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   VGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 3 S 1184/16   

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https://dejure.org/2016,43009
VGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 3 S 1184/16 (https://dejure.org/2016,43009)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.11.2016 - 3 S 1184/16 (https://dejure.org/2016,43009)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. November 2016 - 3 S 1184/16 (https://dejure.org/2016,43009)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung einer Entscheidung des BVerwG nach Ergehen einer erneuten Entscheidung des Vordergerichts; Zulassung einer Begräbnisstätte für zehn Gemeindepriester in einer im Industriegebiet genehmigten und genutzten Kirche unter Beachtung der Bindungswirkung; ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 4 Abs 1 GG, Art 4 Abs 2 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 31 Abs 1 BVerfGG
    Erteilung einer Baugenehmigung für eine Begräbnisstätte - Krypta - in einer im Industriegebiet gelegenen Kirche; Bildungswirkung einer Revisionsentscheidung bei späterer Aufhebung durch das Bundesverfassungsgericht; Ausnahme von einer Veränderungssperre

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung; Industriegebiet; Kirche; Krypta; Ausnahme; Befreiung; Veränderungssperre; Glaubensfreiheit; Bekenntnisfreiheit

  • rechtsportal.de

    Bindungswirkung einer Entscheidung des BVerwG nach Ergehen einer erneuten Entscheidung des Vordergerichts; Zulassung einer Begräbnisstätte für zehn Gemeindepriester in einer im Industriegebiet genehmigten und genutzten Kirche unter Beachtung der Bindungswirkung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kirche im Industriegebiet: Abstellraum darf als Krypta genutzt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Kirchardt: Krypta im Industriegebiet zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kirchardt - Krypta im Industriegebiet zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine Begräbnisstätte (Krypta)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krypta im Industriegebiet zulässig - Für das Baugrundstück geltender Bebauungsplan der Gemeinde wird von zusätzlicher Einrichtung der Krypta in der Kirche nicht berührt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 443
  • BauR 2017, 1244
  • BauR 2017, 699
  • ZfBR 2017, 273
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 3 S 465/11

    (Keine) Krypta im Industriegebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 3 S 1184/16
    Daraufhin hat der Senat nach Einnahme eines Augenscheins mit Urteil vom 20.7.2011 - 3 S 465/11 - wiederum die erstinstanzliche Entscheidung geändert und die Klage unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin abgewiesen.

    In der Sache hat sie - noch im Verfahren 3 S 465/11 - ihre Besorgnis geäußert, die in einem Industriegebiet zulässigen und notwendigen Nutzungsmöglichkeiten könnten bei Genehmigung der Krypta beschränkt und die im Vertrauen auf den Fortbestand Industriegebiets angesiedelten Unternehmen als Störer betrachtet würden.

    Auch der damalige Bürgermeister der Beigeladenen Ziff. 1 hat das genannte Ziel in der mündlichen Verhandlung vom 20.7.2011 (im Verfahren 3 S 465/11) bestätigt.

    Im Gegenteil hat die Beigeladene Ziff. 1 mit Schriftsatz vom 23.3.2011 (im Verfahren 3 S 465/11) schlüssig dargelegt, dass mit der genannten Festsetzung neben der Ausnahmemöglichkeit besonders die Erfordernisse für die Zulassung einer solchen Ausnahme - also auch der Gesichtspunkt der Gebietsverträglichkeit - hervorgehoben werden sollten.

    Selbst wenn diese - entsprechend der Einschätzung der Vertreter der Beigeladenen Ziff. 1 in der mündlichen Verhandlung vom 20.7.2011 (im Verfahren 3 S 465/11) - mit einem verkleinerten Kirchenbau (möglicherweise) hätten gelöst werden können, wäre das Grundstück angesichts der erforderlichen Verkleinerung der Kirche (auch mit Krypta) jedenfalls nicht besser geeignet gewesen als das dann gewählte Grundstück.

  • BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der nachträglichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 3 S 1184/16
    Daher tritt eine Erledigung der zurückverweisenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in einem solchen Fall nicht ein (a. A. BVerfG, Kammerbeschl. v. 9.5.2016 - 1 BvR 2202/13 - ZfBR 2016, 582 ff.).

    Auf die von der Klägerin eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 9.5.2016 - 1 BvR 2202/13 - das Urteil des erkennenden Senats aufgehoben und die Sache an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.

    Dieser Beurteilung hat der Senat sowohl den ihn bindenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9.5.2016 (ZfBR 2016, 582 ff.) als auch das gleichfalls Bindungswirkung entfaltende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.11.2010 (BVerwGE 138, 166 ff.) zu Grunde zu legen.

  • VG Stuttgart, 15.04.2008 - 5 K 2146/06

    Baurechtliche Genehmigung für die Nutzungsänderung eines Abstellraums im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 3 S 1184/16
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. April 2008 - 5 K 2146/06 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15.4.2008 - 5 K 2146/06 - zu ändern, den Ablehnungsbescheid der Beklagten vom 6.3.2006 in der Fassung des Ergänzungsbescheids vom 6.6.2011 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 4.5.2006 aufzuheben sowie die Beklagte zu verpflichten, ihr entsprechend ihrem Antrag vom 7.7.2005 eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des im Untergeschoss der Kirche gelegenen Lagerraums in eine Krypta zu erteilen, hilfsweise, die Beklagte zu verpflichten, ihr entsprechend ihrem Antrag vom 7.7.2005 eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des im Untergeschoss der Kirche gelegenen Lagerraums in eine Krypta in der Fassung des alternativ gestellten Antrags mit Zugang zur Krypta über den Kircheninnenraum zu erteilen und die Berufungen der Beklagten sowie der Beigeladenen Ziff. 1 zurückzuweisen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15.4.2008 - 5 K 2146/06 - zu ändern und die Klage in vollem Umfang abzuweisen sowie die Berufung der Klägerin zurückzuweisen.

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 3 S 1184/16
    Mit Urteil vom 18.11.2010 - 4 C 10.09 - hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des erkennenden Senats aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.

    Dieser Beurteilung hat der Senat sowohl den ihn bindenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9.5.2016 (ZfBR 2016, 582 ff.) als auch das gleichfalls Bindungswirkung entfaltende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.11.2010 (BVerwGE 138, 166 ff.) zu Grunde zu legen.

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 3 S 1184/16
    Rechtssätze dieses Inhalts geben auch Maßstäbe und Grenzen für die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts vor (stRspr; vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.6.1975 - 2 BvR 1018/74 - BVerfGE 40, 88 ff. u. v. 16.3.2005 - 2 BvL 7/00 - BVerfGE 112, 268 ff.; vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 21.9.2016 - 6 C 2.15 - juris).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01

    Befreiung; Ermessen; öffentliche Belange; gemeindliche Planungsabsichten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 3 S 1184/16
    Erforderlich für eine negative Ermessensentscheidung ist nur, dass der Befreiung gewichtige Interessen entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.2002 - 4 C 13.01 - BVerwGE 117, 50; Urt. v. 4.7.1986 - 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2324/02

    Befreiung nach BauGB § 31 - keine Atypik notwendig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 3 S 1184/16
    Denn in diesen Fällen ist wegen des Umfangs der Anwendungsvoraussetzungen für die Erteilung von Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB der Spielraum für zusätzliche Erwägungen bei Ausübung des Ermessens tendenziell gering, so dass sich die Ermessensausübung im Einzelfall auf Null reduzieren kann (vgl. zu alledem VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.3.2007 - 8 S 1921/06 - VBlBW 2008, 348; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.6.2003 - 3 S 2324/02 - VBlBW 2003, 438).
  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00

    Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 3 S 1184/16
    Rechtssätze dieses Inhalts geben auch Maßstäbe und Grenzen für die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts vor (stRspr; vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.6.1975 - 2 BvR 1018/74 - BVerfGE 40, 88 ff. u. v. 16.3.2005 - 2 BvL 7/00 - BVerfGE 112, 268 ff.; vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 21.9.2016 - 6 C 2.15 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2007 - 8 S 1921/06

    Befreiung bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 3 S 1184/16
    Denn in diesen Fällen ist wegen des Umfangs der Anwendungsvoraussetzungen für die Erteilung von Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB der Spielraum für zusätzliche Erwägungen bei Ausübung des Ermessens tendenziell gering, so dass sich die Ermessensausübung im Einzelfall auf Null reduzieren kann (vgl. zu alledem VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.3.2007 - 8 S 1921/06 - VBlBW 2008, 348; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.6.2003 - 3 S 2324/02 - VBlBW 2003, 438).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 881/06

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 3 S 1184/16
    Was Inhalt und Bestandteil der Planungsgrundsätze ist, ist durch eine auf den Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses bezogene Auslegung des Bebauungsplans anhand der damaligen Sach- und Rechtslage und der damaligen Vorstellungen des Gemeinderats zu ermitteln (§ 10 und § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.6.2007 - 3 S 881/06 - VBlBW 2007, 385 ff., unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 19.5.2004 a. a. O.).
  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

  • BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer

  • BVerwG, 21.09.2016 - 6 C 2.15

    Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft mit Wirkung für das staatliche

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2016 - 3 S 864/16

    Zur Frage, ob Grundzüge der Planung im Sinne des § 31 Abs 2 BauGB "berührt"

  • BGH, 23.09.1993 - III ZR 54/92

    Verletzung der Pflicht eines Beamten zur Entscheidung in angemessener

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 3 S 2679/08

    Begräbnisstätte für Gemeindepriester innerhalb einer bestehenden

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2018 - 8 S 1464/15

    Befreiung von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    Ausweislich der "Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan" wie des Durchführungsvertrags kam es der Beklagten zum maßgeblichen Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2016 - 3 S 1184/16 -, VBlBW 2017, 329 = juris Rn. 51) besonders auf die Geschossflächenbegrenzung an.

    Es kommt darauf an, ob der mit der ursprünglichen Planung verfolgte Interessenausgleich durch die tatsächliche Entwicklung seit Inkrafttreten des Bebauungsplans bereits so nachhaltig gestört ist, dass die Planungsgrundzüge nicht mehr in einer ins Gewicht fallenden Weise berührt werden können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2016, a.a.O., unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 18.11.2010 - 4 C 10.09 -, BVerwGE 138, 166 = juris Rn. 39; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.2016 - 3 S 864/16 - VBlBW 2017, 71).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2020 - 8 S 1784/18

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche

    Anders als bei der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 19.09.2002 - 4 C 13.01 -, BVerwGE 117, 50; Senatsurteil vom 14.03.2007 - 8 S 1921/06 -, VBlBW 2008, 348; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2016 - 3 S 1184/16 -, VBlBW 2017, 329 = juris Rn. 82 m.w.N.), die im Gegensatz zur Ausnahme von engen tatbestandlichen Voraussetzungen abhängig ist, erfordert allein das Vorliegen der Rechtsvoraussetzungen für die Gewährung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB nicht schon in aller Regel deren Erteilung (a.A. offenbar OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.08.2020 - 2 A 691/17 -, juris Rn. 100; Urteil vom 25.03.2014 - 2 A 2679/12 -, BauR 2015, 55 = juris Rn. 134; BayVGH, Urteil vom 15.12.2010 - 2 B 09.2419 -, BRS 76 Nr. 73 = juris Rn. 39).
  • OVG Niedersachsen, 12.01.2023 - 1 LB 23/22

    Abweichung; Aufstellungsbeschluss; Ausfertigung; Ausnahme; Außenbereich; bedingte

    Eine derartige Erweiterung ist grundsätzlich nur durch Beschlüsse des zuständigen Gemeindeorgans (z.B. Offenlegungsbeschluss, Satzungsbeschluss) möglich (vgl. VGH BW, Urt. v. 30.11.2016 - 3 S 1184/16 -, DVBl. 2017, 317 = BauR 2017, 699 = juris Rn. 93; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand d. Bearb.: 147. EL August 2022, § 14 Rn. 93) und hat in dieser Form nicht stattgefunden.
  • VG Ansbach, 26.02.2024 - AN 3 S 24.169

    Ausnahme von einer Veränderungssperre für zeitlich befristete Errichtung von,

    Besteht für ein Vorhaben sowohl hinsichtlich der aktuell gültigen Bauleitplanung als auch bezüglich der zukünftigen (zu sichernden) Bauleitplanung ein Anspruch auf Befreiung, so sind die Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Veränderungssperre gegeben (VGH Mannheim, U.v. 30.11.2016 - 3 S 1184/16 - juris Rn. 92 ff. = BauR 2017, 699).
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