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VGH Bayern, 01.02.2011 - 12 ZB 10.2237 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz/ProzessrechtAntrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt; Klagefrist nicht eingehalten; keine ernstlichen Zweifel; keine besonderen rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten; keine grundsätzliche Bedeutung; kein ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04
Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Fristversäumung wegen eines …
Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2011 - 12 ZB 10.2237
So meint etwa der Bundesgerichtshof, einen Rechtsanwalt träfen wegen des damit verbundenen Risikos erhöhte Sorgfaltspflichten immer dann, wenn er eine Rechtsmittelfrist bis zum letzten Tag ausschöpft (BGH vom 9.5.2006 NJW 2006, 2637). - BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80
Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag - …
Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2011 - 12 ZB 10.2237
Ein Zustellungsmangel wegen Behördenverschuldens kann jedenfalls allein aus diesen Umständen, wie sie sich aus den Akten und den Einlassungen in der mündlichen Verhandlung ergeben, auch ansatzweise nicht hergeleitet werden (vgl. dazu BVerwG vom 8.3.1983 NJW 83, 1923), so dass von einer besonders schwierigen Rechtsfrage nicht die Rede sein kann. - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2011 - 12 ZB 10.2237
Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2011 - 12 ZB 10.2237
Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838). - VGH Bayern, 11.10.2010 - 12 ZB 10.1611
Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2011 - 12 ZB 10.2237
Gerichtskosten werden wegen der sachlichen Nähe zu den in § 188 Satz 1 VwGO aufgezählten Rechtsgebieten nicht erhoben (st. Rspr. des Senats; zuletzt Beschluss vom 11. Oktober 2010 Az. 12 ZB 10.1611).