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   VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 6 S 7/09   

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VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 6 S 7/09 (https://dejure.org/2009,6107)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.07.2009 - 6 S 7/09 (https://dejure.org/2009,6107)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 6 S 7/09 (https://dejure.org/2009,6107)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Soweit HwO § 28 die Befugnis der Handwerkskammer eröffnet, Daten an Dritte zu übermitteln, folgt daraus kein Anspruch dieses Dritten, dass diese Übermittlung an ihn erfolgt.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • adresshandel-und-recht.de

    Kein Auskunftsanspruch eines Unternehmens auf Datenübermittlung

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1... ; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; HwO § 6 Abs. 2; ; HwO § 28; ; HwO § 32; ; HwO § 45 Abs. 2; ; IFG § 1 Abs. 1; ; LDSG § 18; ; LVwVfG § 29 Abs. 1; ; EGRL 03/98

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundesverfassungsrecht; Sonstiges Verwaltungsverfahren (u. a. Akteneinsicht, Ausschluss, Ausschuss, Befangenheit, Wiedereinsetzung nach § 32 VwVfG, Zuständigkeit Behörde); Handwerk (mit Schornsteinfeger); Datenschutz: Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; Berufsausbildung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Handwerksordnung gewährt keinen Anspruch auf Übermittlung personenbezogener Daten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2009, 427
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Freiburg, 19.11.2008 - 7 K 238/05

    Übermittlung personenbezogener Daten aus der Lehrlingsrolle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 6 S 7/09
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 19. November 2008 - 7 K 238/05 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 19. November 2008 - 7 K 238/05 - zu ändern und unter Aufhebung des Bescheids der Beklagten vom 29.07.2004 und deren Widerspruchsbescheids vom 27.01.2005 die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin die bei der Beklagten registrierten Namen und Adressen der Personen zu übermitteln, die in den letzten zehn Jahren die Gesellenprüfung als Friseur/Friseurin im Bezirk der Beklagten mit Erfolg abgelegt haben.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 6 S 7/09
    Ein Zwang zur Angabe personenbezogener Daten setzt voraus, dass der Gesetzgeber den Verwendungszweck bereichsspezifisch und präzise bestimmt und dass diese Angaben für diesen Zweck geeignet und erforderlich sind (vgl. BVerfG, Urt. vom 15.12.1983, BVerfGE 65, 1, 41 ff.; Beschl. vom 09.03.1988, BVerfGE 78, 77, 84 f.; Kammerbeschl. vom 14.12.2000, BVerfGE 103, 21, 32 f.).

    Das Fehlen eines Anspruch eines Dritten auf Übermittlung personenbezogener Daten ergibt sich schließlich auch aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen im Landesdatenschutzgesetz: Einen Anspruch auf Auskunft über gespeicherte Daten (vgl. dazu BVerfG, Urt. vom 15.12.1983, a.a.O., S. 43) räumt das Gesetz nur dem Betroffenen unter den Voraussetzungen des § 21 LDSG ein; einen Auskunftsanspruch Dritter hinsichtlich bei öffentlichen Stellen gespeicherten personenbezogenen Daten regelt das Landesdatenschutzgesetz hingegen nicht.

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 6 S 7/09
    Das Akteneinsichtsrecht gewährt nur formelle Rechte im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens, aber keine materiellen Ansprüche außerhalb eines solchen (vgl. BVerwG, Urt. vom 20.02.1990, BVerwGE 84, 375, 376, m.w.N.), wie sie die Klägerin hier geltend macht.
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 6 S 7/09
    Die grundrechtlich gewährleistete Berufsfreiheit sichert das Recht des Bürgers, einen Beruf frei zu wählen und auszuüben; auf diese Freiheit können sich nach Art. 19 Abs. 3 GG auch juristische Personen des Privatrechts berufen (vgl. nur BVerfG, Beschl. vom 26.06.2002, BVerfGE 105, 252, 265, m.w.N.).
  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 6 S 7/09
    Ein Zwang zur Angabe personenbezogener Daten setzt voraus, dass der Gesetzgeber den Verwendungszweck bereichsspezifisch und präzise bestimmt und dass diese Angaben für diesen Zweck geeignet und erforderlich sind (vgl. BVerfG, Urt. vom 15.12.1983, BVerfGE 65, 1, 41 ff.; Beschl. vom 09.03.1988, BVerfGE 78, 77, 84 f.; Kammerbeschl. vom 14.12.2000, BVerfGE 103, 21, 32 f.).
  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 6 S 7/09
    Erst nach Eröffnung der allgemeinen Zugänglichkeit kann der Schutzbereich der Informationsfreiheit durch einen Grundrechtseingriff betroffen sein (vgl. BVerfG, Beschl. vom 19.12.2007, BVerfGE 119, 309, 319; Urt. vom 24.01.2001, BVerfGE 103, 44, 59 f.) h) Schließlich folgt der geltend gemachte Anspruch auch nicht aus Art. 12 Abs. 1 GG.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.1995 - 9 S 1518/94

    Anerkennung zum Führen einer Gebietsbezeichnung - Akteneinsicht bei Versagung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 6 S 7/09
    Auch ein etwaiger Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht nach Abschluss oder außerhalb eines konkreten Verwaltungsverfahrens, wie ihn die Rechtsprechung grundsätzlich für möglich hält, kann nur in Betracht kommen, wenn zwischen dem Anspruchsteller und der Behörde eine konkrete Rechtsbeziehung besteht oder bestand, für die Akteneinsicht oder Auskunft begehrt wird (vgl. dazu BVerwG, Urt. vom 05.06.1984, BVerwGE 69, 278, 279 ff., m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. vom 31.10.1995, NJW 1996, 613, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 15 KF 19/03

    Bestehen eines Auskunftsanspruch des Vorstandes einer Teilnehmergemeinschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 6 S 7/09
    Sie gibt jedoch, auch wenn die Tatbestandvoraussetzungen erfüllt sind, einem Dritten kein subjektiv-öffentliches Recht auf Übermittlung dieser Daten (vgl. ebenso Nds. OVG, Urt. vom 28.09.2006 - 15 KF 19/03 -, RdL 2007, 75, juris Rn. 24, zum Niedersächsischen Datenschutzgesetz).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 6 S 7/09
    Erst nach Eröffnung der allgemeinen Zugänglichkeit kann der Schutzbereich der Informationsfreiheit durch einen Grundrechtseingriff betroffen sein (vgl. BVerfG, Beschl. vom 19.12.2007, BVerfGE 119, 309, 319; Urt. vom 24.01.2001, BVerfGE 103, 44, 59 f.) h) Schließlich folgt der geltend gemachte Anspruch auch nicht aus Art. 12 Abs. 1 GG.
  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02

    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 6 S 7/09
    Auch ein sich unmittelbar aus Art. 12 Abs. 1 GG im Hinblick darauf ergebender Auskunftsanspruch, dass eine behördliche Auskunft zum Schutz der Berufsfreiheit unerlässlich ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. vom 02.07.2003, BVerwGE 118, 270, 272 ff.; BFH, Urt. vom 05.10.2006, NVwZ 2007, 854, 855), besteht hier nicht; die begehrte Datenübermittlung ist nicht unerlässlich zum Schutz der Berufsfreiheit der Klägerin.
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

  • BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82

    Rechtsweg - Einsichtsrecht - Allgemeine Weisungen - Berechtigtes Interesse

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

  • BFH, 05.10.2006 - VII R 24/03

    Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage gegen einen kommunalen

  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2013 - 10 S 1695/12

    Vergabebekanntmachungsportal; Gleichbehandlungsanspruch gegenüber öffentlicher

    Denn diese Richtlinie begründet, wie erwähnt, keine Verpflichtung zur Gestattung des Zugangs zu Dokumenten, sondern regelt nur die Informationsweiterverwendung für den Fall, dass nach dem einschlägigen mitgliedstaatlichen Recht ein - voraussetzungsloser - Anspruch auf Informationszugang besteht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.07.2009 - 6 S 7/09 - VBlBW 2009, 427, 429).
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