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   VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 2228/01   

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VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 2228/01 (https://dejure.org/2002,3526)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.09.2002 - 8 S 2228/01 (https://dejure.org/2002,3526)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. September 2002 - 8 S 2228/01 (https://dejure.org/2002,3526)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Festsetzung einer Gebäudehöhe zum Schutz vorhandener Flachdachbebauung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewahrung einer aus dem architektonischen Geist der 70er Jahre entstandene Flachdachsiedlung mit gegen Einblicke vom Nachbargrundstück geschützten Außenwohnbereichen als städtebauliches Ziel; Erforderlichkeit des Bebauungsplans; Flachdachbebauung; Anforderungen an die ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 6
    6/2/1 Bauleitplanung: Bebauungsplan, Erforderlichkeit, Flachdachbebauung, Abwägung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebaungsplan zum Schutz einer Flachdachsiedlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Baugebiet kann mittels Bebauungsplan vor Veränderungen geschützt werden!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Denkmalschutz im Bebauungsplan? (IBR 2003, 164)

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1343
  • ZfBR 2003, 389 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 1046/02

    Bauplanungsrecht: Festsetzung eines "Sondergebiets Fremdenverkehr" in einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 2228/01
    In einer parallel beschlossenen Satzung über örtliche Bauvorschriften, die Gegenstand des Normenkontrollverfahrens - 8 S 1046/02 - ist, wird u. a. als Dachform "Flachdach (0° Dachneigung)" festgesetzt, Abweichungen hiervon können bis zu einer Neigung von maximal 5° zugelassen werden, "wenn die Dachkonstruktion hinter einer Attika liegt und optisch nicht in Erscheinung tritt (Sicht aus 1, 8 m Höhe über Gelände, innerhalb des Plangebietes)." Dachaufbauten sind bis auf untergeordnete technische Aufbauten (Schornstein, Lichtkuppel) unzulässig.

    Die Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe von 3, 5 m, die bei den vorhandenen Gebäudegrundrissen nur mit Flachdächern oder sehr flach geneigten Dachformen eingehalten werden kann, und deshalb ihre Entsprechung in den die Dachgestaltung betreffenden Vorschriften der zeitgleich beschlossenen Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Gebiet "Frauenberg II/01" findet, die Gegenstand des Normenkontrollverfahrens - 8 S 1046/02 - ist, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 2228/01
    Die gerichtliche Kontrolle der von der Gemeinde gemäß § 1 Abs. 6 BauGB vorzunehmenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange hat sich nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 1; Urteil vom 5.7.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 3) auf die Prüfung zu beschränken, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht.
  • VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1103/00

    Örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung neben dem Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 2228/01
    Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hielt diesen Plan in seinen von den Antragstellern 1 und 3 erstrittenen und (ohne Rechtsmittel) rechtskräftig gewordenen Urteilen vom 28.3.2001 - 4 K 1134/00 - (VBlBW 2002, 216 mit abl. Anm. Engel, S. 193) und - 4 K 1103/00 - für nichtig, weil seit der Änderung der LBO zum 1.1.1996 örtliche Bauvorschriften nicht mehr als Bestandteil eines Bebauungsplans erlassen werden dürften.
  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 NB 1.96

    Bauplanungsrecht: Planungsermessen der Gemeinden, Überplanung vorhandener

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 2228/01
    Das ist bereits dann der Fall, wenn die Planung nach dem städtebaulichen Konzept der planenden Gemeinde "vernünftigerweise geboten" erscheint (vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 9.6.1978 - IV C 54.75 - BVerwGE 56, 71 = PBauE § 31 BauGB Nr. 2; Beschlüsse vom 16.1.1996 - 4 NB 1.96 - ZfBR 1996, 223 und vom 11.5.1999 - 4 BN 15.99 - UPR 1999, 577 = PBauE § 1 Abs. 5 BauNVO Nr. 6).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 2228/01
    Nicht erforderlich in diesem Sinne sind danach nur Bauleitpläne, die einer positiven städtebaulichen Planungskonzeption entbehren und deshalb einen groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriff darstellen (BVerwG, Urteil vom 22.1.1993 - 8 C 46.91 - BVerwGE 92, 8 = PBauE 3 123 BauGB Nr. 1; Urteil vom 3.6.1971 - IV C 64.70 - BVerwGE 38, 152).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1987 - 5 S 2906/86

    Zur Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Bebauungsplanänderung bezüglich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 2228/01
    Er hat zum einen die Sorge der Antragsteller zur Kenntnis genommen, dass die Dichtheit von Flachdächern Probleme aufwerfen kann (vgl. schon: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.7.1987 - 5 S 2906/86 - NVwZ-RR 1988, 63) und ist in dieser Frage den Ausführungen der Verwaltung in ihrer Sitzungsvorlage zum Satzungsbeschluss gefolgt.
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 2228/01
    Das ist bereits dann der Fall, wenn die Planung nach dem städtebaulichen Konzept der planenden Gemeinde "vernünftigerweise geboten" erscheint (vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 9.6.1978 - IV C 54.75 - BVerwGE 56, 71 = PBauE § 31 BauGB Nr. 2; Beschlüsse vom 16.1.1996 - 4 NB 1.96 - ZfBR 1996, 223 und vom 11.5.1999 - 4 BN 15.99 - UPR 1999, 577 = PBauE § 1 Abs. 5 BauNVO Nr. 6).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 2228/01
    Die Gemeinde darf dabei nicht nur auf eine Veränderung der bestehenden Situation, sondern auch auf die Bewahrung vorhandener Strukturen abzielen (BVerwG, Beschluss vom 23.6.1992 - 4 B 55.92 - NVwZ-RR 1993, 456; Beschluss vom 18.12.1990 - 4 NB 8.90 - NVwZ 1991, 875 = PBauE § 1 Abs. 3 BauGB Nr. 3).
  • BVerwG, 23.06.1992 - 4 B 55.92
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 2228/01
    Die Gemeinde darf dabei nicht nur auf eine Veränderung der bestehenden Situation, sondern auch auf die Bewahrung vorhandener Strukturen abzielen (BVerwG, Beschluss vom 23.6.1992 - 4 B 55.92 - NVwZ-RR 1993, 456; Beschluss vom 18.12.1990 - 4 NB 8.90 - NVwZ 1991, 875 = PBauE § 1 Abs. 3 BauGB Nr. 3).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 2228/01
    Die gerichtliche Kontrolle der von der Gemeinde gemäß § 1 Abs. 6 BauGB vorzunehmenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange hat sich nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 1; Urteil vom 5.7.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 3) auf die Prüfung zu beschränken, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht.
  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Bebauungsplan; Festsetzung der Dachform; örtliche Bauvorschrift

  • VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1134/00

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen von sich in der Festsetzung einer Verkehrsfläche

  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 64.70

    Integration örtlicher Bauvorschriften in Bebauungspläne; Regelung zur Dachdeckung

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02

    Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht;

  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 1046/02

    Örtliche Bauvorschrift als Bebauungsplaninhalt; Planerhaltungsregeln

    Der räumliche Geltungsbereich der Satzung deckt sich mit dem Plangebiet des ebenfalls am 24.9.2001 beschlossenen Bebauungsplans "Frauenberg II/01" der Antragsgegnerin, der Gegenstand des Normenkontrollverfahrens - 8 S 2228/01 - ist.

    Im Übrigen gilt das im Parallelverfahren - 8 S 2228/01 - im Urteil vom heutigen Tag zur bauplanungsrechtlichen Abwägung Ausgeführte entsprechend.

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