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   VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 10 S 2741/18   

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VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 10 S 2741/18 (https://dejure.org/2019,40632)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.11.2019 - 10 S 2741/18 (https://dejure.org/2019,40632)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. November 2019 - 10 S 2741/18 (https://dejure.org/2019,40632)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 13 Abs 1 EGRL 50/2008, Art 23 Abs 1 EGRL 50/2008, § 2 Abs 1 UmwRG, § 47 Abs 1 S 1 BImSchG, § 48a Abs 1 BImSchG
    Klage eines anerkannten Umweltverbandes auf Fortschreibung eines Luftreinhalteplans; "Dieselfahrverbot"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Luftreinhalteplan; Dieselfahrverbot; Ultima ratio; Jahresmittelgrenzwert; Stickstoffdioxid; Prognose; Repräsentativität von Messungen; Verhältnismäßigkeit; Vorrang des Unionsrechts

  • rechtsportal.de

    Luftreinhalteplan und Prognose der Wirkungen von (freiwilligen) Software-Updates für Kraftfahrzeuge; Unionsrechtskonforme Auslegung des § 47 Abs. 4a S. 1 BImSchG ; Aufnahme von Fahrverboten in den Luftreinhalteplan; Luftreinhalteplan für die Stadt Ludwigsburg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Land muss Luftreinhalteplan für Ludwigsburg überarbeiten

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Luftreinhalteplan Ludwigsburg: VGH begründet Verurteilung des Landes zur Neuplanung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung der Nachhaltigkeit von Software-Updates für Kraftfahrzeuge im Rahmen der Erstellung eines Luftreinhalteplans

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Ludwigsburg Diesel-Fahrverbote nahegelegt - Erfolg für Kläger Deutsche Umwelthilfe

  • datev.de (Kurzinformation)

    Baden-Württemberg muss Luftreinhalteplan für Ludwigsburg überarbeiten

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    D. gegen Land Baden-Württemberg wegen Aufstellung eines Luftreinhalteplans für die Stadt Ludwigsburg

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 70, 126
  • VBlBW 2020, 297
  • DÖV 2020, 338 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2019 - 10 S 1977/18

    Überschreitung des Jahresmittelgrenzwerts von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 10 S 2741/18
    Das verlangt Überlegungen zu einer möglichen Minderung ihres Effekts, soweit Kunden mit dem Ergebnis eines durchgeführten Updates unzufrieden sind und die Ausgangseinstellungen wieder herstellen lassen (wie Senatsurteil vom 18.03.2019 - 10 S 1977/18 - NVwZ 2019, 81 = VBlBW 2019, 451).

    Wird § 47 Abs. 4a Satz 1 BImSchG so verstanden, dass "im Regelfall" bedeutet, typischerweise sei auf Fahrverbote zu verzichten, wenn die Immissionsbelastung 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter nicht überschreitet, so wäre die Vorschrift nicht unionsrechtskonform, sondern verstieße gegen den Anwendungsvorrang des Unionsrechts und dürfte weder von Gerichten noch von Behörden beachtet werden (wie Senatsurteil vom 18.03.2019 a. a. O.; so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.07.2019 - 8 A 2851/18 - juris).

    Denn das betrifft erst den Zeitraum ab Erreichung des Jahresmittelgrenzwerts (Senatsurteil vom 18.03.2019 - 10 S 1977/18 - NVwZ 2019, 813).

    bb) Diesen Ausführungen folgt der Senat inhaltlich in vollem Umfang (so bereits Senatsurteil vom 18.03.2019 a. a. O.).

    Das gilt zunächst für die angenommene Emissionsreduktion um 30 % bei der Euro 5-Flotte deutscher Hersteller (Luftreinhalteplan S. 31), die nicht näher begründet wird und damit über eine Emissionsreduktion von 25 % pro Fahrzeug hinausgeht, wie sie das Umweltbundesamt schon früher als höheren Wert im Rahmen zweier möglicher Szenarien angenommen hatte (Umweltbundesamt, Wirkung der Beschlüsse des Diesel-Gipfels auf die NO 2 -Gesamtkonzentration vom 18.08.2017, www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/dokumente/wirkung_der_beschluesse_des_diesel-gipfels_auf_die_no2-gesamtkonzentration.pdf, vgl. dazu auch Senatsurteil vom 18.03.2019 a. a. O. Rn. 51) und auch unter Berücksichtigung des aktuellen HBEFA 4.1 annimmt (Umweltbundesamt, PM 29/2019 vom 11.9.2019, www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/reale-stickoxid-emissionen-von-diesel-pkw-nach-wie).

    Eine darüber hinausgehende Verhältnismäßigkeitsprüfung, wie sie das OVG Nordrhein-Westfalen befürwortet (Urteil vom 31.07.2019 - 8 A 2851/18 - juris Rn. 222 ff., insb. Rn. 225) hält der Senat (so bereits Senatsurteil vom 18.03.2019 -10 S 1977/18 a. a. O.) weiterhin nicht für angezeigt (in diesem Sinn auch Berkemann, ZUR 2019, 412, 413 f.).

    Denn eine das Planungsermessen lenkende Wirkung kommt dieser Regelung aus rechtlichen Gründen nicht zu (Senatsurteil vom 18.03.2019 a. a. O.; Senatsbeschluss vom 28.06.2019 - 10 S 1429719 - VRS 136, 274; vgl. in diesem Sinn auch OVG Nordrhein-Westfalen a. a. O. Rn. 278-302).

    Soweit darauf hingewiesen wird, die Europäische Kommission habe im Notifizierungsverfahren gegen die geplante Änderung keine Einwände erhoben, lässt sich hieraus - anders als dies teilweise behauptet wird (so Brenner DAR 2019, 339) - nichts zugunsten einer Akzeptanz der vom Normgeber offenbar beabsichtigten Auslegung herleiten.

    Die Revision wird gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen, weil die Frage der Auswirkungen von § 47 Abs. 4a Satz 1 BImSchG auf die Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten grundsätzlich bedeutsam ist (vgl. Senatsurteil vom 18.03.2019 a. a. O.).

  • EuGH, 05.04.2017 - C-488/15

    Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 10 S 2741/18
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stellt eine systematische und lang andauernde Nichteinhaltung von Grenzwerten eine Verletzung von Art. 23 der Luftqualitätsrichtlinie dar (Urteile vom 05.04.2017 - C-488/15 - juris Rn. 69, vom 22.02.2018 - C 336/16 - juris Rn. 62, 113 ff. und vom 24.10.2019 - C 636/18 - beck-aktuell, Pressemitteilung becklink 2014517: Vertragsverletzung durch Frankreich wegen 7 Jahre währender systematischer und anhaltender Überschreitung).

    Ferner es ist unerheblich, ob ein Verstoß mit Absicht oder fahrlässig begangen wird und ob er auf technischen Schwierigkeiten beruht (Urteil vom 05.04.2017 a. a. O. Rn. 76).

    Insoweit bedarf es bei Luftreinhalteplänen jedenfalls einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit dafür, mit einer geplanten Maßnahme die Einhaltung des Grenzwerts zu erreichen, da der Spielraum eines Mitgliedstaats bei Festlegung der zu erlassenden Maßnahmen dahingehend begrenzt ist, dass sie es jedenfalls ermöglichen müssen, dass der Zeitraum der Nichteinhaltung der Grenzwerte so kurz wie möglich gehalten wird (EuGH, Urteil vom 22.02.2018 - C-336/16 - juris Rn. 95 und vom 05.04.2017 - C-488/15 - Rn. 109, i. Erg.

  • EuGH, 22.02.2018 - C-336/16

    Polen tut zu wenig gegen Smog

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 10 S 2741/18
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stellt eine systematische und lang andauernde Nichteinhaltung von Grenzwerten eine Verletzung von Art. 23 der Luftqualitätsrichtlinie dar (Urteile vom 05.04.2017 - C-488/15 - juris Rn. 69, vom 22.02.2018 - C 336/16 - juris Rn. 62, 113 ff. und vom 24.10.2019 - C 636/18 - beck-aktuell, Pressemitteilung becklink 2014517: Vertragsverletzung durch Frankreich wegen 7 Jahre währender systematischer und anhaltender Überschreitung).

    Ein teilweise rückläufiger Trend bei der Immissionsbelastung, der jedoch nicht dazu führt, dass die Grenzwerte eingehalten werden, genügt nicht (Urteil vom 22.02.2018 a. a. O. Rn. 65).

    Insoweit bedarf es bei Luftreinhalteplänen jedenfalls einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit dafür, mit einer geplanten Maßnahme die Einhaltung des Grenzwerts zu erreichen, da der Spielraum eines Mitgliedstaats bei Festlegung der zu erlassenden Maßnahmen dahingehend begrenzt ist, dass sie es jedenfalls ermöglichen müssen, dass der Zeitraum der Nichteinhaltung der Grenzwerte so kurz wie möglich gehalten wird (EuGH, Urteil vom 22.02.2018 - C-336/16 - juris Rn. 95 und vom 05.04.2017 - C-488/15 - Rn. 109, i. Erg.

  • VG Berlin, 09.10.2018 - 10 K 207.16

    Streckenbezogene Diesel-Fahrverbote auch in Berlin

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 10 S 2741/18
    ähnlich VG Berlin, Urteil vom 09.10.2018 - 10 K 207.16 - juris Rn. 81: realistische Annahmen, verlässliche Abschätzungen, kein Wunschdenken).

    Sollte der Normgeber, was nach dem Normwortlaut und den Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 19/6335, S. 9) naheliegt, ein Verständnis zugrunde gelegt haben, wonach bereits bei Erreichung von Jahresmittelgrenzwerten bis einschließlich 50 µg/m³ regelmäßig Fahrverbote aus dem Spektrum möglicher Maßnahmen ausgeblendet werden und sie nur bei zusätzlichen atypischen Umständen ermöglicht werden sollten, läge hierin ein klarer Verstoß gegen den Vorrang des Unionsrechts (so auch VG Berlin, Urteil vom 09.10.2018 - 10 K 207.16 - juris Rn. 74 mit Blick auf Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 2 der Luftqualitätsrichtlinie; VG Köln, Urteil vom 08.11.2018 - 13 K 6684/15 - juris Rn. 34; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15.11.2018 - 8 K 5068/15 - juris Rn. 120; Will, NZV 2019, 17, 24; Laskowski, ZRP 2019, 44, 48; Quarch, SVR 2019, 18, 23).

  • BVerwG, 27.02.2018 - 7 C 30.17

    Städte dürfen Fahrverbote verhängen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 10 S 2741/18
    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27.02.2018 - 7 C 30.17 - NVwZ 2018, 883) speziell für die Frage von Fahrverboten konkretisiert worden.

    Das angerufene nationale Gericht ist in einem solchen Fall gehalten, im Rahmen seiner Zuständigkeit für die volle Wirksamkeit der Bestimmungen des Unionsrechts zu sorgen, indem es erforderlichenfalls jede entgegenstehende nationale Rechtsvorschrift aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Vorschrift auf gesetzgeberischem Weg oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste (EuGH, Urteil vom 20.12.2017 - C-664/15 - juris Rn. 55 f. m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 27.02.2018 - 7 C 30.17 - a. a. O. Rn. 36).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2019 - 10 S 1429/19

    Vollstreckungsverfahren nach § 172 VwGO; zulässige Einwendungen im Hinblick auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 10 S 2741/18
    Denn eine das Planungsermessen lenkende Wirkung kommt dieser Regelung aus rechtlichen Gründen nicht zu (Senatsurteil vom 18.03.2019 a. a. O.; Senatsbeschluss vom 28.06.2019 - 10 S 1429719 - VRS 136, 274; vgl. in diesem Sinn auch OVG Nordrhein-Westfalen a. a. O. Rn. 278-302).

    Das betrifft nicht nur Gerichte, sondern auch Behörden, da jede nationale Stelle die unionsrechtswidrige Norm unangewendet lassen muss (BVerfG, Beschluss vom 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06 - BVerfGE 126, 286 Rn. 53 f.: grundsätzlich unanwendbar, sofern Unionsrecht nicht ultra vires; Senatsbeschluss vom 28.06.2019 a. a. O.; Bergmann, Handbuch der Europäischen Union, 5. Aufl., S. 1018; Hufeld in Handbuch des Staatsrechts, 3. Aufl. Bd. X, § 215 Rn. 12; Streinz in Handbuch des Staatsrechts a. a. O. § 218 Rn. 74).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2019 - 8 A 2851/18

    Vergleichsverhandlungen zu Luftreinhalteplänen in NRW

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 10 S 2741/18
    Wird § 47 Abs. 4a Satz 1 BImSchG so verstanden, dass "im Regelfall" bedeutet, typischerweise sei auf Fahrverbote zu verzichten, wenn die Immissionsbelastung 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter nicht überschreitet, so wäre die Vorschrift nicht unionsrechtskonform, sondern verstieße gegen den Anwendungsvorrang des Unionsrechts und dürfte weder von Gerichten noch von Behörden beachtet werden (wie Senatsurteil vom 18.03.2019 a. a. O.; so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.07.2019 - 8 A 2851/18 - juris).

    Eine darüber hinausgehende Verhältnismäßigkeitsprüfung, wie sie das OVG Nordrhein-Westfalen befürwortet (Urteil vom 31.07.2019 - 8 A 2851/18 - juris Rn. 222 ff., insb. Rn. 225) hält der Senat (so bereits Senatsurteil vom 18.03.2019 -10 S 1977/18 a. a. O.) weiterhin nicht für angezeigt (in diesem Sinn auch Berkemann, ZUR 2019, 412, 413 f.).

  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 10 S 2741/18
    Die Klage ist als allgemeine Leistungsklage zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 - 7 C 21.12 - juris Rn. 18).

    Dies war im Sinne einer sog. prokuratorischen Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO schon früher anerkannt (BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 a. a. O. Rn. 18 und 38 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2018 - 8 D 62/18

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts für Klagen betreffend

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 10 S 2741/18
    Das ergibt sich bereits aus dem bindenden Verweisungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19.11.2018 (§ 83 VwGO i. V. m. § 17 Abs. 2 Satz 3 GVG; zur erstinstanzlichen Zuständigkeit vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.12.2018 - 8 D 62/18.AK - ZNER 2018, 566).

    Dabei kann offenbleiben, ob Luftreinhaltepläne bereits direkt - oder erst analog - unter § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UmwRG subsumierbar sind (ebenfalls - im Hinblick auf die Möglichkeit einer strategischen UVP offen gelassen - in OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.12.2018 a. a. O.).

  • BVerwG, 27.02.2018 - 7 C 26.16

    Luftreinhaltepläne: Städte dürfen Diesel-Fahrverbote verhängen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 10 S 2741/18
    Soweit in der Rechtswissenschaft zum Teil kritisiert wird, bei der vom Bundesverwaltungsgericht angesprochenen Abwägung seien die Interessen des Gesundheitsschutzes nicht deutlich genug in den Vordergrund gestellt worden (so z. B. Kümmel, NVwZ 2018, 890, 895; Will, NZV 2018, 393, 400, Schenk, jM 2018, 202, 207), teilt der Senat diese Einschätzung nicht.
  • VGH Hessen, 17.12.2018 - 9 A 2037/18

    Überschreitung von Grenzwerten genügt nicht schon für das Verhängen von

  • BVerwG, 13.10.2011 - 4 A 4001.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; Planergänzungsbeschluss; ergänzendes Verfahren;

  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2018 - 8 K 5068/15

    Essen: Zonales Fahrverbot unter Einschluss der A 40 in weiten Teilen des Essener

  • BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15

    Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung;

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

  • EuGH, 20.12.2017 - C-664/15

    Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation - Vorlage zur

  • VG Köln, 08.11.2018 - 13 K 6684/15

    Zonenbezogenes Fahrverbot ab April 2019

  • EuGH, 26.06.2019 - C-723/17

    Die nationalen Gerichte sind befugt, die Wahl der Standorte von Stationen zur

  • EuGH, 24.10.2019 - C-636/18

    Frankreich hat den Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid seit dem 1. Januar 2010

  • EuGH, 19.11.2014 - C-404/13

    Der Gerichtshof präzisiert die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf

  • EuGH, 19.12.2012 - C-68/11

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2020 - 10 S 461/20

    Fahrverbot für Euro-5-Dieselfahrzeuge in Stuttgart: Beschwerde des Landes und

    Auch der Senat ist bisher - unter anderem gestützt auf Erkenntnisse des Umweltbundesamts - davon ausgegangen, dass das durchschnittliche Emissionsreduktionspotential von Software-Updates (allenfalls) bei 25 % liegt, und hat außerdem die Frage der Nachhaltigkeit vorgenommener freiwilliger Software-Updates noch als offen bewertet (vgl. Senatsurteil vom 29.11.2019 - 10 S 2741/18 - juris Rn. 59 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2021 - 10 S 141/20

    Klagebefugnis von Umweltverband bei Verbindlichkeitserklärung eines

    Für eine Erweiterung der dort geregelten Verbandsklagemöglichkeiten zur Erfassung weiterer möglicherweise unter Art. 9 Abs. 3 AK subsumierbarer Fallgestaltungen im Wege richterlicher Rechtsfortbildung dürfte seitdem kein Raum mehr bestehen, weil sich eine solche über den klaren gesetzgeberischen Willen hinwegsetzen würde (vgl. ausführlich VG Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2018 - 6 K 12341/17 - a. a. O. Rn. 196 ff.; VG Schleswig, Urteil vom 13.12.2017 - 3 A 59/17 - juris Rn. 95; VG Frankfurt, Beschluss vom 12.02.2021 - 6 L 3232/20.F - juris Rn. 56; ähnlich Fellenberg/Schiller a. a. O. § 1 UmwRG Rn. 74; siehe zur Rechtsentwicklung insoweit auch Senatsurteile vom 18.03.2019 - 10 S 1977/18 - VBlBW 2019, 451 = juris Rn. 24 und vom 29.11.2019 - 10 S 2741/18 - VBlBW 2020, 297 = juris Rn. 37 ; a. A. Eckert, VR 2020, 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 10 S 3542/21

    Klagebefugnis eines anerkannten Umweltverbandes; erstrebtes integriertes Energie-

    Der Streitwert wird gemäß § 52 Abs. 2 GKG i. V. m. den Empfehlungen in den Nummern 1.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (abgedruckt z. B. in Schoch/Schneider, VwGO, unter § 163) angesichts des in Ansätzen Ähnlichkeit mit einer Normerlassklage bzw. einer Klage auf Aufstellung eines Luftreinhalteplans aufweisenden Streitgegenstands auf 30.000,-- EUR festgesetzt (vgl. zum Streitwert in dem zuletzt genannten Fall etwa Senatsurteil vom 29.11.2019 - 10 S 2741/18 - juris Rn. 82).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2020 - 5 KN 1/19

    Luftreinhalteplan für die Stadt Kiel ist unzureichend - Fahrverbot steht an

    Das Verwaltungsgericht ist im Übrigen zutreffend von der sachlichen Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 UmwRG ausgegangen (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 29. November 2019 - 1 E 23/18 -, juris, Rn. 72; VGH Mannheim, Urteil vom 29. November 2019, - 10 S 2741/18 -, juris, Rn. 36; OVG Münster, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 8 D 62/18.AK -, juris, Rn. 2ff.).
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