Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 22.03.1989 - 6 S 3223/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VBlBW 1989, 383
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 19.07.1996 - 9 S 1677/96
Prozeßkostenvorschuß in Kinder- und Jugendhilfesachen als Unterhaltsanspruch …
In der Rechtsprechung der mit Sozialangelegenheiten und Jugendhilfeangelegenheiten befaßten Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist es anerkannt, daß Verfahren wegen solcher Sozialleistungen wichtige persönliche Angelegenheiten eines Kindes sind, die - wie Unterhaltsprozesse oder Rentenprozesse - einen Anspruch auf einen Prozeßkostenvorschuß auslösen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 7.2.1979 - VI 13/79 - m.w.N. und vom 10.3.1989 - 6 S 3223/87 -, hier bezüglich Ehegatten).Die Vorschußpflicht der Eltern deckt sich dabei der Höhe nach mit der Pflicht, ihr Einkommen für einen wegen eigener Ansprüche geführten Prozeß einzusetzen (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 10.3.1989, a.a.O., m.w.N.).