Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - 1 S 308/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1421
VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - 1 S 308/21 (https://dejure.org/2021,1421)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.01.2021 - 1 S 308/21 (https://dejure.org/2021,1421)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - 1 S 308/21 (https://dejure.org/2021,1421)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,1421) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - 1 S 308/21
    Der Verordnungsgeber wird durch die Pflicht zur Angabe der Ermächtigungsgrundlage angehalten, sich der Reichweite seiner Rechtsetzungsbefugnis zu vergewissern; Normadressaten und Gerichten wird ermöglicht, zu prüfen, ob der Verordnungsgeber bei Erlass der Norm von einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage Gebrauch machen wollte und ob die getroffene Regelung sich im Rahmen der Ermächtigung gehalten hat (st. Rspr., vgl. BVerfGE 24, 184 ; 101, 1 ).

    Diesem Ergebnis entspricht die ständige Rechtsprechung in dem Vergleichsfall, dass eine Verordnung, die auf mehreren Ermächtigungsgrundlagen beruht, diese zwar vollständig zitieren und bei inhaltlicher Überschneidung mehrerer Ermächtigungsgrundlagen diese gemeinsam angeben muss, dass allerdings nicht zu jeder Bestimmung der Verordnung im Einzelnen anzugeben ist, auf welcher der Ermächtigungen sie beruht (vgl. nur BVerfGE 20, 283 ; 101, 1 ; Mann, in: Sachs, GG, 8. Aufl., Art. 80, Rn. 31).

  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12

    Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - 1 S 308/21
    Ebenso führt der Umstand, dass einzelne der zitierten Ermächtigungsgrundlagen ungeeignet sind, irgendeine der Verordnungsbestimmungen zu tragen, nicht zu einem Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Zitiergebot und ist daher für die Einhaltung des Zitiergebots unschädlich, wenn das Mitbenennen einer unzutreffenden Grundlage die Prüfung allenfalls unwesentlich erschwert und der Normadressat nicht wahllos in einer dem Sinn und Zweck des Zitiergebots zuwiderlaufenden Art mit ungeprüften Zitierungen überschüttet wird (BVerfGE 136, 69, Rn. 99 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2014 - 10 A 8.10

    Brandenburger Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - 1 S 308/21
    Aus der von den Antragstellern für ihre Auffassung in Anspruch genommene Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 16.06.2014 - 10 A 8/10 - folgt voraussichtlich nichts Anderes.
  • VG Karlsruhe, 18.01.2021 - 9 K 66/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Allgemeinverfügung: Erweiterung der Maskenpflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - 1 S 308/21
    Auf die Beschwerde der Antragsteller wird die Kostenentscheidung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Januar 2021 - 9 K 66/21 - dahingehend geändert, dass die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens die Antragsteller zu 8/9 und der Antragsgegner zu 1/9 tragen.
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - 1 S 308/21
    Genauere Festlegungen müssen hier voraussichtlich typischerweise aus Gründen der Praktikabilität weitgehend der Verordnung selbst vorbehalten bleiben (zur zulässigen Heranziehung dieser Kriterien bei Art. 80 Abs. 1 GG im Einzelfall vgl. nur BVerfGE 80, 1, juris Rn. 58 ff.).
  • StGH Baden-Württemberg, 07.03.1980 - GR 1/79

    Ermächtigungsgrundlage für die Festsetzung von Gebühren durch ein Ministerium

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - 1 S 308/21
    Daher kann die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 80 Abs. 1 Satz 2, 3 GG zur Auslegung von Art. 61 Abs. 1 Satz 2, 3 LV herangezogen werden (vgl. StGH Bad.-Württ., Urt. vom 07.03.1980 - GR 1/1979 - ESVGH 30, 9, 11 f.).
  • BVerfG, 09.10.1968 - 2 BvE 2/66

    Zustimmungsgesetz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - 1 S 308/21
    Der Verordnungsgeber wird durch die Pflicht zur Angabe der Ermächtigungsgrundlage angehalten, sich der Reichweite seiner Rechtsetzungsbefugnis zu vergewissern; Normadressaten und Gerichten wird ermöglicht, zu prüfen, ob der Verordnungsgeber bei Erlass der Norm von einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage Gebrauch machen wollte und ob die getroffene Regelung sich im Rahmen der Ermächtigung gehalten hat (st. Rspr., vgl. BVerfGE 24, 184 ; 101, 1 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2020 - 3 M 208/20

    Befreiung von der Maskenpflicht in allgemeinbildenden Schulen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - 1 S 308/21
    Eine Beschwerde unter Antragsänderung ist unzulässig (vgl. nur OVG Bln.-Bbg., Beschl. v. 08.04.2020 - 11 S 20/20 - OVG LSA, Beschl. v. 11.11.2020 - 3 M 208/20 - jeweils juris).
  • BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln, die mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - 1 S 308/21
    Diesem Ergebnis entspricht die ständige Rechtsprechung in dem Vergleichsfall, dass eine Verordnung, die auf mehreren Ermächtigungsgrundlagen beruht, diese zwar vollständig zitieren und bei inhaltlicher Überschneidung mehrerer Ermächtigungsgrundlagen diese gemeinsam angeben muss, dass allerdings nicht zu jeder Bestimmung der Verordnung im Einzelnen anzugeben ist, auf welcher der Ermächtigungen sie beruht (vgl. nur BVerfGE 20, 283 ; 101, 1 ; Mann, in: Sachs, GG, 8. Aufl., Art. 80, Rn. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2010 - 11 S 1415/10

    § 6 Abs 3 AufenthGZustV BW mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nichtig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - 1 S 308/21
    Dazu bringen sie sinngemäß vor, die Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vom 19.07.2007 (GBl. S. 361) sei wegen Verstoßes gegen Art. 61 LV nichtig und nichtig gewesen, da die angegebenen Ermächtigungsgrundlagen der § 5 Abs. 3 und 4, § 12 Abs. 1 Satz 2 LVG in der Fassung vom 03.02.2005 (GBl. S. 159) den Anforderungen von Art. 61 LV nicht genügten; dies habe der VGH im Urteil vom 14.09.2010 - 11 S 1415/10 - zutreffend entschieden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2020 - 11 S 20.20

    Zulässige Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit durch Berliner

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2021 - 11 S 1547/20

    Verlängerung eines Aufenthaltsrechts bei Lebensunterhaltssicherung

    Dies ergibt sich aus § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO, wonach eine Beschwerde nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer die Gründe darlegt, aus denen die Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist, und sich mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 29.01.2021 - 1 S 308/21 -, juris Rn. 21, und vom 21.07.2020 - 12 S 1545/20 -, juris Rn. 23; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 21.05.2019 - 2 M 49/19 -, juris Rn. 8; Nds. OVG, Beschluss vom 23.11.2018 - 10 ME 372/18 -, juris Rn. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 07.05.2018 - 10 CE 18.464 -, juris Rn. 5; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 146 Rn. 33).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht