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   VGH Baden-Württemberg, 21.05.1963 - III 90/62   

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VGH Baden-Württemberg, 21.05.1963 - III 90/62 (https://dejure.org/1963,8127)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.05.1963 - III 90/62 (https://dejure.org/1963,8127)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Mai 1963 - III 90/62 (https://dejure.org/1963,8127)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1964, 154
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 18.12.1975 - V C 47.74
    Schon aus diesem Grunde bedarf es hier keiner Erörterung, ob auch hinsichtlich einer geänderten Klage die Klagefrist eingehalten sein muß oder allein darauf abzustellen ist, ob im Zeitpunkt der Klageerhebung die Frist gewahrt war (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 40, 25 [32]; Redeker-von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung 5. Aufl., Rdnr. 16 zu § 91; VGH Mannheim, in DVBl. 1964, 154 mit Anmerkung Ule S. 156).
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