Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.06.2009 - 5 S 574/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2929
VGH Baden-Württemberg, 25.06.2009 - 5 S 574/08 (https://dejure.org/2009,2929)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 (https://dejure.org/2009,2929)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 5 S 574/08 (https://dejure.org/2009,2929)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,2929) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zur Ausübung des allgemeinen (Flächennutzungsplan-)Vorkaufsrechts nach § 24 Abs 1 S 1 Nr 5 BauGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung der Ausübung eines allgemeinen (Flächennutzungsplan-)Vorkaufsrechts durch das Wohl der Allgemeinheit bei Zuführung des Grundstücks einem Wohnzweck; Aufstellung eines Bebauungsplans in absehbarer Zeit als Voraussetzung der Zuführung eines Grundstücks ...

  • Judicialis

    BauGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5; ; BauGB § 24 Abs. 1 Satz 3; ; BauGB § 24 Abs. 3; ; BauGB § 28 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilungsgenehmigung, Vorkaufsrecht: Ausübung; Austauschland; Entstehung; Ersatzland; Flächennutzungsplan; Teilfläche; unbebaut; Verwendungszweck; Allgemeines Vorkaufsrecht; Vorratshaltung; Wohl der Allgemeinheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist Vorkaufsrecht gerechtfertigt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2009, 470
  • DÖV 2009, 870 (Ls.)
  • BauR 2009, 1629
  • BauR 2010, 71
  • ZfBR 2010, 287 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Hessen, 20.06.2003 - 3 UE 371/03

    Gemeindliches Vorkaufsrecht auf Grund eines Flächennutzungsplans

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2009 - 5 S 574/08
    Auch aus dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20.06.2003 (- 3 UE 371/03 - juris) folge nichts anderes.

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch von denjenigen, die den Urteilen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20.06.2003 - 3 UE 371/03 - (BRS 66 Nr. 123) und des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 09.03.2006 - Au 5 K 05.18 -) zugrunde lagen, wo jeweils gerade von einer angestrebten Verwendung entsprechend dem Flächennutzungsplan ausgegangen wurde.

    Soweit die Beklagte darauf abhebt, dass das Flächennutzungsplan-Vorkaufsrecht zeitlich nicht begrenzt sei, trifft dies zwar auf seine Entstehung und die spätere grundsätzliche Berechtigung zu seiner Ausübung zu; auch kommt es nicht darauf an, ob bzw. wann das Grundstück letztlich Wohnbauzwecken zugeführt wird (vgl. Stock, a.a.O., § 24 Rn. 33; hierzu auch HessVGH, Urt. v. 20.06.2003 - 3 UE 371/03 -, BRS 66 Nr. 123; BVerwG, Urt. v. 15.03.1995 - 4 B 33.95 -, Buchholz 406.11 § 24 BauGB Nr. 6).

    Daran ändert auch nichts, dass das in Rede stehende Grundstück teilweise objektiv für eine Wohnnutzung in Frage kommt (anders wohl HessVGH, Urt. v. 20.06.2003, a.a.O., Beschl. v. 23.08.2002 - 3 UZ 2064/02 - ebenso VG Augsburg, Urt. v. 09.03.2006, a.a.O.)- .

  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 229/89

    Gültigkeit eines Flächennutzungsplans; Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2009 - 5 S 574/08
    So kann der Verwaltungsakt, durch den das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, außer vom Verkäufer, dem gegenüber es auszuüben ist (vgl. § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB), auch vom Käufer angefochten werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.05.1982 - 4 B 98.82 -, Buchholz 406.11 § 25a BBauG Nr. 1; BGH, Urt. v. 05.07.1990 - III ZR 229/89 -, UPR 1990, 386, Urt. v. 05.05.1988 - III ZR105/87 -, NJW 1989, 37; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.10.1999 - 8 S 1281/99 -, VBlBW 2000, 93; zu § 25 Abs. 1 LWaldG bereits Senat, Urt. v. 12.09.1997 - 5 S 2498/95 -, NuR 1998, 430), da diesem das vertraglich erworbene Recht auf Eigentumsverschaffung entzogen wird (vgl. Art. 14 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG).

    Dies führt indessen nur dazu, dass die Voraussetzungen für das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB nicht für das gesamte Grundstück, sondern nur für die entsprechende, als Wohnbaufläche dargestellte Teilfläche vorlagen, sodass die Beklagte ihr Flächennutzungsplan-Vorkaufsrecht von vornherein nur in Bezug auf diese Teilfläche ausüben durfte (vgl. BGH, Urt. v. 05.07.1990, a.a.O.).

    Eine Beschränkung des von der Beklagten gleichwohl für das gesamte Grundstück in Anspruch genommenen Vorkaufsrechts auf jene Teilfläche wäre auch dann nicht zu beanstanden, wenn die Kläger mit dem Restgrundstück, wofür einiges spricht, nur mehr eine für sie nutzlose Fläche erwürben (vgl. BGH, Urt. v. 05.07.1990, a.a.O.).

    Sollte ihnen nicht zuzumuten sein, Eigentümer des Restgrundstücks zu werden, wären sie auf die Geltendmachung ihrer vertraglichen Rechte gegenüber der Beigeladenen beschränkt (vgl. BGH, Urt. v. 05.07.1990, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 24.01.2008 - 2 K 2600/07

    Vorkaufsrecht der Gemeinde; unzulässiger Vorratserwerb

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2009 - 5 S 574/08
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 24. Januar 2008 - 2 K 2600/07- wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 24.01.2008 - 2 K 2600/07 - hat das Verwaltungsgericht der Klage stattgegeben und die angefochtenen Bescheide der Beklagten aufgehoben.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 24. Januar 2008 - 2 K 2600/07 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1996 - 3 S 13/94

    Zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts: Ausübungsvoraussetzungen zB

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2009 - 5 S 574/08
    Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist nur dann vom Wohl der Allgemeinheit gerechtfertigt (§ 24 Abs. 3 Satz 1 BauGB), wenn - sollte es nicht bereits nach § 26 BauGB ausgeschlossen sein (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.03.1996 - 3 S 13/94 -) - damit im Einzelfall dem jeweils angegebenen, sich im gesetzlichen Zulässigkeitsrahmen bewegenden Verwendungszweck entsprochen wird; dies unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.02.1990, Buchholz 406.11 § 24 BauGB Nr. 3, Beschl. v. 26.04.1993 - 4 B 31.93 -, NVwZ 1994, 282; auch BayVGH, Urt. v. 26.06.1985 - 1 B 84 A.1420 -, BayVBl. 1986, 181).

    Hier ist jedoch auch nicht entfernt zu erkennen und schon gar nicht belegt, dass das in Rede stehende Grundstück konkret benötigt würde (W. Schrödter in Schrödter, BauGB, § 24 Rn. 19), um durch einen späteren Tausch zumindest mittelbar anderweit den Wohnungsbau zu fördern oder zu erleichtern (vgl. Roos, a.a.O., § 24 Rn. 71e; BT-Drucks. 11/6636, S. 27; vgl. zum Erwerb von Tauschland in einem Sanierungsgebiet VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.03.1996, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 09.03.2006 - Au 5 K 05.18
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2009 - 5 S 574/08
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch von denjenigen, die den Urteilen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20.06.2003 - 3 UE 371/03 - (BRS 66 Nr. 123) und des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 09.03.2006 - Au 5 K 05.18 -) zugrunde lagen, wo jeweils gerade von einer angestrebten Verwendung entsprechend dem Flächennutzungsplan ausgegangen wurde.

    Daran ändert auch nichts, dass das in Rede stehende Grundstück teilweise objektiv für eine Wohnnutzung in Frage kommt (anders wohl HessVGH, Urt. v. 20.06.2003, a.a.O., Beschl. v. 23.08.2002 - 3 UZ 2064/02 - ebenso VG Augsburg, Urt. v. 09.03.2006, a.a.O.)- .

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2009 - 8 S 31/08

    Einschätzungsprärogative bei Zuständigkeitsregelung nach Wertgrenzen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2009 - 5 S 574/08
    b) Denn auch dann, wenn das Flächennutzungsplan-Vorkaufsrecht aufgrund der in den maßgeblichen Zeitpunkten vorhandenen Bebauung hinsichtlich der als Wohnbaufläche dargestellten Teilfläche entstanden wäre und in der Folge auch grundsätzlich ausgeübt werden durfte, wäre dessen Ausübung (aufgrund eines Ausschussbeschlusses, vgl. zu entsprechenden - hier allerdings nicht bestehenden - Bedenken im Hinblick auf § 39 Abs. 2 Nr. 10 GemO VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.03.2009 - 8 S 31/08 -) mit dem Verwaltungsgericht jedenfalls als unzulässig anzusehen, weil das Wohl der Allgemeinheit - ausgehend von dem in den Bescheiden angegebenen (vgl. § 24 Abs. 3 Satz 2 BauGB) und ersichtlich auch allein beabsichtigten Verwendungszweck - eine solche nicht rechtfertigte (vgl. § 24 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

    Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird gemäß den §§ 63 Abs. 2 Satz 1, 47 Abs. 1, 52 Abs. 2 GKG auf 5.000,00 EUR festgesetzt, da davon auszugehen ist, dass die Beklagte als Berufungsführerin lediglich öffentliche Interessen verfolgt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.03.2009 - 8 S 31/08 -).

  • BVerwG, 24.10.1996 - 4 C 1.96

    Bauplanungsrecht - Begriff der "Bebauung" i.S. von § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB -MaßnG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2009 - 5 S 574/08
    Ein Grundstück ist bereits dann als "bebaut" anzusehen, wenn sich auf ihm eine bauliche Anlage im Sinne des § 29 Satz 1 BauGB befindet (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.1996 - 4 C 1.96 -, Buchholz 406.111 § 3 BauGB-MaßnG Nr. 1).

    Anders zu beurteilen wäre dies möglicherweise dann, wenn es sich hierbei, wofür freilich wenig spräche, nur um eine geringfügige Bebauung handelte (wie etwa bei einer Einzäunung oder Wegebefestigung, vgl. § 85 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; Paetow in: Berliner Kommentar z. BauGB , § 24 Rn. 15; Stock, a.a.O., § 24 Rn. 37; anders BVerwG, Urt. v. 24.10.1996, a.a.O.; Krautzberger in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 10. A. 2007, § 24 Rn. 13; W. Schrödter, a.a.O., § 18c), aber auch dann, wenn eine nicht mehr genutzte und auch nicht mehr bestandsgeschützte oder - wie die Beklagte geltend macht - eine formell und materiell baurechtswidrige, erkennbar nicht legalisierungsfähige Anlage in Rede stünde (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.1996, a.a.O.; Paetow, a.a.O., § 24 Rn. 15).

  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06

    Beschränkung des Vorkaufsrechts auf eines von mehreren Grundstücken

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2009 - 5 S 574/08
    Ihm wäre allenfalls die Möglichkeit verblieben, von der Beklagten jedenfalls die Übernahme auch des Restgrundstücks zu verlangen (vgl. §§ 28 Abs. 2 Satz 2 BauGB, 467 Satz 2 BGB entspr., 92 Abs. 3 BauGB; hierzu auch BGH, Urt. v. 23.06.2006 - V ZR 17/06 -).

    Auch im Hinblick auf den auf die Teilfläche entfallenden Kaufpreis - der Ehemann der Beigeladenen ging erkennbar von einem einheitlichen Richtwert von EUR 30, 45 statt zunächst von EUR 36,--aus - bestünden keine Bedenken, den Bescheid teilweise aufrechtzuerhalten (vgl. §§ 28 Abs. 2 Satz 2 BauGB, 467 Satz 1 BGB; hierzu BGH, Urt. v. 23.06.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.04.1993 - 4 B 31.93

    Voraussetzungen für die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts - Erwerb von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2009 - 5 S 574/08
    Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist nur dann vom Wohl der Allgemeinheit gerechtfertigt (§ 24 Abs. 3 Satz 1 BauGB), wenn - sollte es nicht bereits nach § 26 BauGB ausgeschlossen sein (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.03.1996 - 3 S 13/94 -) - damit im Einzelfall dem jeweils angegebenen, sich im gesetzlichen Zulässigkeitsrahmen bewegenden Verwendungszweck entsprochen wird; dies unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.02.1990, Buchholz 406.11 § 24 BauGB Nr. 3, Beschl. v. 26.04.1993 - 4 B 31.93 -, NVwZ 1994, 282; auch BayVGH, Urt. v. 26.06.1985 - 1 B 84 A.1420 -, BayVBl. 1986, 181).
  • BVerwG, 15.03.1995 - 4 B 33.95

    Vorkaufsrecht der Gemeinde im Sanierungsgebiet - Sanierungsvorkaufsrecht -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.06.2009 - 5 S 574/08
    Soweit die Beklagte darauf abhebt, dass das Flächennutzungsplan-Vorkaufsrecht zeitlich nicht begrenzt sei, trifft dies zwar auf seine Entstehung und die spätere grundsätzliche Berechtigung zu seiner Ausübung zu; auch kommt es nicht darauf an, ob bzw. wann das Grundstück letztlich Wohnbauzwecken zugeführt wird (vgl. Stock, a.a.O., § 24 Rn. 33; hierzu auch HessVGH, Urt. v. 20.06.2003 - 3 UE 371/03 -, BRS 66 Nr. 123; BVerwG, Urt. v. 15.03.1995 - 4 B 33.95 -, Buchholz 406.11 § 24 BauGB Nr. 6).
  • BGH, 07.03.1975 - V ZR 92/73

    Fortgelten vorkonstitutioneller Ermächtigungen nach Inkrafttreten des

  • LG Karlsruhe, 15.07.1983 - O (Baul) 10/83
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1997 - 5 S 2498/95

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts an einem Waldgrundstück - fehlender

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1999 - 8 S 1281/99

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts - Sicherungsfunktion der

  • BGH, 05.05.1988 - III ZR 105/87

    Entschädigung wegen Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

  • BVerwG, 25.05.1982 - 4 B 98.82

    Ausübung des gemindlichen Vorkaufsrechts bezüglich eines Ersatzgrundstücks;

  • BVerwG, 25.01.2010 - 4 B 53.09

    Vorkaufsrecht; Wohl der Allgemeinheit; Flächennutzungsplan; Wohnungsbau.

    - VGH Baden-Württemberg - 25.06.2009 - AZ: VGH 5 S 574/08.

    Dieses Ergebnis wird durch die Gesetzgebungsgeschichte, auf die bereits das Verwaltungsgericht (UA S. 5 f. = BauR 2008, 960 = BRS 73 Nr. 117) und der Verwaltungsgerichtshof (UA S. 15 = VBlBW 2009, 470 = BauR 2010, 71) Bezug genommen haben, und durch systematische Überlegungen bestätigt.

  • VGH Bayern, 03.04.2018 - 15 ZB 17.318

    Nichtöffentliche Beratung der Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Wurde die Frist des § 28 Abs. 2 BauGB mithin erst durch den Zugang des notariellen Schreibens vom 22. Oktober 2015 (Übermittlung der Vertragsunterlagen) am 23. Oktober ausgelöst, waren der Erlass des Bescheids am 15. Dezember 2015 und die am 17. Dezember 2015 erfolgte Zustellung an die Beigeladenen, denen gegenüber als Verkäufern die Ausübung des Vorkaufsrechts zu erklären war (vgl. VGH BW, U.v. 25.6.2009 - 5 S 574/08 - BauR 2010, 71 = juris Rn. 20; U.v. 23.6.2015 - 8 S 1386/14 - VBlBW 2016, 34 = juris Rn. 41; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, BauGB, Stand: Oktober 2017, § 28 Rn. 24, 26; Grziwotz, KommJur 2013, 53/55), noch fristgemäß.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 5 S 1733/17

    Ausübung eines Vorkaufsrechts; städtebauliche Sicherungsbedürfnis; Schaffung von

    Dagegen ist die Ausübung des allgemeinen Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB, das im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplans Anwendung findet, soweit es sich um unbebaute Flächen im Außenbereich handelt, für die nach dem Flächennutzungsplan eine Nutzung als Wohnbaufläche oder Wohngebiet dargestellt ist, durch das Wohl der Allgemeinheit nur gerechtfertigt, wenn damit Flächen für die Errichtung von Wohngebäuden oder für deren infrastrukturelle Ausstattung erworben werden sollen und erkennbar ist, dass die Gemeinde alsbald diejenigen Schritte vornehmen wird, die erforderlich sind, um das städtebauliche Ziel unmittelbar oder mittelbar zu verwirklichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.1.2010 - 4 B 53.09 - NVwZ 2010, 593, juris Rn. 7 f.; Senatsurteil vom 25.6.2009 - 5 S 574/08 - VBlBW 2009, 470, juris Rn. 26).
  • VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 284/22

    Retrospektive Feststellung der gemeindlichen Absicht bei Ausübung des

    Die als Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO statthafte und auch sonst zulässige Klage (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 -, juris Rn. 20) ist nicht begründet.

    Deshalb genügt es, wenn das Grundstück zur Verwirklichung der Wohnflächendarstellung im Flächennutzungsplan verwendet werden soll, ohne dass die spezifische Grundstücksnutzung schon feststehen muss (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 -, juris Rn. 33).

    Dies gilt zunächst für den Zweck, in dem Gebiet schnell Wohnbaurechte zu schaffen, denn die beschleunigte Wohnbaulandentwicklung war gerade das Ziel der Einführung des Flächennutzungsplan-Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB (Bundestags-Drucksache 13/6392, S. 33; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 -, juris Rn. 29).

    Aus diesem Grund kann kein für alle entsprechenden Fälle allgemein gültiger Zeitrahmen für die weiteren Planungsschritte der Gemeinde bestimmt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.01.2010 - 4 B 53.09 -, juris Rn. 6 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 -, juris Rn. 31 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.04.2020 - 15 ZB 19.1987 -, juris Rn. 18).

    Denn mit diesem Kriterium soll nur verhindert werden, dass eine Gemeinde die baldige Umsetzung des Verwendungszwecks gar nicht anstrebt, sondern die Grundstücke nur auf Vorrat erwirbt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 -, juris Rn. 31).

  • VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 2423/21

    Ausübung des Flächennutzungsplan-Vorkaufsrechts

    Die als Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO statthafte und auch sonst zulässige Klage (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 -, juris Rn. 20) ist nicht begründet.

    Deshalb genügt es, wenn das Grundstück zur Verwirklichung der Wohnflächendarstellung im Flächennutzungsplan verwendet werden soll, ohne dass die spezifische Grundstücksnutzung schon feststehen muss (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 -, juris Rn. 33).

    Dies gilt zunächst für den Zweck, in dem Gebiet schnell Wohnbaurechte zu schaffen, denn die beschleunigte Wohnbaulandentwicklung war gerade das Ziel der Einführung des Flächennutzungsplan-Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB (Bundestags-Drucksache 13/6392, S. 33; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 -, juris Rn. 29).

    Aus diesem Grund kann kein für alle entsprechenden Fälle allgemein gültiger Zeitrahmen für die weiteren Planungsschritte der Gemeinde bestimmt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.01.2010 - 4 B 53.09 -, juris Rn. 6 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 -, juris Rn. 31 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.04.2020 - 15 ZB 19.1987 -, juris Rn. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2019 - 8 S 2050/17

    Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht zur Sicherung städtebaulicher

    Ob die Vorkaufssatzung darüber hinaus noch unter weiteren Gesichtspunkten durchgreifenden rechtlichen Bedenken ausgesetzt ist, etwa deshalb, weil das Grundstück des Antragstellers nur zu einem Teil einbezogen wurde (vgl. hierzu § 200 Abs. 1 BauGB; zur drohenden "Zerschneidung" eines Grundstücks bei Ausübung eines Vorkaufsrechts, mit Bezug auf § 28 Abs. 2 Satz 2 BauGB i.V.m. § 467 Satz 2 BGB analog, § 92 Abs. 3 BauGB: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 -, VBlBW 2009, 470 = juris Rn. 23; BGH, Urteil vom 05.07.1990 - III ZR 229/89 -, NJW 1991, 293 = juris Rn. 27), weil ein Vorkaufsrecht zur Umsetzung des "Zwischenerwerbsmodells" in seiner konkreten Ausprägung Zweifeln begegnen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.02.1993 - 4 C 18.91 -, BVerwGE 92, 56 = juris Rn. 30, zu dem allerdings in mancher Hinsicht anders ausgestalteten sog. "Weilheimer Modell"; Senatsurteil vom 20.07.2000 - 8 S 177/00 -, NVwZ 2001, 694; BayVGH, Urteil vom 17.10.2017 - 15 N 17.574 -, NVwZ-RR 2018, 219) oder weil die Satzung in der Fassung vom 05.03.2018 mit einer Rückwirkungsanordnung versehen wurde, kann dahinstehen.
  • VG Karlsruhe, 26.09.2022 - 1 K 2548/21

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Damit sollte dem Anliegen einer verstärkten Ausweisung und beschleunigten Bereitstellung von Bauland vor allem für Wohnbauzwecke Rechnung getragen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2009 - 5 S 574/08 -, juris Rn. 30 m. w. N.; VG Karlsruhe, Urteil vom 24.01.2008 - 2 K 2600/07 -, juris Rn. 20).
  • VG Neustadt, 19.02.2015 - 4 K 544/14

    Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts; zuständiges kommunales Organ;

    Ob insoweit das gemeindliche Vorkaufsrecht schon deswegen nach § 24 Abs. 1 S.1 Nr. 5 BauGB nur hinsichtlich des westlichen Grundstücksteils, für den im Flächennutzungsplan eine Wohnbebauung geplant ist, entstehen konnte und deswegen der Bescheid schon hinsichtlich des übrigen östlichen Grundstücksteils rechtswidrig ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Juni 2009 - 5 S 574/08 -, juris, Rn.23) oder dieser Mangel durch die nachträglich im Juli 2013 erteilte Zustimmung der Verkäufer zur Erstreckung des Vorkaufsrechts auf das Gesamtgrundstück geheilt wurde (Hess. VGH, Beschluss vom 8. April 2011 - 3 A 1126/10 -, juris), obwohl es sich hierbei nicht um ein Erstreckungsverlangen der Verkäufer nach § 28 Abs. 2 S. 2 BauGB i.V.m. § 467 S. 2 BGB handelt, über das der Gemeinderat ermessensfehlerfrei zu entscheiden hätte, kann vorliegend dahingestellt bleiben.

    Vielmehr ist die Ausübung des Vorkaufsrechts auch in zeitlicher Hinsicht in diesem frühen Planungsstadium nur dann durch das Allgemeinwohl gerechtfertigt, wenn zum für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt des Widerspruchbescheids (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Juni 2009, a.a.O.) damit gerechnet werden konnte, dass die Beklagte alsbald planerische Schritte zur Verwirklichung des städtebaulichen Ziels der Schaffung von benötigtem Wohnraum einleiten wird (BVerwG Beschluss vom 25. Januar 2010 - 4 B 53/09 , bestätigend zu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Juni 2009, a.a.O.; VG Würzburg, Urteil vom 5. August 2014 - W 4 14.270 - VG München, Urteil vom 31. Juli 2012 - M 1 K 12.363 -, jeweils juris).

  • VG Stuttgart, 15.03.2024 - 6 K 151/23
    Das Vorkaufsrecht kann mithin allein in Bezug auf die betroffene Fläche entstehen; es erstreckt sich nicht auf das gesamte verkaufte Grundstück (vgl. BGH, Urt. v. 05.07.1990 - III ZR 229/89 - juris; VGH Bad.-Württ, Urt. v. 25.06.2009 - 5 S 574/08 - juris Rn. 23; Kronisch, in: Brügelmann, BauGB, Stand Juli 2018, § 24 Rn. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2012 - 5 S 1778/11

    Kerngebietstypische Spielhalle in einem Gewerbegebiet; maßgebliche nähere

    Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird gem. §§ 63 Abs. 2 Satz 1, 47 Abs. 1 Satz 1, 52 Abs. 2 GKG auf EUR 5000, 00 festgesetzt, da davon auszugehen ist, dass die Beklagte als Berufungsführerin lediglich öffentliche Interessen verfolgt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.06.2010 - 5 S 574/08 - und v. 30.03.2009 - 8 S 31/08 -); insofern war an der vorläufigen Streitwertfestsetzung nicht festzuhalten.
  • VG München, 31.07.2012 - M 1 K 12.363

    Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts; Wohl der Allgemeinheit; konkrete

  • VG Würzburg, 19.05.2015 - W 4 K 14.688

    Rechtswidrige Ausübung des Vorkaufsrechts mangels hinreichend konkreter

  • VG Würzburg, 05.08.2014 - W 4 K 14.270

    Vorkaufsrecht; Flächennutzungsplan; Wohl der Allgemeinheit

  • VG München, 14.08.2012 - M 1 K 12.1175

    Vorkaufsrecht; Flächennutzungsplan; Wohl der Allgemeinheit

  • LG Karlsruhe, 20.10.2017 - 16 O 5/15

    Baulandsache: Rechtsmäßigkeit der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts zum

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht