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   VGH Bayern, 01.06.2006 - 6 B 03.1426   

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https://dejure.org/2006,27248
VGH Bayern, 01.06.2006 - 6 B 03.1426 (https://dejure.org/2006,27248)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.06.2006 - 6 B 03.1426 (https://dejure.org/2006,27248)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - 6 B 03.1426 (https://dejure.org/2006,27248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit einer Berufung gegen die Aufhebung eines Erschließungsbeitragsbescheids; Planungstechnische Erwägungen sowie Erforderlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans; Einzelfallabwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander durch die Gemeinde

  • Judicialis

    BauGB a.F. § 125 Abs. 1; ; BauGB a.F. § 125 Abs. 2; ; BauGB n.F. § 125 Abs. 1; ; BauGB n.F. § 125 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03

    Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2006 - 6 B 03.1426
    Weiter durfte das Abwägungsergebnis die Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis Abs. 6 BauGB nicht so verfehlen, dass ein entsprechender Bebauungsplan als abwägungsfehlerhaft und damit richtig anzusehen wäre (vgl. BVerwG vom 26.11.2003 NVwZ 2004, 483/484; BayVGH vom 23.12.2005 Az. 6 CS 05.660, S. 3).
  • VGH Bayern, 21.02.2006 - 6 B 01.2539
    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2006 - 6 B 03.1426
    Die Aufstellung eines Bebauungsplans wäre nur dann nicht erforderlich gewesen, wenn der Verlauf der Stichstraße und ihre Ausgestaltung im Einzelnen, namentlich die Trassierung selbst, die Breite der Fahrbahn und etwaiger Gehsteige aufgrund der gegebenen Umstände, insbesondere der vorhandenen Bebauung, derart festgelegen hätten, dass auch ein Bebauungsplan daran nichts hätte ändern können (BayVGH vom 21.2.2006 Az. 6 B 01.2539).
  • BVerwG, 09.06.1976 - IV C 58.74

    Rückwirkende Änderung einer Beitragssatzung; Entbehrlichkeit eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2006 - 6 B 03.1426
    Die (strengen) Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift des § 125 Abs. 2 Satz 2 BauGB a.F. lagen aufgrund des weiten Planungsspielraums der Klägerin z.B. hinsichtlich der Breite der Stichstraße und ihrer Ausgestaltung mit Teileinrichtungen erkennbar nicht vor (vgl. BVerwG vom 4.4.1975 Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 7; vom 9.6.1976 DÖV 1976, 855; BayVGH vom 29.2.2000 Az. 6 B 96.360, UA S. 8 ff.).
  • VGH Bayern, 29.02.2000 - 6 B 96.360
    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2006 - 6 B 03.1426
    Die (strengen) Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift des § 125 Abs. 2 Satz 2 BauGB a.F. lagen aufgrund des weiten Planungsspielraums der Klägerin z.B. hinsichtlich der Breite der Stichstraße und ihrer Ausgestaltung mit Teileinrichtungen erkennbar nicht vor (vgl. BVerwG vom 4.4.1975 Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 7; vom 9.6.1976 DÖV 1976, 855; BayVGH vom 29.2.2000 Az. 6 B 96.360, UA S. 8 ff.).
  • VGH Bayern, 18.12.2006 - 6 ZB 05.672

    Erschließungsbeitragsrecht; historische Straße (verneint); planerische Deckung;

    Denn hierfür wäre eine Abwägungsentscheidung durch die Beklagte erforderlich gewesen (BVerwG vom 26.11.2003 NVwZ 2004, 483; BayVGH vom 1.6.2006 Az. 6 B 03.1426), welche von keinem der Beteiligten geltend gemacht wurde.
  • VGH Bayern, 14.12.2010 - 6 ZB 09.3197

    Erschließungsbeitragsrecht; fehlende planungsrechtliche Grundlage;

    Die Aufstellung eines Bebauungsplans wäre nur dann nicht erforderlich gewesen, wenn der Verlauf von Flurstraße und Lindigstraße und ihre Ausgestaltung im Einzelnen, namentlich die Trassierung selbst, die Breite der Fahrbahn und die Ausstattung mit Teileinrichtungen aufgrund der gegebenen Umstände, insbesondere der vorhandenen Bebauung, derart festgelegen hätten, dass auch ein Bebauungsplan daran nichts hätte ändern können (vgl. BVerwG vom 4.4.1975 DÖV 1975, 713; BayVGH vom 21.2.2006 Az. 6 B 01.2539 RdNr. 26; vom 1.6.2006 Az. 6 B 03.1426 RdNr. 20).

    Dieses Gebot bezieht sich sowohl auf das Abwägen als Vorgang, insbesondere also darauf, dass überhaupt eine Abwägung stattfindet und dass bei dieser Abwägung bestimmte Interessen in Rechnung gestellt werden, als auch auf das Abwägungsergebnis, also auf das, was bei dem Abwägungsvorgang "herauskommt" (BVerwG vom 26.11.2003 BayVBl 2004, 276; BayVGH vom 1.6.2006, a.a.O., RdNr. 24).

  • VG Bayreuth, 28.11.2012 - B 4 K 11.387

    Erschließungsbeitragspflicht; fehlende planungsrechtliche Grundlage;

    Die Aufstellung eines Bebauungsplans wäre nur dann nicht erforderlich gewesen, wenn der Verlauf der streitgegenständlichen Ortsstraße und ihre Ausgestaltung im Einzelnen, namentlich die Trassierung selbst, die Breite der Fahrbahn und die Ausstattung mit Teileinrichtungen aufgrund der gegebenen Umstände, insbesondere der vorhandenen Bebauung, derart festgelegen hätten, dass auch ein Bebauungsplan daran nichts hätte ändern können (vgl. BVerwG vom 4.4.1975 DÖV 1975, 713; BayVGH vom 21.2.2006 Az. 6 B 01.2539 RdNr. 26; vom 1.6.2006 Az. 6 B 03.1426 RdNr. 20).

    Dieses Gebot bezieht sich sowohl auf das Abwägen als Vorgang, insbesondere also darauf, dass überhaupt eine Abwägung stattfindet und dass bei dieser Abwägung bestimmte Interessen in Rechnung gestellt werden, als auch auf das Abwägungsergebnis, also auf das, was bei dem Abwägungsvorgang "herauskommt" ( BVerwG vom 26.11.2003 BayVBl 2004, 276; BayVGH vom 1.6.2006, a.a.O., RdNr. 24).

  • VG Ansbach, 18.07.2022 - AN 3 S 22.00309

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid

    Dem folgend hat auch der beschließende Senat für die planersetzende Wirkung des § 125 Abs. 2 BauGB n.F. verlangt, dass eine Abwägung durch das zuständige Organ einer Gemeinde erfolgt (Urteil vom 1.6.2006 Az. 6 B 03.1426; vom 2.6.2006 Az. 6 B 04.1237, wonach auch im Aufstellungsverfahren ein ausreichender Abwägungsvorgang zu sehen ist, wenn ein Bebauungsplan nicht ordnungsgemäß ausgefertigt und deshalb nicht in Kraft getreten ist).
  • VGH Bayern, 05.06.2008 - 6 ZB 06.2721

    Erschließungsbeitragsrecht; keine vorhandene Erschließungsanlage;

    Dies oder eine Änderung des am 15. Februar 2003 in Kraft gesetzten Bebauungsplans L. Weg, die auch das östliche Reststück des O. Weges erfasst, wird die Beklagte vor Erlass der endgültigen Beitragsbescheide nachzuholen haben (vgl. BayVGH vom 1.6.2006 Az. 6 B 03.1426).
  • VG Augsburg, 27.11.2014 - Au 2 K 13.342

    Erschließungsbeitragsrecht

    Der Beschluss vom 29. April 2014 genügt auch den inhaltlichen Anforderungen des § 125 Abs. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 7 BauGB, denn er erfüllt das von der Rechtsprechung entwickelte Erfordernis einer Abwägung hinsichtlich des konkreten Verlaufs, der Breite und der Ausstattung der abgerechneten Straße (vgl. BayVGH, U.v. 1.6.2006 - 6 B 03.1426 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 27.11.2014 - Au 2 K 13.343

    Erschließungsbeitragsrecht; Satzungsrecht (Maßstabsregelung zur Ermittlung des

    Der Beschluss vom 29. April 2014 genügt auch den inhaltlichen Anforderungen des § 125 Abs. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 7 BauGB, denn er erfüllt das von der Rechtsprechung entwickelte Erfordernis einer Abwägung hinsichtlich des konkreten Verlaufs, der Breite und der Ausstattung der abgerechneten Straße (vgl. BayVGH, U.v. 1.6.2006 - 6 B 03.1426 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.05.2009 - 6 ZB 08.222

    Erschließungsbeitragsrecht; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör; schriftliches

    Weiter darf das Abwägungsergebnis die Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis Abs. 7 BauGB nicht so verfehlen, dass ein entsprechender Bebauungsplan als abwägungsfehlerhaft und damit nichtig anzusehen wäre (vgl. BVerwG vom 26.11.2003 NVwZ 2004, 483/484; BayVGH vom 1.6.2006 Az. 6 B 03.1426).
  • VG München, 17.05.2023 - M 28 K 21.1528

    Erschließungsbeitragsrecht, Planersetzender Beschluss, Abwägungsausfall

    Dem folgend hat auch der beschließende Senat für die planersetzende Wirkung des § 125 Abs. 2 BauGB n.F. verlangt, dass eine Abwägung durch das zuständige Organ einer Gemeinde erfolgt (U.v. 1.6.2006 - 6 B 03.1426 - juris; U.v.. 2.6.2006 - 6 B 04.1237 - juris wonach auch im Aufstellungsverfahren ein ausreichender Abwägungsvorgang zu sehen ist, wenn ein Bebauungsplan nicht ordnungsgemäß ausgefertigt und deshalb nicht in Kraft getreten ist).".
  • VGH Bayern, 06.05.2009 - 6 ZB 08.221

    Erschließungsbeitragsrecht; Verfahrensmangel; rechtliches Gehör; schriftliches

    Weiter darf das Abwägungsergebnis die Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis Abs. 7 BauGB nicht so verfehlen, dass ein entsprechender Bebauungsplan als abwägungsfehlerhaft und damit nichtig anzusehen wäre (vgl. BVerwG vom 26.11.2003 NVwZ 2004, 483/484; BayVGH vom 1.6.2006 Az. 6 B 03.1426).
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