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   VGH Bayern, 01.04.2019 - 11 B 19.56   

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VGH Bayern, 01.04.2019 - 11 B 19.56 (https://dejure.org/2019,9852)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.04.2019 - 11 B 19.56 (https://dejure.org/2019,9852)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. April 2019 - 11 B 19.56 (https://dejure.org/2019,9852)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches trotz rechtzeitiger Mitteilung der vollständigen Personalien des Fahrzeugführers durch den Fahrzeughalter; Wohnsitz des Fahrzeugführers außerhalb der EU

  • rechtsportal.de

    Fahrtenbuchauflage; Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers; Übermittlung der vollständigen Personalien des Fahrzeugführers; Feststellung der Fahrereigenschaft durch Bildabgleich; Wohnsitz des Fahrzeugführers außerhalb der EU Fehlende; Ahndungsmöglichkeiten im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei ausländischem Wohnsitz des Fahrzeugführers

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2019, 656
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 30.08.2010 - 11 CS 10.1464

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2019 - 11 B 19.56
    Die bisherige Rechtsprechung des Senats hatte andere Fallgestaltungen zur Grundlage, bei denen der Fahrzeughalter jeweils nicht hinreichend mitgewirkt hatte, um die Feststellung der Personalien des Fahrzeugführers rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist zu ermöglichen (vgl. BayVGH, B.v. 20.9.2010 - 11 ZB 09.2307 - juris Rn. 15; B.v. 30.8.2010 - 11 CS 10.1464 - juris Rn. 10; B.v. 18.3.2008 - 11 CS 07.2210 - juris Rn. 14).

    Dass die Ahndung der Verkehrsverstöße dort teilweise auch aus anderen Gründen scheiterte (z.B. wegen Unverwertbarkeit der getroffenen Feststellungen BayVGH, B.v. 30.8.2010 - 11 CS 10.1464 - juris Rn. 10), stand der Anordnung eines Fahrtenbuchs deswegen nicht entgegen.

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2019 - 11 B 19.56
    Für die Beurteilung des Anfechtungsbegehrens der Klägerin ist auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen, da es sich bei der Fahrtenbuchauflage um einen Dauerverwaltungsakt handelt (vgl. BVerwG, U.v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 - BVerwGE 152, 180 Rn. 12).

    Dies ist dann der Fall, wenn die Bußgeldbehörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täte innerhalb der Verjährungsfrist zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat (Dauer a.a.O. Rn. 22 m.w.N.; stRspr, zuletzt BVerwG, U.v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 - BVerwGE 152, 180 Rn. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 10 S 962/90

    Ermessensfehlerhaftigkeit einer Fahrtenbuchauflage - Aufsichtspflichten des

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2019 - 11 B 19.56
    Nachdem die Tatbestandsvoraussetzungen des § 31a StVZO nicht vorliegen, besteht kein Anlass zu prüfen, ob das Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt worden ist (vgl. zum Ermessen VGH BW, U.v. 17.7.1990 - 10 S 962/90 - juris).
  • VGH Bayern, 18.03.2008 - 11 CS 07.2210

    Fahrtenbuchauflage; Unmöglichkeit der Fahrerermittlung

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2019 - 11 B 19.56
    Die bisherige Rechtsprechung des Senats hatte andere Fallgestaltungen zur Grundlage, bei denen der Fahrzeughalter jeweils nicht hinreichend mitgewirkt hatte, um die Feststellung der Personalien des Fahrzeugführers rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist zu ermöglichen (vgl. BayVGH, B.v. 20.9.2010 - 11 ZB 09.2307 - juris Rn. 15; B.v. 30.8.2010 - 11 CS 10.1464 - juris Rn. 10; B.v. 18.3.2008 - 11 CS 07.2210 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2019 - 11 B 19.56
    Danach müssen keine wahllos zeitraubenden, kaum Aussicht auf Erfolg bietenden Ermittlungen betrieben werden, die voraussichtlich nicht dazu führen, dass der Betreffende rechtzeitig bekannt ist und geahndet werden kann (BVerwG, U.v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - juris Rn. 7).
  • VG Düsseldorf, 05.03.2015 - 6 K 7123/13

    Zu den Erfolgsaussichten der Fahrzeugführerermittlung in Rumänien

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2019 - 11 B 19.56
    War die Feststellung der Personalien des Fahrers aber rechtzeitig möglich und scheiterte die Ahndung des Verkehrsverstoßes nur am ausländischen Wohnsitz des Fahrzeugführers, kommt die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. Dauer a.a.O. Rn. 23; Melkos, DAR 2016, 234; a.A. Siegmund in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 31a StVZO Rn. 48 ff.; VG Düsseldorf, U.v. 5.3.2015 - 6 K 7123/13 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 20.09.2010 - 11 ZB 09.2307

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Bayern, 01.04.2019 - 11 B 19.56
    Die bisherige Rechtsprechung des Senats hatte andere Fallgestaltungen zur Grundlage, bei denen der Fahrzeughalter jeweils nicht hinreichend mitgewirkt hatte, um die Feststellung der Personalien des Fahrzeugführers rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist zu ermöglichen (vgl. BayVGH, B.v. 20.9.2010 - 11 ZB 09.2307 - juris Rn. 15; B.v. 30.8.2010 - 11 CS 10.1464 - juris Rn. 10; B.v. 18.3.2008 - 11 CS 07.2210 - juris Rn. 14).
  • OVG Saarland, 07.06.2023 - 1 B 51/23

    Fahrtenbuchauflage trotz Mitwirkung des Halters bei erfolglos gebliebener

    [BayVGH, Urteil vom 1.4.2019 - 11 B 19.56 -, juris Ls. und Rn. 22, 26 ff.].

    [BayVGH, Urteil vom 1.4.2019, a.a.O., Rn. 22;] Entscheidend ist insoweit der präventive Charakter einer Fahrtenbuchauflage.

  • VGH Bayern, 31.01.2022 - 11 CS 21.3019

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei erstmaliger Verletzung des Abstandsgebots

    Ansonsten hat der Senat zur fehlenden Ahndungsmöglichkeiten im Ausland entschieden, dass eine Fahrtenbuchauflage nicht angeordnet werden kann, wenn der Fahrzeughalter der Bußgeldbehörde rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist die vollständigen Personalien des Fahrzeugführers (Vorname, Name und vollständige Adresse) mitteilt und mit hinreichender Sicherheit feststeht, dass diese Person das Fahrzeug geführt hat (z.B. durch einen Bildabgleich mit einer Passkopie), die Verfolgung der Verkehrszuwiderhandlung jedoch daran scheitert, dass in Ländern außerhalb der Europäischen Union eine Ahndung von Verkehrsverstößen nur sehr schwierig oder überhaupt nicht möglich ist (BayVGH, U.v. 1.4.2019 - 11 B 19.56 - BayVBl 2020, 337 Ls. und Rn. 22).

    Dass ein ausländischer Wohnsitz des Fahrzeugführers eine Ahndung schwierig oder gar unmöglich macht, kann nicht dem Fahrzeughalter angelastet werden, wenn er die Feststellung der Personalien rechtzeitig ermöglicht hat (BayVGH, U.v. 1.4.2019 a.a.O. Rn. 27).

  • OVG Saarland, 06.04.2023 - 1 B 51/23

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage gegen den Halter eines Fahrzeugs wegen

    BayVGH, Urteil vom 1.4.2019 - 11 B 19.56 -, juris Ls. und Rn. 22, 26 ff. < schließen.

    BayVGH, Urteil vom 1.4.2019, a.a.O., Rn. 22; < schließen Entscheidend ist insoweit der präventive Charakter einer Fahrtenbuchauflage.

  • OLG Brandenburg, 16.08.2022 - 12 U 30/22

    Anspruch auf Zahlung restlichen Hinterbliebenengeldes Kriterien für die Bemessung

    In der überwiegenden Rechtsprechung wird der in der Begründung des Regierungsentwurfes genannte Betrag von 10.000 EUR, "der derzeit von den Gerichten bei der Tötung eines Angehörigen als Entschädigung für sogenannte Schockschäden zugesprochen wird", als Orientierungshilfe oder Richtschnur angesehen (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 23.02.2021 - 7 U 149/20, DAR 2021, 332, juris Rn. 36; OLG Köln, Urteil vom 05.02.2022 - 18 U 168/21, ZfS 2022, 310, juris Rn. 37; OLG Koblenz, Beschluss vom 31.08.2020 - 12 U 870/20, NJW 2021, 168, juris Rn. 12; LG Tübingen, Urteil vom 17.05.2019 - 3 O 108/18, NZV 2019, 656, juris Rn. 79).
  • VG Düsseldorf, 01.02.2023 - 6 L 2836/22
    vgl. BayVGH, Urteil vom 1. April 2019 - 11 B 19.56 -, juris Rn. 22; OVG NRW, Beschlüsse vom 28. Oktober 2013 - 8 A 562/13 -, juris Rn. 12, vom 25. Januar 2018 - 8 A 1587/16 -, juris Rn. 13, und vom 30. Juni 2020 - 8 A 1432/19 -, juris Rn. 27; VG Düsseldorf, Urteil vom 5. März 2015 - 6 K 7123/13 -, juris Rn. 35.
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.12.2022 - 5 LB 17/22

    Fahrtenbuchauflage: Unmöglichkeit der Täterermittlung vor Ablauf der

    Eine Auflage kann daher auch dann ergehen, wenn die Halterin oder der Halter erfolglos zur Aufklärung beizutragen versucht (VGH München, Urteil vom 1. April 2019 - 11 B 19.56 -, juris Rn. 22; OVG Bautzen, Beschluss vom 31. August 2017 - 3 A 445/16 -, juris Rn. 10; OVG Münster, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 8 A 1587/16 -, juris Rn. 13; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Auflage 2021, § 31a StVZO, Rn. 40).
  • VG Ansbach, 29.07.2020 - AN 4 M 19.02620

    Keine Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Aufwendungen des Vertreters des

    Die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher Aufwendungen des VöI ist nicht konsistent: Einmal urteilt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass der VöI seine außergerichtlichen Kosten entsprechend § 162 Abs. 3 VwGO selbst zu tragen habe, da er keinen Antrag gestellt habe (BayVGH, U.v. 1.4.2019 - 11 B 19.56 - juris Rn. 34), womit er § 162 Abs. 3 VwGO grundsätzlich für analog anwendbar hält.
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