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   VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 2 S 1215/13   

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VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 2 S 1215/13 (https://dejure.org/2014,3844)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.02.2014 - 2 S 1215/13 (https://dejure.org/2014,3844)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 2 S 1215/13 (https://dejure.org/2014,3844)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Bildung einer Abrechnungseinheit; Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 130 Abs 2 S 3 BauGB
    Bildung einer Abrechnungseinheit nach baden-württembergischen Landesrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 37 Abs. 1; KAG § 37 Abs. 3; KAG § 37 Abs. 4
    Voraussetzungen für die Bildung einer Abrechnungseinheit; Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 568
  • NVwZ-RR 2014, 568 DÖV 2014, 674 (Leitsatz) Gemeindehaushalt 2014, 212 (Ls.)
  • VBlBW 2015, 130
  • DVBl 2014, 865
  • DÖV 2014, 674
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11

    Haupterschließungsstraße und Stichstraßen als Abrechnungseinheit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 2 S 1215/13
    Zu Recht ist das Verwaltungsgericht der Auffassung, dass auf der Grundlage der bisherigen Senatsrechtsprechung die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bildung einer Abrechnungseinheit hier vorliegen (ausführl. hierzu und zum folgenden: Senatsurteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 - VBlBW 2012, 301).

    Bei der Bildung einer Abrechnungseinheit, bei der trotz unterschiedlicher Kosten der einzelnen Erschließungsanlagen Beiträge in gleicher Höhe festgesetzt werden, kann grundsätzlich nichts anderes gelten (vgl. bereits Senatsurteil vom 26.10.2011 aaO).

    Der Senat versteht deshalb § 37 Abs. 3 Satz 2 KAG als Klarstellung, dass insbesondere auch in einer der dort genannten Konstellationen die Bildung einer Abrechnungseinheit möglich ist, sofern die in Satz 1 genannten Voraussetzungen vorliegen (s. bereits Senatsurteil vom 26.10.2011 aaO; ähnl. Göppl, Leitfaden zum Erschließungsbeitragsrecht in BW, S. 59/60).

  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 2 S 1215/13
    Die auf der Grundlage des Baugesetzbuchs vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 10.06.2009 - 9 C 2.08 -) gebildete Drittelgrenze, die eine Reduzierung des Ermessens auf Null zur Folge habe, sei auf die Abrechnungseinheit nach § 37 Abs. 3 KAG nicht übertragbar.

    Zu § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB (Erschließungseinheit) habe das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 10.06.2009 - 9 C 2.08 -) entschieden, dass das einer Gemeinde eingeräumte Ermessen bei der Entscheidung über die Zusammenfassung von zwei (oder weiteren) selbstständigen Erschließungsanlagen zu einer Erschließungseinheit grundsätzlich dann auf Null reduziert sei, wenn bei getrennter Abrechnung die Grundstücke, die an der einen, regelmäßig aufwändiger hergestellten Anlage (Hauptstraße) lägen, im Vergleich mit den Grundstücken an der anderen, regelmäßig weniger aufwändig hergestellten und funktional abhängigen Anlage (Nebenstraße) mit um mehr als ein Drittel höheren Kosten belastet würden.

    Nach dieser Rechtsprechung, die das Bundesverwaltungsgericht erstmals in seinem Urteil vom 10.06.2009 - 9 C 2.08 - (BVerwGE 134, 139) begründet und in seinem Urteil vom 30.01.2013 - 9 C 1.12 - (NVwZ 2013, 876; s. auch Christ, jurisPR-BVerwG 14/2013 Anm. 1; krit.: Reif in Gössl/Reif, KAG, § 37 Anm. 4.1; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 14 Rn. 49) weiter entwickelt hat, entsteht unabhängig von einem darauf gerichteten Willen der Gemeinde eine Pflicht zur gemeinsamen Abrechnung des beitragsfähigen Aufwandes für die eine Erschließungseinheit bildenden Anlagen, wenn im Zeitpunkt unmittelbar vor der endgültigen Herstellung der ersten Anlage absehbar ist, dass bei getrennter Abrechnung der sich für die Hauptstraße ergebende Beitragssatz voraussichtlich um mehr als ein Drittel höher sein wird als die jeweils für die Nebenstraßen geltenden Beitragssätze; fehlt es an einer Zusammenfassungsentscheidung, ist im Streitfall die auf den maßgeblichen Zeitpunkt unmittelbar vor endgültiger Herstellung der ersten Anlage bezogene Prognose der Beitragsbelastung der Anlieger der Hauptstraße im Vergleich zu den Anliegern der Nebenstraßen nachträglich vorzunehmen.

  • VG Sigmaringen, 27.03.2013 - 5 K 3246/12

    Abrechnungseinheit; sog. Drittelgrenze (BVerwG); fingierte Abrechnungseinheit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 2 S 1215/13
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 27. März 2013 - 5 K 3246/12 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 27. März 2013 - 5 K 3246/12 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 27.82

    Sachliche Beitragspflicht - Beitragsfähige Erschließungsanlage -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 2 S 1215/13
    Die auf die einzelne Anlage bezogene Beitragspflicht entsteht nach der landesrechtlichen Regelung des § 37 Abs. 1 KAG unabhängig von einem entsprechenden Willen der Gemeinde kraft Gesetzes, falls sich die Gemeinde nicht schon vor Entstehen der Beitragspflicht gemäß § 37 Abs. 4 Satz 1 KAG (rechtmäßig) dazu entschieden hat, eine Abrechnungseinheit zu bilden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.1983 - 8 C 27.82 - Buchholz 406.11 § 130; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.12.1988 - 2 S 1158/87 - Reif in Gössl/Reif, KAG, § 37 Anm. 2.1).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 2 S 1158/87

    Erschließungsbeitragsrecht - Ablauf der Festsetzungsfrist - Erlaß eines neuen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 2 S 1215/13
    Die auf die einzelne Anlage bezogene Beitragspflicht entsteht nach der landesrechtlichen Regelung des § 37 Abs. 1 KAG unabhängig von einem entsprechenden Willen der Gemeinde kraft Gesetzes, falls sich die Gemeinde nicht schon vor Entstehen der Beitragspflicht gemäß § 37 Abs. 4 Satz 1 KAG (rechtmäßig) dazu entschieden hat, eine Abrechnungseinheit zu bilden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.1983 - 8 C 27.82 - Buchholz 406.11 § 130; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.12.1988 - 2 S 1158/87 - Reif in Gössl/Reif, KAG, § 37 Anm. 2.1).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 2 S 1215/13
    Diese Bezugnahme ergibt sich daraus, dass in der Gesetzesbegründung explizit auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Abschnittsbildung Bezug genommen wird und sogar zwei hierzu ergangene Entscheidungen (Urteile vom 07.06.1996 - 8 C 30.94 - und vom 30.05.1997 - 8 C 9.96 -) zitiert werden.
  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 1.12

    Sprungrevision; Erschließungsanlage; Vorteilsprinzip; Beitragsgerechtigkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 2 S 1215/13
    Nach dieser Rechtsprechung, die das Bundesverwaltungsgericht erstmals in seinem Urteil vom 10.06.2009 - 9 C 2.08 - (BVerwGE 134, 139) begründet und in seinem Urteil vom 30.01.2013 - 9 C 1.12 - (NVwZ 2013, 876; s. auch Christ, jurisPR-BVerwG 14/2013 Anm. 1; krit.: Reif in Gössl/Reif, KAG, § 37 Anm. 4.1; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 14 Rn. 49) weiter entwickelt hat, entsteht unabhängig von einem darauf gerichteten Willen der Gemeinde eine Pflicht zur gemeinsamen Abrechnung des beitragsfähigen Aufwandes für die eine Erschließungseinheit bildenden Anlagen, wenn im Zeitpunkt unmittelbar vor der endgültigen Herstellung der ersten Anlage absehbar ist, dass bei getrennter Abrechnung der sich für die Hauptstraße ergebende Beitragssatz voraussichtlich um mehr als ein Drittel höher sein wird als die jeweils für die Nebenstraßen geltenden Beitragssätze; fehlt es an einer Zusammenfassungsentscheidung, ist im Streitfall die auf den maßgeblichen Zeitpunkt unmittelbar vor endgültiger Herstellung der ersten Anlage bezogene Prognose der Beitragsbelastung der Anlieger der Hauptstraße im Vergleich zu den Anliegern der Nebenstraßen nachträglich vorzunehmen.
  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 9.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Verstoß gegen das Willkürverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.2014 - 2 S 1215/13
    Diese Bezugnahme ergibt sich daraus, dass in der Gesetzesbegründung explizit auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Abschnittsbildung Bezug genommen wird und sogar zwei hierzu ergangene Entscheidungen (Urteile vom 07.06.1996 - 8 C 30.94 - und vom 30.05.1997 - 8 C 9.96 -) zitiert werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2018 - 2 S 1116/18

    Heranziehung zu Vorausleistungen; Hineinwachsen in die Eigenschaft einer

    Zwar findet das Ermessen der Gemeinde nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Willkürverbot eine Grenze und hat auch der Landesgesetzgeber diese Rechtsprechung bei der Neuregelung des Erschließungsbeitragsrechts in seinen Regelungswillen aufgenommen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.02.2014 - 2 S 1215/13 -, juris Rn. 41).
  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15

    Erschließungsbeitrag; Erschließungseinheit; Erschließungsaufwand;

    Das Argument des Oberverwaltungsgerichts, gerade wegen der erheblichen Spreizung der Beitragssätze für die einzelnen, jeweils gleich ausgestalteten Erschließungsanlagen bestehe auch unter den vorliegenden Umständen nicht nur eine Befugnis, sondern sogar die Rechtspflicht zur Gesamtermittlung des Erschließungsaufwands, verkennt die Normstruktur des § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB; denn dieser setzt für die Entscheidung über eine Gesamtabrechnung bereits tatbestandlich das Bestehen einer Erschließungseinheit voraus, überlässt ihre Bildung mithin - anders als etwa § 37 Abs. 3 KAG BW (vgl. dazu VGH Mannheim, Urteil vom 20. Februar 2014 - 2 S 1215/13 - DVBl. 2014, 865 ) - nicht einer Ermessensentscheidung der Gemeinde.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2015 - 2 S 2301/14

    Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage; Abweichen von

    Aus § 37 Abs. 1 KAG geht hervor, dass auch das landesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht von dem Grundsatz der Abrechenbarkeit einer Einzelanlage ausgeht (vgl. Senatsurteil vom 20.02.2014 - 2 S 1215/13 - juris) und eine abweichende Bestimmung der abrechenbaren Anlage nur in Form der ausdrücklichen Bildung von Abschnitten oder Abrechnungseinheiten in der Disposition der Gemeinde steht.
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