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   VGH Bayern, 01.03.2012 - 13a ZB 11.30351   

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https://dejure.org/2012,28999
VGH Bayern, 01.03.2012 - 13a ZB 11.30351 (https://dejure.org/2012,28999)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.03.2012 - 13a ZB 11.30351 (https://dejure.org/2012,28999)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. März 2012 - 13a ZB 11.30351 (https://dejure.org/2012,28999)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kein weiterer Klärungsbedarf für Annahme des Verwaltungsgerichts, es liege keine Gruppenverfolgung wegen der Religion vor Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden; rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 11.11.2011 - 13a B 11.30270

    Kein Abschiebungsverbot für ehemalige irakische Militärangehörige yezidischen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 13a ZB 11.30351
    Der Kläger hat keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, weil der Zulassungsantrag schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. rechtskräftiges Urteil vom 11.11.2011 Az. 13a B 11.30270 hinsichtlich Gefahrverdichtung nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG bei einem Yeziden aus der Provinz Mosul/Ninive) und auch nach Würdigung der hier dargelegten Gründe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO).

    Nicht zur Zulassung führt schließlich auch die Frage c. Nachdem eine Gruppenverfolgung nicht vorliegt, ist dem Kläger eine Rückkehr in das Sinjar-Gebiet möglich und zumutbar (siehe Urteile des Senats vom 2.2.2012 und vom 11.11.2011 a.a.O. zu § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG).

    Im Übrigen hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass für ehemalige yezidische Armeeangehörige oder Polizisten in der Regel keine erhöhte Gefährdung angenommen werden kann (betreffend Armeeangehörige rechtskräftiges Urteil vom 11.11.2011 Az. 13a B 11.30270 und betreffend Polizisten vom 2.2.2012 Az. 13a B 11.30335 jeweils hinsichtlich Gefahrverdichtung nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG).

  • BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07

    Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 13a ZB 11.30351
    Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung des rechtlichen Gehörs setzt zwar grundsätzlich voraus, dass der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann (BVerfG vom 19.5.1992 BVerfGE 86, 133/144; vom 25.10.2001 NJW 2002, 1334; vom 7.10.2003 BVerfGE 108, 341; vom 15.5.2008 NVwZ 2008, 1025/1027).

    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung läge nur dann vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung auf einen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und der zunächst als fernliegend anzusehen war und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gibt (BVerwG vom 15.5.2008 NVwZ 2008, 1025/1027).

  • VGH Bayern, 02.02.2012 - 13a B 11.30335

    Kein Abschiebungsverbot für irakische Yeziden; ehemaliger Polizeiangehöriger

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 13a ZB 11.30351
    Dem Senat liegen keine anderweitigen aktuellen Erkenntnisse vor, die auf eine Verschärfung der Gefährdungslage bei den Yeziden hindeuten würde (siehe hierzu auch Urteil des Senats vom 2.2.2012 Az. 13a B 11.30335 und rechtskräftiges Urteil vom 11.11.2011 Az. 13a B 10.30270 jeweils m.w.N.).

    Im Übrigen hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass für ehemalige yezidische Armeeangehörige oder Polizisten in der Regel keine erhöhte Gefährdung angenommen werden kann (betreffend Armeeangehörige rechtskräftiges Urteil vom 11.11.2011 Az. 13a B 11.30270 und betreffend Polizisten vom 2.2.2012 Az. 13a B 11.30335 jeweils hinsichtlich Gefahrverdichtung nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG).

  • BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09

    Factory-Outlet-Center; Hersteller-Direktverkaufszentrum; Genehmigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 13a ZB 11.30351
    Das ist jedoch vom Grundrecht auf rechtliches Gehör nicht erfasst, denn ihm ist allein dadurch Rechnung getragen, dass das Gericht die Ausführungen der Beteiligten gewürdigt hat, unabhängig davon, ob das Gericht der Ansicht einer Partei folgt (BVerwG vom 14.4.2010 NVwZ 2010, 1026/1027; BayVerfGH vom 13.3.1981 BayVBl 1981, 529).
  • BVerfG, 30.06.1981 - 1 BvR 561/81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 13a ZB 11.30351
    Das ist jedoch vom Grundrecht auf rechtliches Gehör nicht erfasst, denn ihm ist allein dadurch Rechnung getragen, dass das Gericht die Ausführungen der Beteiligten gewürdigt hat, unabhängig davon, ob das Gericht der Ansicht einer Partei folgt (BVerwG vom 14.4.2010 NVwZ 2010, 1026/1027; BayVerfGH vom 13.3.1981 BayVBl 1981, 529).
  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 13a ZB 11.30351
    Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen (BVerwG vom 8.2.2011 NVwZ-RR 2011, 382).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 13a ZB 11.30351
    Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung des rechtlichen Gehörs setzt zwar grundsätzlich voraus, dass der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann (BVerfG vom 19.5.1992 BVerfGE 86, 133/144; vom 25.10.2001 NJW 2002, 1334; vom 7.10.2003 BVerfGE 108, 341; vom 15.5.2008 NVwZ 2008, 1025/1027).
  • BVerfG, 25.10.2001 - 1 BvR 1079/96

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 in einem Verfahren nach der HausratsV - zum

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 13a ZB 11.30351
    Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung des rechtlichen Gehörs setzt zwar grundsätzlich voraus, dass der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann (BVerfG vom 19.5.1992 BVerfGE 86, 133/144; vom 25.10.2001 NJW 2002, 1334; vom 7.10.2003 BVerfGE 108, 341; vom 15.5.2008 NVwZ 2008, 1025/1027).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 13a ZB 11.30351
    Das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG vom 30.4.2003 BVerfGE 107, 395/409 = NJW 2003, 1924).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 13a ZB 11.30351
    Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung des rechtlichen Gehörs setzt zwar grundsätzlich voraus, dass der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann (BVerfG vom 19.5.1992 BVerfGE 86, 133/144; vom 25.10.2001 NJW 2002, 1334; vom 7.10.2003 BVerfGE 108, 341; vom 15.5.2008 NVwZ 2008, 1025/1027).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

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