Rechtsprechung
   VGH Bayern, 01.07.2014 - 6 CE 14.1024   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17185
VGH Bayern, 01.07.2014 - 6 CE 14.1024 (https://dejure.org/2014,17185)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.07.2014 - 6 CE 14.1024 (https://dejure.org/2014,17185)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Juli 2014 - 6 CE 14.1024 (https://dejure.org/2014,17185)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,17185) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Richterrecht; Regelaltersgrenze; Altersdiskriminierung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 853
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 19.08.2013 - 1 B 1313/13

    Fortdauer des Richterverhältnisses nach Überschreiten der gesetzlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2014 - 6 CE 14.1024
    9 Unter Anwendung dieses Maßstabs ist das Verwaltungsgericht zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, dass der vom Gesetzgeber verfolgte Zweck, der nicht zuletzt auf eine wirkungsgleiche Übertragung der in der gesetzlichen Rentenversicherung getroffenen Maßnahmen abzielt (BTDrs. 16/7076 S. 172 und S. 113 zu § 51 BBG), die an das Alter anknüpfende Ungleichbehandlung rechtfertigt (ebenso zur starren Altersgrenze für Richter nach nordrhein-westfälischem Landesrecht OVG NW, B.v. 3.2.2012 - 1 A 882/10 - juris Rn. 8-11 m.w.N.; für beamtenrechtliche Altersgrenzen etwa HessVGH, B.v. 19.8.2013 - 1 B 1313/13 - NVwZ 2014, 246).
  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2014 - 6 CE 14.1024
    8 Der EuGH hat mit Urteil vom 21. Juli 2011 - C-159/10, C-160/10 - (NVwZ 2011, 1249) entschieden, dass die Richtlinie 2000/78/EG einem Gesetz nicht entgegensteht, das die zwangsweise Versetzung von Beamten in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres vorsieht, sofern dieses Gesetz zum Ziel hat, eine ausgewogene Altersstruktur zu schaffen, um die Einstellung und die Beförderung von jüngeren Berufsangehörigen zu begünstigen, die Personalplanungen zu optimieren und damit Rechtsstreitigkeiten über die Fähigkeit des Beschäftigten, seine Tätigkeit über ein bestimmtes Alter hinaus auszuüben, vorzubeugen; dabei muss ein solches nationales Gesetz die Erreichung dieses Ziels mit angemessenen und erforderlichen Mitteln ermöglichen.
  • BVerfG, 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07

    Heraufsetzung des Pensionsalters für Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2014 - 6 CE 14.1024
    Der Senat hat keine Zweifel daran, dass diese gesetzlichen Bestimmungen, wie sie das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung des mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl I S. 160) verfolgten Ziels einer schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 von der Vollendung des 65. auf die des 67. Lebensjahres eingehend dargestellt hat, mit dem Bundesverfassungsrecht vereinbar sind (zur Verfassungsmäßigkeit von Altersgrenzen etwa BVerfG, B.v. 23.5.2008 - 2 BvR 1081/07 - NVwZ 2008, 1233).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2012 - 1 A 882/10

    In Nordrhein-Westfalen für Richter geltende starre Altersgrenze ohne gesetzlich

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2014 - 6 CE 14.1024
    9 Unter Anwendung dieses Maßstabs ist das Verwaltungsgericht zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, dass der vom Gesetzgeber verfolgte Zweck, der nicht zuletzt auf eine wirkungsgleiche Übertragung der in der gesetzlichen Rentenversicherung getroffenen Maßnahmen abzielt (BTDrs. 16/7076 S. 172 und S. 113 zu § 51 BBG), die an das Alter anknüpfende Ungleichbehandlung rechtfertigt (ebenso zur starren Altersgrenze für Richter nach nordrhein-westfälischem Landesrecht OVG NW, B.v. 3.2.2012 - 1 A 882/10 - juris Rn. 8-11 m.w.N.; für beamtenrechtliche Altersgrenzen etwa HessVGH, B.v. 19.8.2013 - 1 B 1313/13 - NVwZ 2014, 246).
  • VG München, 17.04.2014 - M 5 E 14.1292

    Kein Anspruch auf Hinausschieben des Zeitpunktes des Eintritts in den Ruhestand;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2014 - 6 CE 14.1024
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 17. April 2014 - M 5 E 14.1292 - wird zurückgewiesen.
  • EuGH, 06.11.2012 - C-286/12

    Die starke Absenkung des Rentenalters ungarischer Richter stellt eine nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2014 - 6 CE 14.1024
    Von einer übermäßigen Beeinträchtigung der Betroffenen, wie sie der EuGH für eine plötzliche und erhebliche Senkung der Altersgrenze (von 70 auf 62 Jahre) für das zwingende Ausscheiden aus dem Dienst im Urteil vom 6. November 2012 (Rs C-286/12 - EuGRZ 2012, 752) erkannt hat, kann keine Rede sein.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2015 - 4 S 46.14

    Verfassungsmäßigkeit der absoluten Ruhealtersgrenze für vor 1950 geborene

    Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, das etwaige Aufkommen an Anträgen auf ein Hinausschieben der Altersgrenze zu gewichten und gegenüber den weiteren verfolgten Zielen abzuwägen (vgl. zu entsprechenden Erwägungen unter unionsrechtlichen Gesichtspunkten Senatsbeschluss vom 25. September 2014, a.a.O., S. 7 f. EA; vgl. ferner VGH München, Beschluss vom 1. Juli 2014 - 6 CE 14.1024 -, NVwZ-RR 2014, S. 853 Rn. 10).

    Ebenso wenig wie der Bundesgesetzgeber (vgl. die sachgleiche Regelung in § 48 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 2 DRiG) war der Landesgesetzgeber durch die Richtlinie 2000/78/EG verpflichtet, für die Richter der von der Übergangsregelung des § 3 Abs. 1 Satz 3 BbgRiG betroffenen Jahrgänge die Möglichkeit vorzusehen, den Eintritt in den Ruhestand auf Antrag bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres als der "neuen" Regelaltersgrenze hinauszuschieben (vgl. VGH München, Beschluss vom 1. Juli 2014 - 6 CE 14.1024 -, juris Rn. 6 zu § 48 Abs. 3 Satz 2, Abs. 2 DRiG).".

  • VG Ansbach, 12.07.2018 - AN 1 K 17.01359

    Anspruch auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts eines Beamten

    Zwar stellt die starre Altersgrenze in Art. 62 Satz 2 BayBG eine Ungleichbehandlung aufgrund des Alters dar, die in den Anwendungsbereich der o.g. Richtlinienvorschrift fällt (BayVGH, B.v. 1.7.2014 - 6 CE 14.1024 - juris Rn. 7).

    Das Gericht verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die hierzu ergangene Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 4.11.2016, a.a.O., Rn. 7; B.v. 1.7.2014, a.a.O., Rn. 7 ff.; B.v. 9.8.2010 - 3 CE 10.928, Rn. 25 ff.; VG Würzburg, B.v. 7.2.2014 - W 1 E 14.38 - juris Rn. 29 ff.; U.v. 3.2.2015 - W 1 K 13.1282 - juris Rn. 28; VG München, B.v. 17.4.2014 - M 5 E 14.1292 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 18.11.2019 - 3 ZB 18.2064

    Hinausschieben des Ruhestandseintritts

    1.2.3 Das Verwaltungsgericht hat auch zu Recht die Schadensersatzansprüche aus unionsrechtlicher Staatshaftung mangels Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 78/2000/EG wegen Verfolgung eines legitimen Ziels sowie aus § 15 AGG wegen Vorliegens eines sachlichen Grundes (§ 10 AGG) abgelehnt (vgl. dazu ausführlich BayVGH, B.v. 4.11.2016 - 3 ZB 15.543 - juris Rn. 7 ff.; B.v. 9.8.2010 - 3 CE 10.928 - juris Rn. 25 ff.: B.v. 1.7.2014 - 6 CE 14.1024 - juris Rn. 7).
  • VG Würzburg, 03.02.2015 - W 1 K 13.1282

    Hinausschieben des Ruhestandseintritts

    Zwar stellt die starre Altersgrenze in Art. 62 Satz 2 BayBG eine Ungleichbehandlung aufgrund des Alters dar, die in den Anwendungsbereich der o.g. Richtlinienvorschrift fällt (BayVGH, B.v. 1.7.2014 - 6 CE 14.1024 - juris Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht