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   VGH Baden-Württemberg, 20.07.2010 - 4 S 443/10   

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VGH Baden-Württemberg, 20.07.2010 - 4 S 443/10 (https://dejure.org/2010,9041)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.07.2010 - 4 S 443/10 (https://dejure.org/2010,9041)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - 4 S 443/10 (https://dejure.org/2010,9041)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bewilligung von Trennungsgeld - "Haben" einer Wohnung im Sinne des § 10 Abs 1 UKG BW

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht zum Besitz gem. § 986 Abs. 1 S. 1 BGB als Voraussetzung für das "Haben" einer Wohnung i.S.v. § 10 Abs. 1 Landesumzugskostengesetz BW (LUKG BW); Haben eines "Hausstands" i.S.v. § 7 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz a.F. (BUKG a.F.) in einer Wohnung als Anknüpfungspunkt ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht zum Besitz gem. § 986 Abs. 1 S. 1 BGB als Voraussetzung für das "Haben" einer Wohnung i.S.v. § 10 Abs. 1 Landesumzugskostengesetz BW (LUKG BW); Haben eines "Hausstands" i.S.v. § 7 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz a.F. ( BUKG a.F.) in einer Wohnung als Anknüpfungspunkt ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 117
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 179/05

    Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2010 - 4 S 443/10
    Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Rechtsbindungswille (BGH, Urteile vom 28.09.2005 - XII ZR 189/02 -, BGHZ 165, 1, 10 und vom 09.07.2008 - XII ZR 179/05 -, BGHZ 177, 193, RdNr. 18).

    Denn in diesem Bereich haben Partner regelmäßig keine über die Ausgestaltung ihrer Gemeinschaft hinausgehenden rechtlichen Vorstellungen (BGH, Urteil vom 09.07.2008 a.a.O., RdNr. 22.).

    Doch selbst wenn eine solche Innengesellschaft und daher im Falle der Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein gesellschaftsrechtlicher Ausgleichsanspruch des Klägers bestünde (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2008, a.a.O. RdNr. 18), ließe sich daraus nicht auf das "Haben" der Wohnung im Sinne des Landesumzugskostengesetzes schließen.

  • BGH, 30.04.2008 - XII ZR 110/06

    Rechtstellung des verbleibenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2010 - 4 S 443/10
    Die Mitbenutzung der gemeinsamen, aber im Alleineigentum eines Partners stehenden Wohnung beruht hier auf dessen tatsächlicher Gestattung; die Befugnis zu dieser Mitbenutzung endet folglich, wenn die tatsächliche Gestattung nicht mehr besteht, etwa weil der Eigentümer der Wohnung die Herausgabe des Mitbesitzes verlangt (BGH, Urteil vom 30.04.2008 - XII ZR 110/06 -, BGHZ 176, 262 RdNr. 14).

    Die Einräumung der Mitnutzung ist in solchem Fall nur eine von vielfältigen Leistungen im Rahmen des wechselseitigen Gebens und Nehmens; sie dient - wie die anderen Beiträge auch - dem gemeinsamen Interesse der Partner und erfolgt im Zweifel auf tatsächlicher, nicht auf (gesellschafts- oder leih-)vertraglicher Grundlage (BGH, Urteil vom 30.04.2008, a.a.O. RdNr. 16 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.1996 - 4 S 3561/94

    Trennungsgeld: fehlender Umzugswille - Unzumutbarkeit eines Umzuges; zum Begriff

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2010 - 4 S 443/10
    Dass - auch - der landesgesetzliche Begriff des Hausstands im Sinne des § 7 Abs. 3 des Landesumzugskostengesetzes in der Fassung vom 04.03.1975 (GBl S. 176), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.12.1985 (GBl. S. 409) - LUKG a.F. - keine besondere rechtliche Beziehung zu der Unterkunft des Beamten forderte, zeigt die Systematik der Landestrennungsgeldverordnung vom 12.12.1985 (GBl. S. 411) in ihrer ursprünglichen Fassung - LTGVO a.F. So war in § 3 Abs. 2 Nr. 2 LTGVO a.F. die Höhe des Anspruchs desjenigen Trennungsgeldberechtigten geregelt, der unverheiratet oder mit seinem Ehegatten nicht in häuslicher Gemeinschaft lebend seine Wohnung mit Haustand, über die er das alleinige Verfügungsrecht besitzt, beibehält (vgl. zu der Regelung Senatsurteil vom 09.01.1996 - 4 S 3561/94 -, IÖD 1996, 134).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 16.96

    Abwasserabgabe; Einhaltensfiktion (sog. 4-aus-5-Regelung); Einhaltung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2010 - 4 S 443/10
    Ein "(Mit-)Verfügungsrecht" über die Wohnung im Sinne eines Veräußerungsrechts - im Fall des Eigentums - oder - im Fall der Miete - eines Kündigungsrechts, das das gesamte Mietverhältnis beenden kann, ist entgegen der Regelung in Nr. 4 Abs. 2 zu § 10 der allgemeinen Verwaltungsvorschriften des Finanzministeriums zum Landesumzugskostengesetz - LUKGVwV - vom 18.09.2003 (GABl. S. 623) - die norminterpretierenden allgemeinen Verwaltungsvorschriften binden die Gerichte bei der Rechtsanwendung nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.1998 - 8 C 16.96 -, BVerwGE 107, 338, 340 f.) - nicht erforderlich.
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2010 - 4 S 443/10
    Ebenso wie die Ehe zeichnet sich die nichteheliche Lebensgemeinschaft zwar durch innere Bindungen aus, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234, 264).
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 296/00

    Anwendbarkeit ausländischen Rechts auf Ansprüche nach Auflösung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2010 - 4 S 443/10
    Wenn die Partner nicht etwas Besonderes unter sich geregelt haben, werden dementsprechend persönliche und wirtschaftliche Leistungen nicht aufgrund von wechselseitig abgeschlossenen Verträgen erbracht (vgl. etwa BGH, Urteile vom 31.10.2007 - XII ZR 261/04 -, NJW 2008, 443, 444 und vom 13.04.2005 - XII ZR 296/00 -, NJW-RR 2005, 1089, 1090 f.).
  • BGH, 28.09.2005 - XII ZR 189/02

    Ansprüche der Ehegatten bei Auseinandersetzung einer Ehegatteninnengesellschaft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2010 - 4 S 443/10
    Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Rechtsbindungswille (BGH, Urteile vom 28.09.2005 - XII ZR 189/02 -, BGHZ 165, 1, 10 und vom 09.07.2008 - XII ZR 179/05 -, BGHZ 177, 193, RdNr. 18).
  • BGH, 31.10.2007 - XII ZR 261/04

    Anspruch des Erben auf Rückzahlung von Zuwendungen im Rahmen einer nichtehelichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2010 - 4 S 443/10
    Wenn die Partner nicht etwas Besonderes unter sich geregelt haben, werden dementsprechend persönliche und wirtschaftliche Leistungen nicht aufgrund von wechselseitig abgeschlossenen Verträgen erbracht (vgl. etwa BGH, Urteile vom 31.10.2007 - XII ZR 261/04 -, NJW 2008, 443, 444 und vom 13.04.2005 - XII ZR 296/00 -, NJW-RR 2005, 1089, 1090 f.).
  • Drs-Bund, 02.12.1998 - BT-Drs 14/90
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.07.2010 - 4 S 443/10
    Aus den Gesetzgebungsmaterialien ergibt sich, dass der Bundesgesetzgeber wusste und wollte, dass der Berechtigte nun eine Wohnung haben müsse (BT-Drucks. 14/90 S. 38).
  • VG Stuttgart, 07.07.2017 - 2 K 5663/16

    Trennungsgeld: dienstliche Gründe für eine Versetzung im Sinne des Umzugsrechts

    Die Klage, über die der Berichterstatter anstelle der Kammer ohne mündliche Verhandlung entscheiden kann (§ 87a Abs. 2 u. 3, § 101 Abs. 2 VwGO), ist als Verpflichtungsklage zulässig (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.07.2010 - 4 S 443/10 - NVwZ-RR 2011, 117; VG Stuttgart, 8. Kammer, Urt. v. 08.04.2015 - 8 K 1106/14 -).
  • VG Ansbach, 03.11.2015 - AN 1 K 14.01553

    Trennungsgeld bei Untermiete in der Wohnung der Lebensgefährtin

    Auch aus dem Verweis in Art. 9 Abs. 3 BayUKG auf Art. 9 Abs. 1 BayUKG und das danach erforderliche "Haben" einer eigenen Wohnung als Voraussetzung für die Gewährung einer Pauschalvergütung für sonstige Umzugsauslagen kann nicht abgeleitet werden, dass ein Anspruch auf Bewilligung von Trennungsgeld vom Bestehen eines gesetzlichen oder vertraglichen Verfügungsrechts an der Wohnung abhängen soll (so aber VGH BW, Urteil vom 20.7.2010 - 4 S 443/10 - juris für die dortige Rechtslage nach § 10 Abs. 1 UKG BW).
  • VG München, 16.02.2015 - M 17 K 15.80

    Streit über Zusage einer Umzugskostenvergütung

    Insbesondere kann das lediglich "behelfsmäßige" Zur-Verfügung-Stellen der Räumlichkeiten durch die Mutter bzw. das bloße Leben in den beiden Zimmern keine gesicherte Rechtsposition des Klägers begründen (VGH BW, U. v. 20.7.2010 - 4 S 443/10 - juris Rn. 18, 20, 22; VG Regensburg, U. v. 13.2.2002 - RO 3 K 01.01681 - juris Rn. 21ff.).
  • VG Stuttgart, 07.08.2017 - 2 K 5663/16

    Trennungsgeld; Versetzung; Dienstliche Gründe

    Die Klage, über die der Berichterstatter anstelle der Kammer ohne mündliche Verhandlung entscheiden kann (§ 87a Abs. 2 u. 3, § 101 Abs. 2 VwGO ), ist als Verpflichtungsklage zulässig (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.07.2010 - 4 S 443/10 - NVwZ-RR 2011, 117 ; VG Stuttgart, 8. Kammer, Urt. v. 08.04.2015 - 8 K 1106/14 -).
  • VG Augsburg, 17.01.2013 - Au 2 K 12.33

    Einer Beamtin ist die Eigentumswohnung ihres Lebensgefährten, in der sie mit

    Auch aus dem Verweis in Art. 9 Abs. 3 BayUKG auf Art. 9 Abs. 1 BayUKG und das danach erforderliche "Haben" einer eigenen Wohnung als Voraussetzung für die Gewährung einer Pauschalvergütung für sonstige Umzugsauslagen kann nach Überzeugung des Gerichts nicht abgeleitet werden, dass ein Anspruch auf Bewilligung von Trennungsgeld vom Bestehen eines gesetzlichen oder vertraglichen Verfügungsrechts an der Wohnung abhängen soll (so aber VGH BW, U.v. 20.7.2010 - 4 S 443/10 - juris für die dortige Rechtslage nach § 10 Abs. 1 UKG BW).
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