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VGH Bayern, 01.06.2017 - 4 ZB 17.1623 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- BAYERN | RECHT
KAG Art. 3 Abs. 1, Abs. 3; EStG § 2 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5a, § 19, § 32b
Befreiungsanspruch wegen geringer Einkünfte - rewis.io
Befreiungsanspruch wegen geringer Einkünfte
Verfahrensgang
- VG München, 01.06.2017 - M 10 K 16.3953
- VGH Bayern, 01.06.2017 - 4 ZB 17.1623
- VGH Bayern, 17.01.2019 - 4 ZB 17.1623
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 27.09.1990 - I R 181/87
1. Progressionsvorbehalt auf Einkünfte aus Tätigkeit beim Europäischen Patentamt …
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2017 - 4 ZB 17.1623
Hierzu zählen auch die Einkünfte der in München wohnhaften Klägerin, die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und als Bedienstete des Europäischen Patentamts Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Satz 2 i.V.m. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt (vgl. BFH, U.v. 27.9.1990 - I R 181/87 - BFHE 162, 284 = NJW 1991, 655).Aus der dort normierten Wechselwirkung zwischen der Steuerpflicht zugunsten der Patentorganisation einerseits und der Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer andererseits ergibt sich vielmehr, dass das Immunitätenprotokoll als "Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im materiellen Sinn" (BFH, U.v. 27.9.1990 - I R 181/87 - BFHE 162, 284 = NJW 1991, 655) speziell auf die Aufteilung der Besteuerungsrechte für die Einkommensteuer bezogen und in seinem Anwendungsbereich darauf beschränkt ist.
- BFH, 02.11.1999 - I B 163/98
Einkünfte von Bediensteten des europäischen Patentamts
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2017 - 4 ZB 17.1623
In der Bundesrepublik wird die Regelung dahingehend umgesetzt, dass die steuerfreien Einkünfte über den Progressionsvorbehalt des § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen werden und unter den weiteren Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG zu einer Veranlagung führen (vgl. BFH, B.v. 2.11.1999 - I B 163/98 - BFH/NV 2000, 692 = juris Rn. 8 m.w.N.). - VGH Bayern, 03.07.2006 - 6 B 03.2544
Fortsetzungsfeststellungsklage, Erschließungsbeitragsrecht, Vorausleistung, …
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2017 - 4 ZB 17.1623
Die Zweitwohnungsteuer ist eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf - hier im Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung - typischerweise zum Ausdruck kommt (…vgl. nur BVerwG, U.v. 15.10.2014 - 9 C 5.13 - NVwZ 2015, 376 = juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 17.1.2007 -4 CS 06.2126 - BayVBl 2007, 533 = juris Rn. 9).
- VGH Bayern, 17.01.2007 - 4 CS 06.2126
Zweitwohnungssteuer - Zweitwohnung; Hauptwohnung im Ausland
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2017 - 4 ZB 17.1623
Die Zweitwohnungsteuer ist eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf - hier im Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung - typischerweise zum Ausdruck kommt (…vgl. nur BVerwG, U.v. 15.10.2014 - 9 C 5.13 - NVwZ 2015, 376 = juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 17.1.2007 -4 CS 06.2126 - BayVBl 2007, 533 = juris Rn. 9). - BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 9/13 R
Elterngeld - Beamtin des Europäischen Patentamts - Anspruchsberechtigung - …
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2017 - 4 ZB 17.1623
Diese Ausführungen sind schon deshalb nicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung geeignet, weil das in Bezug genommene Urteil (BSG, U.v. 20.5.2014 - B 10 EG 9/13 R - BSGE 116, 54) eine andere Fallgestaltung, nämlich die Höhe des zu gewährenden Elterngeldes, und andere Rechtsnormen, nämlich die Auslegung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes im Lichte von Art. 18 PPI, betraf. - BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 5.13
Aufwandsteuer; Zweitwohnung; Zweitwohnungsteuer; Nutzung; Nutzungsmöglichkeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2017 - 4 ZB 17.1623
Die Zweitwohnungsteuer ist eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf - hier im Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung - typischerweise zum Ausdruck kommt (vgl. nur BVerwG, U.v. 15.10.2014 - 9 C 5.13 - NVwZ 2015, 376 = juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 17.1.2007 -4 CS 06.2126 - BayVBl 2007, 533 = juris Rn. 9). - VGH Bayern, 12.11.2014 - 4 BV 13.1239
Urteil zur Befreiung von Eheleuten und Lebenspartnern von der Zweitwohnungsteuer
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2017 - 4 ZB 17.1623
Der Typus der Abgabe und damit ihr Charakter als Aufwandsteuer nach Art. 3 Abs. 1 KAG ist durch den mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 460) eingefügten Befreiungstatbestand der Sätze 2 bis 8 unberührt geblieben (vgl. BayVGH, U.v. 12.11.2014 - 4 BV 13.1239 - KommPrax 2015, 109 = juris Rn. 24). - BFH, 07.07.2015 - I R 38/14
Besteuerung sog. Teilausgleichszahlungen an ehemalige Bedienstete des …
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2017 - 4 ZB 17.1623
Das Immunitätenprotokoll ist Bestandteil des Europäischen Patentübereinkommens (vgl. dessen Art. 8, Art. 164 Abs. 1) und durch Art. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen unmittelbar innerstaatliches Recht geworden (Gesetz v. 21.6.1976, BGBl II 1976, 649; vgl. BFH, U.v. 7.7.2015 - I R 38/14 - BFH/NV 2016, 180 = juris Rn. 11 m.w.N.). - BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12
Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2017 - 4 ZB 17.1623
Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 -NVwZ 2016, 1243/1244 m.w.N.). - VGH Bayern, 09.07.2018 - 4 ZB 17.1827
Fremdenverkehrsbeitrag - einkommensteuerpflichtiger Gewinn als Beitragsmaßstab
Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2017 - 4 ZB 17.1623
Ziel dieser partiellen Verweisung auf das Einkommensteuerrecht ist die Heranziehung eines verlässlichen Indikators im Interesse einer möglichst klaren und umfassenden Abbildung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des Zweitwohnungsinhabers (vgl. zum Fremdenverkehrsbeitragsrecht BayVGH, B.v. 9.7.2018 -4 ZB 17.1827 - NVwZ-RR 2018, 824 Rn. 13).