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   VGH Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 4 S 2071/10   

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VGH Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 4 S 2071/10 (https://dejure.org/2010,6150)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.11.2010 - 4 S 2071/10 (https://dejure.org/2010,6150)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. November 2010 - 4 S 2071/10 (https://dejure.org/2010,6150)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aussetzung des Verfahrens wegen Nichtentscheidung über einen Widerspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedürfnis des objektiven Vorliegens eines zureichenden Grunds für die Nichtbescheidung eines Widerspruchs; Erfordernis der Einstufung eines zureichenden Grunds für die Nichtbescheidung eines Widerspruchs als tatsächliche Ursache für die ausbleibende ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedürfnis des objektiven Vorliegens eines zureichenden Grunds für die Nichtbescheidung eines Widerspruchs; Erfordernis der Einstufung eines zureichenden Grunds für die Nichtbescheidung eines Widerspruchs als tatsächliche Ursache für die ausbleibende ...

  • rechtsportal.de

    Bedürfnis des objektiven Vorliegens eines zureichenden Grunds für die Nichtbescheidung eines Widerspruchs; Erfordernis der Einstufung eines zureichenden Grunds für die Nichtbescheidung eines Widerspruchs als tatsächliche Ursache für die ausbleibende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 224
  • DÖV 2011, 248 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 56.90

    Streitwertbemessung Arzneimittelzulassung - Zureichender Grund -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 4 S 2071/10
    Erforderlich ist, dass der in Frage stehende Grund mit der Rechtsordnung im Einklang steht (BVerwG, Beschluss vom 23.07.1991 - 3 C 56.90 -, NVwZ 1991, 1180).

    Durch die Aufhebung des für die Beklagte möglicherweise materiell-rechtlich wie prozessual - etwa mit Blick auf § 161 Abs. 3 VwGO (vgl. zu dessen Reichweite BVerwG, Beschluss vom 23.07.1991, a.a.O.) - günstigen Aussetzungsbeschlusses wird sie zum unterliegenden Teil im Sinne des § 154 Abs. 1 VwGO (vgl. zu der Bedeutung des Unterliegens für die Notwendigkeit einer Kostenentscheidung Senatsbeschluss vom 02.05.2001 - 4 S 667/01 -, InfAuslR 2001, 382 sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.10.2006 - 1 S 758/06 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2001 - 4 S 667/01

    Verweisung, Beschwerde, Kostenentscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 4 S 2071/10
    Durch die Aufhebung des für die Beklagte möglicherweise materiell-rechtlich wie prozessual - etwa mit Blick auf § 161 Abs. 3 VwGO (vgl. zu dessen Reichweite BVerwG, Beschluss vom 23.07.1991, a.a.O.) - günstigen Aussetzungsbeschlusses wird sie zum unterliegenden Teil im Sinne des § 154 Abs. 1 VwGO (vgl. zu der Bedeutung des Unterliegens für die Notwendigkeit einer Kostenentscheidung Senatsbeschluss vom 02.05.2001 - 4 S 667/01 -, InfAuslR 2001, 382 sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.10.2006 - 1 S 758/06 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1998 - 14 S 812/98

    Aussetzung des Verfahrens wegen eines beim BVerwG zur Frage anhängigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 4 S 2071/10
    Im Unterschied zu Beschwerdeverfahren gegen die Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs oder die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe, die nichtstreitige Zwischenverfahren darstellen, bei denen sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.05.1998 - 14 S 812/98 -, Die Justiz 1998, 578 m.w.N.), wird mit der Aussetzung nach § 75 Satz 3 VwGO - für das gesamte weitere Verfahren bindend (Dolde/Porsch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 75 RdNr. 10) - das Vorliegen eines zureichenden Grundes für die Nichtverbescheidung des Widerspruchs durch die Widerspruchsbehörde festgestellt.
  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71

    Durchführung des Widerspruchsverfahrens - Genehmigung für das Aufstellen von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 4 S 2071/10
    Die statthafte (§ 146 Abs. 1 VwGO), insbesondere nicht nach § 146 Abs. 2 VwGO ausgeschlossene (BVerwG, Urteil vom 23.03.1973 - IV C 2.71 -, BVerwGE 42, 108, 113) Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts, mit dem das Verfahren in Anwendung von § 75 Satz 3 VwGO bis zum 25.02.2011 - ohne die gebotene vorherige Anhörung der Beteiligten - ausgesetzt worden ist, ist auch ansonsten zulässig.
  • VG Bremen, 26.04.2010 - 5 K 126/10
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 4 S 2071/10
    Deshalb hat es im Verfahren 5 K 126/10, in dem zwischen den Beteiligten um einen Anspruch auf Unfallausgleich gestritten wird, mit Beweisbeschluss vom 21.06.2010 die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeordnet.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2023 - 11 S 1036/23

    Aussetzung des Verfahrens bei Untätigkeitsklage; Erlass eines ablehnenden

    Sie ist insbesondere nicht gemäß § 146 Abs. 2 VwGO ausgeschlossen, da der Aussetzungsbeschluss seinem wesentlichen Inhalt nach keine prozessleitende Verfügung, sondern eine materielle Entscheidung über das Vorliegen eines zureichenden Grundes für die Verzögerung der Antragsbescheidung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.03.1973 - IV C 2.71 - juris Rn. 30; ferner VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.11.2010 - 4 S 2071/10 - juris Rn. 1).

    Erforderlich ist, dass der in Frage stehende Grund mit der Rechtsordnung in Einklang steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.07.2018 - 1 C 18.17 - juris Rn. 16 und Beschlüsse vom 08.01.2004 - 7 B 58.03 - juris Rn. 4 sowie vom 23.07.1991 - 3 C 56.90 - juris Rn. 10; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.11.2010 - 4 S 2071/10 - juris Rn. 3).

    Sie ist hier deshalb nicht entbehrlich, weil es sich bei der Beschwerde gegen die Aussetzung eines Verfahrens nach § 75 Satz 3 VwGO um ein streitiges Zwischenverfahren handelt (ausführlich hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.11.2010 - 4 S 2071/10 - juris Rn. 5).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - 3 L 67.17

    Notwendigkeit vorheriger persönlicher Vorsprache bei einer Entscheidung über die

    Denn mit der Aussetzung nach § 75 Satz 3 VwGO wird eine materielle Entscheidung über das Vorliegen eines zureichenden Grundes für die Verzögerung der Antragsbescheidung getroffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 1973 - IV C 2.71 - juris Rn. 30; OVG Hamburg, Beschluss vom 13. November 1998 - 5 So 70/98 - juris Rn. 4; Kastner, in: Fehling/Kastner/Störmer, VerwR, 4. Aufl. 2016, VwGO § 75 Rn. 14) und somit im Fall der Rechtskraft für das gesamte weitere Verfahren bindend (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 26. November 2010 - 4 S 2071/10 - juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juli 2017 - OVG 3 M 68.17 - juris Rn. 3; Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 75 Rn. 12; Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: September 2018, § 75 Rn. 10) das Vorliegen eines zureichenden Grundes festgestellt.

    Durch die Aufhebung des für die Beklagte möglicherweise materiell-rechtlich wie prozessual - etwa mit Blick auf § 161 Abs. 3 VwGO - günstigen Aussetzungsbeschlusses würde sie folglich zum unterliegenden Teil im Sinne des § 154 Abs. 1 VwGO (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 26. November 2010 - 4 S 2071/10 - juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. März 2014 - 7 OB 7/14 - juris Rn. 10; s. auch VGH München, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 10 C 99.3253 - juris Rn. 18; Beschluss vom 14. Oktober 2003 - 5 C 03.2024 - juris Rn. 13; OVG Münster, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 1 E 822/14 - juris Rn. 9; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 75 Rn. 10).

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 7 OB 7/14

    Hinweise auf eine mangelnde rechtmäßige Verwaltungspraxis und auf fehlende neue

    Ob ein zureichender Grund vorliegt, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu entscheiden (VGH BW, Beschl. v. 26.11.2010 - 4 S 2071/10 -, NVwZ-RR 2011, 224 f., hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 3).

    Durch die Aufhebung des für die Beklagte möglicherweise materiell-rechtlich wie prozessual - etwa mit Blick auf § 161 Abs. 3 VwGO - günstigen Aussetzungsbeschlusses wird sie folglich zum unterliegenden Teil im Sinne des § 154 Abs. 1 VwGO (vgl. VGH BW, Beschl. v. 26.11.2010 - 4 S 2071/10 -, a. a. O., juris, Langtext Rn. 5).

  • VG Potsdam, 26.09.2016 - 8 K 1272/16

    Erhöhtes Arbeitaufkommen als zureichender Grund für verzögerte Bescheidung des

    Ein zureichender Grund für die verzögerte Bescheidung eines Widerspruchs muss objektiv vorliegen und darf nicht gegen die Rechtsordnung verstoßen (BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2004 - 7 B 58.03 -, juris, Rz. 4; Beschluss vom 23. Juli 1991, a.a.O., Rz. 10; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. März 2014 - 7 OB 7/14 -, juris, Rz. 3), zudem muss er die wesentliche (Mit-)Ursache für die unterbliebene Bescheidung des Widerspruchs sein (VGH Mannheim, Beschluss vom 26. November 2010 - 4 S 2071/10 -, juris, Rz. 3).
  • BFH, 25.07.2012 - I R 74/11

    Klage des Insolvenzschuldners gegen einen Haftungsbescheid - Untätigkeitsklage

    Denn von einem zureichenden Grund für eine Verzögerung --dem im Streitfall einzig streitigen Tatbestandsmerkmal der Regelung-- kann nur dann die Rede sein, wenn die (Sach-)Entscheidung von dem die Erledigung verzögernden (noch ausstehenden) Umstand abhängt bzw. dieser Umstand tatsächlich eine wesentliche (Mit-)Ursache für die ausbleibende Entscheidung ist (s. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. November 2010  4 S 2071/10, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Rechtsprechungsreport 2011, 224).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2016 - 11 OB 272/15

    Untätigkeitsklage bzgl. der Verpflichtung der Behörde zum Entscheid über einen

    Ob ein zureichender Grund vorliegt, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu entscheiden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.11.2010 - 4 S 2071/10 -, NVwZ-RR 2011, 224, juris, Rn. 3).
  • VG Berlin, 09.06.2022 - 19 K 664.17

    Denkmalschutz begrenzt Bebaubarkeit von Tennisplätzen hinter der Berliner

    Dies wäre nur dann erforderlich, wenn ein zureichender Grund nach objektiven Gesichtspunkten vorliegt und er auch tatsächlich die wesentliche Ursache für die ausgebliebene Behördenentscheidung war (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 26. November 2010 - VGH 4 S 2071/10 -, juris, Rn. 3).
  • VG Cottbus, 06.12.2016 - 6 K 287/16

    Kommunalrecht: Schmutzwasseranschlussbeitrag; übereinstimmende

    Zudem muss er die wesentliche (Mit-)Ursache für die unterbliebene Bescheidung des Widerspruchs sein (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 26. November 2010 - 4 S 2071/10 -, zit. nach juris, Rn. 3).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2012 - 1 L 27/09

    Durchführung eines Vorverfahrens; Beiträge für Anschluss - Trinkwasser;

    Ob ein zureichender Grund vorliegt, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu entscheiden (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 26.11.2010 - 4 S 2071/10 -, NVwZ-RR 2011, 224 - zitiert nach juris; VGH München, Beschl. v. 14.10.2003 - 5 C 03.2004 -, BayVBl. 2004, 182 - zitiert nach juris; Beschl. v. 07.12.1999 - 10 C 99.3253 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2022 - 2 L 16/20

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven

    Die Behörde ist zur "Aussetzung" eines Verwaltungsverfahrens ohne die Zustimmung des Antragstellers mit Blick auf eine ausstehende Entscheidung in einem anderen Verfahren jedenfalls dann nicht befugt, wenn diese Entscheidung nicht alsbald zu erwarten steht (vgl. zum Widerspruchsverfahren: VGH BW, Beschluss vom 26. November 2010 - 4 S 2071/10 - juris Rn. 4, m.w.N.).
  • VG Berlin, 23.05.2023 - 10 K 302.21
  • OVG Sachsen, 18.07.2018 - 5 A 588/16

    Gebührenbescheid, Schlachttier- und Fleischuntersuchungen, Untätigkeitsklage,

  • VG Freiburg, 30.09.2022 - A 10 K 2893/21

    Untätigkeitsklage auf Bescheidung im Asylrecht; Rechtsschutzinteresse bei bereits

  • OVG Sachsen, 15.08.2016 - 5 A 572/15

    Untätigkeitsklage, zureichender Grund, stillschweigende Musterverfahrensabrede

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2017 - 3 L 40.17

    Untätigkeitsklage - zur Frage eines Rechtsmittels gegen den Aussetzungsbeschluss

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2014 - 1 E 822/14

    Geeignetheit eines Gutachters als Sachverständiger im gerichtlichen Verfahren

  • VG Bremen, 15.09.2023 - 7 K 573/23

    Besonderes Rechtschutzbedürfnis für reine Bescheidungsklage im Asylverfahren,

  • VG Potsdam, 24.04.2017 - 1 K 1727/14
  • OVG Sachsen, 08.03.2013 - 1 E 93/12

    Verwaltungs- und Funktionalreform

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