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   VGH Bayern, 01.02.2006 - 1 CE 04.734, 1 CE 04.791   

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VGH Bayern, 01.02.2006 - 1 CE 04.734, 1 CE 04.791 (https://dejure.org/2006,16591)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.02.2006 - 1 CE 04.734, 1 CE 04.791 (https://dejure.org/2006,16591)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 1 CE 04.734, 1 CE 04.791 (https://dejure.org/2006,16591)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Gegenstandes bei einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Vollziehbarkeit einer Baugenehmigung zur Generalinstandsetzung eines Anwesens nebst Gaststätte; Bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens im Hinblick auf die ...

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Gegenstandes bei einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Vollziehbarkeit einer Baugenehmigung zur Generalinstandsetzung eines Anwesens nebst Gaststätte; Bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens im Hinblick auf die ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 a Abs. 3; ; VwGO § 80 a Abs. 1 Nr. 2; ; VwGO § 86 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 88; ; VwGO § 91 Abs. 1; ; VwGO § 93 Satz 2; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; ZPO § 150; ; BauGB § 34 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG München, 16.02.2004 - M 1 E 04.887
    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2006 - 1 CE 04.734
    hier: Beschwerde der Antragstellerin gegen die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 12. Februar 2004 (M 1 SN 04.567) und 16. Februar 2004 (M 1 E 04.887),.

    Die strittige Nachtzeitverschiebung wirke sich nicht mehr zu Lasten des Antragstellers aus, weil die Beigeladene den an seinem Anwesen vorbeiführenden Fußgängerverkehr vom "***********" zum K***** durch Tore unterbunden habe (M 1 E 04.887).

    Sie ist der Auffassung, dass die Abtrennung des Verfahrens M 1 E 04.887 ihrem Begehren nicht gerecht werde.

  • VGH Bayern, 18.07.2002 - 1 B 98.2945

    Anforderungen an Maßnahmen zur Sicherung der Nachbarrechte bei Überschreiten der

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2006 - 1 CE 04.734
    All dies hat der Senat bereits im Berufungsurteil vom 18. Juli 2002 (1 B 98.2945) - bezogen auf die damals angefochtene Fassung der Baugenehmigung - näher ausgeführt.

    Grundlage für die Festsetzung des Streitwerts sind § 72 Nr. 1 GKG n. F., § 14 Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 3 und § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG a. F. In Anbetracht der über einem durchschnittlichen Nachbarrechtsstreit liegenden Bedeutung der Sache für die Antragstellerin erscheint - wie im Vorprozess (vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 12.11.1997 - 1 B 98.2945 und Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.1.2003 BVerwG - 4 B 82.02) - ein Betrag angemessen, der über der für den "Regelfall" gedachten Empfehlung gemäß Nr. 1.7 Satz 1 Halbsatz 1, Nr. 11.7.6.1 des Streitwertkatalogs in der Fassung vom Januar 1996 liegt.

  • VGH Bayern, 15.01.2004 - 1 CS 03.328
    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2006 - 1 CE 04.734
    In diesem Fall entspricht es der Prozessökonomie, auch die neuen Regelungen des Änderungsbescheids zum Gegenstand der Prüfung zu machen (BayVGH vom 15.1.2004 - 1 CS 03.328).
  • BVerwG, 21.01.2003 - 4 B 82.02

    "Auslegung vor Aufhebung" - Zweifel an der Stimmigkeit eines durch

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2006 - 1 CE 04.734
    Grundlage für die Festsetzung des Streitwerts sind § 72 Nr. 1 GKG n. F., § 14 Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 3 und § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG a. F. In Anbetracht der über einem durchschnittlichen Nachbarrechtsstreit liegenden Bedeutung der Sache für die Antragstellerin erscheint - wie im Vorprozess (vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 12.11.1997 - 1 B 98.2945 und Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.1.2003 BVerwG - 4 B 82.02) - ein Betrag angemessen, der über der für den "Regelfall" gedachten Empfehlung gemäß Nr. 1.7 Satz 1 Halbsatz 1, Nr. 11.7.6.1 des Streitwertkatalogs in der Fassung vom Januar 1996 liegt.
  • BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00

    Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2006 - 1 CE 04.734
    Der Bericht vom 26. Juli 2004 sei fehlerhaft, weil in ihm ein Messabschlag berücksichtigt worden sei, der bei einem Gutachten, das als Grundlage für die Erteilung einer Genehmigung verwendet werde, nicht berücksichtigt werden dürfe (BVerwG vom 16.5.2001 DVBl 2001, 1451).
  • VG München, 14.07.2005 - M 2 K 04.2210
    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2006 - 1 CE 04.734
    Die Klage der Antragstellerin gegen die Teileinziehung wies das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 9. November 2004 ab (M 2 K 04.2210).
  • VG München, 20.04.2015 - M 8 K 13.2272

    Baunachbarklage; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; Bestimmtheitsgebot;

    Als äußerste Grenze sind gemäß Nr. 7.2 Abs. 2 Satz 3 TA Lärm die (besonderen) Richtwerte gemäß Nr. 6.3 für seltene Ereignisse zu beachten (vgl. BayVGH, B. v. 01.02.2006 - 1 CE 04.734 und 1 CE 04.791 - juris Rn. 93).

    Ferner muss aus der Baugenehmigung selbst ersichtlich sein, wie die zahlenmäßige Begrenzung auf zehn Ereignisse an nicht mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden durchgesetzt werden soll (vgl. BayVGH, B. v. 01.02.2006 - 1 CE 04.734 und 1 CE 04.791 - juris Rn. 95).

    Abgesehen davon, dass die Baugenehmigung eine Nebenbestimmung, die dies vorschreibt, nicht enthält, ist es offensichtlich, dass eine solche Regelung nicht praktikabel wäre (vgl. BayVGH, B. v. 01.02.2006 - 1 CE 04.734 und 1 CE 04.791 - juris Rn. 95).

    Darüber hinaus wäre im Hinblick auf die Beschränkung und Kontingentierung auf maximal 10 seltene Ereignisse im Jahr eine "Buchführung" erforderlich (vgl. BayVGH, B. v. 01.02.2006 - 1 CE 04.734 und 1 CE 04.791 - juris Rn. 95).

  • VG München, 20.04.2015 - M 8 K 13.2273

    Baunachbarklage; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; Bestimmtheitsgebot;

    Als äußerste Grenze sind gemäß Nr. 7.2 Abs. 2 Satz 3 TA Lärm die (besonderen) Richtwerte gemäß Nr. 6.3 für seltene Ereignisse zu beachten (vgl. BayVGH, B.v. 01.02.2006 - 1 CE 04.734 und 1 CE 04.791 - juris Rn. 93).

    Ferner muss aus der Baugenehmigung selbst ersichtlich sein, wie die zahlenmäßige Begrenzung auf zehn Ereignisse an nicht mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden durchgesetzt werden soll (vgl. BayVGH, B.v. 01.02.2006 - 1 CE 04.734 und 1 CE 04.791 - juris Rn. 95).

    Abgesehen davon, dass die Baugenehmigung eine Nebenbestimmung, die dies vorschreibt, nicht enthält, ist es offensichtlich, dass eine solche Regelung nicht praktikabel wäre (vgl. BayVGH, B.v. 01.02.2006 - 1 CE 04.734 und 1 CE 04.791 - juris Rn. 95).

    Darüber hinaus wäre im Hinblick auf die Beschränkung und Kontingentierung auf maximal 10 seltene Ereignisse im Jahr eine "Buchführung" erforderlich (vgl. BayVGH, B.v. 01.02.2006 - 1 CE 04.734 und 1 CE 04.791 - juris Rn. 95).

  • VGH Bayern, 30.07.2009 - 1 B 08.2890

    Wiederaufgreifen eines Baugenehmigungsverfahrens; Nachbar; neues Beweismittel

    Selbst wenn man die für die Beurteilung maßgebliche maximale Auslastung der Tankstelle (ohne sogenannte seltene Ereignisse gemäß Nr. 7.2 der TA Lärm) bei nur 500 Fahrzeugen pro Tag ansetzt (vgl. das Schreiben des Landratsamts vom 28.1.2004), wird, wie die "Prognose" zeigt, der nach der Baugenehmigung maßgebliche Richtwert von 57 dB(A) bereits geringfügig überschritten (zur Maßgeblichkeit der maximalen Auslastung vgl. BayVGH vom 1.2.2006 - 1 CE 04.734/1 CS 04.791 - juris [RdNr. 88]).
  • VG Stuttgart, 25.07.2014 - 11 K 1402/13

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines Bürgerhauses mit Café

    Überschreiten allerdings die bei der Nutzung einer Anlage entstehenden Immissionen bei regelmäßigem Betrieb die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze, muss die genehmigte Nutzung schon in der Baugenehmigung durch konkrete Regelungen eingeschränkt werden (vgl. VGH München, Urt. v. 18.07.2002 - 1 B 98.2945 - BayVBl 2003, 503; Urt. v. 29.07.2002 - 1 B 98.3159 - juris - Beschl. v. 01.02.2006 - 1 CE 04.734, 1 CE 04.791 - juris - ; Urt. v. 21.10.2010 - 14 B 08.1267 - juris - und Beschl. v. 15.11.2011 - 14 AS 11.2328 - juris; VGH Mannheim, Urt. v. 25.10.2002 - 5 S 1706/01 - juris - OVG Lüneburg, Urt. v. 29.08.1995 - 1 L 3462/94 - BauR 1996, 79; OVG Magdeburg, Urt. v. 12.07.2007 - 2 L 176/02 - juris -).

    Die Aufnahme einer Nebenbestimmung in die Baugenehmigung, welche Messungen bei jeder Veranstaltung, die möglicherweise die Immissionswerte nach Ziffer 08 Nr. 5 Abs. 1 bis 3 der Änderungsbaugenehmigung überschreitet, vorschreibt, würde das Problem der fehlenden Vorhersehbarkeit nicht beseitigen und wäre auch nicht praktikabel, da sie letztlich ein ständiges Überwachungsproblem und damit einen nicht mehr vertretbaren Verwaltungsaufwand mit sich bringen würde (vgl. VGH München, Urt. v. 18.07.2002 - 1 B 98.2945 - BayVBl 2003, 503 und Beschl. v. 01.02.2006 - 1 CE 04.734, 1 CE 04.791 - juris -).

  • VG München, 23.11.2016 - M 9 K 15.4614

    Immissionsrichtwerte für eine Gemengelage

    Eine Buchführungspflicht, wie sie in der ebenfalls zitierten Entscheidung, BayVGH, B. v. 1.2.2006 - 1 CE 04.734, 1 CE 04.791 - juris, gefordert wird, ist angesichts der hier geregelten Vorabanzeigepflicht von vorn herein unnötig.
  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 1 CS 06.983

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    In diesem Fall entspricht es der Prozessökonomie, auch die Regelungen des Änderungsbescheids zum Gegenstand der Prüfung zu machen (BayVGH vom 15.1.2004 - 1 CS 03.328, vom 1.2.2006 - 1 CE 04.737 / 1 CS 04.791; vgl. auch Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 146 RdNr. 92 f.).
  • VG München, 14.11.2022 - M 8 K 21.3141

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein/e

    Die äußerste Grenze der Immissionsbelastung gem. Ziffer 6.3 TA Lärm wären ebenso wie die maximale Anzahl an seltenen Ereignissen i.S.d. Ziffer 7.2 TA Lärm ("an zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres" bei "nicht mehr als an jeweils zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden") festzusetzen (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2006 - 1 CE 04.734 - juris Rn. 93) und die Art der seltenen Ereignisse zu bestimmen (vgl. auch VG München, U.v. 20.4.2015 - M 8 K 13.2272 - juris).
  • VG Augsburg, 01.09.2009 - Au 5 S 09.182

    Erfolgreicher Nachbarantrag; offene Erfolgsaussichten der Klage; Baugenehmigung

    Konkrete nutzungseinschränkende Regelungen muss die Baugenehmigung in einem solchen Fall nicht enthalten (vgl. BayVGH vom 18.7.2002 BayVBl 2003, 503, vom 1.2.2006 Az. 1 CE 04.734 und vom 29.6.2009 Az. 15 CS 09.860).
  • VG Augsburg, 11.02.2008 - Au 5 K 05.640

    Nachbarklage gegen Veranstaltungsräume; Gebot der Rücksichtnahme verletzt;

    Vielmehr muss die genehmigte Nutzung bei solchen Vorhaben schon in der Genehmigung durch konkrete Regelungen eingeschränkt werden (BayVGH vom 1.2.2006 Az. 1 CE 04.734, 1 CE 04.791).
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