Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1295/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,2094
VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1295/17 (https://dejure.org/2018,2094)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.01.2018 - 8 S 1295/17 (https://dejure.org/2018,2094)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 8 S 1295/17 (https://dejure.org/2018,2094)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,2094) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 68, 148
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • VG Sigmaringen, 20.01.2017 - 9 K 220/16

    Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung über Einspruch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1295/17
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 20. Januar 2017 - 9 K 220/16 - geändert.

    Auf die am 22.01.2016 erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Urteil vom 20.01.2017 - 9 K 220/16 - den Bescheid vom 28.07.2015 und den Widerspruchsbescheid vom 22.12.2015 aufgehoben.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 20. Januar 2017 - 9 K 220/16 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsbehelfsbelehrung; Fristbeginn; Bekanntgabefiktion

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1295/17
    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Formerfordernisse des Rechtsmittels so kompliziert und schwer zu erfassen sind, daß nicht erwartet werden kann, der Rechtsuchende werde sich in zumutbarer Weise darüber rechtzeitig Aufklärung verschaffen können" (BVerfG, Beschluss vom 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 -, BVerfGE 93, 99 [108] = juris, Rn. 32; vgl. auch BVerfG, Plenumsbeschluss vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395 = juris, Rn. 69).

    Es genügt daher, wenn einem Beteiligten hinsichtlich der Frist der richtige Weg vorgezeichnet wird (vgl. BVerfG, Plenumsbeschluss vom 30.04.2003, a.a.O., Rn. 69 sowie den "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess" vom 15.08.2012, in dem nur von einer "Orientierung im gerichtlichen Instanzenzug" die Rede ist, BT-Drs. 17/10490, S. 1).

  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 20.61

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1295/17
    Das Bundesverwaltungsgericht hat soweit ersichtlich erstmals mit Urteilen vom 08.12.1961 (- VII C 20.61 -,NJW 1962, 1218 sowie - VII C 72.61 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 2) zu der Frage Stellung genommen und ausgeführt, "eine Rechtsmittelbelehrung (ist) nicht deshalb fehlerhaft, weil sie keinen Hinweis auf das die Frist in Lauf setzende Ereignis enthält" (NJW 1962, S. 1219), wenngleich entscheidungstragend nicht die Ausführungen zur Verwaltungsgerichtsordnung, sondern zum Hessischen Verwaltungsgerichtsgesetz waren.

    Zwar ist die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts wenig überzeugend, wonach es " notwendig " (Hervorhebung nur hier) sei, "daß das Gesetz unter der Belehrung über die einzuhaltende Frist nur eine Belehrung über die absolute Dauer der Frist versteht" (Urteil vom 08.12.1961 - VII C 20.61 -, NJW 1962, 1218 [1219]).

  • Drs-Bund, 15.04.1953 - BT-Drs I/4278

    Ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung; "einzuhaltende Frist"; Angaben zum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1295/17
    Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass § 58 Abs. 1 VwGO ein weitergehendes Verständnis zugrunde liegt; insbesondere lässt sich soweit ersichtlich der Gesetzgebungsgeschichte nichts dergleichen entnehmen (vgl. § 61 Abs. 2 des Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung vom 15.04.1953 und die Begründung dazu in BT-Drs. I/4278, S. 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2015 - 8 S 2187/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagefrist - Widerspruchsbescheid -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1295/17
    Insbesondere kommt es nicht mehr auf die Rechtmäßigkeit des Bescheids vom 02.04.2015 als der zu vollstreckenden Grundverfügung an (Senatsbeschluss vom 17.12.2015 - 8 S 2187/15 -, NVwZ-RR 2016, 557 [558] = juris, Rn. 11).
  • BVerwG, 07.11.2014 - 2 B 45.14

    Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Voraussetzungen einer wirksamen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1295/17
    Auch wird eine Rechtsbehelfsbelehrung ohne einen Hinweis auf den Beginn der Frist weder irreführend noch handelt es um eine eigenständige Anforderung, mit der ein Rechtsunkundiger ohne entsprechende Belehrung nicht rechnen muss (vgl. im Übrigen BVerwG, Beschluss vom 07.11.2014 - 2 B 45.14 -, juris, Rn. 10, wonach selbst Belehrungen über die Form oder einen Vertretungszwang nicht erforderlich seien).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 118/71

    Ablehnung einer beantragten Zurückstellung vom Wehrdienst - Versäumung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1295/17
    Die konkrete Berechnung des Laufs einer Anfechtungsfrist kann der eigenen Verantwortlichkeit des Betroffenen überlassen bleiben (BVerfG, Beschluss vom 27.07.1971 - 2 BvR 118/71 -, BVerfGE 31, 388 = juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1295/17
    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Formerfordernisse des Rechtsmittels so kompliziert und schwer zu erfassen sind, daß nicht erwartet werden kann, der Rechtsuchende werde sich in zumutbarer Weise darüber rechtzeitig Aufklärung verschaffen können" (BVerfG, Beschluss vom 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 -, BVerfGE 93, 99 [108] = juris, Rn. 32; vgl. auch BVerfG, Plenumsbeschluss vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395 = juris, Rn. 69).
  • BVerwG, 21.01.1972 - IV C 40.70

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vorliegen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1295/17
    Der Senat teilt allerdings die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Sinn und Zweck der Rechtsbehelfsbelehrung nicht darin besteht, allen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und den Beteiligten "jede eigene Überlegung" zu ersparen (BVerwG, Urteil vom 21.01.1972 - IV C 40.70 -, NJW 1972, 1435).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1294/17

    Rechtsmittelbelehrung über den Beginn einer Frist

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1295/17
    Mit Schreiben vom 21.10.2015 trug ihr Prozessbevollmächtigter vor, sie habe am 15.04.2015 in einem Gespräch u.a. mit dem Bürgermeister der Beklagten zum Ausdruck gebracht, mit den Entscheidungen (eine weitere Zwangsgeldfestsetzung ist Gegenstand des Verfahrens 8 S 1294/17) nicht einverstanden zu sein; hilfsweise beantragte der Bevollmächtigte die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2017 - 8 S 362/17

    Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur

  • BFH, 28.04.2015 - VI R 65/13

    Vollstreckung einer unanfechtbaren Abbruchanordnung - Einwendungen gegen die

  • BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 46/13 R

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Begründungsfrist; Ausschlussfrist;

  • BGH, 21.01.2014 - EnVR 22/13
  • BVerwG, 05.05.1999 - 8 B 16.99

    Zu den Voraussetzungen für die sofortige Vollziehung einer Abbruchanordnung

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2013 - 8 S 159/13

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Ummfang der Rechtsmittelbelehrung

  • BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 92.83

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BFH, 07.03.2006 - X R 18/05

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Verfahrensrecht - Rechtsmittelbelehrung

  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 72.61

    Zurechnung des Verschulden von nicht Prozessbevollmächtigte im engeren Sinne

  • BVerwG, 14.06.1983 - 6 C 162.81
  • BVerwG, 09.05.2019 - 4 C 2.18

    Auslegung; Beginn der einzuhaltenden Frist; Fristberechnung; Gemeinsamer Senat;

    Das bedarf indessen keiner Vertiefung, denn jedenfalls nach Sinn und Zweck des § 58 VwGO ist eine Belehrung über den Fristbeginn nicht erforderlich.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1294/17

    Zulassung der Berufung wegen Divergenz bzw. grundsätzlicher Bedeutung der

    Mit Schreiben vom 21.10.2015 trug ihr Prozessbevollmächtigter vor, sie habe am 15.04.2015 in einem Gespräch u.a. mit dem Bürgermeister der Beklagten zum Ausdruck gebracht, mit den Entscheidungen (eine weitere Zwangsgeldfestsetzung ist Gegenstand des Verfahrens 8 S 1295/17) nicht einverstanden zu sein; hilfsweise beantragte der Bevollmächtigte die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
  • VG Würzburg, 22.03.2018 - W 8 K 18.30255

    Unzulässigkeit wegen Versäumung der zweiwöchigen Klagefrist

    Ihm ist zuzumuten gegebenenfalls bei sachkundiger Stelle nachzufragen, zumal wie ausgeführt in der Rechtsbehelfsbelehrung:der richtige Weg vorgezeichnet war (vgl. auch VG Greifswald, U.v. 7.2.2018 - 3 A 1089/17 As HGW - juris; VG Lüneburg, G.v. 23.1.2018 - 3 A 169/16 - juris sowie VGH BW, U.v. 23.1.2018 - 8 S 1295/17 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht