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   VGH Baden-Württemberg, 25.01.2011 - A 9 S 2774/10   

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VGH Baden-Württemberg, 25.01.2011 - A 9 S 2774/10 (https://dejure.org/2011,5884)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.01.2011 - A 9 S 2774/10 (https://dejure.org/2011,5884)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - A 9 S 2774/10 (https://dejure.org/2011,5884)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wirkungen der Einzelrichterübertragung bei Übernahme der Berichterstattung durch frisch ernannten Proberichter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Einzelrichterübertragung i.R.e. Asylverfahrens im Hinblick auf die Übertragung des Verfahrens auf einen frisch ernannten Proberichter infolge eines Mitgliederwechsels im Spruchkörper ohne ausdrückliche Übergangsregelung im Geschäftsverteilungsplan; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GVG § 21g Abs. 2, AsylVfG § 76 Abs. 5, AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3, VwGO § 138 Nr. 1, VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
    Asylverfahren, Verfahrensfehler, Einzelrichter, Richter auf Probe, richterliche Überzeugungsgewissheit, Posttraumatische Belastungsstörung, Sachverständigengutachten, Glaubhaftmachung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Einzelrichterübertragung i.R.e. Asylverfahrens im Hinblick auf die Übertragung des Verfahrens auf einen frisch ernannten Proberichter infolge eines Mitgliederwechsels im Spruchkörper ohne ausdrückliche Übergangsregelung im Geschäftsverteilungsplan; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 61, 161
  • NVwZ-RR 2011, 350
  • DÖV 2011, 372
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2011 - A 9 S 2774/10
    Im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Hinblick auf die Unschärfen des geltend gemachten Krankheitsbildes einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) hat es vielmehr zu Recht darauf hingewiesen, dass ausreichend konkrete Hinweise für eine behandlungsbedürftige Erkrankung regelmäßig nur bei Vorliegen eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attestes angenommen werden können (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11.09.2007 - 10 C 8/07 -, BVerwGE 129, 251 [255 f.]; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.02.208 - 11 S 2439/07 -, VBlBW 2008, 309 [310]).

    Die vom Kläger abgegebenen Erklärungen zu den traumatisierenden Erlebnissen im Heimatland können daher nicht unbesehen ohne weitere Überprüfung und unter Verzicht auf eine eigenständige Exploration zur Grundlage einer ärztlichen Stellungnahme herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.09.2007 - 10 C 8/07 -, BVerwGE 129, 251 [264]).

  • BVerwG, 22.02.2005 - 1 B 10.05

    Anforderungen an die Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2011 - A 9 S 2774/10
    Vielmehr ist es Aufgabe des Tatrichters, sich die gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderliche Überzeugungsgewissheit von der Wahrheit des Parteivortrages zu verschaffen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 22.02.2005 - 1 B 10/05 - sowie Senatsbeschluss vom 20.10.2006 - A 9 S 1157/06 -, VBlBW 2007, 116 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2008 - 11 S 2439/07

    Aufklärungspflicht der Ausländerbehörde bei Hinweisen auf Verschlechterung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2011 - A 9 S 2774/10
    Im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Hinblick auf die Unschärfen des geltend gemachten Krankheitsbildes einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) hat es vielmehr zu Recht darauf hingewiesen, dass ausreichend konkrete Hinweise für eine behandlungsbedürftige Erkrankung regelmäßig nur bei Vorliegen eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attestes angenommen werden können (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 11.09.2007 - 10 C 8/07 -, BVerwGE 129, 251 [255 f.]; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.02.208 - 11 S 2439/07 -, VBlBW 2008, 309 [310]).
  • VGH Hessen, 19.11.1992 - 10 TE 1371/92

    Unzulässige Rückübertragung eines Asylrechtsstreits vom Einzelrichter auf die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2011 - A 9 S 2774/10
    Insbesondere bleibt er Berichterstatter, so dass auch kein Verhinderungsfall eintritt, der eine Vertretung durch ein anderes Mitglied des Spruchkörpers auslösen könnte (ebenso Geiger, in: Eyermann, VwGO-Kommentar, 13. Aufl. 2010, § 6 Rn. 14; a.A. Hess. VGH, Beschluss vom 19.11.1992 - 10 TE 1371/92 -, NVwZ-RR 1993, 332).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2011 - A 9 S 2774/10
    Als "prozessuales Urrecht" sichert das rechtliche Gehör den Betroffenen insbesondere, dass sie mit Ausführungen und Anträgen gehört werden (vgl. BVerfG, Plenumsbeschluss vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395 [408 f.]).
  • BVerfG, 22.09.1983 - 2 BvR 1475/83

    Verfassungsmäßigkeit der Möglichkeit der Übertragung des Rechtsstreits auf den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2011 - A 9 S 2774/10
    Ausgangspunkt der Einschränkung sind nicht Zweifel an der unparteiischen und neutralen Amtsausübung; vielmehr will die kraft Gesetzes angeordnete Einschränkung der Spruchbefugnis - ebenso wie im Falle des § 6 Abs. 1 Satz 2 VwGO - nur eine hinreichende richterliche Erfahrung für die besonders verantwortungsvolle Tätigkeit als Einzelrichter sicherstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.09.1983 - 2 BvR 1475/83 -, NJW 1984, 559).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2006 - A 9 S 1157/06

    Ablehnung der in der mündlichen Verhandlung gestellten Hilfsbeweisanträge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2011 - A 9 S 2774/10
    Vielmehr ist es Aufgabe des Tatrichters, sich die gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderliche Überzeugungsgewissheit von der Wahrheit des Parteivortrages zu verschaffen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 22.02.2005 - 1 B 10/05 - sowie Senatsbeschluss vom 20.10.2006 - A 9 S 1157/06 -, VBlBW 2007, 116 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 09.10.2001 - Au 9 K 00.801
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2011 - A 9 S 2774/10
    Für den von § 76 Abs. 5 AsylVfG geregelten Zeitraum geht die Einzelrichterübertragung daher ins Leere (vgl. dazu auch VG Augsburg, Gerichtsbescheid vom 09.10.2001 - Au 9 K 00.801 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2003 - 14 S 1598/02
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.2011 - A 9 S 2774/10
    Sachverständigen-Bescheinigungen, die unkritisch und ohne die erforderliche Distanz allein auf den vorgetragenen Angaben beruhen, begründen daher keine hinreichende Tatsachengrundlage, um einen entsprechenden Beweisantrag zu stützen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.06.2003 - 14 S 1598/02 - sowie Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand: 11/10, § 60a Rn. 288).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2014 - A 9 S 1791/1
    Gemessen an diesen Grundsätzen, die auch in der Rechtsprechung des Se­ nats zugrunde gelegt werden (vgl. Beschluss vom 25.01.2011 -A 9 S 2774/10 -, ESVGH 61, 161; Beschluss vom 09.07.2012 - A 9 S 1359/12 -, ESVGH 63, 65), legt der Kläger hier nicht dar, dass das Verwaltungsgericht gehalten war, seinem Beweisantrag stattzugeben bezie­ hungsweise weitere Ermittlungen zu den darin angesprochenen Fragen anzu­ stellen, ob bei ihm tatsächlich eine PTBS vorliegt.

    Sachverständigen-Bescheinigungen, die ohne die erforderliche Dis­ tanz allein auf den vorgetragenen Angaben beruhen, begründen daher keine hinreichende Tatsachengrundlage, um einen entsprechenden Beweisantrag zu stützerp (vgl. Senatsbeschluss vom 25.01.2011 - A 9 S 2774/10-, a.a.O. m.w.N.).

    Diesen Be­ scheinigungen kommt deshalb allenfalls der Aussagegehalt zu, dass bei un­ terstellter Annahme der vom Kläger gemachten Angaben von einer PTBS ausgegangen werden könnte, nicht aber, dass in der Person des Klägers tat­ sächlich eine PTBS zu diagnostizieren ist (vgl. Senatsbeschluss vom 25.01.2011 - A 9 S 2774/10 -, a.a.O.).

    Bei Fehlen des entsprechenden Ausgangssach­ verhalts musste sich dem Verwaltungsgericht die Notwendigkeit hierzu nicht aufdrängen (vgl. Senatsbeschluss vom 25.01.2011 - A 9 S 2774/10 -, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2018 - 4 A 251/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren

    Diese Einwände greifen unabhängig von der Frage, ob es im vorliegenden Fall für eine beabsichtigte erneute Zuständigkeitsbegründung der Kammer überhaupt eines Rückübertragungsbeschlusses auf die Kammer bedurfte, vgl. einerseits VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.1.2011 - A 9 S 2774/10 -, ESVGH 61, 161 = juris, Rn. 2 ff., m. w. N., und andererseits Hess. VGH, Beschluss vom 19.11.1992 - 10 TE 1371/92 -, NVwZ-RR 1993, 332 = juris, Rn. 5 f., aus den nachfolgenden Gründen auch dann nicht durch, wenn ein Rückübertragungsbeschluss für erforderlich erachtet wird.

    Sofern nicht anzunehmen war, dass die Kammer ohnehin bereits zuständig geworden war, vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.1.2011 - A 9 S 2774/10 -, ESVGH 61, 161 = juris, Rn. 2 ff., m. w. N., war es unter den gegebenen Umständen jedenfalls nicht willkürlich, manipulativ oder offensichtlich unhaltbar, von der Möglichkeit auszugehen, dasselbe Ergebnis auch im Wege eines Rückübertragungsbeschlusses zu erreichen oder auch nur klarzustellen.

  • VG Karlsruhe, 26.02.2021 - A 7 K 164/20

    Kamerun: Keine drohende Verfolgungsgefahr; Unglaubhaftes Vorbringen zu Überfall

    Das Gericht weist ergänzend darauf hin, dass nach der obergerichtlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Unscharfe des geltend gemachten Krankheitsbildes einer posttraumatischen Belastungsstörung ausreichend konkrete Hinweise für eine Behandlungsbedürftige Erkrankung regelmäßig nur bei Vorliegen eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attests angenommen werden können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25:01.2011 - A 9 S 2774/10 -, juris), woran es vorliegend fehlt.

    Folglich enthielt die Kurzstellungnahme des behandelnden Diplom-Psychologen und psychologischen Psychotherapeuten auch keine eigenständige Erhebung der Befundtatsachen, sondern lediglich die Angaben des Klägers, die einer Glaubwürdigkeitsanalyse nicht unterzogen wurden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2011 - A 9 S 2774/10 juris).

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