§ 17 Abs. 1, 18 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG), wegen ihres akzessorischen Charakters vollständiger gerichtlicher Kontrolle; die Behörde hat keinen Abwägungsspielraum (BVerwG, Urteil vom 13.12.2001 - 4 C 3.01 - NVwZ 2002, 1112).

    c) Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nach der insoweit gebotenen, die gesetzliche Wertung des § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB für den konkreten Einzelfall nachvollziehenden Abwägung, die gerichtlich voll überprüfbar und auch gegenüber der naturschutzrechtlichen Abwägung nach § 15 Abs. 5 BNatSchG eigenständig ist (BVerwG, Urteil vom 13.12.2001, a.a.O.), nicht entgegen.

  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 15 ZB 14.400

    Baugenehmigung für einen Pferdestall im Außenbereich

    Die zur Durchführung des § 15 BNatSchG erforderlichen Entscheidungen trifft dann bei einem baugenehmigungspflichtigen Vorhaben gem. Art. 55 BayBO nach außen die Baugenehmigungsbehörde (vgl. auch § 17 Abs. 1 BNatSchG) mit der Entscheidung über die Erteilung oder Nichterteilung der Baugenehmigung (VGH BW, U.v. 19.7.2010 - 8 S 77/09 - juris Rn. 34; sog. "Huckepack-Verfahren", vgl. VG Neustadt a.d. Weinstraße, U.v. 15.11.2010 - 5 K 644/10.NW - juris Rn. 43; Gellermann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Februar 2016, zu § 17 BNatSchG Rn. 4 ff.; Michler/Möller, NuR 2011, 81/88 f.; Scheidler, ZfBR 2011, 228/231 f.; Glaser, JuS 2010, 209/212).

    Daher stellen sich im vorliegenden Fall in Bezug auf §§ 14 ff. BNatSchG i.V. mit Art. 8 ff. BayNatSchG und den Regelungen der BayKompV grundsätzlich die folgenden, im erstinstanzlichen Verfahren nicht aufgearbeiteten Fragen (zum "Prüfprogramm" bei §§ 14 ff. BNatSchG vgl. zusammenfassend: VGH BW, U.v. 19.7.2010 - 8 S 77/09 - juris Rn. 58 ff.; OVG Rh-Pf, U.v. 20.4.2016 - 8 A 11046/15 - juris Rn. 50 ff.; VG Lüneburg, U.v. 7.5.2015 - 2 A 210/12 - juris Rn. 94 ff.; Michler/Möller, NuR 2011, 81 ff.; Scheidler, ZfBR 2011, 228/230 f., Glaser, JuS 2010, 209/211 f.):.

    - Ist der Eingriff i. S. von § 15 Abs. 1 BNatSchG vermeidbar, weil zumutbare Alternativen gegeben sind, um den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen (hierzu: BVerwG, B.v. 19.9.2014 - 7 B 6.14 - NVwZ-RR 2015, 15 = juris Rn. 14; OVG Rh-Pf, U.v. 20.4.2016 - 8 A 11046/15 - juris Rn. 52; VGH BW, U.v. 19.7.2010 - 8 S 77/09 - juris Rn. 59; Gellermann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Februar 2016, zu § 15 BNatSchG Rn. 4)?.

    Auch in diesem Zusammenhang wäre ein behördlicher Beurteilungsspielraum und damit die Reichweite der gerichtlichen Überprüfbarkeit der Abwägung zu hinterfragen (vgl. Glaser, JuS 2010, 209/211 mit Fußn. 30, ablehnend bei gebundenen Zulassungsentscheidungen: VGH BW, U.v. 19.7.2010 - 8 S 77/09 - juris Rn. 66; Michler/Möller, NuR 2011, 81/87 m. w. N.; bejahend hinsichtlich der Höhe einer Ausgleichszahlung gem. § 15 Abs. 6 BNatSchG: VG Lüneburg, U.v. 7.5.2015 - 2 A 210/12 - juris Rn. 97 ff.).

    Ob für den Fall einer (nach Abwägung) tatbestandlich möglichen Ausnahme gem. § 15 Abs. 5 BNatSchG (bei einem nicht gem. § 15 Abs. 2 BNatSchG kompensierbaren Eingriff) bzw. gem. § 30 Abs. 3 BNatSchG bzw. Art. 23 Abs. 3 BayNatSchG (im Falle eines biotopbezogenen grundsätzlichen Verbotstatbestandes) oder für den Fall einer tatbestandlich möglichen Befreiung gem. § 67 BNatSchG jeweils mit Blick auf ein verbleibendes behördliches Ermessen der an sich gem. Art. 68 Abs. 1 Satz 1 BayBO strikte Anspruch auf Erhalt der Baugenehmigung in einen bloßen Anspruch auf (Neu-) Bescheidung mutiert (vgl. VGH BW, U.v. 19.7.2010 - 8 S 77/09 - juris Rn. 66, 85; OVG Rh-Pf, U.v. 20.4.2016 - 8 A 11046/15 - juris Rn. 58) oder ob in diesem Fall nach dem Umständen des Einzelfalls aufgrund nachvollziehender Abwägung von einem entgegenstehenden Belang i. S. von § 35 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 (1. Alt.) BauGB auszugehen ist (zu dieser Möglichkeit in dieser Konstellation: Decker, UPR 2015, 207/209), bedarf der konkreten Betrachtung der Umstände des Einzelfalls und kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden.

    Gegenüber einem privilegierten Vorhaben könnte sich der Belang nur im Fall eines besonders groben Eingriffs in das Orts- und Landschaftsbild durchsetzen, etwa bei einer ästhetischen Störung einer wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdigen Umgebung (zum Ganzen: BVerwG, U.v. 22.6.1990 - 4 C 6.87 - NVwZ 1991, 64 = juris Rn. 25; B.v. 18.3.2003 - 4 B 7.03 - BauR 2004, 295 = juris Rn. 4, 5; VGH BW, U.v. 19.7.2010 - 8 S 77/09 - juris Rn. 86; OVG Rh-Pf, U.v. 4.7.2007 - 8 A 10260/07 - juris Rn. 30; König, Baurecht Bayern, 5. Aufl. 2015, Rn. 554).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2012 - 8 S 1796/10

    Zur Außenbereichsprivilegierung von Mobilfunk-Sendeanlagen

    32 bb) Dieser spezifische Standortbezug gilt auch für Mobilfunk-Sendeanlagen (Senatsbeschluss vom 25.08.1997 - 8 S 1861/97 - VBlBW 1998, 144 und Senatsurteil vom 19.07.2010 - 8 S 77/09 - juris).

    Sie wird daher regelmäßig an verschiedenen Standorten innerhalb dieses Raumes erfüllt werden können, soweit die topographischen Verhältnisse, die Einbindung der Anlage in die übergeordnete Mobilfunk-Netzstruktur oder weitere - überörtliche - Funktionen der Anlage (vgl. dazu Senatsurteil vom 19.07.2010, a.a.O.) nicht einen ganz bestimmten einzelnen Standort erfordern.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2023 - 3 S 983/21

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Funkübertragungsstelle; Antennenmast und

    Die beabsichtigte Funkübertragungsstelle mit Antennenmast und einem Technikcontainer, die ein Vorhaben der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen darstellt (s.a. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.07.2010 - 8 S 77/09 - juris Rn. 68 m.w.N.), weist die erforderliche Ortsgebundenheit i.S.v. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB auf und dient den normierten Zwecken.

    Das Erfordernis des "Dienens" bietet ebenfalls keine Handhabe dafür, die Standortwahl zu korrigieren, sondern soll Vorhaben verhindern, die an sich objektiv geeignet wären, einem privilegierten Vorhaben zu dienen, tatsächlich aber nicht durch den privilegierten Zweck erschöpfend geprägt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.06.2013 - 4 C 2.12 - juris Rn. 17 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.07.2010 - 8 S 77/09 - juris Rn. 77).

    Die durch die Inanspruchnahme von Natur und Landschaft am Ort des Eingriffs selbst zwangsläufig hervorgerufenen Beeinträchtigungen nimmt das Naturschutzrecht als unvermeidbar hin (BVerwG, Urt. v. 07.03.1997 - 4 C 10.96 - juris Rn. 21; Bad.-Württ., Urt. v. 19.07.2010 - 8 S 77/09 - juris Rn. 59).

    Die Behörde hat keinen Abwägungsspielraum (BVerwG, Urt. v. 13.12.2001 - 4 C 3.01 - juris Rn. 22; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.07.2010 - 8 S 77/09 - juris Rn. 66).

    Ob diese Schwelle überschritten ist, hängt von den konkreten Umständen der jeweiligen Situation und einer wertenden Betrachtung des jeweiligen Gebiets ab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.03.2003 - 4 B 7.03 - juris Rn. 4 f.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.07.2010 - 8 S 77/09 - juris Rn. 86; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.10.2002 - 8 S 737/02 - juris Rn. 19 m.w.N).

  • OVG Hamburg, 28.05.2015 - 2 Bf 27/14

    Zum Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine Reithalle mit

    Grundsätzlich hat das privilegierte Vorhaben Vorrang (VGH Mannheim, Urt. v. 19.7.2010, 8 S 77/09, juris Rn. 86).
  • VGH Bayern, 23.11.2011 - 14 BV 10.1811

    Zur Frage, ob eine 30m hohe Mobilfunkanlage einen Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4

    Auf die insoweit ausführlichen und zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts in der angefochtenen Entscheidung, die sich der Senat zu eigen macht und die der h.M. entsprechen (vgl. BayVGH vom 16.7.2008 Az. 14 B 06.2506; BayVGH vom 13.10.2009 Az. 1 B 08.2884; VGH BW vom 19.7.2010 Az. 8 S 77/09; SächsOVG vom 27.12.2010 Az. 1 A 432/09), wird zur Vermeidung überflüssiger Wiederholungen gemäß § 130b Satz 2 VwGO verwiesen.
  • VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2358/23

    Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben

    Zwar kann ausnahmsweise das Sachbescheidungsinteresse fehlen, wenn die Baugenehmigung wegen offensichtlicher privatrechtlicher Hindernisse, die schlechthin nicht ausräumbar sind, nutzlos wäre (BVerwG, Urt. v. 24.10.1980 - 4 C 3.78 -, BVerwGE 61, 128; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.07.2010 - 8 S 77/09 -, juris).
  • VG München, 13.03.2012 - M 1 K 11.5483

    Zustimmung; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; BOS; privilegiertes

    Diese Regelungen sind mit der staatlichen Pflicht zum Schutz der Gesundheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar (BVerfG vom 24.1.2007 1 BvR 382/05 NVwZ 2007, 805; vom 8.12.2004 1 BvR 1238/04 NVwZ-RR 2005, 227; VGH BW vom 19.7.2010 8 S 77/09 juris RdNr. 45).

    Sie verstoßen auch nicht gegen den Schutz der Menschenrechte auf Leben und auf Achtung des Privatlebens sowie der Wohnung nach Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 EMRK (EGMR vom 3.7.2007 32015/02 NVwZ 2008, 1215; VGH BW vom 19.7.2010 a.a.O.).

    Bei Vorliegen einer solchen Bescheinigung verneint die Rechtsprechung schädliche Umwelteinwirkungen (vgl. etwa BayVGH vom 27.7.2010 15 CS 10.37 juris RdNr. 26; VGH BW vom 19.7.2010 8 S 77/09 juris RdNr. 45 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2014 - 9 S 1348/13

    Eignung zur Weiterbildung bei mangelnder Zeitplanung; Gewährleistung einer

    Es ist aber nichts dafür ersichtlich, dass hier die Grenze des Rechtsmissbrauchs erreicht ist beziehungsweise ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse gänzlich fehlt (vgl. zu letzterem Gesichtspunkt VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2010 - 8 S 77/09 -, Juris: Nutzlosigkeit einer Genehmigung bei schlechthin nicht ausräumbaren Hindernissen für eine Ausübung; siehe ferner § 7 Abs. 1 der in Baden-Württemberg allerdings insoweit nicht übernommenen Muster-WBO der Bundesärztekammer in der Fassung vom 28.06.2013, wonach die Weiterbildungsbefugnis zu widerrufen ist, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die in der Weiterbildungsordnung der Beklagten an den Inhalt der Weiterbildung gestellten Anforderungen "nicht oder nicht mehr erfüllt werden können").
  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 826/17
    Die nach § 15 Abs. 5 Halbsatz 2 BNatSchG vorzunehmende naturschutzrechtliche Abwägung unterliegt, wenn sie mit einer gesetzlich gebundenen Zulassungsentscheidung für ein Vorhaben nach § 13 BImSchG verknüpft ist (§ 17 Abs. 1, 18 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG), wegen ihres akzessorischen Charakters vollständiger gerichtlicher Kontrolle; die Behörde hat keinen Abwägungsspielraum (BVerwG, Urteil vom 13.12.2001 - 4 C 3/01 -, juris, Rn . 22; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2010 - 8 S 77/09 -, juris Rn. 66, OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.03.2021 - 8 A 1183/18 -, juris, Rn. 360).
  • VG Sigmaringen, 09.06.2011 - 6 K 1664/10

    Nachbarschutz gegen Mobilfunkmast

    Selbst wenn man - was zweifelhaft erscheint - den im Rahmen der Prüfung von § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB erforderlichen spezifischen Standortbezug bejahen und das Vorhaben auch am B. als privilegiert ansehen wollte, würden sich nach dem Ergebnis des Augenscheins der Kammer dort wohl Belange des Natur- und Landschaftsschutzes gegen das Vorhaben durchsetzen, wobei in diesem Zusammenhang objektivrechtlich die Verfügbarkeit eines vorzugswürdigen Alternativstandorts nicht gänzlich unberücksichtigt bleiben könnte (zur eigenständigen naturschutzrechtlichen Unzulässigkeit des Vorhabens vor dem Hintergrund eines vermeidbaren Eingriffs nach § 15 Abs. 5 und Abs. 1 Satz 2 BNatSchG vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2010 - 8 S 77/09 -, BeckRS 2010, 50893).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Verwaltungsgerichte steht dem Gesetz- und Verordnungsgeber ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum bei der Festsetzung der Grenzwerte zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 -, NVwZ 2007, 805; BVerfG, Beschluss vom 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01 -, NJW 2002, 1638 und nachfolgend EGMR, Entscheidung vom 03.07.2007 - 32015/02 -, NVwZ 2008, 1215; BVerfG, Beschluss vom 04.05.2011 - 1 BvR 1502/08 - BVerwG, Beschluss vom 09.03.2011 - 4 B 46.10 - BVerwG, Urteil vom 10.12.2003 - 9 A 73.02 -, NVwZ 2004, 613; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2010 - 8 S 77/09 -, BeckRS 2010, 50893; Beschluss vom 19.04.2002 - 3 S 590/02 -, NVwZ-RR 2003, 27).

  • VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2359/23

    Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

  • VG München, 17.04.2012 - M 1 K 12.473

    BOS-Sendemast; Privilegierung; Nachbarschutz; Gebot der Rücksichtnahme

  • VG München, 30.09.2013 - M 1 SN 13.4048

    Zustimmungsverfahren; BOS-Sendemast im Außenbereich; schädliche

  • VG Stuttgart, 22.10.2020 - 2 K 1074/19

    Landwirtschaftlicher Aussiedlerhof als störendes Element

  • VG Stuttgart, 29.06.2021 - 11 K 6228/20

    Erlöschen einer Baugenehmigung bei wesentlichen Abweichungen von dem

  • VG Stuttgart, 29.06.2021 - 11 K 1585/21

    Standortbescheinigung; fehlende Antragsbefugnis eines Grundstückseigentümers;

  • VG Berlin, 14.02.2019 - 19 K 306.17

    Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag

  • VGH Bayern, 22.03.2022 - 1 CS 22.56

    Errichtung eines Mobilfunkmastes als Beeinträchtigung des Landschaftsbildes

  • VG Stuttgart, 16.03.2016 - 2 K 1666/15

    Formell und materiell rechtmäßige Landschaftschutzverordnung; kein Anspruch auf

  • VG Schleswig, 11.09.2014 - 12 A 10/14

    Genehmigungsfähigkeit von Online Casinospielen mit Bankhalter nach dem

  • VGH Bayern, 31.07.2013 - 14 CS 12.1603

    Gemeindeantrag; BOS-Mobilfunksendemast im Außenbereich; Ersetzung des

  • VG Augsburg, 22.11.2012 - Au 5 K 11.1539

    Errichtung eines Mobilfunk-Sendemastes; Außenbereich; Privilegierung;

  • VG Schleswig, 11.09.2014 - 12 A 11/14

    Glücksspiel: Zulässigkeit einer Auflage zur Mindestspieldauer bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht