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   VGH Baden-Württemberg, 30.08.2018 - 7 S 2513/16   

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https://dejure.org/2018,31017
VGH Baden-Württemberg, 30.08.2018 - 7 S 2513/16 (https://dejure.org/2018,31017)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.08.2018 - 7 S 2513/16 (https://dejure.org/2018,31017)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. August 2018 - 7 S 2513/16 (https://dejure.org/2018,31017)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Überlassung einer Namensliste und Adressliste von Teilnehmern der Rebflurbereinigung Rauenberg/Dielheim (Mannaberg/Baufel)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Flurbereinigung; Akteneinsichtsrecht des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft; Rechtsstellung einzelner Vorstandsmitglieder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FlurbG § 25 Abs. 1
    Akteneinsicht; Datenübermittlung; Teilnehmergemeinschaft; Vorstand; Vorstandsmitglied

  • rechtsportal.de

    FlurbG § 25 Abs. 1
    Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Überlassung einer Namensliste und Adressliste von Teilnehmern der Rebflurbereinigung Rauenberg/Dielheim (Mannaberg/Baufel)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2019, 37 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1993 - 9 S 2983/91

    Fehlende organschaftliche Befugnis des einzelnen Mitgliedes des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.2018 - 7 S 2513/16
    Bei der Ablehnung des Akteneinsichtsgesuchs durch das Flurbereinigungsamt handelt es sich - unabhängig vom Fehlen einer Entscheidungsformel und Rechtsmittelbelehrung - um einen Verwaltungsakt i. S. des § 35 LVwVfG (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.11.1993 - 9 S 2983/91 - juris, m. w. N.) der nach § 141 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG mit dem Widerspruch angefochten werden kann.

    Das innerorganschaftliche Mitgliedschaftsrecht des Klägers ist dadurch nicht verletzt (vgl. zu einem auf Akteneinsicht oder Information gerichteten Begehren eines Mitglieds des Verwaltungsrats einer Universität VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.11.1993, a. a. O.; vgl. zu Kontrollaufgaben einzelner Gemeinderatsmitglieder auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.11.2002 - 1 S 2277/02 - VBlBW 2003, 190 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 7 S 2514/16
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.2018 - 7 S 2513/16
    Den einstweiligen Rechtsschutzantrag hat der Senat mit Beschluss vom 23.3.2017 - 7 S 2514/16 - abgelehnt, da dem Kläger auf Grund seiner Rechtsstellung als Mitglied des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft weder ein Akteneinsichtsrecht noch ein Recht auf Übermittlung von Daten zustehe.

    Der Senat hat die Akten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens - 7 S 2514/16 - beigezogen.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2002 - 1 S 2277/02

    Umfang des Auskunftsrechts eines Gemeinderatsmitglieds

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.2018 - 7 S 2513/16
    Das innerorganschaftliche Mitgliedschaftsrecht des Klägers ist dadurch nicht verletzt (vgl. zu einem auf Akteneinsicht oder Information gerichteten Begehren eines Mitglieds des Verwaltungsrats einer Universität VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.11.1993, a. a. O.; vgl. zu Kontrollaufgaben einzelner Gemeinderatsmitglieder auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.11.2002 - 1 S 2277/02 - VBlBW 2003, 190 ff.).
  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 16.15

    Akteneinsicht; Verfahrenshandlung; Sachentscheidung; Vorbereitung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.2018 - 7 S 2513/16
    Ferner erfasst die Regelung sowohl (belastende) behördliche Handlungen als auch die behördliche Verweigerung einer erstrebten Verfahrenshandlung (vgl. zu alledem BVerwG, Urt. v. 22.9.2016 - 2 C 16.15 - NVwZ 2017, 489 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.2016 - 7 S 1325/16
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.08.2018 - 7 S 2513/16
    Sein gegen die teilweise Anordnung des Sofortvollzuges des Flurbereinigungsbeschlusses gerichteter Antrag auf Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes war bereits mit Beschluss des Senats vom 31.8.2016 - 7 S 1325/16 - abgelehnt worden.
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