Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.10.1993 - 10 S 2381/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6118
VGH Baden-Württemberg, 26.10.1993 - 10 S 2381/92 (https://dejure.org/1993,6118)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.10.1993 - 10 S 2381/92 (https://dejure.org/1993,6118)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Oktober 1993 - 10 S 2381/92 (https://dejure.org/1993,6118)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,6118) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Löschung beim Landesamt für Verfassungsschutz gespeicherter Daten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 395 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1994, 395 BWVPr 1994, 213 (Leitsatz) NJW-CoR 1994, Nr. 6, 380 (red. Leitsatz) CR 1995, 245 (red. Leitsatz) DSB 1995, Nr 10, 20 (red. Leitsatz)
  • VBlBW 1994, 47
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1990 - 10 S 342/90

    Löschung beim Landesamt für Verfassungsschutz gespeicherter Daten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1993 - 10 S 2381/92
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg änderte das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14.12.1989 durch Urteil vom 19.6.1990 (Az.: 10 S 342/90).

    Dem Senat liegen die einschlägigen Akten des Landesamts für Verfassungsschutz und dessen Widerspruchsakten, soweit sie im Hinblick auf das Schreiben des Innenministeriums vom 23.7.1992 vorgelegt wurden, sowie die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts und die Senatsakte 10 S 342/90 vor.

    Dabei sind die Ausführungen des Verwaltungsgerichts nur insoweit zu korrigieren, als dort die Zulässigkeit der Speicherung mit § 7 LVSG begründet wurde, insofern jedoch auf die frühere Rechtslage zu rekurrieren ist, das heißt auf § 9 Abs. 1 LDSG in Verb. mit § 3 Abs. 1 Nr. 1 LVSG vom 17.10.1978 (GBl. S. 553, vgl. hierzu auch Urt. d. Senats v. 20.6.1990 - 10 S 342/90 -); auch nach diesen Vorschriften war die Speicherung jedoch zulässig.

  • BVerwG, 21.06.1993 - 1 B 62.92

    Aktenvorlage - Nachteil - Verfassungsschutzakten - Glaubhaftmachung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1993 - 10 S 2381/92
    Vielmehr sind die im Widerspruchsbescheid und im Schreiben des Innenministeriums vom 23.7.1992 genannten Umstände immerhin so konkret, daß die Wertung als geheimhaltungsbedürftig unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange noch als triftig anerkannt werden kann (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 29.10.1982, BVerwGE 66, 233, 236; zuletzt Beschl. v. 21.6.1993 - 1 B 62.92 -).
  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 B 172.82

    Beschwerde gegen Verweigerung der Aktenvorlage im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1993 - 10 S 2381/92
    Vielmehr sind die im Widerspruchsbescheid und im Schreiben des Innenministeriums vom 23.7.1992 genannten Umstände immerhin so konkret, daß die Wertung als geheimhaltungsbedürftig unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange noch als triftig anerkannt werden kann (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 29.10.1982, BVerwGE 66, 233, 236; zuletzt Beschl. v. 21.6.1993 - 1 B 62.92 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht