Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - DL 13 S 214/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,23154
VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - DL 13 S 214/17 (https://dejure.org/2017,23154)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.06.2017 - DL 13 S 214/17 (https://dejure.org/2017,23154)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - DL 13 S 214/17 (https://dejure.org/2017,23154)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,23154) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheid des Verwaltungsgerichts durch den Berichterstatter in Verfahren über eine Klage gegen eine Disziplinarverfügung; Ahndung von außerhalb des Dienstes begangener schwerer Straftaten mit einer Freiheitsstrafe; Qualifizierende Voraussetzungen für ein ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    Disziplinarklageverfahren; konsensuale Berichterstatterentscheidung; Verhalten außerhalb des Dienstes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besetzung der Disziplinarkammer; Berichterstatter; Einzelrichter; Zurückstufung; Außerdienstliches Dienstvergehen; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln; Mittelschweres Dienstvergehen; Nachhaltiger Vertrauensverlust

  • rechtsportal.de

    Entscheid des Verwaltungsgerichts durch den Berichterstatter in Verfahren über eine Klage gegen eine Disziplinarverfügung; Ahndung von außerhalb des Dienstes begangener schwerer Straftaten mit einer Freiheitsstrafe; Qualifizierende Voraussetzungen für ein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Außerdienstliches Dienstvergehen bei mit einer Freiheitsstafe geahndeter außerdienstlicher Straftat

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 154
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2010 - DL 16 S 2597/09

    Disziplinarrechtliche Bewertung von Verstößen eines Beamten gegen das

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - DL 13 S 214/17
    Der Verwaltungsgerichtshof geht in seiner Rechtsprechung (Urteile vom 06.08.2009 - DL 16 S 2974/08 - und vom 25.02.2010 - DL 16 S 2597/09 -, juris) davon aus, dass für die Bewertung der Schwere von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz das Anliegen des Gesetzgebers von erheblicher Bedeutung ist, mit diesem Gesetz den schädlichen Auswirkungen des Rauschgiftkonsums vorzubeugen und so Gefahren von Einzelnen und der Allgemeinheit abzuwehren.

    Angesichts der Variationsbreite möglicher Verwirklichungsformen pflichtwidrigen Verhaltens in diesem Bereich ist das disziplinare Gewicht des Dienstvergehens von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig und kann in besonders schweren Fällen zur Annahme eines schweren Dienstvergehens mit der Folge der Entfernung aus dem Dienst führen (vgl. Urteil des Senats vom 25.02.2010, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - DL 13 S 214/17
    Während bei außerdienstlichen Straftaten mit einem Strafrahmen bis zu zwei Jahren der Orientierungsrahmen bis hin zur Zurückstufung reicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 50.13 -, Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 39 m.w.N.), ist bei einem über zwei Jahre Freiheitsstrafe hinausgehenden Strafrahmen für die Maßnahmebemessung grundsätzlich auf einen Orientierungsrahmen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst abzustellen.

    Auch bei weniger gravierenden Verurteilungen kann der Ausspruch der Strafverfolgungsorgane aber als Indiz für die Schwere einer außerdienstlich begangenen Straftat und für Abstufungen innerhalb des Orientierungsrahmens herangezogen werden (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 50.13 -, NVwZ-RR 2016, 421; Beschluss vom 05.07.2016 - 2 B 24.16 -, NVwZ-RR 2016, 876).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2016 - DL 13 S 1279/15

    Disziplinarverfahren bei Verschwendung öffentlicher Mittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - DL 13 S 214/17
    Ebenso ist es nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht die Disziplinarverfügung gemäß § 21 AGVwGO (zu dessen Anwendbarkeit bei materiellen Bemessungsfehlern vgl. Urteil des Senats vom 09.08.2016 - DL 13 S 1279/15 -, ESVGH 67, 63) zu Gunsten des Klägers dahingehend abgeändert hat, dass der Kläger in das Amt eines Brandmeisters (A 7) versetzt wird.

    Damit will der Gesetzgeber der Bandbreite von disziplinarrechtlich zu beurteilenden Lebenssachverhalten gerecht werden (vgl. zum Ganzen: Urteil des Senats vom 09.08.2016, a.a.O.).

  • BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvL 8/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften über den Umgang mit Cannabis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - DL 13 S 214/17
    Auch wenn es sich bei Cannabis um eine so genannte weiche Droge handelt, werden durch sie insbesondere Jugendliche an Rauschmittel herangeführt und deren Gewöhnung an berauschende Mittel gefördert; die Festigung der Persönlichkeit von Jugendlichen und Heranwachsenden kann behindert werden (BVerfG, Beschluss vom 29.06.2004 - 2 BvL 8/02 -, DVBl. 2004, 1108).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2009 - DL 16 S 2974/08

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen unerlaubten Erwerbs von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - DL 13 S 214/17
    Der Verwaltungsgerichtshof geht in seiner Rechtsprechung (Urteile vom 06.08.2009 - DL 16 S 2974/08 - und vom 25.02.2010 - DL 16 S 2597/09 -, juris) davon aus, dass für die Bewertung der Schwere von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz das Anliegen des Gesetzgebers von erheblicher Bedeutung ist, mit diesem Gesetz den schädlichen Auswirkungen des Rauschgiftkonsums vorzubeugen und so Gefahren von Einzelnen und der Allgemeinheit abzuwehren.
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - DL 13 S 214/17
    Dem entspricht es, dass der nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 5.10 -, NVwZ 2011, 303) für die disziplinarrechtliche Ahndung von außerdienstlichen Straftaten in einer ersten Stufe heranzuziehende gesetzlich vorgesehene Strafrahmen für die hier streitgegenständlichen Straftaten nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG und § 29a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BtMG Geldstrafe (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) bzw. Freiheitsstrafe von drei Monaten (§ 29a Abs. 2 BtMG) bis jeweils fünf Jahren Freiheitsstrafe beträgt.
  • BVerwG, 18.06.2014 - 2 B 9.14

    Die Schwere von Straftaten ist disziplinarrechtlicher Beurteilungsmaßstab;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - DL 13 S 214/17
    Diese Verurteilungen können bei der Bewertung der Schwere des hier streitgegenständlichen Dienstvergehens als (strafrechtliche) Vorbelastung des Beamten herangezogen werden (vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 18.06.2014 - 2 B 9.14 -, Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 24), nachdem ihrer Berücksichtigung - wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat - gemäß §§ 46 Abs. 1 Nr. 2a und b, 47 Abs. 3 BZRG kein rechtliches Hindernis entgegensteht.
  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - DL 13 S 214/17
    Auch bei weniger gravierenden Verurteilungen kann der Ausspruch der Strafverfolgungsorgane aber als Indiz für die Schwere einer außerdienstlich begangenen Straftat und für Abstufungen innerhalb des Orientierungsrahmens herangezogen werden (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 50.13 -, NVwZ-RR 2016, 421; Beschluss vom 05.07.2016 - 2 B 24.16 -, NVwZ-RR 2016, 876).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - DL 13 S 214/17
    Für die Schwere des Dienstvergehens können bestimmend sein die objektive Handlung (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, zum Beispiel die Verletzung einer Kern- oder einer Nebenpflicht, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, wie etwa Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht des Verschuldens des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und Dritte, zum Beispiel der materielle Schaden (vgl. BVerwG, Urteile vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 und vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3, jeweils zu § 13 BDG).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.2017 - DL 13 S 214/17
    Für die Schwere des Dienstvergehens können bestimmend sein die objektive Handlung (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, zum Beispiel die Verletzung einer Kern- oder einer Nebenpflicht, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, wie etwa Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht des Verschuldens des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und Dritte, zum Beispiel der materielle Schaden (vgl. BVerwG, Urteile vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 und vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3, jeweils zu § 13 BDG).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BVerwG, 19.07.2010 - 2 B 127.09

    Verfahrensrüge: Fehlerhafte Besetzung der ersten Instanz; zweitinstanzliches

  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2011 - DL 13 S 583/11

    Besitz kinderpornografischer Dateien durch Lehrer; Disziplinarmaß

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2015 - DB 13 S 1634/15

    Aberkennung des Ruhegehalts eines wegen Kindesmissbrauchs im Ausland verurteilten

  • BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 13.15

    Disziplinarmaßnahme; Dienstvergehen; schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst;

  • BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 4.15

    Beamter; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarbefugnis; unmittelbarer

  • BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 19/19

    Anfechtung der Wahl zum Vorstand in der Kammerversammlung wegen unzulässiger

    Das gilt auch für die Rüge, das Gericht in erster Instanz sei nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 1980 - AnwZ (B) 3/80, BGHZ 77, 327, 329; Beschluss vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, juris Rn. 7; Beschluss vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, juris Rn. 7; BVerwG, Urteil vom 20. August 1965 - IV C 119/65, NJW 1965, 2317; Beschluss vom 19. Juli 2010 - 2 B 127/09, juris Rn. 5 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juni 2017 - DL 13 S 214/17, juris Rn. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2022 - DL 16 S 1567/20

    Disziplinarmaßnahme gegen eine Polizeiobermeisterin wegen außerdienstlichen

    47 Soweit der Senat in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, BVerwGE 152, 228 ; Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 50.13 -, NVwZ-RR 2016, 421 ) davon ausgegangen ist, dass bei einer außerdienstlich begangenen Straftat zur Bestimmung der Schwere des begangenen Dienstvergehens indiziell auf die vom Strafgericht konkret ausgesprochene Sanktion zurückgegriffen werden kann (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.2017 - DL 13 S 214/17 -, juris Rn. 37), hält er daran in Ansehung der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur disziplinaren Ahndung außerdienstlich begangener Straftaten (BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - 2 C 3.18 -, BVerwGE 166, 389 ; Urteil vom 16.06.2020 - 2 C 12.19 -, BVerwGE 168, 254 ; Urteil vom 28.09.2021 - 2 WD 11.21 -, juris Rn. 48) nicht mehr fest.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2017 - DL 13 S 552/16

    Zurückstufung eines Beamten bei einem schweren Dienstvergehen

    Dieses Verständnis liegt auch den §§ 26 ff. LDG zugrunde (vgl. dazu Amtliche Begründung zu § 26 LDG, a.a.O., S. 86, Urteile des Disziplinarsenats vom 20.06.2017 - DL 13 S 214/17 - und vom 24.08.2011 - DL 13 S 583/11 -, jew. juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht